BulliFan1305
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 5/2021
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- ---
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- T6.1 Generation Six:
Sportpaket, 2x Schiebetür, WSHZ, Digital Tacho, Airbags, Rückfahrkamera, etc.
- Umbauten / Tuning
- High-End Soundsystem mit 2 Subwoofer (Speaker-City)
- FIN
- WV2ZZZ7HZMH******
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Ohne schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung auf Behebung, rührt sich da eh nix.
Selbst wenn ich das machen würde, würde ja nix passieren da an der Lösung noch gearbeitet wird.
Und was passiert nach der Frist, trete ich vom Kauf zurück oder bekomm Schadensersatz im Form von Geld?
Oder sind "wir" schon außerhalb der Garantie, dass man um Kulanz betteln muß
Ich hab 2 Jahre plus 3 Anschlussgarantie.
Baujahr 5/2021
Und außerdem wäre dann der Verkäufer zu kontaktieren. Nicht VW
Der Verkäufer ist in dem Fall VW weil
es ein Kauf ab Werk war. Der Verkauf wurde mit VW selbst geregelt.