Verkehrszeichenerkennung gestört, nicht reparierbar?

Na ja, ich warte zwar auf die Kamera, hoffe aber auf ein Update…
 
Ich warte jetzt noch bis Ende des Jahres was so passiert, wahrscheinlich nichts.

Vielleicht nehme ich in der zwischenzeit den Hörer in die Hand und belästige das Dialogcenter.

Wahrscheinlich ist das ein Callcenter und die Studentin die ich an die Strippe bekomme und zusammenfalte hat sowieso keine Ahnung von der Material.
 
Können wir ne Sammelklage machen?
Vielleicht liegt es am Navi/Radio?

Irgendwie bin ich der einzige der auf das Update wartet.

Ob es nur an das Radio liegt ? Keine Ahnung ob es so ist. Sieht so aus als ob es total stromlos ist.
 
Ich warte jetzt noch bis Ende des Jahres was so passiert, wahrscheinlich nichts.

Vielleicht nehme ich in der zwischenzeit den Hörer in die Hand und belästige das Dialogcenter.

Wahrscheinlich ist das ein Callcenter und die Studentin die ich an die Strippe bekomme und zusammenfalte hat sowieso keine Ahnung von der Material.

Ganz ehrlich. Nicht so lange warten. Ich werde morgen nicht nur das Autohaus informieren, sondern gleich parallel die zuständige Sachbearbeiterin im Dialog Center darüber informieren. Ich möchte endlich konstruktive Lösungen..
 
Ganz ehrlich. Nicht so lange warten. Ich werde morgen nicht nur das Autohaus informieren, sondern gleich parallel die zuständige Sachbearbeiterin im Dialog Center darüber informieren. Ich möchte endlich konstruktive Lösungen..

Und was ist rausgekommen?
 
Ich hab heute bei der Sevice Hotline angerufen

Screenshot_20210917_170252.jpg

und denen mein Problem mit der Verkehrszeichen-Erkennung geschildert, die seit Ende Juli dauerhaft ausfällt bzw. defekt ist und der SOS sich hin und wieder sporadisch meldet.

Hab auch gesagt dass einige T6.1 Fahrer eine neue Kamera und/oder Steuergeräte bekommen haben und ich von meiner Werkstatt auf ein Software Update vertröstet wurde und ich jetzt doch mal zeitnah einen Lösungsvorschlag haben möchte....das wurde auch alles vermerkt.

Ich hab eine Vorgangsnummer bekommen. Mein Anliegen wird jetzt von VW bearbeitet, es kann aber gut und gerne 3 Wochen dauern bis sich jemand meldet.

Ich geh auch davon aus das sich VW mit meiner Werkstatt bespricht, da der nette Herr in der VW Service Hotline meine Werkstatt und den Ansprechpartner erfragt hat...

Ich hab auch gefragt ob ich einen kostenlosen Werkstattwagen auf VW Rechnung bekomme bei Garantiereparaturen.

Ich kann gerne die Werkstatt fragen ob sie diesen kostenlos bereitstellen, wenn ich ihn nicht kostenlos bekomme kann ich in Vorkasse gehen und bei der Service Hotline einen Kulanzantrag auf einen kostenlosen Werkstattwagen einreichen.

Das wird von VW dann individuell entschieden.

Entweder man geht in Vorkasse und bekommt die Kosten eventuell erstattet oder man macht einen Werkstatttermin aus und erfragt das vorher, der Termin sollte dann aber 4,5 Wochen entfernt sein weil VW wiederum bis zu 3 Wochen Bearbeitungszeit braucht.

Ich bin mal gespannt was raus kommt.
 
Seit mehreren Tagen funktioniert die neue Kamera jetzt zuverlässig. Der Härtetest wird wohl wieder der nächste Urlaub sein, der dieses Mal über mehrere Ländergrenzen geht.
Das einzige, was mir auffällt, ist, dass das Tempolimit mal rechts in der Kartendarstellung angezeigt wird und dann mal wieder nicht. Im Digital Cockpit ist es immer zu sehen.
 
Bei mir funktioniert die VKZE jetzt auch seit dem Einbau ohne Probleme! Einzig die Geschwindigkeitswarnung verstellt sich jetzt öfter.
 
Die Geschwindigkeitswarnung habe ich noch nicht getestet. Mal ausprobieren, ob sie immer noch so vergesslich ist oder bei meiner aktuellen SW-Version besser funzt.
Dauerhaft werde ich sie wohl nicht nutzen.
 
Hab heute von VW per Email Antwort bekommen.

Screenshot_20211011_183857.jpg

Dann werde ich wohl warten....
 
Ich bewundere Deine Geduld. Das Schreiben besagt genau nichts, auch wenn i.V. unterschrieben (was auf eine gewisse Eskalation hindeuten könnte).
Meine neue Kamera macht weiterhin, was sie soll und ich bin diesbezüglich erst mal zufrieden.
Ich frage mich, ob da tatsächlich ein SW-Update kommt, das alles behebt.
Meine neu aufgespielte Version 803 spinnt noch immer bei der Benutzerverwaltung, scheint aber stabiler online zu gehen. Das ist also offenbar noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
 
Ich bewundere Deine Geduld

Was soll ich auch großartig machen.

Das Schreiben besagt genau nichts

Hab ich mir auch gedacht.

auch wenn i.V. unterschrieben (was auf eine gewisse Eskalation hindeuten könnte).

Wie meinst du das, mit Eskalation hindeuten kann?

Meine neue Kamera macht weiterhin, was sie soll und ich bin diesbezüglich erst mal zufrieden.

Anscheinend gibt das mein Herstellungsdatum oder meine Komponenten im Fahrzeug nicht her das ich eine neue Kamera bekomme.

Ich hab ja jetzt eine Sachbearbeiterin und ihre Telefonnummer, ich schau mir das ganze jetzt noch bis Anfang nächstes Jahr an und werde dann halt wieder anrufen.

Was soll man auch tun.
 
Na ja, in Vertretung unterschreiben in deutschen Unternehmen normalerweise Leute, die schon ein bisschen was zu sagen haben.

Die sogenannte Vertretung ist ja auch meine Sachbearbeiterin.

Wenn die i.V. unterschrieben hat und was zu melden kann sie mir ja auch Anfang nächstes Jahr in irgendeiner Form das warten schmackhaft machen.

Ein kostenloser Ölservice wäre ja mal was, aber wie ich die kenne bekomm ich nicht mal nen Werkstattwagen auf VW kosten bei Garantiereparaturen.

Warten kostet nichts.
 
Also dass i.V. heißt dass der was zu sagen hat wär mir neu.
Ich kenn dass das die Sekretärin so macht wenn Chef nicht da.
 
Also dass i.V. heißt dass der was zu sagen hat wär mir neu.
Ich kenn dass das die Sekretärin so macht wenn Chef nicht da.

Nö. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Um mit i.V. zu unterschreiben braucht es eine Handlungsvollmacht. i.V. steht für "in Vollmacht" und nicht "in Vertretung".
Die Handlungsvollmacht erfolgt im allgeneinen in schriftlicher Form. Sie muss aber nicht im Handelsregister eingetragen werden (wie eine Prokura).

Gruß, Marcus
 
Obwohl es bei so einem unverbindlichen, belanglosen Schreiben eigentlich egal ist ob es der Pförtner geschrieben hat.

Ohne schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung auf Behebung, rührt sich da eh nix.
Oder sind "wir" schon außerhalb der Garantie, dass man um Kulanz betteln muß?
Und außerdem wäre dann der Verkäufer zu kontaktieren. Nicht VW.
 
Nö. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Um mit i.V. zu unterschreiben braucht es eine Handlungsvollmacht. i.V. steht für "in Vollmacht" und nicht "in Vertretung".
Die Handlungsvollmacht erfolgt im allgeneinen in schriftlicher Form. Sie muss aber nicht im Handelsregister eingetragen werden (wie eine Prokura).

Gruß, Marcus
Die Vollmacht kann aber auch bedeuten im Namen des Herstellers selbständig Antworten zu verfassen, die um Geduld bitten 😉
 
Die Vollmacht kann aber auch bedeuten im Namen des Herstellers selbständig Antworten zu verfassen, die um Geduld bitten 😉

Klar. Wofür die Vollmacht gedacht ist, kann natürlich intern festgelegt sein.
 
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