Vergessener Ölwechsel

mifadi

Top-Mitglied
Ort
Worms
Mein Auto
T5 California - Beach
Erstzulassung
6/2013
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Bluemotion
Radio / Navi
RNS 510
Hallo
Mittelschweres Problem:
Gestern beim Freundlichen gewesen mit meinem Serviceheft, um zu fragen, was wann dran ist.
Der schaut so durch und sagt, da gibt es ein kleines Problem: beim ersten Service hat die damalige Werkstatt den Ölwechsel vergessen oder vergessen einzutragen. Auch im Online-Tool nix vermerkt. Sollte es zu Kulanzanfrage kommen, würde VW wohl ablehnen deswegen.
Danach gleich bei dem großen Händler aus dem Süden angerufen und die Sachlage geschildert. Heute Rückruf von der Serviceleitung, die ihren Fehler einsehen und sich entschuldigt.
Als Entschädigung wurde mir noch mal eine Gebrauchtwagengarantie für ein Jahr angeboten. Auto ist jetzt vier Jahre alt und hat rund 50tkm runter.
Was sagt ihr dazu ?
 
Puh, das ist aber bitter, gerade mit deinem BiTurbo, der gerade in die kritische Phase eintritt. Warum hast du danach im Serviceheft bloß nicht schon mal vorher selber geschaut...:(

Neuester AGR-Kühler schon verbaut und ggf. wann?

Von welcher Garantie spricht der Händler denn, einer vollwertigen Anschlussgarantie oder einer gewöhnlichen Gebrauchtwagengarantie mit üblichen Beschränkungen und drastisch steigenden Eigenanteilen?
So oder so ist ein Jahr in diesem Fall nicht wirklich viel, ich würde versuchen ihn verdoppeln zu lassen. Die Kulanzchancen würden danach dann wohl auch im Normalfall nicht mehr sehr hoch sein.
 
Ich würde mich nicht verrückt machen, wegen dem fehlenden Eintrag. Wenn der Beach funktioniert, ist doch alles gut.
Mein 132 KW Motor hatte bis zum Tausch kein Ölverbrauch und auch sonst keine Probleme. Und das nach 6 Jahren und 182k km. Und mit AGR ohne Buchstaben.
 
Lass dich von der Werkstatt nicht abspeisen.

Die hatten den Auftrag und haben den Auftrag unvollständig ausgeführt.
 
Erst mal sollen Sie Dir das schriftlich geben.

Das weitere Vorgehen - schwierig. Gerade da es ein 132kW ist.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
Heute Rückruf von der Serviceleitung, die ihren Fehler einsehen und sich entschuldigt.

wofür denn nun?

War der Wagen dort zur Inspektion (2015?) und wurde diese lediglich nicht im Serviceheft(und im Servicecomputer) vermerkt, dann dürfte es doch nicht schwierig sein diesen Mangel zu beheben.
Eine Rechnung dazu wird es ja auch noch geben. Wie Marcus sagt, laß dir das schriftlich geben:pro:, die 1-jährige Garantie hilft aber nicht bei den Biturbos (Öltod) wenn dann (evtl nach Ablauf der Garantie) für eine Beteiligung von VWN +Händler ein lückenloser Scheckheft für eine postive Kulanzzusage benötigt wird.

Ulli
 
Ulli hat Recht, je nach Versicherung und Versicherer (s. Garantiebedingungen) kann der fehlende Ölwechseleintrag vielleicht am Ende doch noch zum Fiasko werden. Gerade wenn es womöglich um einen Motorschaden gehen könnte, der potenziell mit der Ölschmierung in Zusammenhang zu bringen ist.
Vielleicht musst du die Jungs von der Werkstatt einfach so lange nerven, bis sie sich doch noch dran erinnern, den Ölwechsel gemacht zu haben. Kann dir ja völlig egal sein, wie es tatsächlich war.
Sie müssen es halt nur nachtragen und gut ist es.
Wenn sie sich aber immer noch nicht erinnern können oder wollen, kannst du zumindest mal auf einen erheblichen rückwirkenden Preisnachlass pochen und ruhig auch mit der Klärung über deinen Anwalt drohen (ob du es auch durchziehst, kannst du später ja immer noch entscheiden). Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass eine VW-Partnerwerkstatt sich beim VW Mutterhaus wohl keinen Orden einfängt, wenn die schon länger schwelende Frage, ob der BiTurbo einen wertmindernden Serienfehler hat, oder nicht, vor einem hohen Gericht durch Gutachter breit getreten und letztlich dann auch noch beurkundet würde - u.U. mit weitreichenden Folgen für VW.

Die Rechtslage ist bei dir vielleicht nicht ganz einfach, insbesondere weil dir ja bislang kein wirklich messbarer Schaden entstanden ist, aber Fakt ist, dass es dein Fehler nicht war und dass auch nicht von der Hand zu weisen ist, dass du in bestimmten, nicht ganz unwahrscheinlich auftretenden Fällen deutliche Nachteile zu erwarten hast.

PS: Bevor du mit dem Anwalt auf ihn los gehst, versuche am Besten zunächst einmal, ihn bei seiner Berufsehre zu packen. Wenn er eine haben sollte, wird das Gespräch so sicher kürzer und effektiver werden.
 
Moin.

Hast du vom Händler oder von Privat gekauft? Stand in der Anzeige bzw. auf dem Verjaufsschild irgendwas von Scheckheftgepflegt bzw. lückenloses Scheckheft?

Falls ja, solltest du dort ansetzen und den Verkäufer in die Pflicht nehmen, denn wie gesagt, der unsägliche 132 kW BiTurbo...

Gruß

Elchbandit
 
Hallo
Also das Auto gehörte die ersten drei Jahre einer Leasingfirma. Diese hat das Auto an einen Zwischenhändler verkauft.
Inspektionen wurden bei einem großen Händler in München gemacht.
Aktuell ist das Auto vier Jahre und hat 50tkm runter und bei einer jährlichen Laufleistung von rund 12tkm trifft mich das (eventuelle) Problem wenn das Auto rund acht Jahre ist und ob dann noch mit Kulanz zu rechnen ist ?
Auf der Rechnung von damals war der Ölwechsel nicht drauf und im Onlinetool ist auch nix vermerkt. Jetzt da nachträglich was drehen wird wohl nicht funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aktuell ist das Auto vier Jahre und hat 50tkm runter und bei einer jährlichen Laufleistung von rund 12tkm trifft mich das (eventuelle) Problem wenn das Auto rund acht Jahre ist
Es kann aber leider auch morgen schon passieren, nicht wenige hat es auch schon um die 60.000km getroffen:
Ölverbrauch 132 KW BiTurbo Ticker/ Zähler
und ob dann noch mit Kulanz zu rechnen ist ?
Nach acht Jahren vermutlich eher nicht, dieses oder nächstes Jahr aber vielleicht schon noch.
Auf der Rechnung von damals war der Ölwechsel nicht drauf und im Onlinetool ist auch nix vermerkt. Jetzt da nachträglich was drehen wird wohl nicht funktionieren.
Warum denn nicht? Für den Händler ist das vermutlich eine Kleinigkeit. Er kann dir ja den gemachten, aber auf der Rechnung vergessenen Ölwechsel notfalls noch nachträglich in Rechnung stellen, damit alles wieder seine Richtigkeit hat - falls er nicht aus Scham lieber freiwillig darauf verzichten möchte.
Falls das gepflegte Scheckheft im Angebot oder bei der Kaufverhandlung zugesagt worden ist und sich selbiges aber letztlich jetzt als unvollständig herausstellt, dann ist das m.E. als versteckter Mangel zu werten, was einen Rechtsanspruch auslöst (Stichwort "vertraglich vereinbarte Beschaffenheit").
Ob dein Anspruch nun über das Nachholen eines Ölwechsels hinausgeht, müsste wohl von einem Gutachter geklärt werden, am Motor könnten ja auch jetzt schon ggf. schwer erkennbare Schäden entstanden sein (sonst würde VW ja nicht auf diese Ölweselintervalle bestehen). Da ein Rechtsanspruch auf "spätere Kulanz" sicher nicht existieren kann, kann damit nur schlecht argumentiert werden. Es könnte aber sein, dass ein pfiffiger Jurist z.B. mithilfe der Ticker-Liste statistisch argumentieren kann. Vermutlich kann ein solcher Versuch aber auch erst dann erfolgen, wenn der Schadensfall tatsächlich eingetreten bzw. nachweisbar ist und nachdem die Kulanz explizit versagt wurde.
Besser also im Vorfeld mit dem Händler zusammen nach einer tragfähigen Lösung suchen, denn das tut ihm ja nicht wirklich weh und es gut für seinen Ruf.
 
@mifadi,

ich sehe das genau so wie Multilo, die Frage ist nicht ob sondern wann er den Öltod stirbt und dann kann so etwas schon entscheidend sein.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, sprech da Mal vor und die können dir ja schon mal Abklären, wie die Erfolgsaussichten sind. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, denn wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, bis du um etliche Tausender erleichtert.

Gruß

Elchbandit
 
Wen will er denn verklagen? Die Werkstatt, die den Ölwechsel vergessen hat, hat er nicht beauftragt.
 
Wen will er denn verklagen? Die Werkstatt, die den Ölwechsel vergessen hat, hat er nicht beauftragt.
Richtig: wenns ans Verklagen ginge, wäre der Verkäufer in der Haftung - immer vorausgesetzt natürlich, er hat das Fahrzeug als Scheckheftgepflegt verkauft.
Könnte sein, dass er sich da rauswinden kann.
Ändert aber nichts daran, dass auch die erste Werkstatt ein Interesse haben sollte, die Sache möglichst ruhig abzuwickeln.
 
Es geht doch nicht ums verklagen! Vielmehr ist doch die Zielrichtung, dass die Voraussetzungen für eventuelle Kulanzansprüche o.Ä. erfüllt sind bzw. erhalten bleiben und eine zufriedenstellende Lösung für den Besitzer (mifadi) erzielt wird. Vorausgesetzt natürlich, das Fahrzeug wurde als Scheckheftgepflegt angeboten und verkauft.
 
@mifadi : Wurde es denn überhaupt als Scheckheftgepflegt angeboten?
 
Hi,

eines habe ich nicht verstanden, was ist denn ein "Kulanzanspruch" ? Den gibt es nicht, sonst hieße es ja nicht Kulanz ...

Am einfachsten wäre doch das aktuelle Öl für ein paar EUR analysieren zu lassen, ob die Schmiereigenschaften etc. noch erhalten waren und Grenzwerte von Abriebss- / Verbrennungsstoffen noch im zuässigen Bereich lagen.

Wenn das Auto im Vertrag als "Checkheft gepflegt" verkauft wurde, es das aber nicht war, könnte man gegen den Verkäufer Ansprüche anmelden. Welche, muss dann ein Sachverstädiger entscheiden, oder aber einfach wandeln.

Viele Grüße,
Jochen
 
Moin Jochen

Okay, meine Wortwahl in Bezug auf das unsinnige Wort "Kulanzanspruch" bitte ich zu entschuldigen;)

Ich meinte hiermit, das die Voraussetzungen vorhanden bzw. geschaffen sein müssen, um einen Antrag auf Kulanz stellen zu können.

So besser:cool:?

Gruß
 
Wenn das Auto im Vertrag als "Checkheft gepflegt" verkauft wurde, es das aber nicht war, könnte man gegen den Verkäufer Ansprüche anmelden. Welche, muss dann ein Sachverstädiger entscheiden, oder aber einfach wandeln.
Ganz so einfach wird das mit dem Wandeln allerdings nicht, außer der Verkäufer scheut den Streit oder ist sehr Kulant. Und es dürfte wohl auch nicht wirklich im Interesse des TE sein. Der Verkäufer hat erst einmal ein Nachbesserungsrecht. Und schlechte Ölwerte nachzubessern ist trivial: Ölwechsel. Schäden am Motor werden sich hier wohl kaum nachweisen lassen. Beim "Mangel" der unvollständigen Scheckheftpflege (falls Vertragsgegenstand) muss mindestens geprüft werden, ob der Verkäufer als Profi verpflichtet gewesen wäre, die Einträge detalliert zu überprüfen. Falls nicht, kann er sich auf Unwissenheit berufen. Übrigens dürfte genau das der Grund sein, warum Händler die Existenz des Öltod-Problems immer noch abstreiten. Auch bei dem (für Tx Busse nicht relevanten) VW Abgasskandal konnten sich die Händler damit alle aus der Verantwortung ziehen.
Das ist aber zugleich auch der Ansatzpunkt, um sie heute zu "kriegen": sie werden nicht wollen, dass das Öltod-Problem 'offiziell' anerkannt wird, denn dann kommen alle Händler m.E. sofort rein in die Haftung (für zukünftige Verkäufe).

Ansonsten müsste erst einmal ein anderer Mangel nachgewiesen werden und der muss auch noch für den Betroffenen einen erheblichen Nachteil darstellen. Außer dem leider ja auch nur zu vermutenden Verlust einer potenziellen Kulanzmöglichkeit wird sich derzeit aber kaum etwas vortragen lassen. Ich sage nicht, dass es Nichts ist, es müsste aber ein Spezialist prüfen. Es ist sicher recht dünn.
 
Ja wie das immer so ist, in der Anzeige stand "Scheckheft gepflegt" aber im Vertrag gabs dafür kein Kästchen zum ankreuzen.
Bekomme jetzt von der vergessenden Werkstatt ein Jahr zusätzlich Gebrauchtwagengarantie. Bin auch am überlegen diese dann noch mal um ein Jahr zu verlängern.
Service und Ölwechsel werde ich wohl in Zukunft in einer freien Werkstatt machen lassen nach Werksangaben.
Hab mal so einen Rechtsverdreher gesprochen. Ist sehr dünn da irgendwas konkretes zu erreichen. Klar gibt's Anwälte die das gern übernehmen würden. Seh aber nicht ein, denen die Gucci-Schuhe zu finanzieren.
Mein Dickerle bekommt jetzt einmal im Jahr sein frisches Öl und dann werd ich das beste hoffen.
 
Dann drück ich die Daumen und ab jetzt nur noch an Fahrspaß denken!

PS:
Dass du das Öl für ca. ein Fünftel des VW-Preises im Internet bestellen kannst, weißt du sicher, oder?
 
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