Das lasse ich dann besser ber VW machen und nicht in der Werkstatt, oder?
Du lässt die Überprüfung im Idealfall durch VW machen, weil die garantiert mit dem korrekten Absteckwerkzeug kontrollieren und Nein, der Ventildeckel muss erstmal nicht runter. Es geht erstmal nur um die Kontrolle. Deswegen werden auch nur 130ZE und Kleinmaterial (Dichtung etc.) berechnet. Wenn Du sicherstellen kannst, dass eine freie Werkstatt mit dem VW Werkzeug arbeitet, dann muss das nicht VW sein.
Teurer wird es erst, wenn er sich nicht abstecken lässt. Dann muss der Ventildeckel runter.
Wenn man sowieso prüfen möchte, welche Nockenwelle verbaut worden ist und ob die Nockenwelle maßhaltig ist, muss der Ventildeckel und evtl. sogar der Kopf runter. Evtl befragst Du die vormals ausführende Werkstatt zur Herkunft der Nockenwelle, weil das ja auf der Rechnung leider nicht nachvollziehbar ist. So hat man evtl eine Entscheidungsgrundlage, ob es einer Prüfung der Ventilerhebungskurven und dem Vergleich mit der Originalwelle bedarf. Das ist ein riesen Aufwand. Also spart man sich ggf den Aufwand und baut gleich eine vernünftige Welle ein. Dazu würde ich nochmal
@Konnoo befragen, wie er das sieht. Wenn, wie weiter oben schon angesprochen, technisch soweit alles im i.O. Bereich ist, würde ich das so machen. Dazu muss man sich aber sicher sein, dass im Umfeld alles OK ist. Dass keine Fehler anliegen, kann trügerisch sein. Mängel im Kraftstoffvorlauf oder leichte Ladedruckverluste haben erstmal keine MIL zur Folge. Eine MEssung des Vorlaufdruckes an der Tandempumpe im Ausschlussverfahren tut nicht weh und ist vergleichsweise schnell erledigt. Darüber hinaus kennen wir den Grundzustand des Motors nicht und wissen nur, dass er eine sehr hohe Laufleistung hat. Das wirft im Hinblick auf die Mengenabweichung am 2. Zylinder zum Beispiel Fragen hinsichtlich der Kompression auf. (Die Mengenabweichung - vor Reparatur -waren übrigens vollkommen i.O. -mögliche Ursachen dazu hatte ich ja schon benannt)
Gruß