verbindliche Bestellung

xsusix

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2007
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Hallo Leute,

hab am SA ein T5 MV 4Motion Startline besichtigt und scheint mir echt gut dazustehen. Ein paar Daten:
EZ 05/2007
2,5l 131 PS
70.000 km

Nun hat mir der Händler eine verbindliche Bestellung gesendet. Weiß jemand ob das schon ein Kaufvertrag ist oder muss es da noch einen geben?
Ist nicht vom Händler unterschrieben, nur meine Unterschrift erforderlich, aber die GW Verkaufsbedingungen sind schon dabei...
Sonderausstattung ist nichts eingetragen, aber Standheizung, Lederlenkrad und Tempomat ist doch bei dem nicht Serie?!

angeblich ist er unfallfrei und das ist mit "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" - nein angekreuzt - vermerkt.
ist das so ok?

Vielen Dank für euere Unterstützung!
xsusix
 
AW: verbindliche Bestellung

Moin,

das ist ein "Vor"-Verkaufsvertrag, also eine Bestellung.
Damit sichert sich der Händler ab, dass du die Kiste auch wirklich nimmst.
Wäre ja schon ärgerlich, wenn er 10 Kunden vom Hof jagt, weil er den Bock schon mündlich verkauft hat und du streckst ihm dann nachher die Zunge raus.

Meine letzten beiden Wagen habe ich auch so, allerdings unbesichtigt, gekauft. Dentmen verfährt da auch so.
Insbesondere wenn man auf Jahreswagenschnäppchen aus ist, bleibt einem nur schnelles handeln, da die Kisten meist auch ein paar 100 km weg stehen.
Bis man da zum besichtigen ist, ist er vermutlich schon auf Jemanden anderen zugelassen.

Es ist also ein durchaus übliches Prozedere, das der Händler dich da in eine "Abnahmepflicht" nimmt. Unterschreiben brauchst du aber nur, wenn du den Wagen auch wirklich willst.
Das die ganzen Ausstattungen nicht aufgeführt werden ist auch normal und schlicht und ergreifend der Schreibfaulheit des Händlers für ein "vorrübergehendes" Dokument geschuldet.

Gruß Tom
 
AW: verbindliche Bestellung

hallo Tom,

tja, hab nochmal nachgefragt und war leider nicht so. der Kaufvertrag sieht genauso aus hieß es, ich dachte immer ein Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben sein??!! :confused:
und wegen Sonderausstattung hat er sich rausgeredet, das stünde ja in der Beschreibung alles drin...

am Telefon erzählen die ja immer "ist alles super, in Ordnung, ihres Wissens kein Unfall, TÜV ohne Mängel" etc.

wenn ich danach einen Abnahmeerklärung unterschreibe und dann passt irgendwas doch nicht? komm ich dann noch raus oder wie? hab ja keine "Beweise" in dem Sinne wenn er das am Telefon anders gesagt hat...

man hat ja auch keine Probefahrt gemacht. wenn sich vor Ort dann rausstellt, Bremsen sind runter, Reifen abgefahren oder sonstwas geht nicht (Radio, Licht, Standheizung)??

bei Jahreswägen mag das weniger vorkommen, aber ältere gebrauchte... ich weiß nicht. wie würdet ihr da vorgehen???

gruß
xsusix
 
AW: verbindliche Bestellung

Wo ist jetzt das Problem. Du hast den Wagen doch schon besichtigt.

Meinen T5 habe ich vorbehaltlich der Besichtigung und Probefahrt bestellt.

Gruß
Wolfgang
 
AW: verbindliche Bestellung

Wo ist jetzt das Problem. Du hast den Wagen doch schon besichtigt.

Meinen T5 habe ich vorbehaltlich der Besichtigung und Probefahrt bestellt.

Gruß
Wolfgang

Verständnisproblem...
mir gehts nicht um DEN Wagen den ich besichtigt habe, sondern jeden anderen wo ich das nicht kann.
vorbehaltlich schön und gut - wenn der Verkäufer sich darauf einlässt.
 
AW: verbindliche Bestellung

Alles klar.

Das habe ich falsch verstanden.

Viel Glück bei der Suche nach DEINEM T5

Viele Grüße
Wolfgang
 
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