Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Wassermann

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T5 Kastenwagen
Erstzulassung
02/2004
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Otto V6 173 KW
DPF
nein
Getriebe
Autom.
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Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Schiebedach, Tempomat, Klima, Umbau vom LKW auf Multivan
FIN
WV2ZZZ7HZ4H063xxx
Ist schon was her, das Urteil: Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15. Mai 2008 entschieden, dass die Sicherstellung und Vernichtung eines rechtswidrig getunten Fahrzeugs rechtmäßig war. (Az. 1 K 825/07.MZ)

Im konkreten Fall hatte ein Rollerfahrer gegen die Vernichtung seines illegal getunten Rollers geklagt, den die Polizei sichergestellt hatte.

Das Gericht folgte laut ADAC der Argumentation des Landes, dass der Roller vernichtet werden musste, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Betriebserlaubnis sei wegen des Frisierens erloschen. Deswegen habe das Fahrzeug nicht an den alten Besitzer herausgegeben werden können. Auch ein Verkauf sei ausgeschlossen gewesen. So sei nur die Zerstörung infrage gekommen.

Man stelle sich vor, das Urteil wird zukünftig nicht nur auf Zweiräder angewendet.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Wo ist das Problem?
Illegal getunte und nicht verkehrssichere Fahrzeuge gehören nicht auf die Straße.
In solchen Fällen sollte man auch Autos bis zur engültigen gerichtlichen Entscheidung
wegsperren und dann entsorgen. Das würde einige Gemüter beruhigen.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

hmm, enteignung ist aber schon ne harte nummer.
hier ist sicherlich der einzelfall entscheidend. generell getunte fahrzeuge zu enteigenen und zu vernichten ist fragwürdig, denn fahrzeuge werden ja nicht nur im bereich der STVO genutzt und es somit unerheblich für meinen eigentumsanspruch ist, ob es eine zulassung gibt oder nicht.

ich könnt mir gut vorstellen, daß diese urteil doch noch kassiert wird.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Wo ist das Problem?
Illegal getunte und nicht verkehrssichere Fahrzeuge gehören nicht auf die Straße.

Das unterschreibe ich gern. Aber ist Vernichtung (kommt Enteignung gleich) der gangbare Weg? Ich möchte nicht wissen, wie viele illegal getunte Diesel durch die Gegend fahren. Die müssten bei strenger Auslegung des Urteils ebenfalls vernichtet werden. Der Roller war zudem (so lese ich das) nicht verkehrsuntauglich, es war ein anderer Krümmer verbaut und der Luftfilter wurde modifiziert.

Das Urteil geht für mich ein wenig zu weit. Habe ich nur noch dann Recht am Eigentum, wenn ich den Gegenstand so belasse, wie er hergestellt wurde? Darf ich ihn selbst dann nicht behalten, wenn ich ihn nicht weiter (wie in diesem Fall) seiner ursprünglichen Nutzung zuführe?

Ich hoffe, die Sache geht nach Karlsruhe.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

ich hab jetzt erst die urteilsbegründung gelesen.

schnipp###########
Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei.
schnapp###########
das ist ja mal wieder sowas von weltfremd....
wenn ich also einen crosser zuhause in der garage hab, muss ich also fürchten, daß dieser beschlagnahmt und vernichtet wird, da er ja keine zulassung zum straßenverkehr hat und ich diesen ja auf der straße bewegen könnte.

mann mann, dann wird mister hamilton nach dem nächsten rennen in deutschland wohl zu fuß weitergehen...
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

@marcus71
Na ganz so ist es ja nicht: Der Roller wurde ja in nachweislich unzulässigem Zustand bereits im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, das ist schon ein Unterschied zum Hobbycrosser in der Garage.
Und zur Abschreckung finde ich das mit dem Vernichten gar nicht mal so übel, nunmehr weiß man also, dass einem das im Fall der Fälle eben blüht - man darf einfach nicht außer acht lassen, dass hier Dritte gefährdet wurden.
Um sowas zu vermeiden, muss man doch nur etwas wirklich Kinderleichtes tun: Nämlich sich an die Regeln halten - und alles ist o.k.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

die spinnen ja jetzt völlig... Was ähnliches hatten wir schon früher, da gab es nämlich auch Enteignungen und Vernichtungen
wegen quasi "nicht normgerechter Rasse/Nationalität"... was kommt als nächstes?

und für die "DAFÜR-STIMMER":

Konkret heißt das also beispielsweise auch (!!!) in folgenden Fällen
1. ein Erlöschen der ABE
2. eine Enteignung und dann
3. die Vernichtung von 50T EUR:

- Montage von Alufelgen mit Gutachten (also Eintragungspflichtig) ohne den 5 min. Besuch beim Tüß, der Zwangsabgabe von 35 EUR, dabei wird ja noch nicht mal die korr. Montage der Radschrauben geprüft

- Montage einer Scheibentönungsfolie mit Gutachten (ebenfalls nur 5 min und Zwangsabgabe, es findet nur ein optischer Vergleich der Nummern statt)

- Montage eines Spoilers oder jeglicher Schwellerrohre etc. (ebenfalls nur 5 min inkl. Vergleichen der Nummern und obiger Zwangsabgabe)

- Montage einer falschen Glühbirne oder wie hier im Forum schon oft passiert der Einbau eines LED-Ersatzes statt Rücklichtbirne oder Standlichtbirne, oder gar das bösartige Wechseln von Blinkleuchten... :eek:

Nunja, es würde zumindest die deutsche Wirtschaft extrem ankurbeln, wenn wir 20% der Fahrzeuge einfach einkassieren und vernichten.

Wie wärs wenn wir:
- demnächst die Steuererhebung wegen Rechschreibfehlern in der Gesetzgebung und den Steuerbescheiden für nichtig erklären 8o

- wenn Anzeigen & Strafbefehle nicht rechtskräftig würden bei den Deutsch- und Grammatikenntnissen unserer Polizeiorgane,
denn das Schreiben ist ja unter den Vorgaben der deutschen Sprache "gar nicht zulässig", es wurden ja "unzulässige Umbauten"
am deutschen Sprachsystem vorgenommen ;)

- wenn wir alle Häuser in denen (nicht zulässiges und abgenommenes Asbest) verbaut ist einfach enteignen und vernichten... Ein unheimlicher Boom für die Baubranche und Immobilienmakler, denn die Grundstücke werden ja wegen "unzulässiger Auf- und Umbauten ebenfalls enteignet (vernichtet wird ja schwierig)
- usw, usw,

Grüße Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

die spinnen die Germanen.....

was hat die arme Socke den gemacht8) :pro:
solange Lenkung u. Bremse Top ist, das sollte das Hauptkriterium beim TÜV sein.
Kann er doch machen was er will mit sein hobel. Versicherung muss ja sagen und der Lappen muss zum Hubraum u. PS passen...

Was ist den anders wenn ich mein 98 KW gegen 128 KW tausche:evil::evil::evil: das dürfte nur die Versicherung was interessieren wenn sie nach PS/KW mit mir abrechnet.

Auf der anderen Seite bin ich auch froh das ich auf deutschen Straßen fahren darf, wo es (glaube ich) sicherer ist als in Länder mit ohne TÜV. :confused: für den Satz bekomme ich bestimmt gleich was an die Backe.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

So ein Urteil gehört revidiert.
Wenn ein unzulässiger Umbau vorgenommen wurde, rechtfertigt das m.E. nicht die Verschrottung eines Fahrzeugs. Das Fahrzeug war ja verkehrstüchtig. Ja wo leben wir denn ?
Nachweis des nachträglichen Eintrags und evtl eine Strafe, ja. Oder Rückbau in den Originalzustand mit Prüfung usw.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Der Roller wurde ja nicht auf "schön" getunt, sondern auf "schnell". Diesen Unterschied muss man bei der Diskussion beachten.

Wenn ein Fahrzeug illegal auf höhere Leistung getunt wird, liegt neben der Verkehrsgefährdung auch ein Betrug an der Versicherung vor. Ohne solche Urteile ist das Kraftuning ohne Risiko für den Fahrzeugbesitzer.

Oft liegt auch noch Betrug am Käufer des ehemals getunten Fahrzeuges vor, da das Tunig, von der Werbung oft herausgestellt, zurückgebaut und verschwiegen wurde und dem Fahrzeug bestimmt nicht gut getan hat(, dem Fahrer ganz bestimmt).

Wenn man Vorschriften in Frage stellt, dann bekommen wir eine andere Gesellschaft.
Wer mit den großen Hunden pinkeln will, muss halt auch sein Bein höher heben können, d.h. ein paar € auf den Tisch legen, Wer das nicht kann, soll bei den Dackeln bleiben!!

mfg
r906
 
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daß jemand der sich nicht an die regeln bestraft wird, steht hier doch gar nicht zur diskussion.
die tatsächliche strafe für das vergehen wird auch nicht in dem urteil erwähnt......

hier wurde von einem landkreis das eigentum eines bürgers absichtlich zerstört.
diese ist von einem verwaltungsgericht gebilligt worden. meiner meinung nach ist das mit unseren grundrechten nicht vereinbar und zeigt in eine gefährlich richtung.....
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

hier wurde von einem landkreis das eigentum eines bürgers absichtlich zerstört.
diese ist von einem verwaltungsgericht gebilligt worden. meiner meinung nach ist das mit unseren grundrechten nicht vereinbar und zeigt in eine gefährlich richtung.....

danke - du spricht mir aus der seele, hatten wir früher schon mal, der Typ hatte nen Linksscheitel und hat immer
so "beschwingte Reden" gehalten... ging ja auch mit materiellen enteignungen los... und war ja "alles ganz toll"
Wahrscheinlich ein Originalzitat aus der dam. Zeit: "endlich mal jemand der sich um Recht und Disziplin kümmert"

Wir reden hier immerhin von Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" und das Grundgesetz im allgemeinen:

...
Wenn man Vorschriften in Frage stellt, dann bekommen wir eine andere Gesellschaft.
Wer mit den großen Hunden pinkeln will, muss halt auch sein Bein höher heben können, d.h. ein paar € auf den Tisch legen, Wer das nicht kann, soll bei den Dackeln bleiben!!...

Apropos "andere Gesellschaft" und "Vorschriften" - die hätten wir dann ja gerade mit Ausübung dieses Ureils so erreicht:

§14 Grundgesetz, Absatz 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Entschädigungslose Enteignungen sind also grundsätzlich NICHT konform mit dem Grundgesetz. Aber wen juckt schon unser "höchstes Gut" das Grundgesetz ;)

PS: gehe übrigens täglich, wortwörtlich mit großen Hunden pinkeln :D
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Einigen wir uns doch einfach auf Enteignung ohne Zerstörung - das wär doch ein gelungener Kompromiss. :D :D

Die Fahrzeuge dürfen sich dann die Gesetzeshüter nehmen, wer die meisten Knöllchen schreibt darf sich als erster was aussuchen. :cool:
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

GRINS, die Idee ist nat. auch gut...

Aber was will die Rennleitung mit so vielen California's? Stimmt vergessen, da kann man(n) dann viel bequemer und vor allem überall schlafen ;)
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Hallo zusamen im "Forum für den Selbermacher"!

Hat da vielleicht ein unverbesserlicher Wiederholungstäter endlich mal gezeigt bekommen, wo der Hammer hängt?
Ich möchte auch nicht, dass kleine Kinder von Hirnfreien gefährdet werden.
Und ich habe auch keinerlei Befürchtungen, dass mich die Rennleitung enteignet, weil meine Aldi-Fußmatten die falsche Farbe haben ;) .

Grüße
vom

Brumm-Bär
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Hallo zusamen im "Forum für den Selbermacher"!

Hat da vielleicht ein unverbesserlicher Wiederholungstäter endlich mal gezeigt bekommen, wo der Hammer hängt?
Ich möchte auch nicht, dass kleine Kinder von Hirnfreien gefährdet werden.
Und ich habe auch keinerlei Befürchtungen, dass mich die Rennleitung enteignet, weil meine Aldi-Fußmatten die falsche Farbe haben ;) .

Grüße
vom

Brumm-Bär

@ Brumm-Bär:
Exakt meine Meinung - und wenn ich daran denke, mit was für abenteuerlich frisierten Mofas und Mopeds (die waren immer von Zündapp, und da ging aufgrund des Baukastenprinzips einiges) ich selbst in der 70ern rumgedüst bin, dann wird mir selbst nach 30 Jahren noch komisch....
- Ganz ehrlich: In solchen (und auch nur in solchen!) Fällen ist das meiner Meinung nach durchaus zu rechtfertigen, zumal z.B. ein China-Roller aus dem Baumarkt preislich eh nicht die Welt kostet (ich habe schon welche für € 699,00 gesehen) , da sind doch manche Bußgelder höher.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Tag.

Zuerst ist das ja mal ein Artikel in Focus-Online, wie die meisten Online-Angebote diverser Druckwerke eher schlicht gestrickt. Da sind wohl weniger die Freunde sorgfältiger Recherche, sondern vielmehr die am Drücker, die für "Bild" etc. nicht mutig genug sind.

Ich würde gerne mal die ganze Geschichte und vor allem die ganze Urteilsbegründung hören/lesen.
Ohne eben diese zu kennen, behaupte ich, dass kein Gericht einen Motorroller einfach mal so zerstören lässt.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Schon mal überlegt, daß 699 Euro für Jugendliche und auch einige andere eine ganze Menge Geld sind?? Also sollte schon etwas ganz außergewöhliches vorgelegen haben.
Gernot hat recht: kein Kommentar ohne Kkenntnis des gesamten Vorfalls.

allradlocke
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Wie sieht das eigendlich aus, wenn so ein "überschneller" Roller mangels
dazu passendem Fahrwerk und Bremsen in Euren Bulli knallt.
Wer zahlt dann (und wann).

Übrigens wurden manipulierte Mofas m. W. bereits Anfang der 70-ziger eingezogen.
Zumindest hat es damals einige Bekannte erwischt.
 
AW: Unzulässiges Tuning: Gericht ordnet Vernichtung des Fahrzeugs an

Ich würde gerne mal die ganze Geschichte und vor allem die ganze Urteilsbegründung hören/lesen.

Gockel ist dein Freund: Klick

Zitat:
Verwaltungsgericht: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

Zu Recht hat die Polizei angeordnet, dass der sichergestellte frisierte 50 ccm - Motorroller eines Jugendlichen aus Mainz (Kläger) vernichtet wird, sofern ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich ist. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

Nachdem sich eine Anwohnerin in einem Mainzer Vorort an einem Sonntag über ruhestörenden Lärm durch Jugendliche mit ungewöhnlich lauten Motorrollern beschwert hatte, fanden die Polizeibeamten vor Ort den Motorroller des Klägers vor. Abgasanlage und Luftfilter waren technisch so verändert worden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte. Der Roller erreiche knapp 100 km/h, gab der Kläger an. Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten die Beamten den Roller sicher.

In der Folge ordnete die Polizei die Vernichtung des Rollers unter der Bedingung an, dass ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person in angemessener Frist nicht möglich ist.

Die Richter der 1. Kammer haben die polizeiliche Maßnahme bestätigt. Da wegen der Manipulationen am Roller dessen allgemeine Betriebserlaubnis erloschen sei, habe ihn die Polizei zu Recht sichergestellt. Seine Verwertung im Wege öffentlicher Versteigerung komme nicht in Frage, weil dabei nicht gewährleistet werden könnte, dass der Ersteigerer den Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fahre. Dieser Gefahr könne nur durch die Auswahl eines geeigneten zuverlässigen Käufers begegnet werden. Komme ein solcher Kaufvertrag nicht zustande, bleibe nur die Vernichtung des Rollers.
 
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