Wassermann
Top-Mitglied
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- 26 Aug. 2007
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- Ort
- Niederrhein
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 02/2004
- Motor
- Otto V6 173 KW
- DPF
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- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- Schiebedach, Tempomat, Klima, Umbau vom LKW auf Multivan
- FIN
- WV2ZZZ7HZ4H063xxx
Ist schon was her, das Urteil: Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15. Mai 2008 entschieden, dass die Sicherstellung und Vernichtung eines rechtswidrig getunten Fahrzeugs rechtmäßig war. (Az. 1 K 825/07.MZ)
Im konkreten Fall hatte ein Rollerfahrer gegen die Vernichtung seines illegal getunten Rollers geklagt, den die Polizei sichergestellt hatte.
Das Gericht folgte laut ADAC der Argumentation des Landes, dass der Roller vernichtet werden musste, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Betriebserlaubnis sei wegen des Frisierens erloschen. Deswegen habe das Fahrzeug nicht an den alten Besitzer herausgegeben werden können. Auch ein Verkauf sei ausgeschlossen gewesen. So sei nur die Zerstörung infrage gekommen.
Man stelle sich vor, das Urteil wird zukünftig nicht nur auf Zweiräder angewendet.
Im konkreten Fall hatte ein Rollerfahrer gegen die Vernichtung seines illegal getunten Rollers geklagt, den die Polizei sichergestellt hatte.
Das Gericht folgte laut ADAC der Argumentation des Landes, dass der Roller vernichtet werden musste, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Betriebserlaubnis sei wegen des Frisierens erloschen. Deswegen habe das Fahrzeug nicht an den alten Besitzer herausgegeben werden können. Auch ein Verkauf sei ausgeschlossen gewesen. So sei nur die Zerstörung infrage gekommen.
Man stelle sich vor, das Urteil wird zukünftig nicht nur auf Zweiräder angewendet.





