AW: Unterschied VW - VW Nutzfahrzeughändler
Hallo,
ich habe da belastbare Infos. VW hat mit der Bauserie 2000, Einführung T4.2, das gesamte Vertriebssystem umgekrempelt. Es gibt seit diesem Zeitpunkt die krasse Trennung zwischen allen Sparten, gleichzeitig starb dann auch die Bezeichnung VAG, gibt es offiziell meines Wissens nur noch in Frankreich, wo VW (alle) und Audi unter einem Dach waren. Die Großen wurden dann eben VW-Zentren, VW Nutzfahrzeug-Zentren und Audi-Zentren, nur die Verkaufsräume mussten mit einer Übergangsfrist getrennt werden, sonst änderte sich nichts. Die nächst kleinere Kategorie wurde dann eines der Zentren und für den Rest Agentur und Service-Partner, auch da änderte sich für den Kunden eigentlich nichts, für den Händler jedoch drastisch die Rabattierung und die Bonusregelung. Noch etwas kleiner, fehlte plötzlich eine Marke, bei mangelndem Umsatz meist Audi oder VWN. In der untersten Kategorie fehlte dann plötzlich der Neuwagenverkauf, ging nur noch als Agenturpartner, als Anhängsel an ein Zentrum, und man war eigentlich nur noch Servicepartner für einzelne Marken, je nachdem, wie viel man sich zutraute. Mittlerweile gibt es viele Betriebe, die auf dieser Basis arbeiten müssen.
Unser super
, mit dem wir seit 1979 zusammenarbeiten, hat auch diesen Weg mitmachen müssen. Bis Ende 2009 lief bei ihm der Verkauf als Niederlassung eines Zentrums, die Personal und Räume übernommen hatten, die Werkstatt betrieblich abgetrennt weiter unter Eigenregie. Seit 2010 läuft der Verkauf als freier Kfz.-Händler und die Werkstatt ist in Bezug auf VW ein Servicepartner für VW (PKW) und Audi. die Nutzfahrzeuge sind mangels Masse in der Kundschaft weg.
Da wir noch über die Niederlassung gekauft haben, laufen unsere Garantiesachen jetzt auch über das Zentrum und nicht bei unserem
als deren Kooperationspartner. Als das Auto geliefert wurde, war es noch so:
Lieferung über das Zentrum
Übergabeinspektion durch den Kooperationspartner (interne Abrechnung)
Papierliche Bestätigung des Ganzen jedoch wieder über das Zentrum
Heißt also nicht einmal die Übergabeinspektion (Auspacken, Flüssigkeitsstände und Luft prüfen etc.) darf der VW (PKW) Service-Partner an einem Nutzfahrzeug rechtsgültig vornehmen, obwohl der Arbeitsumfang nach Vorgabe identisch mit einem Polo, Golf oder was auch immer ist.
So darf auch der Mob-Garantiestempel nur durch den Nutzfahrzeugpartner eingesetzt werden, es sei denn der unberechtigt stempelnde Betrieb stellt im Schadensfall keine Ansprüche an VWN und übernimmt die Kosten selbst. Eigentlich ist wohl eine 70 : 30 Teilung zwischen Werk und ausführendem Betrieb vorgesehen (die Quote muss nicht zwingend stimmen, da mag es Abweichungen geben).
Resultat: VWN erkennt für die freiwillig gegebene Mob-Garantie nur die eigenen Partnerbetriebe an. 1. NFZ-Zentren, 2. NFZ-Partner und 3. NFZ-Servicepartner.
Gehört der betreuende
nicht dazu, ist es mit der Mob-Garantie nichts. Aus diesem Grunde auch seit 2003 die zwei Felder im Serviceheft, vorher gab es nur ein Kästchen zum ankreuzen, das schon mal vergessen werden konnte, jedoch niemanden richtig interessierte.
Service darf nach EU-Recht jeder qualifizierte Fachbetrieb ohne das die Gewährleistung darunter leidet (oft mit der Garantie verwechselt), bei Garantie darf sich VWN die genehmen Partner aussuchen, da es eine freiwillige Leistung ist.