Unterschied VW - VW Nutzfahrzeughändler

Silo-Kutscher

Aktiv-Mitglied
Ort
Mittelfranken
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
05.2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
evtl.
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 300
Umbauten / Tuning
nein
Hallo,

wo liegt eigentlich der Unterschied, ob ich meinen neuen bei einem

VW - Autohaus der Ihn über einen größeren Händler bezieht,
VW - Autohaus oder
VW - Nutzfahrzeugpartner

kaufe ?

Vielleicht kann mir die Unterschiede mal jemand erklären.

Danke
 
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Hallo,

beim Kauf macht es erstmal keinen Unterschied. Im Betreib ist es dann etwas anders, alle Betreibe, die nicht Nutzfahrzeugpartner sind, dürfen keine Garantiereparaturen ausführen. Bei Inspektionen etc. bekommst du hier auch keine Mobilitätsgarantie, die gibt laut Bordbuch, ausdrücklich der Nutzfahrzeugpartner. Heißt: ein anderer VW-Betrieb macht zwar die gleichen Arbeiten laut Serviceplan, auf die Mobilitätsgarantie musst du allerdings verzichten. Die meisten Kunden bekommen dies überhaupt nicht mit, da niemand auf das fehlende Kreuzchen im Bordbuch achtet.

Mit Einschränkungen gibt es auch nicht in jedem VW-Betrieb die entsprechend geschulten Schrauber. Der VW-Service-Betrieb muss seine Mitarbeiter zu den PKW Schulungen entsenden, unterschieden nach Baugruppen, ist eine vollständige Abdeckung der Fahrzeugpalette aus dem PKW Bereich vorgeschrieben. Für die Nutzis, und dazu gehören alle T5, gilt dies nur für die Nutzfahrzeugpartner.
 
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Und dann ist für die California-Fahrer unter uns noch wichtig, dass nicht jeder VW-Nutzfahrzeugpartner auch Spezialist für Calis ist.
 
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Und dann ist für die California-Fahrer unter uns noch wichtig, dass nicht jeder VW-Nutzfahrzeugpartner auch Spezialist für Calis ist.

Das sollte er laut Verkaufs- und Wartungsunterlage jedoch sein. Eigentlich müsste jeder "Nutzi-Fuzzi" auch einen Schrauber mit den speziellen Cali Kursen haben. Da die Kontrollen durch den Werksaußendienst aber nicht so streng sind, fällt dies teilweise erst nach Jahren auf. Auch ist es möglich, sich Personal auszuleihen, besonders beliebt bei hinter den Kulissen verbandelten Gruppen und Zusammenschlüssen.
 
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Hallo,

beim Kauf macht es erstmal keinen Unterschied. Im Betreib ist es dann etwas anders, alle Betreibe, die nicht Nutzfahrzeugpartner sind, dürfen keine Garantiereparaturen ausführen. Bei Inspektionen etc. bekommst du hier auch keine Mobilitätsgarantie, die gibt laut Bordbuch, ausdrücklich der Nutzfahrzeugpartner. Heißt: ein anderer VW-Betrieb macht zwar die gleichen Arbeiten laut Serviceplan, auf die Mobilitätsgarantie musst du allerdings verzichten. Die meisten Kunden bekommen dies überhaupt nicht mit, da niemand auf das fehlende Kreuzchen im Bordbuch achtet.

Mit Einschränkungen gibt es auch nicht in jedem VW-Betrieb die entsprechend geschulten Schrauber. Der VW-Service-Betrieb muss seine Mitarbeiter zu den PKW Schulungen entsenden, unterschieden nach Baugruppen, ist eine vollständige Abdeckung der Fahrzeugpalette aus dem PKW Bereich vorgeschrieben. Für die Nutzis, und dazu gehören alle T5, gilt dies nur für die Nutzfahrzeugpartner.

Ob das hält? Mein Händler hat mir das Auto mit allem Pipapo und Garantie und Garantieverlängerung etc. verkauft. Ausdrücklich wollte ich es bei ihm und nicht bei seiner Nutzfahrzeugniederlassung (da hatte ich mal schlechte Erfahrungen gemacht). Auch den Vorgänger haben wir immer bei PKW und nie bei NF in der Werkstatt gehabt.
Von dem hier geschilderten Prob hat nie ein Mensch was gesagt.

Aber ich schau nachher mal gleich in die Unterlagen.

Grüße

C
 
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Hallo,
ich kaufe immer bei meinem Krauter um die Ecke.;)
Ehemaliger VW und VW-Nutzfahrzeuge Handler.
Er hat die Verträge verloren und ist nur noch Servicepartner.
Bisher habe ich aber keine Einschränkungen gehabt.
Auch die Mob-Garantie hat funktioniert, inklusive einschleppen und Leihwagen.
Auch ein Tausch der Dachschale beim California auf Garantie wurde erledigt.
Der Nutzi vor Ort kriegt von mir garnienix, das ist so ein arroganter Haufen, da würde ich maximal einen Vorführer ausleihen um den Laden zu schädigen.X(

Man sollte aber vorher klären ob die Jungs völlig Ahnungslos sind oder zumindest etwas kenne haben.:pro:

Frag doch mal was für ein Motoröl der T5 2,5 TDI aus dem Baujahr 03-05 bekommt. (VW-Norm 50601)
Wenn das nicht korrekt beantwortet wird denk dir deinen Teil.
 
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Hallo,

habe heute mal nachgefragt woran man die MobGarantie erkennt.
Aussage war: Das wissen die dann bei VW wenn was wäre.

Mal sehen gebraucht habe ich die Garantie immer nur im Umkreis von zuhause.
 
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habe heute mal nachgefragt woran man die MobGarantie erkennt.
Aussage war: Das wissen die dann bei VW wenn was wäre.

Hallo,

wer hat dir denn den Quatsch wieder aufgebunden, gehört mal wieder zu den beliebten dummen Sprüchen.

Schaut doch mal in den Serviceplan auf die Nachweisseiten.
Unten benötigt man zwei Stempel, links für die durchgeführten Arbeiten und rechts für die Mob-Garantie. Bei beiden Feldern steht "Stempel des Nutzfahrzeugpartners".
In der linken Spalte kann VW sich laut EU-Urteil nicht mehr auf den Text berufen, hier darf mittlerweile jede "Fachwerkstatt" einen Stempel reindrücken, auch ATU und Konsorten, es muss dann als fachgerechte Arbeit anerkannt werden. Bei dem rechten Feld sind wir aber bei einer freiwilligen Leistung (Garantie) und da bestimmt VWN immer noch, wer darf und wer nicht.
 
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klaus - ist das eine Vermutung von Dir oder hast Du da belastbare Infos?

Denn das NFZ bei mir in der Nähe nimmt auch PKW an, wenn es denn Taxen sind. Da müsste VW ja auch maulen.
Und unseren T4 habe ich auch bei "normalen" VW-Werkstätten zur Inspektion abgegeben, ohne dass die da etwas gesagt hätten.
Der verkauft auch T5. Warum sollte man also ein dort gekauftes Auto zu einem anderen Händler bringen müssen, der NFZ-Partner ist?

Und wenn mich der "normale" VW-Partner nicht darauf hinweist, dass er nicht die Lizenz hat, die Mob-Garantie zu verlängern, dann hätte er auch ein Problem mit mir!
 
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Hallo,

ich habe da belastbare Infos. VW hat mit der Bauserie 2000, Einführung T4.2, das gesamte Vertriebssystem umgekrempelt. Es gibt seit diesem Zeitpunkt die krasse Trennung zwischen allen Sparten, gleichzeitig starb dann auch die Bezeichnung VAG, gibt es offiziell meines Wissens nur noch in Frankreich, wo VW (alle) und Audi unter einem Dach waren. Die Großen wurden dann eben VW-Zentren, VW Nutzfahrzeug-Zentren und Audi-Zentren, nur die Verkaufsräume mussten mit einer Übergangsfrist getrennt werden, sonst änderte sich nichts. Die nächst kleinere Kategorie wurde dann eines der Zentren und für den Rest Agentur und Service-Partner, auch da änderte sich für den Kunden eigentlich nichts, für den Händler jedoch drastisch die Rabattierung und die Bonusregelung. Noch etwas kleiner, fehlte plötzlich eine Marke, bei mangelndem Umsatz meist Audi oder VWN. In der untersten Kategorie fehlte dann plötzlich der Neuwagenverkauf, ging nur noch als Agenturpartner, als Anhängsel an ein Zentrum, und man war eigentlich nur noch Servicepartner für einzelne Marken, je nachdem, wie viel man sich zutraute. Mittlerweile gibt es viele Betriebe, die auf dieser Basis arbeiten müssen.

Unser super :D, mit dem wir seit 1979 zusammenarbeiten, hat auch diesen Weg mitmachen müssen. Bis Ende 2009 lief bei ihm der Verkauf als Niederlassung eines Zentrums, die Personal und Räume übernommen hatten, die Werkstatt betrieblich abgetrennt weiter unter Eigenregie. Seit 2010 läuft der Verkauf als freier Kfz.-Händler und die Werkstatt ist in Bezug auf VW ein Servicepartner für VW (PKW) und Audi. die Nutzfahrzeuge sind mangels Masse in der Kundschaft weg.

Da wir noch über die Niederlassung gekauft haben, laufen unsere Garantiesachen jetzt auch über das Zentrum und nicht bei unserem :D als deren Kooperationspartner. Als das Auto geliefert wurde, war es noch so:
Lieferung über das Zentrum
Übergabeinspektion durch den Kooperationspartner (interne Abrechnung)
Papierliche Bestätigung des Ganzen jedoch wieder über das Zentrum

Heißt also nicht einmal die Übergabeinspektion (Auspacken, Flüssigkeitsstände und Luft prüfen etc.) darf der VW (PKW) Service-Partner an einem Nutzfahrzeug rechtsgültig vornehmen, obwohl der Arbeitsumfang nach Vorgabe identisch mit einem Polo, Golf oder was auch immer ist.

So darf auch der Mob-Garantiestempel nur durch den Nutzfahrzeugpartner eingesetzt werden, es sei denn der unberechtigt stempelnde Betrieb stellt im Schadensfall keine Ansprüche an VWN und übernimmt die Kosten selbst. Eigentlich ist wohl eine 70 : 30 Teilung zwischen Werk und ausführendem Betrieb vorgesehen (die Quote muss nicht zwingend stimmen, da mag es Abweichungen geben).

Resultat: VWN erkennt für die freiwillig gegebene Mob-Garantie nur die eigenen Partnerbetriebe an. 1. NFZ-Zentren, 2. NFZ-Partner und 3. NFZ-Servicepartner.
Gehört der betreuende :D nicht dazu, ist es mit der Mob-Garantie nichts. Aus diesem Grunde auch seit 2003 die zwei Felder im Serviceheft, vorher gab es nur ein Kästchen zum ankreuzen, das schon mal vergessen werden konnte, jedoch niemanden richtig interessierte.

Service darf nach EU-Recht jeder qualifizierte Fachbetrieb ohne das die Gewährleistung darunter leidet (oft mit der Garantie verwechselt), bei Garantie darf sich VWN die genehmen Partner aussuchen, da es eine freiwillige Leistung ist.
 
AW: Unterschied VW - VW Nutzfahrzeughändler

Hallo,

hab extra bei mir noch mal nachgeschaut (T4 EZ 2000) das Serviceheft gehöhrt
auch noch zu den ersten (kein zweites Feld).

Folglich heißt das jetzt für mich, neuen bestellt bei einem abgestuften Händler, wenn
ich Service nicht im NFZ machen lasse habe ich keine Mobgarantie mehr.

Für Caddys gilt dann das selber.

Das heißt dann viel fahren.
 
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