EditionBeach
Top-Mitglied
- Ort
- Stuttgart
- Mein Auto
- T6 California - Beach
- Erstzulassung
- Mai 2017
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- Njet
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell California T6 (Edition)
- Radio / Navi
- Radio Composition AUDIO
Das ist leider vollständig falsch.
Der eigentliche Unfallschaden (Reparaturkosten) wird in aller Regel irgendwie bezahlt.
Im Detail gibt es aber viele, u.U. extrem teure, Unterschiede:
- Es ist keineswegs sicher, dass die Reparaturkosten in einer teuren, deutschen Fachwerkstatt bezahlt werden. U.U. werden nur die örtlichen Verrechnungssätze bezahlt. Diese sind, gerade in Südeuropäischen Ländern, oft viel niedriger.
- Es werden meist keine Nebenkosten erstattet:
+ Gutachten
+ Rechtsanwalt
+ Mietwagen
+ Nutzungsausfall
+ Wertminderung
Es gibt kein europäisches Recht, dass die Erstattungen in einem anderen Land reguliert.
Lediglich bei einem Unfall mit einem EU Ausländer hier in D ist man über das System grüne Karte halbwegs abgesichert.
Gruß, Marcus
Ok, dann habe ich auf irgend eine Art Glück gehabt. Das lief alles komplett reibungslos. Alles gemäß deutschem Gutachten bezahlt.
Anwalt habe ich keinen benötigt.