Unklarheiten Steuer und Versicherung

SciFi

Jung-Mitglied
Ort
Weimar
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
12/03
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
och ... nö!
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
FIN
WV1ZZZ7HZ7H104698
Hallo @all,

nachdem ich nun seit einer Woche Besitzer eines MV mit 128 kW und nachgerüstetem DPF bin und alle Formalitäten (fast) erledigt sind, musste ich heute bei der Versicherung meiner Wahl mal kurz schlucken. Da im Schein 'LKW GESCHL. KASTEN' steht, möchte man das gute Stück dann auch als LKW versichern, was deutlich teurer wäre, als zu den PKW-Konditionen.
Kann ich im Umkehrschluss davon ausgehen, dass das Finanzamt den MV dann auch als LKW mit 170 € besteuert, oder ist dass dann wieder vom Typ abhängig? Normalerweise geht der MV mit 7 Sitzen ja eher nicht als LKW durch, oder?

Danke für ein wenig Licht im momentanen Regeldunkel....

Sebastian
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,

die Umschlüsselung auf LKW hat anscheinend der Vorbesitzer auf Antrag
durchgeführt.

Ab Werk ist ein MV als PKW geschlüsselt, eine Rückschlüsselung auf PKW
ist deshalb möglich. Wichtig: Der Typschlüssel und die Zulassungsart wird
geändert ... der Typschlüsssel (nur der) ist wiederrum entscheidend für die
Versicherungseinstufung.

Typschlüssel = PKW = PKW Versicherung.

Die Zulassungsart (nicht der Typschlüssel) ist entscheidend für die
Kfz.-Steuer, steht da LKW ist die LKW Steuer anzusetzen ... d.h.
Einspruch gegen den Steuerbescheid gegen Vorlage der Fahrzeugpa-
piere und Du bekommst einen neuen Bescheid, dann mit LKW Steuer,
aber eben auch LKW Versicherung. Steht da PKW, oder Fahrzeug M1
zur. bes. soz. ... 7-Sitzer, dann ist es eben ein PKW = PKW Steuer.


Gypsy
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo Gypsy,

dann gehe ich also erst mal frohgemut davon aus, dass der Eintrag LKW auch LKW-Versteuerung bedeutet und warte mal ab, was das Finanzamt aufruft ... und dann sehe ich mal weiter. Aber erst mal gehts in den Urlaub (der MV hat Premiere :D )

Danke für den Hinweis

Sebastian
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,

einen super Urlaub und eine schöne Zeit mit Deinem MV ... mehr
dann - soweit erforderlich - wenn der Bescheid in der Post ist.


Gypsy
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,
danke für den Wunsch!
Wetterprognose sieht eher bescheiden aus ... aber wir haben ja jetzt noch ein Wohnzimmer dabei :D.

Bin dann mal weg ... :]

Sebastian
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo, da hab ich aber mal ne Frage:

Wie bekommt man einen MV zum LKW umgeschlüsselt?
OK, die Sitze kann man ausbauen, aber müssen die Scheiben nicht "unbrauchbar" gemacht werden?

GRUSS
FARBRAT
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,

die Sitzaufnahmen müssen unbrauchbar gemacht werden (bis auf 3 Sitzplätze nur vorne).

Und die Scheiben müssen "verblecht" werden, evtl. reicht auch abkleben.

Trennwand muss glaube ich auch noch rein (min. Halbhoch).

Das Finanzamt ist an diese Umschlüsselung nicht gebunden. Hier kommt es auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs an. Meistens Vorführung erforderlich.

Als Privatmann wenig Chancen. Als Gewerbetreibender mit Werbung auf dem Auto und Palette im Laderaum sieht es besser aus.

Habe das alles am T4 hinter mir. Hatte funktioniert und eine satte Steuerrückzahlung gebracht. Weil das Finanzamt die Änderung vom Tag der EZ übernommen hat.

Danach habe ich schnell wieder einen 8-Sitzer daraus gemacht, weil der TÜV und das Straßenverkehrsamt die 8/9-Sitzplätze nicht ausgetragen haben! :D

Grüße,

caravelle
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Moin, Moin
mal so nebenbei : gilt bei einer Einstufung als LKW dann auch das Sonntagsfahrverbot ? Oder andersrum, muß man bei Polizeikontrolle am Sonntag dann eine Ausnahmefahrerlaubnis vorzeigen, um um keinen Obulus in die Staatskasse leisten zu müssen ? :D

Sonnige Grüße Dirk
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,

ja, Sonntagsfahrverbot gilt dann auch.

Ab 7,5t (der T5 liegt unzweifelhaft darunter) oder mit Hänger (gilt auch für T5)!

Also, Sonntags fahren ja, aber nicht mit Hänger (egal welcher)!

Grüße,

caravelle
 
AW: Unklarheiten Steuer und Versicherung

Hallo,

ja, Sonntagsfahrverbot gilt dann auch.

Ab 7,5t (der T5 liegt unzweifelhaft darunter) oder mit Hänger (gilt auch für T5)!

Also, Sonntags fahren ja, aber nicht mit Hänger (egal welcher)!

Grüße,

caravelle
Aber nur bei einer gewerblichen Fahrt!

Solltest Du das Fahrzeug privat bewegen, also nicht zum Gelderwerb sondern in der Freizeit, dürftest Du eigentlich auch noch einen Hänger mit z.B. Campingzeug oder anderem Freizeitkram ziehen.

Micha
 
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