Unfallschaden unverschuldet, Rechtliches!

GolfVGTI

Aktiv-Mitglied
Ort
Ruhrpott
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
September 2011
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Xenon, Rückfahrkamera, Mehrkanalverstärker, Wasserzusatzheizung, El.Schiebetür, Navi RNS510...
Umbauten / Tuning
B14 Gewinde, ABT 19" Felgen.
Hallo,

Wäre ich Heute Abend lieber nicht essen gegangen.

Mir ist vorhin jemand in das Heck Gefahren.

Ich war schön am essen, als ein Kellner der mein Auto kennt zu mir kam, und mir
Erklärte das ein anderer gast in mein Bulli Gefahren sei :(

Ersteinmal schön das er nicht abgehauen ist....

hinten links, die Stosstange, das Linke Rücklicht und Kratzer zwischen Rücklicht und Stosstange.
Ob die Ecke verbeult ist konnte ich nicht im Dunkeln erkennen.

Ich Schätze das der Wagen min. 2 Tage in der Werkstatt bleiben wird.

Da ich mir aber keinen Leihwagen nehmen kann und ich irgendwie zur Arbeit kommen muss,
werde ich Taxi oder Urlaub nehmen müssen.

Gibt es einer sonder Abrechnung für speziell umgebaute Behinderten Fahrzeuge :confused:

Danke
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo und mein Beileid.

...Kopf hoch. Alles wird Gut.
Ruf morgen einen Gutachter/Sachverständigen Deiner Wahl an.
Der soll sich Dein Fahrzeug anschauen.
Dann in die Werkstatt. Dort die Abtretungserklärung unterschreiben und die Regeln dann alles mit der gegnerischen Versicherung.
Leihwagen steht Dir übrigens zu. Übernimmt die Versicherung.
Also kein Urlaub oder Taxi ;)

VG
Andreas
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo,
das ist natürlich Mist - Du bist ja auf genau Dein Auto mit dem Umbau angewiesen.
Bei offensichtlicher Schuldfrage würde ich an Deiner Stelle daher auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen bzw. einen anrufen.
Die Kosten sind Teil des Unfallschadens und werden von der Versicherung des Verursachers übernommen.

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Hallo Andreas,

den Leihwagen wird er mangels behindertengerechtem Umbau nicht nehmen können, nicht wegen der Versicherung.
 
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Hallo Wolf

...auch wenn das Autohaus keinen behindertengerechten Leihwagen zur Verfügung hat,
dann aber sicher eine Autovermietung. Diese wird dann den Ersatzwagen für die Dauer
der Reparatur stellen(müssen) und die Abrechnung erfolgt dann wie bei einem normalen Ersatzwagen des Autohauses,
über die gegnerische Versicherung. Sollte die sich weigern, hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit Taxi kosten
oder Verdienstausfall und Aufwandsentschädigungen zu übernehmen. ;)

Bin mir gerade nicht ganz sicher, was für die Versicherung günstiger wäre... 8)

VG
Andreas
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo Wolf

...auch wenn das Autohaus keinen behindertengerechten Leihwagen zur Verfügung hat,
dann aber sicher eine Autovermietung. Diese wird dann den Ersatzwagen für die Dauer
der Reparatur stellen(müssen) und die Abrechnung erfolgt dann wie bei einem normalen Ersatzwagen des Autohauses,
über die gegnerische Versicherung. Sollte die sich weigern, hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit Taxi kosten
oder Verdienstausfall und Aufwandsentschädigungen zu übernehmen. ;)

Bin mir gerade nicht ganz sicher, was für die Versicherung günstiger wäre... 8)

VG
Andreas

So einfach wird das nicht werden:

1. Hat keine Autovermietung behindertengerechte FZG
2. Ist der Umbau eigentlich immer speziell auf den Fahrer abgestimmt. So einfach ist das also nicht.

Allerdings muß die gegnerische Versicherung in so einem Fall natürlich die Kosten ersetzen die für die Mobilität entstehen. - Sie müssen also ein Taxi oder aber sogar einen Fahrdienst bezahlen.

Gruß, Marcus
 
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- Sie müssen also ein Taxi oder aber sogar einen Fahrdienst bezahlen.

Gruß, Marcus


Bist Du Anwalt? Sonst wäre ich mit solchen Aussagen immer sehr vorsichtig. Der Rat von IceMan war der richtige, zum Anwalt gehen und sich vertreten lassen. Es gibt für alles in unserm Land Obergrenzen und wenn er diese überschreitet, bleibt er am Ende auf den Kosten selber sitzen. Also Rat vom Fachmann (Anwalt) holen, was dir zusteht und was nicht.
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Bist Du Anwalt? Sonst wäre ich mit solchen Aussagen immer sehr vorsichtig. Der Rat von IceMan war der richtige, zum Anwalt gehen und sich vertreten lassen. Es gibt für alles in unserm Land Obergrenzen und wenn er diese überschreitet, bleibt er am Ende auf den Kosten selber sitzen. Also Rat vom Fachmann (Anwalt) holen, was dir zusteht und was nicht.

Hallo,

hier wird jetzt aber über ungelegte Eiger gegackert. Ich würde erst mal mit der gegnerischen Versicherung sprechen und die Lage erklären, vermutlich werden die dann von sich aus aufs Taxi verweisen und auch gegen Nachweis bezahlen. Auf jeden Fall würde ich mir das auch schriftlich bestätigen/genehmigen lassen. Erst wenn die sich quer stellen würde ich mir den Anwalt nehmen. Da muss man ja auch erst mal hin (fahren) und Zeit aufwenden.

Viele Grüße

Andreas
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo,

hier wird jetzt aber über ungelegte Eiger gegackert. Ich würde erst mal mit der gegnerischen Versicherung sprechen und die Lage erklären, vermutlich werden die dann von sich aus aufs Taxi verweisen und auch gegen Nachweis bezahlen. Auf jeden Fall würde ich mir das auch schriftlich bestätigen/genehmigen lassen. Erst wenn die sich quer stellen würde ich mir den Anwalt nehmen. Da muss man ja auch erst mal hin (fahren) und Zeit aufwenden.

Viele Grüße

Andreas

So sieht es aus. Zudem - wenn es um ein paar Tage geht kommen selbst mit einem Fahrdienst keine Riesenkosten zusammen.

Weiterhin gibt es auch keine festen Obergrenzen für den Mietwagen bzw. Mobilitätsersatz. Wieviel bezahlt wird hängt immer vom beschädigten FZG ab. Es gibt nur die Regel, dass man sich an dem Unfall nicht bereichern darf.

Gruß, Marcus
 
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Hallo

Bist Du Anwalt? Sonst wäre ich mit solchen Aussagen immer sehr vorsichtig. Der Rat von IceMan war der richtige, zum Anwalt gehen und sich vertreten lassen. Es gibt für alles in unserm Land Obergrenzen und wenn er diese überschreitet, bleibt er am Ende auf den Kosten selber sitzen. Also Rat vom Fachmann (Anwalt) holen, was dir zusteht und was nicht.

...ich habe in keinster Weise von einem Anwalt gesprochen!
Ich habe gerate sich einen Sachverständigen bzw. Gutachter seiner Wahl zu besorgen und mit diesem alles weitere Regeln.

So sieht es aus. Zudem - wenn es um ein paar Tage geht kommen selbst mit einem Fahrdienst keine Riesenkosten zusammen.

Weiterhin gibt es auch keine festen Obergrenzen für den Mietwagen bzw. Mobilitätsersatz. Wieviel bezahlt wird hängt immer vom beschädigten FZG ab. Es gibt nur die Regel, dass man sich an dem Unfall nicht bereichern darf.

Gruß, Marcus

Genau so sieht es aus.
Und das kann man sehr gut über einen Sachverständigen mit seiner Werkstatt zusammen regeln.
So spart man sich selber auch noch Nerven und Zeit.

VG
Andreas
 
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Hallo,

Danke ersteinmal für die Antworten.

1. Einen Leihwagen wird es für mich nicht geben, es ist nicht nur ein Handgas oder was einfaches, nein, mein
Umbau gibt es keine 10 mal in Deutschland würde ich selber mal behaupten. 8)

Da ich Heute frei hatte bin ich zum :D, der Schaden lässt sich in einem Tag beheben.

Eine neue Stosstange, ein Rücklicht und zwischen den beiden ist auch so ein Kunststoff Teil das mit der Stosstange zur lackierer geht und alles zusammen ausgetauscht wird.

Montag habe ich einen Gutachten Termin ( Vormittags )...

D.h. Ich werde einen Tag mal frei nehmen müssen, mit dem Taxi zur Arbeit ist ein wenig schwierig da ich in einem Chemiewerk arbeite wo man Sondergenehmigung bekommen müsste um mit taxi eben mal reinzufahren.

Lohnt sich der Aufwand für die Kosten Erstattung für einen Tag :confused: ( bin Verkehrsrechtschutz Versichert )

Habe überlegt das ich bei der gegnerischen Versicherung selber Anrufe und die Sache kläre bevor ich zum Anwalt renne.

Gruss
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Habe überlegt das ich bei der gegnerischen Versicherung selber Anrufe und die Sache kläre bevor ich zum Anwalt renne.

Gruss

Einen Versuch ist es sicher wert
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Einfach mal bei der Versicherung anrufen ist sicher eine gute Idee. Bei kleineren Schäden funktioniert das meist ganz gut.

Ich würde mir den Tag Urlaub auch entschädigen lassen. So viel Aufwand sollte das nicht sein. Wenn sie sich da weigern würde ich doch zum Anwalt gehen. Die gegnerische Versicherung muß den Anwalt ohnehin bezahlen.

Gruß, Marcus
 
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So liebe Forum Gemeinde,

Habe heute morgen einen Gutachten Termin gehabt.

Der Schaden ist zwar groß, aber sind es nur die Ersatzteile wie die Stosstange, Rücklicht, dazwischen ein kunstoffteil und ein wenig die Heckklappe Polieren.

So weit so gut.

Und jetzt brauche ich Trost von euch ;(

Heute nachmitag stehe ich auf eine Ampel und da knallt mir einer hinten
voll rein :-(

Das Heck ist voll hinüber, mein Rollstuhllift kann ich auch nicht mehr benutzen.
die Heckklappe ist jetzt undicht und ich kann kein Ersatzwagen bekommen.

Zur Arbeit muss ich auch :-(

Den ganzen Tag einen Rollstuhltransport zu beantragen wird auch kompliziert sein.

Werde morgen ersteinmal meinen Anwalt anrufen........

Schönen Abend noch..
 
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Oh mein Gott...Du bist wirklich ein Pechvogel;(

Ich glaub der Wagen bringt Dir kein Glück.

Wichtig ist aber das Dir nichts passiert ist.

Viel Erfolg wünsche ich Dir;)

gruß
mafiabulli
 
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Bei einem großen Schaden würde ich in Verbindung mit dem behindertengerechten Umbau auf jeden Fall auch einen Anwalt einschalten.

Gruß, Marcus
 
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So ein Sch... aber auch, kaum zu glauben.

Hoffentlich wird alles zu deiner Zufriedenheit geregelt!

Grüße, Uli
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo,

Ich habe den Wagen heutemorgen in die Werkstatt gebracht.

Heute spât nachmitag bin ich noch einmal hin. Der Schaden ist größer als gedacht. Die Karosserie hat was abbekommen und der Wagen muss ersteinmal zur "richtbank"... D.h es wird diese Woche nicht fertig :-(

Gruss
 
AW: Unfalschaden unverschuldet, Rechtliches!

Hallo,

Das Gutachtenbericht sagt das ein Schaden in Höhe von 10 500 € entstanden ist.

Wertminderung 1050 €. (das finde ich sehr wenig)

Nutzungsausfall 79 € am Tag. Nachtrag. (normal sind es nur 50 €, da mein Bulli aber Behindertengerecht umgebaut ist, und ich kein Ersatz bekommen kann, sind es 79 € geworden)

?(
 
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Irgendwie hat man da immer den Eindruck, die arbeiten FÜR die Versicherung :mad:
 
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