Unfallschaden - Kuss von einem LKW

Wenn man genau hinschaut - speziell in 4. Bild - dann hat die Tür hinten zur B-Säule hin eine Stelle, die wie ein Lackabplatzer aussieht. Selbst der Tankdeckel hat was abbekommen und der Türgriff ist auch beschädigt. Bin mal gespannt, wie sich das im Gutachten darstellt.
 
Hat der Gutachter nicht eine Vermessung vorgesehen?
 
Das obere Türscharnier sieht für Gutachter und Karosseriebauer "nicht eingedrückt" aus - könnte man aber erst sagen, wenn neue Türen und so dran sind.

Was ist das denn für eine Aussage? Erst mal reparieren und sehen, was noch kaputt ist???? Wie will er das schadensmäßig im Gutachten erfassen?
 
Hallo

Bei einem ausländischen Verursacher nur mit Anwalt. Sonst zieht sich das ewig.

Aha. Wieso?
Schon mal davon gehört, dass es einen Zentralruf der Versicherer gibt, der Dir den Deutschen Versicherer benennt, der den Schaden nach deutscher Rechtslage reguliert?

Und wenn es ERGO ist, wird es hier auch die ERGO in Düsseldorf sein.

Erstmal zum Gutachter, der (meiner Meinung nach) einen merkantilem Totalschaden feststellen wird.
Dannwird danach abgerechnet, die Nutzungsausfall- und Wiederbeschaffungszeit ermittelt, die Kosten (Telefon, Briefe, An- und Abmeldung) und fertig ist.

Da wird ein Anwalt kaum etwas „herausholen“ können.
 
Tipp: eigenes Gutachten beauftragen!

Und hier gerne ein namhaftes „Büro“, z.B. Dekra oder TÜV.
 
Wenn ich das richtig gelesen habe, war der Gutachter schon da.

Wenn die Werkstatt auf den Reparaturauftrag hofft und das ggf. auch im Sinne des Fahrzeugbesitzers ist, dann kann es ja auch von Vorteil sein, wenn der Wagen nicht totgeschrieben wird und die Reparaturfreigabe erfolgt. Werden dann im Laufe der Reparatur Mehrarbeiten fällig, dann regelt das die Werkstatt mit der Versicherung.

Ich würde jetzt erst einmal das Gutachten abwarten. Dann bei nicht-Totalschaden mit der Werkstatt klären, wie die Reparatur abläuft, was alles getauscht wird und wie das ganze abgerechnet wird. Wird beispielsweise die vordere Stoßstange nicht getauscht, muss man halt sehen, wie man mit der Werkstatt auseinanderkommt. Oder fiktiv abrechnen und dann die Reparatur so beauftragen wie sie erfolgen soll. Wenn es dann aber zu Nacharbeiten kommt, wird es kompliziert.
 
Tipp 2:

Die ERGO-Sachverständigen sind i.d.R. Angestellte des Unternehmens.
In der Branche gibt es immer wieder bei der ERGO (und zwei weiteren Gesellschaften) Betrichte darüber, dass bei Gutachten mit verringerten Stundenverechnungsätzen kalkuliert wird (dort wird dann der Stundensatz von Partnerwerkstätten angesetzt, aber Du hast eine frei Werkstattwahl!).
Zudem wird bei den Kosten für den Nutzungsausfall gerne nur die Tabelle mit den KW Deines Fahrzeugs angesetzt.
Das sind beim Bulli nicht viele.
Aber korrekt wäre es, einen Siebensitzer, ggf. Automatik anzusetzen.
Das aber verdoppelt die tägliche Erstattung locker.

Also: eigenes Gutachten!
 
Hat der Gutachter nicht eine Vermessung vorgesehen?

Meinst Du Fahrgestellvermessung? Hat er zumindest nix von gesagt. Hat gefragt, ob der Wagen noch geradeaus fährt und ob ich eine Feindberührung am Rad erkennen konnte. War aber nix von mir feststellbar. Der Bulli wurde recht gerade nach hinten geschoben und stand auf "Sand".

Was ist das denn für eine Aussage? Erst mal reparieren und sehen, was noch kaputt ist???? Wie will er das schadensmäßig im Gutachten erfassen?

Das war eine Aussage vom Karosseriebauer. Nicht vom Gutachter. Der Gutachter meinte nach langem und genauem Hinschauen (Tür innen, und vom Motorraum aus), dass da wohl nix eingedrückt ist.

Tipp 2:
In der Branche gibt es immer wieder bei der ERGO (und zwei weiteren Gesellschaften) Betrichte darüber, dass bei Gutachten mit verringerten Stundenverechnungsätzen kalkuliert wird (dort wird dann der Stundensatz von Partnerwerkstätten angesetzt, aber Du hast eine frei Werkstattwahl!).
Zudem wird bei den Kosten für den Nutzungsausfall gerne nur die Tabelle mit den KW Deines Fahrzeugs angesetzt.
Das sind beim Bulli nicht viele. Aber korrekt wäre es, einen Siebensitzer, ggf. Automatik anzusetzen.
Also: eigenes Gutachten!

Ja - darauf darf man gespannt sein. Gutachter war unabhängig, von mir ausgesucht, hat sein Büro zwei Strassen weiter und hörte sich recht positiv an. Ziel ist, den Wagen reparieren zu können.

Bei den Kosten für den Nutzungsausfall werd ich nochmal genau hinschauen. Gutachten kommt auf jeden Fall erst mal zu mir.

Den Anwalt, den ich heute morgen schon angerufen hatte ... mittlerweile bin ich mir auch nicht so sicher, ob ich den nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt brauche. Vielleicht sollte ich den nochmal zurückrufen ... und erst mal abwarten ob zwischen Reparaturhöhe und Restwert noch Luft ist. Oder werden Anwaltkosten und Gutachterkosten bei der Gesamtschadenssumme "gesondert" betrachtet?
 
Autsch ... das tut weh ( Hühnerhaut )
 
Wenn man genau hinschaut - speziell in 4. Bild - dann hat die Tür hinten zur B-Säule hin eine Stelle, die wie ein Lackabplatzer aussieht. Selbst der Tankdeckel hat was abbekommen und der Türgriff ist auch beschädigt. Bin mal gespannt, wie sich das im Gutachten darstellt.

Der "Lackabplatzer Tür hinten Fensterhöhe B-Säule" ist ein kleiner Rostfleck, den ich mit Rostumwandler behandelt hatte - also nicht vom heutigen Schaden.

Tankdeckel hat der Sachverständige "inkludiert".

und der Türgriff sieht von Nahem so aus:

upload_2018-4-26_16-51-25.png
 
Sollte mich sehr wundern, wenn das kein Totalschaden ist.

Die A Säule muss auf jeden Fall zum Teil ersetzt werden - das sind hochfeste Bleche, die kann und sollte man nicht ausbeulen oder Rückverformen.

Dazu muss dann auch die Windschutzscheibe raus. Meist überlebt die das nicht.

Da es keine Berührung am Rad gegeben hat, wird fahrwerksmässig nichts passiert sein.
 
Die A Säule muss auf jeden Fall zum Teil ersetzt werden - das sind hochfeste Bleche, die kann und sollte man nicht ausbeulen oder Rückverformen.
Dazu muss dann auch die Windschutzscheibe raus. Meist überlebt die das nicht.
Da es keine Berührung am Rad gegeben hat, wird fahrwerksmässig nichts passiert sein.

Hab dem Gutachter auch gesagt, dass ich vermute, dass die Scheibe da raus muss.
 
Hallo,

...ich persönlich finde den Schaden noch nicht mal so schlimm - was nicht heißen soll, das da ein Gutachter einen Totalschaden draus macht.

Die A-Säule darf an der Stelle raus gezogen werden - da diese aus mehreren Inneren Hohlträgern besteht - diese scheinen nicht verformt zu sein.
Eine neue Haube, eine neue Tür und Kotflügel und ab damit als gut gepflegt in die Türkei =):rolleyes:.

Ich würde unabhängig davon auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Ich selber wurde letztes Jahr erst wegen einem relativ kleinen Schaden mit einem Fahrzeug aus Belgien - hier bei uns auf der Autobahn passiert - über 7 Monate verars.... !!
Abgewickelt wurde zwar alles hier in D vom Mutterkonzern - aber Zuständig und die Freigabe für die Zahlung musste von Belgien aus kommen und da sich dort der Halter nicht gemeldet hat, hat die Versicherung auch nicht ausgezahlt.
Ich hatte aus Anstand auf einen Anwalt verzichtet, da die Sachlage eigentlich eindeutig war.
Im Nach hinein habe ich gelernt - mit Versicherungen darf nie Anstand ins Spiel kommen, das ist hier Fehl am Platz.

Gruß
Claus
 
Oder werden Anwaltkosten und Gutachterkosten bei der Gesamtschadenssumme "gesondert" betrachtet?

Gutachter- und Anwaltskosten, sowie die Höhe des Nutzungsausfalls haben keinen Einfluss auf die Höhe des Sachschadens.
Nutzungsausfall bekommst Du natürlich nur, wenn Du
A) auf das Auto angewiesen bist
B) Du kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmst, welches die Versicherung bezahlt
 
  • Like
Reaktionen: hjb
verringerten Stundenverechnungsätzen

... ich habe den Schaden meines letzten T's seit 1,5 Jahren genau deswegen vor Gericht, eine Versicherung des Konzerns akzeptiert die Stundensätze der VW - Vertragswerkstatt nicht :D

Was heißt "... über Ergo Deutschland abgewickelt ?" Wenn der bei Ergo "Ausland" versichert ist, ist das der "Partner", an den man seine Ansprüche stellen muss, selbst wenn die Kommunikation über ERGO Deutschland geht. Kommt es zum Streit, darf man in der Regel (Vertrag lesen) bei den meisten Rechtsschutzversicherungen den (zusätzlich benötigten) ausländischen Anwalt (zunächst) selber bezahlen ...

Also erst mal schauen was die "bieten" und dann entscheiden, wenn die "dumm kommen" natürlich sofort die Rechtsberatung aufsuchen.

Viele Grüße,
Jochen
 
Was heißt "... über Ergo Deutschland abgewickelt ?" Wenn der bei Ergo "Ausland" versichert ist, ist das der "Partner", an den man seine Ansprüche stellen muss, selbst wenn die Kommunikation über ERGO Deutschland geht. Kommt es zum Streit, darf man in der Regel (Vertrag lesen) bei den meisten Rechtsschutzversicherungen den (zusätzlich benötigten) ausländischen Anwalt (zunächst) selber bezahlen ...

Wenn Du in Deutschland einen Unfall hast, erfolgt die ganze Abwicklung nach deutschem Recht. Wenn es hart auf hart kommt natürlich vor einem deutschen Gericht mit deutschen Anwälten.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Unfall im Ausland war.

Gruß, Marcus
 
Was heißt "... über Ergo Deutschland abgewickelt ?"

es wird sich um einen Fall gemäß der europäischen. schadenabwicklungnim System der „grünen Karte“ handeln.

Wenn Du in Deutschland einen Unfall hast, erfolgt die ganze Abwicklung nach deutschem Recht. Wenn es hart auf hart kommt natürlich vor einem deutschen Gericht mit deutschen Anwälten.

Da hab ich doch mit meinem unbedarften "über Ergo Deutschland abgewickelt" fast eine Diskussion ausgelöst.

Was ich weiß: der LKW hatte eine grüne Versicherungskarte und Ergo Deutschland hat gesagt, dass da Wartezeiten auf einen zukommen können. Das Erste weiß ich von der Polizei (steht auch im Unfallbericht "Angaben zum Versicherungsschein bei ausländischer Zulassung"). Das Zweite von meinem Versicherungsmakler, der dort mal angerufen hat.

Grüsse
hf
 
Zurück
Oben