Unfall T5

S4ndm4nn

Jung-Mitglied
Ort
RE
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
16.09.2011
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell California (Europe)
Extras
Alles was möglich war
Umbauten / Tuning
Seikel Höherlegung Unterfahrschutz 235/65R 17 Mt Reifen

Getriebeentlüftung höhergelegt

4 zusatz Fernlichter 150w LED Lightbar
FIN
VW2ZZZ7HZBH06......
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
T5 Cali
Hi,

leider hat mein Bus am Rosenmontag eine begegnung mit einem Corsa gehabt( die Fahrerin konnte das Stopschild nicht lesen :confused:)

Naja wollte mal wissen was ihr dazu sagt

Soll ich ihn reparieren lassen und verkaufen oder mit dem Schaden verkaufen.

Würde für mich eigentlich ganz gut passen da ich mir gerne einen Cali kaufen würde.

Der MV ist EZ 11.2010
Km: 20500

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AW: Unfall T5

Hallo,

mir tut es im herzem wehhh....so ein schönes Auto kaputt zu machen....

Ich würde erst einmal abwarten was der Gutachter für einen Schadenswert feststellt. Wenn de rSchaden gross genug ist, kannst du bestimmt einen Deal mit deinem freundlichem machen, er macht sich den Schaden "günstig" fertig, rechnet das komplett mit der Versicherung ab und du kaufst einen neuen mit einem Sattem "Unfallrabatt" bei ihm.....

Aber das wird nur was wenn der Schaden auch gross genug ist, bei 2-3K € rechnet sich das nicht...

LG

der Mitch
 
AW: Unfall T5

Moin!

Immer sehr ärgerlich solche Falten:evil:!
War da nicht mal was, wenn der Wagen nicht älter als 6 Monate ist (oder habe ich mich jetzt verrechnet?) und der Wagen auf die Streckbank muß, hat man einen Anspruch auf einen Neuwagen???
Evtl. sollte der Gutachter mal etwas genauer hingucken!
 
AW: Unfall T5

Hiho,

nuja, reparieren und verkaufen bringt ja nicht wirklich was, dann doch eher den Vorschlag von mitch aufgreifen, wobei mir der Schaden eher nach 4-6 k Euro aussieht. Kannst natürlich auch auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen und versuchen bei einem "Freien" eine günstigere Reparatur zu bekommen (USt gibbet dann natürlich nicht).

Schadenersatz auf Neuwagenbasis dürfte ausscheiden, da dies voraussetzt, dass das Fahrzeug nicht älter als 1 Monat und die Fahrleistung weniger als 1000 km beträgt (vgl.: Palandt, BGB, § 249 Rn.22).

Grüße, Take
 
AW: Unfall T5

Der Schaden ist mir Sicherheit > 5000 EUR.

Soweit ich informiert bin, gibt es die USt. auch wenn fremd (oder eigen) repariert wird. - Nur wenn überhaupt nicht repariert wird muß die gegnerische Haftpflicht die USt. nicht zahlen.

Gruß, Marcus
 
AW: Unfall T5

Der Schaden ist mir Sicherheit > 5000 EUR.

Soweit ich informiert bin, gibt es die USt. auch wenn fremd (oder eigen) repariert wird. - Nur wenn überhaupt nicht repariert wird muß die gegnerische Haftpflicht die USt. nicht zahlen.

Gruß, Marcus

Soweit repariert wird und man nicht gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die USt selbstverständlich erstattet. Daneben gibt es aber auch die Regulierung auf Gutachtenbasis, d.h. der gegnerische Versicherer zahlt die Summe (netto) aus dem Gutachten, ob man dann repariert oder nicht, ist dem Versicherer dann egal. Soweit man in diesem Fall also eine Werkstat findet, die (brutto) unter dem Gutachtenschaden repariert, kann man theoretisch einen "Schnitt" machen. Ich würde es dann aber lieber in der Fachwerkstatt machen lassen und die Nutzungsausfallentschädigung einstreichen, gibt es nämlich nur bei nachgewiesenem Nutzungsausfall, sprich Reparatur.

Grüße Take
 
AW: Unfall T5

Hallo Zusammen,

Nutzungsausfall gibt es auch bei Abrechnung nach Gutachten, dann wird die Reparaturdauer gem. Gutachten als Nutzungsausfall unterstellt. Bei diesem Schaden wäre ja eine Nutzung ohne Reparatur wahrscheinlich auch nicht möglich und immer die Fahrtkosten von und zur Werkstatt und die aufgewendete Zeit mit abrechnen.
 
AW: Unfall T5

Hi,
danke erst mal für eure Hilfe ich warte jetzt mal ab was der Gutachter sagt

aber werde mich warscheinlich von dem MV trennen habe mir heute schon einen Cali beim :)lichen konfigurieren lassen.

Gruß S4ndm4nn
 
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