AW: Unfall mit Sommerreifen
Hallo,
wichtig ist, dass es nach wie vor KEINE Winterreifenpflicht gibt.
Maßgeblich ist allein, ob Du im konkreten Einzelfall damit rechnen konntest, dass es glatt sein wird und Du es billigend in Kauf genommen hast, dass auch etwas passieren könne, oder ob es Dich sozusagen aus heiterem Himmel überrascht hat, also der Unfall auch dann NICHT hätte vermieden werden können, wenn Du Dich einwandfrei verhalten hättest.
Entscheidend ist auch wie Du dich konkret gegenüber der Polizei, oder anderen Zeugen zum Unfallhergang und den Rahmenbedingungen bereits eingelassen hast. Also wer z.B. sagt, das er schon auf der bisherigen Fahrt mit den Straßenverhältnissen zu kämpfen hatte, der hat schon eingeräumt, dass er wußte, das es glatt ist und hat durch seine Weiterfahrt auch schon deutlich gemacht, dass ihm das egal war, d.h. es billgend in Kauf genommen hat, dass etwas passieren könne.
Aber: Nur weil es Winter ist, mußt Du nicht damit rechnen, dass es glatt sein wird und allein weil es kälter als 7 Grad ist, benötigst Du keineswegs zwingend Winterreifen an Deinem Auto (obwohl dies natürlich zweifelsohne richtig wäre). Hätte der Gesetzgeber dieses gewollt, so hätte er eine Winterreifenpflicht einführen müssen.
Wenn aber andere Umstände auf die Gefahr hingeweisen haben, dass es glatt sein könnte, also Außentemperaturen (immerhin warnt Dich Dein T5 ab 4 Grad Celsius entsprechend), die bisherige Fahrstrecke, Verkehrsmeldungen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, Wettermeldungen, etc., dann gilt, dass Du ohnehin mit angepaßter Fahrweise hättest fahren müssen, ganz unabhängig von den montierten Reifen.
Mit Winterreifen ändert sich sozusagen nur der Spielraum, denn auch mit Winterreifen darfst Du keineswegs fahren wie ein Henker, denn auch das könnte dann als grob fahrlässiges (Fahr)Verhalten interpretiert werden - und das zu Recht.
Sollte es ausreichend Anhaltspunkte für Glätte gegeben haben und Du bist weitergefahren, dann hast Du den Unfall auch billigend in Kauf genommen, da hilft es auch NICHTS, dass Du von Ganzjahres- oder sogar Winterreifen ausgegangen bist, denn als Fahrer eines Fahrzeugs mußt Du dich stets und immer selbst vergewissern, dass Dein Fahrzeug allgemein, aber auch vor der konkreten Unfallfahrt technisch einwandfrei und angemessen ausgerüstet ist.
Beispiel: Wenn Du bei winterlichen Verhältnissen und feuchter, gesalzener Straße ohne Waschwasser (mit Frostschutz) weiterfährst und aufgrund der Sichtbehinderung dann ein spielendes Kind übersiehst, dann warst Du auch grob fahrlässig unterwegs, denn es ist wäre notwendig gewesen Waschwasser aufzufüllen ... und in Kauf genommen hast Du es ja wohl auch, weil Du hast ja wohl bemerkt, dass Du nichts siehst ... .
Sollte Dein Händler die falschen Reifen geliefert haben, so muß er Dir zwar das Bestellte (nach)liefern, aber eine Mitschuld des Händlers käme wohl nur (und selbst dann wird es sehr unwahrscheinlich einen Richter zu finden der sich Deiner Ansicht anschließen würde) in Betracht, wenn der Unfall sozusagen unmittelbar nach der Abholung geschehen wäre. Aber selbst in dieser Situation hättest Du dich zuvor über den Ausrüstungszustand Deines Fahrzeugs vergewissern müssen.
Im übrigen gilt noch Unwissenheit schützt vor (Zivil)Schaden nicht, höchsten in einem Strafverfahren kann es schon mal sehr nützlich sein, wenn die Unwissenheit nachgewiesen wird.
solong
Gypsy