unberechtigte Kürzung der Schadensumme

huckyberry

Top-Mitglied
Ort
Emsland
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
6/2018
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Extras
einige
Umbauten / Tuning
diverse (aber kein Tuning!)
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Ausgebauter Citroën Jumper von Robel-Mobil
Moin zusammen,

vor gut drei Wochen hat es mich bzw. den Bulli erwischt: eine ältere Dame ist beim Ausparken mit ihrem Opel Meriva gegen meinen Bulli gefahren:mad::evil:. Netterweise ist sie nicht abgehauen, sondern hat brav auf dem Parkplatz gewartet. Ich bin noch am gleichen Tag zum Sachverständigen gefahren und habe ein Gutachten machen lassen. Schadensumme rund 1800 Euro plus MWST zzgl. 300 Euro Wertminderung. Das Gutachten habe ich dann bei der Versicherung der alten Dame eingereicht mit der Aufforderung, den Betrag und die Gutachterkosten zu erstatten.
Ein paar Tage später hatte ich bereits Post und Geld auf dem Konto. Allerdings 220 Euro weniger, als das Gutachten auswiesX(. Die beigelegte Abrechnung der Versicherung brachte die Unterschiede ans Licht. Die sogenannten Verbringungskosten von der Werkstatt zur Lackierei und die höheren Kosten einer Markenvertragswerkstatt gegenüber den ortsüblichen, durchschnittlichen Kosten waren nicht anerkannt worden.

Eine kurze Recherche im Internet ergab, dass der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich entschieden hat, dass die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung im Schadensfall gezahlt werden müssen (BGH 19.02.2013, Az. VI ZR 401/12). Auch die höheren Kosten einer Markenvertragswerkstatt bei Autos, die nicht älter wie drei Jahre sind, müssen nach der Rechtssprechung erstattet werden (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.05.2015, Az. 112 C 3004/15).
Unter diesen Hinweisen habe ich die Versicherung angeschrieben und aufgefordert, die komplette Summe zu erstatten und ansonsten Klage angedroht, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nachgezahlt wird8).

Gestern waren dann auch die restlichen 220 Euro auf meinem Konto:]. Daher mein Tip: Kürzungen seitens der gegnerischen Versicherung immer überprüfen und gleich unmissverständlich klar machen, dass man sich damit nicht abspeisen lässt, wenn diese unberechtigt sind. Meine vorsichtshalber bereits informierte Rechtsschutzversicherung hatte mir zwischenzeitlich übrigens bereits eine Deckungszusage gegeben- ich hätte es daher auch tatsächlich durchgezogen, nicht unbedingt wegen der recht geringen Summe im Verhältnis zum Aufwand, sondern aus Prinzip. Gerade gewisse Versicherer haben den Ruf, immer wieder zu kürzen, in dem Wissen, dass viele Geschädigte dies einfach schlucken und die Mühe scheuen.
 
Ich vermute spontan, die Dame ist HUK versichert...

Nein, die HUK war es nicht... . Werde aber hier den Namen nicht nennen, es hätte bei fast jeder sein können- versuchen tun es jedenfalls viele. Da ich selber seit fast 29 Jahren bei der Justiz bin, kann ich mir ein wenig selber helfen und muss nicht für jedes Schreiben zum Anwalt, obwohl ich dank Rechtsschutzversicherung gekonnt hätte.

Jetzt muss nur noch Kriztoph, der Lackierer meines Vertrauens seit vielen Jahren, mit seinen magischen Händen das Busle für das anstehende Wintertreffen bei Meyers Grund wieder schick machen. Möchte da ja nicht eingedellt ankommen... .:rolleyes:;)
 
Also das ist ja genau mein Thema, bzw. ein Thema nach meinem Geschmack.

Die größten "Verbrecher" sind die Banken und Versicherungen. Wer jetzt in der Sache mal Probleme hat, sollte sich mal folgende Seite ansehen:

www.unfall-lexikon.de

War ein Dozent von mir und der ist fit. Der klagt bis zum BGH durch und für das Unfallopfer garantiert kostenfrei - mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Und nein, ich pflege / verfolge keine geschäftlichen Interessen. Aber ich weiß was es heißt das Recht zu haben, aber trotzdem nicht zu bekommen. Wer mehr wissen will - PN.
 
Meine grundsätzliche Empfehlung:

Anwalt von Anfang an !

Warum? du hast jetzt einen Streitwert von 220.- Euro, der anfängliche Streitwert lag bei 1.800.- plus 300, also 2.100.- Euro netto.

Für welchen Betrag macht der Anwalt seinen Job lieber ?

Richtig: 2.100.- Euro, denn danach richtet sich auch sein Honorar.

Der Anwalt setzt von Anfang an eine Zahlungsfrist und die Kameraden der Assekuranz kommen erst gar nicht auf die stupide Idee, von der geforderten Summe irgendetwas in Abzug zu bringen weil sie genau wissen, dass sie es gemäß einschlägiger und höchstinstanzlicher Rechtssprechung nicht dürfen.

Bis Fahrzeugalter 3 Jahre: Stundenverrechnungssatz Markenwerkstatt incl. ortsüblichem ET-Aufschlag
Fahrzeuge älter 3 Jahre und regelmäßige Wartung belegt durch Serviceheft: ebenso.

Jeder Unfallgeschädigte, der glaubt, ohne Anwalt klappt es auch so, ist naiv und hat den Kampf bereits verloren.


Gruß T2-Fahrer
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

.....ich habe aktuell den gleichen Zirkus - einen Parkplatz Unfall an unserem Audi.

Da ist ein Mädel im Feierabend Modus einfach aus der Parklücke gefahren und uns seitlich in den Audi - genau auf die Vorderachse.
Schaden mit allen Nebenkosten 14.000€ !!!
Das Mädel hat sofort zugegeben, das sie gepennt hat, logischerweise ist die Polizei nicht gekommen, da der Schuldige bereits fest stand.
Genau so hat sie es auch der Versicherung geschildert.

Die Versicherung zahlt nur 50% des Schadens, da bei Parkplatz Unfällen immer 50 / 50 gelte.
Mein Audi ist zwar Vollkasko versichert, aber ich sehe nicht ein, das hier wegen Versicherungswillkür meine Vollkasko in Anspruch genommen wird.

Dazu wird jetzt Klage eingereicht.

Hier muss man allerdings noch erwähnen, das sich jedes beteiligte Unternehmen im Falle einer Abwicklung über eine Versicherung Gesund bumst !!
Wo ein Leihwagen am Tag normalerweise für 35€ zu haben ist, kostet es als Unfallersatzwagen pro Woche 750€ - ab zu rechnen nur Wochenweise !!
Eine Felge defekt - der Felgenhersteller ist pleite = 4 x neue Felgen usw.
Allein das Schadensgutachten kostet 1200€ !!!

Gruß
Claus
 
da bei Parkplatz Unfällen immer 50 / 50 gelte.

Moin,
die fangen aber gleich mal auf die ganz dumme Tour an..."immer..."

Stand der Audi, sprich, war er abgestellt oder wurde er bewegt?
 
Meiner ist wieder fertig!=):]
 
Die größten "Verbrecher" sind die Banken und Versicherungen
Ich finde das ist die Pharmaindustrie, dann kommt lange nix, dann Banken und Versicherungen...wobei man sicher nicht alle über einen Kamm scheren kann.
 
Hallo,

Stand der Audi, sprich, war er abgestellt oder wurde er bewegt?

....Maren ist zum stehen gekommen.
Aber das Mädel hat direkt zugegeben, das sie ohne zu gucken raus gefahren ist (Feierabend, zu spät, Kind im Kindergarten etc.) - das hat sie auch der Polizei gesagt - deshalb sind die auch nicht mehr gekommen
Genau so hat sie es dann ihrer Versicherung gemeldet.

Der Schaden bei uns war nur seitlich - auch im Gutachten so vermerkt, das unser Fahrzeug beim Aufprall stand.
Das Mädel hatte rund um freie Sicht.
Sie hat bei unserer Versicherung keinen Schaden angemeldet.

Aber ich habe jetzt den Klageweg beschritten - die Versicherung will es anscheinend nicht anders.

Gruß
Claus
 
Zurück
Oben