Umschreibung Trapo auf Womo mit Gaskartuschenkocher nicht mehr möglich?

Coolherk

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Liebe Gemeinde,
vorgestellt hatte ich mich ja schon und mein Umbau neigt sich dem Ende entgegen.

Frage: Der TÜV sagt, dass es seit Februar diesen Jahres neue Bestimmungen gibt und eine Zulassung mit Gaskartuschenkocher, auch wenn verschraubt, nicht mehr möglich ist. Andererseits habe ich auf der Messe Modelle von Multicamper und anderen Ausbauern eben mit diesen Kochern gesehen (in diesem Jahr).

Hat jemand Ahnung was stimmt?
Danke für eure Hilfe und frohe Festtage
Falk
 
Welcher TÜV?
Und warum gibt es dazu nichts Schriftliches?
Immerhin müssten sie dann das VdTÜV - Merkblatt Nr 740 geändert haben.
 
Such dir einen anderen TÜV Prüfer der dir die Abnahme machen soll.

Die Erfahrungen hier im Forum zeigen, das die Abnahme des Kochers Auslegungssache ist. Viele nehmen den Kartuschenkocher ab, andere nicht.
 
Das ist der TÜV Süd in Ansbach. Danke für die Hilfe, ich werde dann mal den TÜV in Nürnberg kontaktieren.
Viele Grüße
 
Was spricht dagegen einen Spiritus- oder Petroleumkocher an den Tisch zu schrauben? Sowas war bei den ersten Californias serienmäßig mit dabei. Mir wollte mal ein Prüfer weis machen, dass es mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug nicht zu entfernen sein darf. Damals war ein Schraubenzieher serienmäßig dabei. Ich bin dann nochmal heim und habe auf jede Schraube einen Schweißpunkt gesetzt.
Wer heute kein Ersatzrad mit bestellt hat ja "serienmäßig" wohl nix mehr werkzeugmäßiges an Bord?
Hier unten hab ich das schon mit dem Esbit-Kocher geschrieben. So ein Teil irgendwo angetackert und gut. Ich hab gelesen, dass dieses unsägliche Merkblatt Nr. 740 aufgehoben ist und nicht mehr gültig? Wer weis da genaueres?
 
Ich hab meinen im letzten Sommer von Trapo auf WoMo ummelden lassen und habe auch nur einen Kartuschenkocher. Dem TÜV Prüfer hat es sogar gereicht das der Kocher im Koffer im schrank lag. Also hauptsache es ist ein Kocher an Board hat er gesagt.
 
Das ist noch gültig....ich habe gestern bei mir in der Firma noch 2 Fahrzeuge vom TÜV NORD abnehmen lassen....der Prüfer wollte nur sehen das der Kocher zündsicherung hat....die Kocher müssen nichtmal verschraubt sein...
 
Danke für die vielen Antworten. Ich gehe dann mal zum TÜV Nürnberg
Liebe Grüße
 
Das TÜV Merkblatt 740 ist zurückgezogen und ist nicht "Gesetz".

Der TÜV ist nicht Gestzgeber!
Was ein Womo ist, ist europaweit in der Richtlinie 2007/46/EG geregelt. Diese Regelungen sind als Anlage XXIX zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als nationales Recht übernommen.

Demnach ist als Ausrüstung eine Kochgelegenheit erforderlich, und diese muss im Wohnbereich fest angebracht sein.

Mehr zu Thema Womo-Ummeldung beim TÜV Süd habe ich hier geschrieben.

Bitte lass dir schriftlich die Rechtsgrundlage für diese neue Bestimmung geben. Das würde mich interessieren...
 
Demnach ist als Ausrüstung eine Kochgelegenheit erforderlich, und diese muss im Wohnbereich fest angebracht sein.
Und fest angebracht muss nicht angeschraubt sein.
Es reicht, wenn der Kocher für seinen Gebrauch einen festen Platz hat, so dass er nicht verrückt werden kann:
z.B. in einem kistenförmigen Fach, wo er nur nach oben entnommen werden kann.
Die Bedienungselemente müssen dabei aber frei zugänglich sein.
So ist das von den Firmen gelöst, die die Dinger serienmäßig verbauen, und die hatten noch nie deshalb Ärger mit dem TÜV
 
Da kann man mal wieder sehen, was für einen Schwachsinn an Bestimmungen es gibt. Gut ich fahre den REIMO Trio Style Ausbau, habe aber die Gasanlage stillgelegt. Koche auch nur mit Elektroplatte oder Kartusche. Warum ein WOMO nur am fest installierten Kocher festzumachen sei ist mir rätselhaft.
 
Hallo,
unser Spacecamper Ausbau hat auch "nur" einen Gaskartuschenkocher und wurde im Sommer 2016 problemlos in Darmstadt als Womo zugelassen. Der Kocher steht in der größeren der zwei Spülen und kann dort auch zum Kochen benutzt werden, da die Bedienteile zugänglich sind.
Sowohl der Kocher alleine, als auch der gesamte Küchenblock kann mit einem Handgriff aus dem Bus entfernt werden.
Bedingung war lediglich, dass die fahrerseitige Schiebetür ein Fenster hat.

Gruß,
Hans
 
Moin,es liegt wahrscheinlich am Prüfer, mein ganzer Küchenblock hält an 2 Schrauben, ob man den nicht einfach entfernen kann interessiert auch keinen.Meine Umschreibung hat Firma Custombus 2014 gemacht,meine die verwenden auch noch Kartuschenkocher
Gruß Stevie
 
Warum ein WOMO nur am fest installierten Kocher festzumachen sei ist mir rätselhaft.

Ganz einfach: Weil sonst jeder Schlauberger sein FZG zwecks Steuervermeidung zum Womo erklärt.

Gruß, Marcus
 
...zumindest bei vorheriger Pkw-Zulassung.
Ich spare bei LKW zu Womo nichts, Steuern sind 48 € mehr,dafür ist die Versicherung günstiger. Und ich meine es gab keine KM Beschränkung/Angabe pro Jahr, dafür Sonntags kein Anhänger usw.. Muss jeder selber wissen,ich glaube es ist ein endlos Thema
Gruß Stevie
 
Ganz einfach: Weil sonst jeder Schlauberger sein FZG zwecks Steuervermeidung zum Womo erklärt.

Gruß, Marcus
Genau dafür gibt es außerdem den Passus des subjektiven Eindrucks. Der Prüfer darf und soll also ausdrücklich auch seinen Gesamteindruck des Fahrzeugs bewerten: Wenn der Wagen nicht als Wohnmobil nutzbar scheint, dann muss er ihn auch nicht umschreiben.
 
Hi

Bin ich froh dass "mein" Prüfer da keine zicken gemacht hat :) ... da könnte ja einer meinen eine Krankenwagen sei kein Wohnmobil... schläft sich aber ganz ok drin ;) .. und diese Gasteile wären mir unsympatisch... und das gezicke vom Prüfer würd ich nicht haben wollen. Meine Lösung war so ne billlige Induktionskochplatte... festgemacht und gut wars. Der Prüfer hat kein Wort darüber verloren. Die Spülgelegenheit ist auch nur ne einfache Wanne mit ner Camping / Hundedusche mit zwei 15 Liter Kanistern. Alles is allem auch nur billlige Lösungen.. waren aber überzeugend :)

Frank
 
Genau dafür gibt es außerdem den Passus des subjektiven Eindrucks. Der Prüfer darf und soll also ausdrücklich auch seinen Gesamteindruck des Fahrzeugs bewerten: Wenn der Wagen nicht als Wohnmobil nutzbar scheint, dann muss er ihn auch nicht umschreiben.
Wo steht dieser Passus??
 
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