Umbau auf 4 Motion ???

Kommemden Montag Abnahme nach §21
 
Bin schon gespannt wie es läuft.
Habe mich die letzten 4 Wochen um einen Termin beim TÜV bemüht. Vor kurzem wurde von meiner örtlichen Station abgesagt.
Seit neuestem gibt es eine Dekra Station in meiner Stadt.
Die Abstimmung und Unterlagen beibringung per Mail mit dem Ing. dauerte 3Tage.
2Tage brauchte er zur Sichtung. Dann kam der Anruf zur Terminvereinbarung.. Am Montag sind das 8 Tage. Hoffe der Rest klappt auch so gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
gestern die Abnahme nach §21 fasst bestanden. Ich freue mich trotzdem riesig.
Was dem guten Ing. störte war kein Detail des Umbaus, sondern die bereits vorhande Luftfederung an der HA.
Er zweifelte ob die auch für 4motion zulässig ist.
Daher gerade bei Goldschmitt angerufen und vom freundlichen Mitarbeiter eine Kopie des Gutachtens per mail erhalten, und Sofort an Ing.weiter geleitet. Damit sollte jetz alles erledigt sein und ich warte auf sein Schreiben für die Zulassungsstelle.
Selbstverständlich wurde auch der Harbeck Anhängebock mit Verlängerungsbock eingetragen.
Mein Teefive hat jetzt 2 Anhängelasten und 4motion mit 6Gängen +40 PS mehr. 😅🤩🍻💫:D:D:D
Ich muss mich mal selber loben.
 
Ich möchte hier jetzt über meine Erfahrung mit dem Gutachter berichten
Letzten Montag 15:00 war es soweit.
Ich war guter Dinge zumal die Abstimmung mit dem Gutachter zuvor flott voranging.
Wir haben in der Woche zuvor uns 3 Tage per Mail abgestimmt , diese Zeit diente auch dazu Unterlagen über diesen Weg auszutauschen.
Anschließend benötigte der Gutachter 2Tage zur Sichtung, dann kam der Anruf mit der Terminvereinbarung für letzten Montag.

Die technische Begutachtung dauerte keine halbe Stunde und verlief ohne Mängel.
Wir verabschiedeten uns, das Gutchten und Rechnung sollten zugesandt werden.

Ihr ahnt es schon.......es kam anders.
Im jetzigen 4 Motion waren bereits vor Jahren begutachtete Dinge verbaut und eingetragen.
Jetzt sollte ich zugehörige ABE's beibringen.
Die Diskussion darüber und überhaupt läuft bis heute.
Ein Beispiel, der neue 4motion ist schon seit Jahren ausgelastet. Dabei interessiert es nicht das diese Eintragungen bereits vor Jahren begutachtet wurden und behördliche eingetragen sind. Auch mit viel Aufwand und schlafloser Recherche beigebrachtes Protokoll der damaligen Abnahmestation überzeugen nicht.
Der Gutschter besteht auf Ablastung.
Das Thems ist also noch nicht durch.......
 
Ach man das ist doch nicht der Ernst....
 
Hallo Rolhol,
welches zGG hatte denn deine Basis-Doka? 2800 oder 3000kg? Welches zGG soll jetzt eingetragen werden? 3300 oder3500kg? Hat nur die HA die Luftfeder bekommen oder ist es ein Komplett-LFW?
Würden originale Unterlagen meiner Doka weiterhelfen? T5.2, 103 KW 4m, HA mit Goldschmitt-Luftfeder, vorne Serie 3000kg, einngetragen derzeit mit 3500kg zGG, HA = 1950kg, VA = 1750kg.
Hatte deine Doka Basis bereits eine Luftfeder?

Gruß
Jochen
 
Hallo Rolhol,
welches zGG hatte denn deine Basis-Doka? 2800 oder 3000kg? Welches zGG soll jetzt eingetragen werden? 3300 oder3500kg? Hat nur die HA die Luftfeder bekommen oder ist es ein Komplett-LFW?
Würden originale Unterlagen meiner Doka weiterhelfen? T5.2, 103 KW 4m, HA mit Goldschmitt-Luftfeder, vorne Serie 3000kg, einngetragen derzeit mit 3500kg zGG, HA = 1950kg, VA = 1750kg.
Hatte deine Doka Basis bereits eine Luftfeder?

Gruß
Jochen
Hallo Jochen,
danke für dein Angebot mit original Unterlagen zu helfen.
Wie meine Doka zur WELT gekommen ist weiß ich nicht.
2008 wurde aufgelastet mit Lufe an HA , stärkere Felgen und Reifen auf 3500kg
Die Eintragungen und damalige Gutachten will er nicht anerkennen. Genau deine Werte hatte ich auch, jetz kastriert auf 3200 :-( ?
Ja Lufe seit 2008
 
Hat deine ehemalige Goldschmitt-Eintragung eine Unterscheidung 2m / 4m? Angegebene Teilenummer der Luftbälge eine andere? Hast du ein aktuelles Gutachten von Goldschmitt, dass die hintere Luftfeder sowohl für den 5.1 als auch für den 5.2 gilt?
 
Hat deine ehemalige Goldschmitt-Eintragung eine Unterscheidung 2m / 4m? Angegebene Teilenummer der Luftbälge eine andere? Hast du ein aktuelles Gutachten von Goldschmitt, dass die hintere Luftfeder sowohl für den 5.1 als auch für den 5.2 gilt?
Keine Unterscheidung
Alles passt laut Gutachten GS
Auch BJ kompatibel
 
Hallo Rolf,
ich habe eben noch mal den Goldschmitt-Papierstapel durchgesehen, der bei meiner Doka beilag. Eine Unterscheidung 2m/4m habe ich auch nicht gefunden, das hatte ich falsch in Erinnerung.
Aber: Es steht explizit drin, dass die Auflastung auf 3500kg nur möglich ist bei Fahrzeugen, die werksseitig mind. ein zGG von 3000kg hatten. Es gab die Dokas ja aber zuhauf mit 2800kg zGG. Möglicherweise ist das der Knackpunkt? Du kannst doch über die FIN bei VW deine Werksausstattung abfragen und dir entweder von einem freundlichen VW-Menschen ausdrucken lassen oder aber dich bei erwin.de anmelden und dir dort für 8€ eine Stunde Zugang buchen und dir die Ausstattungsliste deiner Doka selbst ausdrucken.

Hat der PrüfIng denn wenigstens eine Begründung für die Nichteintragung der 3500kg genannt? Geht es jetzt nur um die 3500kg oder hat er noch weitere Punkte genannt, die er nicht eintragen will?

Ich finde es ehrlich gesagt schon erstaunlich, dass du überhaupt jemand gefunden hast, der in eine ehemalige 5.1 Doka mit 77KW einen 5.2 103KW mit 4m einträgt. Den würde ich jetzt nicht unbedingt mit Kraftausdrücken bewerfen, zumal hier auch sehr sicher Berufskollegen des Ing. im Board unterwegs sind, die vielleicht noch den entscheidenden Tipp zum weiteren Vorgehen abgeben könnten. Die Wahrscheinlichkeit dazu wird aber nach Anzahl/Deftigkeit der Kraftausdrücke eher geringer als größer - dein Frust in allen Ehren!

War das Spender Fahrzeug auch mit Luftfeder ausgestattet?

Grüße
Jochen
 
Hallo Jochen,
Meine Doka wurde 2008 aufgelastet.Seit dem standen die 3500kg in den Papieren. Ich gehe davon aus das der GTÜ damals alles notwendige dazu berücksichtigt hat.

Es geht jetzt nur noch um diese Eintragung, er bietet 3200kg an.

Soll doch ein Berufskollege erklären, weshalb was bereits begutachtet wurde , nicht übernommen werden kann. So direkt gefragt hat noch keiner dieser Herren diese Frage aufgegriffen.
Meine Frau ist Gutachterin im Bereich Siemens - DB.
Nie wurde Sie etwas in Frage stellen was bereits begutachtet wurde. Tut der Gutachter das doch, ist er nicht nur für diesen Einzelfall verantwortlich, sondern für alle gleich gelagerten Fälle. Für Korrektur zu sorgen. Ein Wahnsinn was der Typ sich aufhalts.
Ausschlaggebend für ein gelingen des Umbaus ist beide 5.1 und 5.2 haben eine identische Bremsanlage. Alle Aufnahmepunkte für die Aggregste sind identisch, der ehemalige 2m hat für das Diff eine zusätzlich Halterung vom 4m bekommen.

Welche Kraftausdrücke meinst du.
Ich bin vermutlich auf einen bornierten Blödspaten getroffenen?
Ein beharrlicher ignoranter Wiedertäter in Sachen der Ignoranz gegenüber seinen Berufskollegen?

Den diese werden hier für schwachsinnig erklärt, in Bezug auf zuvor getätigte Abnahmen?

Aus meiner Sicht einmal erfolgte Eintragungen, liegen Sie auch Jahre zurück müssen Bestand behalten. Oder es muss expliziert Begründet werden weshalb das an diesem Punkt notwendig ist, ein zweites Mal zu begutachten. Und genau das fehlt.

Gute Nacht
Rolf
 
Sei pragmatisch, nimm die Eintragung, geh dann zu einem beliebigen Prüfer und lass die Auflastung i.V. mit der Luftfederung eintragen. Fertig!
 
Sei pragmatisch, nimm die Eintragung, geh dann zu einem beliebigen Prüfer und lass die Auflastung i.V. mit der Luftfederung eintragen. Fertig!
Moin Bernie,
Danke, genau so :-)

Der Gutachter wird 3200kg eintragen . Habe iihm bereits gestern mitgeteilt er soll sein Gutachten so fertig machen.
Woher er allerdings die Nachweise für 3200kg nimmt ist mir ein Rätsel, auf die bereits zuvor begutachtete 3500kg kann er sich ja nicht mehr berufen.
Egal. Mit meinen dann 2 Gutachten 3,2T und 3,5T werde ich zum Straßenverkehrsamt gehen.
Mal sehen was passiert. Beide Gutachten beinhalten die LuFe. Das 3,5er zusätzlich entsprechende Lastindex für Reifen und Prüfzeichen für Felgen.
 
Sei pragmatisch, nimm die Eintragung, geh dann zu einem beliebigen Prüfer und lass die Auflastung i.V. mit der Luftfederung eintragen. Fertig!
Ja, aber. Die Eintragung der LuFe hat er übernommen.
 
Die alte ZB I mit bereits vorhandener Eintragung
3 ,5T und LuFe
 

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Hallo,
vielleicht hat ja jemand hier im Board Muße, in der Ausstattungsliste dieses Fahrzeugs anhand der FIN nachzuschlagen, ob die Doka als 2,8t-Version ausgeliefert wurde (Rolf geht da ja leider überhaupt nicht drauf ein...).
Das wäre für mich die einzige Erklärung, warum der jetzige Gutachter sich gegen die 3,5t so sperrt. Sollte der vorige Gutachter bei der damaligen Eintragung da nämlich einen Fehler gemacht haben kann er ja wohl schlecht wider besseren Wissens diesen Fehler weiterführen.
Ist aber wie gesagt nur Vermutung, so lange man nicht die werksseitige Auslieferung kennt. Ich habe den entsprechenden Passus aus meinem Goldschmitt-Gutachten mal abfotografiert.

Hinweis: Bei Reifen mit 107/109er Traglast dürftest du hinten sogar 1950kg haben und nicht nur 1900kg. Ist bei einer Absetzkabine mit entsprechendem Überhang ja immer die schnell erreichte Grenze!

Grüße
Jochen
P1040058.JPGP1040059.JPG
 
Hallo Jochen,
Rolf geht darauf nicht ein, weil er nicht weiß wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Die Spezialisten hier bitte ich anhand meiner ZB I ermittlungstechnisch zu unterstützten.

Guter Hinweis
Danke Rolf
 
Der 2008 erfolgten Begutachtung
 

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Liegt folgende ABE zugrunde.
In der ist die Auflastung Auflastung genau aufgeführt.
 

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