Smudje
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Recklinghausen
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- Oktober 2019
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- Pedaloc, Starline Alarmanlage
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
Hallo in die Gruppe...
ich habe Anfang Oktober einen Neuwagen - keine Tageszulassung - gekauft (Anmeldung 2.10., Übergabe an mich 4.10.). Der Wagen stand beim Händler seit Juli in der Ausstellung. Nun habe ich mich gewundert, dass bei der Übergabe beim Serviceintervall in der MFA anstatt von 730 Tagen und 40.000 km nur 658 Tage und 30.000 km standen.
Die Antwort meines Händlers ist, dass die Übergabeinspektion nicht das Datum bezeichnet, wann mir der Wagen von ihm übergeben wurde, sondern wann dem Händler der Wagen von VW übergeben wurde. Deshalb hat er die Übergabeinspektion auch schon im Juli gemacht.
Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das ich beim Neuwagenkauf volle 2 Jahre bis zur ersten Inspektion habe und finde die Argumentation meines Händlers auch nicht nachvollziehbar.
Weiterhin habe ich meine FIN bei erWin eingeben und dort steht das QI8 heißt Ölwechsel flexibel und Inspektionsintervall bei Diesel 2 Jahre / 40.000 km, danach 1 Jahr 40.000 km. Mein Händler besteht aber darauf, dass das Inspektionsintervall 30.000 km sind und das die MFA auch nicht aussagekräftig ist, da auch das Inspektionsintervall flexibel ist.
Wer ist nun im Recht: ich oder der Händler? Und welche Möglichkeiten habe ich, falls ich im Recht bin?
ich habe Anfang Oktober einen Neuwagen - keine Tageszulassung - gekauft (Anmeldung 2.10., Übergabe an mich 4.10.). Der Wagen stand beim Händler seit Juli in der Ausstellung. Nun habe ich mich gewundert, dass bei der Übergabe beim Serviceintervall in der MFA anstatt von 730 Tagen und 40.000 km nur 658 Tage und 30.000 km standen.
Die Antwort meines Händlers ist, dass die Übergabeinspektion nicht das Datum bezeichnet, wann mir der Wagen von ihm übergeben wurde, sondern wann dem Händler der Wagen von VW übergeben wurde. Deshalb hat er die Übergabeinspektion auch schon im Juli gemacht.
Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das ich beim Neuwagenkauf volle 2 Jahre bis zur ersten Inspektion habe und finde die Argumentation meines Händlers auch nicht nachvollziehbar.
Weiterhin habe ich meine FIN bei erWin eingeben und dort steht das QI8 heißt Ölwechsel flexibel und Inspektionsintervall bei Diesel 2 Jahre / 40.000 km, danach 1 Jahr 40.000 km. Mein Händler besteht aber darauf, dass das Inspektionsintervall 30.000 km sind und das die MFA auch nicht aussagekräftig ist, da auch das Inspektionsintervall flexibel ist.
Wer ist nun im Recht: ich oder der Händler? Und welche Möglichkeiten habe ich, falls ich im Recht bin?