Der Lohner
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Wietmarschen
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- Mai 2017
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- Climatronic, AHK
- Umbauten / Tuning
- Eibach-Federn
18" Platin P69
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Es gibt eine Vielzahl von Felgen, die bei Verwendung der in der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführten Felgen-/Reifenkombinationen
eine ABE haben und nicht abgenommen bzw. eingetragen werden müssen.
Allerdings steht in all diesen ABE, dass das Fahrwerk dem Serienstand entsprechen muss.
Bedeutet das, dass ich nach Einbau eines anderen Fahrwerks oder anderen Federn zunächst diese abnehmen lassen muss und danach
auch noch gesondert meine Sommerreifen und auch noch meine Winterreifen, obwohl die eine ABE (mit o.a. Einschränkung) haben ???
Oder gilt nach TÜV-Abnahme des Fahrwerks wieder die ABE für die Felgen/Reifen???
Wie wurde dieses spezielle Problem bei Euch gelöst??? Was hat der TÜVler geschrieben???
Noch einmal: Es geht nur um Felgen-/Reifenkombinationen, für die es beim Serienfahrwerk eine ABE gibt.
Alle anderen benötigen ohnehin jeweils eine Einzelabnahme.
Gruß Ingo
eine ABE haben und nicht abgenommen bzw. eingetragen werden müssen.
Allerdings steht in all diesen ABE, dass das Fahrwerk dem Serienstand entsprechen muss.
Bedeutet das, dass ich nach Einbau eines anderen Fahrwerks oder anderen Federn zunächst diese abnehmen lassen muss und danach
auch noch gesondert meine Sommerreifen und auch noch meine Winterreifen, obwohl die eine ABE (mit o.a. Einschränkung) haben ???
Oder gilt nach TÜV-Abnahme des Fahrwerks wieder die ABE für die Felgen/Reifen???
Wie wurde dieses spezielle Problem bei Euch gelöst??? Was hat der TÜVler geschrieben???
Noch einmal: Es geht nur um Felgen-/Reifenkombinationen, für die es beim Serienfahrwerk eine ABE gibt.
Alle anderen benötigen ohnehin jeweils eine Einzelabnahme.
Gruß Ingo