Crossroads
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Danke, den Thread kenne ich natürlich. Ich habe CarGas mal angeschrieben, um grundsätzliche Infornationen zum T6 zu erhalten. Gruß Markus
Hallo,
Ich habe zwischenzeitlich von CarGas eine Angebot zur Umrüstung mit einer Prins VSI-2.0 DI Flüssiggasanlage bekommen. CarGas bestätig allerdings noch nicht endgültig, ob eine Umrüstung des T6 mit Motortyp CJKA möglich ist. Dazu muss noch geklärt werden, welches Motorsteuergerät eingebaut ist. Die Gesamtkosten werden jetzt mit niedrigen 2.500,- EUR einschl. MwSt. angeboten. Umbauzeit beträgt 1 Woche. Die Tankgröße wird vermutlich 65Liter betragen. Soweit ganz interessant.
Dennoch werde ich keine Umrüstung verfolgen.
KO-Kriterium ist der Garantieverlust. Durch Einbau der Gasanlage ist VW bei Motor, Einspritz- und Abgasreinigungssystem komplett raus. Dafür bietet CarGas über REGOKA (Europa-Direktversucherung) ein Zusatzversicherung an, deren Bedingungen ich mal genauer gelesen habe.
Diese Zusatzversicherung deckt Schäden an den genannten Bauteilen nur bis zu einem max. Betrag von 5.000,- pro Jahr, bei 2 Jahres-Abschluss ab. Ein 3. Jahr kann verlängert werden, die Regulierungsgrenze beträgt dann 3.000,- für dieses Jahr. Länger kann nicht versichert werden. Wenn tatsächlich ein Motorschaden Eintritt ist mit diesen Regulierungsgrenzen (die ja jährlich gelten) nichts anzufangen. Die Kosten werden wesentlich höher sein, von ggf. Folgeschäden an weiteren Bauteilen ganz zu Schweigen.
Weiterhin wird eingeschränkt, dass der Schaden nachweislich auf die Gasanlage zurückzuführen sein muss. Nur dann erfolgt die Regulierung im Rahmen der Regulierungs-Obergrenzen. Dieser Nachweis kann natürlich sehr schwierig, wenn nicht unmöglich werden.
Damit besteht im Grunde kein Versicherungsschutz mehr für Motor, Einspritzsystem und Abgasanlage und ggf. weitere Bauteile, selbst wenn es offensichtlich rein garnichts mit der Gasanlage zu tun hat. Aus Sicht von VW ist das Fahrzeug unzulässig verändert worden und VW wird jeden Garantiefall oder Kulanzantrag ablehnen. Die CarGas Zusatzversicherung verlangt einen Nachweis, dass die Ursache zweifelsfrei auf die Gasanlage zurückzuführen ist, was u.U. schwierig, wenn nicht unmöglich sein wird.
Das Risiko ist mir absolut zu hoch, schließlich habe ich eine 5-jährige Werksgarantie abgeschlossen, die im Zweifel nichts mehr wert ist.
Gruß Markus