Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo,

natürlich hast Du mit der LKW Besteuerung deines MV,

...keine LKW Besteuerung .......sondern nur Gewichtsbesteuert ....das ist etwas anderes.

zu personenwagenmäßig sei und das FA da wohl nicht mitspielt (haben ermessensspielraum

...eben "Ermessungsspielraum" ....das ist ja bereits das, was einen da ankotzt.

Hat der FA Beamte einen doofen Tag .....( durfte nicht an Mutti ran .....oder musste obwohl er nicht wollte :rolleyes::rolleyes:) ....sieht es unter Umständen schlecht aus.
In diesem Fall fordert man sofort den Vorgesetzten an .....und diskutiert das ganze aus.

Unsere FA sollen eindeutige vernünftige Vorschriften machen ....dann müssten wir uns jetzt hier nicht so intensiv damit befassen.

Gruß
Claus
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Genau aus diesem Grund habe ich mich für einen TransVan entschieden. Fahrkomfort & Platzangebot - Highlights - TransVan - Transporter - Nutzfahrzeuge - VW-Nutzfahrzeuge Österreich

Laut FA Liste ist das Fzg. ein LKW. Und die sehen ja auch nur die Liste. Eigentlich habe ich einen komfortablen Van, nur mit einer Trennwand (die nur mit Nieten befestigt wird und schöne Abdeckkappen drauf hat...) und den fehlenden hinteren Seitenfenstern. Die Trennwand sollte man nicht ( :rolleyes: ) entfernen, aber interessieren tuts niemanden. Das Ladegut muss halt stets fixiert werden, aber das ist ja so und so klar...

Beim TransVan ist das mit der Trennwand einfacher als bei den NL Modellen...

mfG
Akos
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Habe gesrern mal den Ösi-Konfigurator bzgl. Transvan bemüht. Ist aber ein hübsches Sümmchen zusammengekommen. Sind die VWs in Östereich teurer, oder täusche ich mich?

Wie ist es denn mit der Umsatzsteuer, wenn ich den Wagen nach D imortieren will? Hat da jemand Erfahrung?
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Bei der Summe musst du noch die NoVa (16%) abziehen. Da du ein Unternehmer bist, kaufst du das Auto steuerfrei unter Angabe deiner UID Nummer und in D wird dann nachgezahlt oder so ähnlich.

mfG
Akos
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Moin, moin!

Ist zwar etwas O.T., aber ich habe heute meinen T5 (Multivan Startline, 77kw) abgeholt. Auch wenn ich jetzt die 1%-Regelung an der Backe habe: ich habe jetzt meinen "Traum"-Bus :D

Der Abschied von meinen T3 war aber richtig bitter ;(. 17 Jahre lang mein treuer Wegbeleiter in allen Lebenslagen (Studium, Surfurlaube, Selbständigkeit...). Hätte ich Zeit und Platz, hätte ich auf die Abwrackprämie geschi.... und ihn in Ruhe restauriert.

Ich hoffe, ich habe mit dem neuen genauso viel Spaß.

Gruß Uwe
 
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Moin,

in vielen Dingen schließ ich mich Dentmen an. 2007 wurde der Kombinationskraftwagen "getötet" (man wollte damals die ganzen SUV-Fahrer nicht noch steuerlich belohnen, hat aber leider auch viele Fimren und Familien ganz hart getroffen) und jeder der so einen besaß bekam rückwirkend zum 01.04.2005 die volle PKW-Steuer aufgebrummt. Bei einem MV und 8 Trapos kam da ein stolzes Sümmchen zusammen. Also direkt zum Stb und Einspruch beim FiA. erhoben. Von allen Bussen (alle mit Sortimoregal usw. auch mein MV) Fotos angefertigt (neun Busse wollten Sie sich nicht ankucken kommen) und die Kisten wurden rückwirkend Gewichtsbesteuert (172,- Eu / Jahr).
Der Pferdefuß bei der Sache ist aber, dass das alles im Ermessen des Beamten liegt. Es kann einfach gehen, wie bei mir, es kann aber auch passieren, das ihr die Kiste vorführen müßt und je nach Tageslaune geht das Ding dann durch oder nicht. Es gibt leider keine eindeutige gestzl. Vorgabe.

Das hat aber alles nix mit der 1 % Regelung zu tun. Hier geht das Finanzamt halt beim Einzelunternehmer davon aus, dass die Karre auch privat genutzt wird. Gegen 1 % kommt man nur durch, wenn man mit Fahrtenbuch arbeitet. Manchmal reicht es aus, wenn man mehrere Fahrzeuge hat, dass man das Fahrtenbuch über einen gewissen Zeitraum führt und damit nachweist KEINE Privatfahrten zu tätigen, weil man auch noch ein anders Höherwertiges Fahrzeug besitzt. Dann hat sich das Ding erledigt. Ich führe jetzt schon seid 15 Jahren Fahrtenbuch und hab mich bis heute noch nicht dran gewöhnt.
Das Fahrtenbuch ist auch bei jeder BP immer wieder für Diskussionen gut. Der Einfachheit könnt ich mich ja auf 1 % einlassen, aber das gönn ich diesem Staat nicht.

Gruß Tom
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Das hat aber alles nix mit der 1 % Regelung zu tun. Hier geht das Finanzamt halt beim Einzelunternehmer davon aus, dass die Karre auch privat genutzt wird. Gegen 1 % kommt man nur durch, wenn man mit Fahrtenbuch arbeitet. Manchmal reicht es aus, wenn man mehrere Fahrzeuge hat, dass man das Fahrtenbuch über einen gewissen Zeitraum führt und damit nachweist KEINE Privatfahrten zu tätigen, weil man auch noch ein anders Höherwertiges Fahrzeug besitzt. Dann hat sich das Ding erledigt. Ich führe jetzt schon seid 15 Jahren Fahrtenbuch und hab mich bis heute noch nicht dran gewöhnt.

Dies gilt bei Zulassung als PKW, egal ob Hubraum- oder Gewichtsbesteuert.

Bei Zulassung als LKW geht das FA regelmäßig von einer reinen geschäftlichen Nutzung aus (Lt. meines Steuerberaters), die 1%-Regelung entfällt.

Allerdings ist es dann die Frage, ob die private Nutzung eines derartigen Fahrzeuges nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.;)

Gruß
Chris
 
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Dies gilt bei Zulassung als PKW, egal ob Hubraum- oder Gewichtsbesteuert.

Bei Zulassung als LKW geht das FA regelmäßig von einer reinen geschäftlichen Nutzung aus (Lt. meines Steuerberaters), die 1%-Regelung entfällt.

Allerdings ist es dann die Frage, ob die private Nutzung eines derartigen Fahrzeuges nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.;)

Gruß
Chris
Ist keine Steuerhinterziehung, man muß halt nur dem Steuerberater sagen, bin heute mal 200 km privat gefahren:D
 
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Moin,

ich möchte mal behaupten, dass er hier keine generelle Sicherheit gibt. Auch wenn man bei einem "LKW" von einer generellen rein geschäftlichen Nutzung ausgehen sollte, steht und fällt das Ganze mit dem Finanzprüfer bei einer BP.
Bei den Mandanten meines StB gab es einen Heizungsbauer. Fzg. rein geschäftlich, anders hätte man die Kiste auch nie nutzen wollen. Geschlafen haben die Monteure immer im Neubau. Bei der BP kam der Prüfer dann auf die Idee, dass sie sich ja sicherlich morgens beim Bäcker ein paar Brötchen geholt haben. Diese Fahrten wurden dann vom Prüfer als privat deklariert und er setzte nachträglich für den Prüfzeitraum (5 Jahre) die 1 % Regelung an. Da kommt ein hübches Sümmchen zusammen. Die Geschichte ging sogar vor Gericht und wurde im Sinne des Finanzamtes entschieden.

Was ich sagen will,

Man kann sich auf keine Regelung und keinen Tip hier verlassen, da es keine Gestzessicherheit gibt, liegt vieles im Ermessensspielraum des Prüfers und der hängt von der Tagesform ab.

Sicher sein kannst du nur mit Fahrtenbuch, dann aber auch nur, wenn zu 110% korrekt geführt ist, sonst verhandelt man bei der BP wegen unjkorrekt geführtem FB (da sprech ich aus eigener Erfahrung).

Gruß Tom
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Was ich sagen will,

Man kann sich auf keine Regelung und keinen Tip hier verlassen, da es keine Gestzessicherheit gibt, liegt vieles im Ermessensspielraum des Prüfers und der hängt von der Tagesform ab.

Da muss ich Dir (leider) recht geben. Gesetzessicherheit ist sowie ein Fremdwort in der Politik der heutigen Zeit:mad:.

Gruß
Chris

der seine erste Steuerprüfung noch vor sich hat
 
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Hallo, da es ein aktuelles Urteil zu diesem Thema gibt, möchte ich Euch folgenden Artikel aus dem "handwerk-magazin" nicht vorenthalten:

Ein-Prozent-Regel

Zwei Sitze, verblendete Scheiben hinten, Trenngitter nach vorne – mit so einem Auto fährt niemand ohne weiteres in seiner Freizeit herum. Das jedenfalls meint der Bundesfinanzhof, der die Lohnsteuer nach der Ein-Prozent-Methode für die private Mitbenutzung strich (VI R 34/07). Konkret ging es um einen Opel Combo. Beim regulär ausgestatteten Opel Astra jedoch, den der betroffene GmbH-Geschäftsführer ebenfalls nutzen durfte, bestätigten die Richter die Steuerpflicht.
hm-Rat: Statten Sie Firmenwagen, die nicht lohnbesteuert werden sollen, möglichst spartanisch und mit Werkstatteinrichtung aus. In diesen Fällen muss das Finanzamt beweisen, dass der Wagen dennoch privat mitgenutzt wurde. Die Zulassung als Lkw bei der Kfz-Steuer allein genügt übrigens nicht. Sie ist nur ein Indiz für den rein betrieblichen Einsatz.


Datum: 26.02.2009
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo, da hab ich noch eine Frage:
Ich habe mal einen Bericht im TV gesehen, da wurden Kleintransporter-Busse von der Polizei kontrolliert, wegen dem Sonntagsfahrvebot für LKW, wie siehts damit aus?
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hi,

Das Sontagsfahrverbot gilt erst über 7,5 Tonnen. Oder für LKW mit Hänger wobei hier das Gewicht keine Rolle spielt, ich darf also Sonntag nicht mit Hänger rumfahren.

Cheers
 
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Versuchs mal mit einem Trapo-Kombi,bis 6 Sitzplätze ...Zulassung als LKW.Keine Probleme mit dem
Fiskus !!!!

Dein Händler hilft Dir weiter.---
Oder kaufe ein Reimport aus NL.Die haben beste Ausstattung ,6 Sitzplätze --- allerdings mit Trennwand--- und LKW-Zulassung.

Overzicht - Transporter - Volkswagen Bedrijfswagens


Mach das nur wenn du die COC Papiere dazu bekommst, ansonsten gute Nacht Zulassung in Deutschland
 
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