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Ne - Firmen sind i.d.R. Vorsteuerabzugsberechtigt (beliebte Frage auf den Unfallbögen der Versicherungen und bekommen die (natürlich zunächst an den Händler zu zahlende) MWST vom FiA wieder bzw. brauchen eingenommene/veranlagte MWST in entsprechender Höhe nicht ans FiA vorauszahlen.Wenn die Firma der Endverbraucher ist, hat sie die Mwst. an der Backe.
Ich weiß ja nicht wo mancher seine Informationen her bekommt, diese Regelung wurde wieder zurück gedreht. Habe gerade mit meinem Steuerbüro gesprochen!hallo archer 455
ich bin davon ausgegangen, daß ein Privatfahrzeug zugelassen ist,
und der Neue als reines Firmenfahrzeug angemeldet wird.
In diesen Fall gibt es nach meinem Wissen keine neue Regelung.
Soll heißen:
neu: zu 100%
gebraucht: zu 50%
auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung
franzfinanz
Nee, Steuerberater bin ich nicht, aber es stehen einem hier wirklich die Haare zu Berge.Ne - Firmen sind i.d.R. Vorsteuerabzugsberechtigt (beliebte Frage auf den Unfallbögen der Versicherungen und bekommen die (natürlich zunächst an den Händler zu zahlende) MWST vom FiA wieder bzw. brauchen eingenommene/veranlagte MWST in entsprechender Höhe nicht ans FiA vorauszahlen.
Sind denn hier keine Steuerberater dabei???
Deswegen hatte ich das extra samt Zeitraum drüber gesetzt.Mein Kenntnisstand aus 10-11/2008
Es ist zwar im Grunde OT, aber Dein Besipiel ist nicht ganz korrekt.[...]
2. Firmenfahrzeug welches überwiegend privat genutzt wird:
Die Art des Fahrzeuges (LKW oder PKW) spielt keine Rolle.
Die Firma überlässt dem Arbeitnehmer ein auf die Firma zugelassenes Fahrzeug und trägt alle - mit der Anschaffung und lfd. Betrieb des Fahrzeugs verbundenen - Kosten.
Da die kostenlose Überlassung des Firmenfahrzeuges für den AN einen geldwerten Vorteil darstellt, vergleichbar der Erhöhung seines Bruttoeinkommens, wurde vor vielen Jahren durch die Finanzbehörden die 1% Regelung eingeführt, die m.E. (je nach Großzügigkeit der Firma) für einen AN nicht uninteressant ist.
Beispiel:
Fahrzeug kostet 40.000 € Listenpreis!, davon 1% ist 4.000 € / Jahr. Der AN wird also so gestellt, als verdiene er Brutto 4.000 € mehr im Jahr. Davon muss der AN dann Einkommenssteuer bezahlen, bei z.B. 25% Steuerlast wären dies dann 1.000 € / Jahr oder im Monat ca 83 € Netto weniger in der „Lohntüte“.
Für diesen Betrag kann man kein Auto anschaffen oder unterhalten!
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