Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo zusammen,
ich glaube es werden hier zu viele Regelungen durcheinandergebracht die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.

1. Firmenwagen:
Ein Firmenfahrzeug ist auf eine Firma (Handwerk, Gewerbe, GmbH ect.) zugelassen. Wenn das FZ technisch als LKW definiert ist wird es als LKW zugelassen, wenn es ein PKW ist als PKW.
Ein LKW ist überwiegend zur Lastenbeförderung definiert.
Eine Pritsche oder Kasten mit Doppelkabine kann dabei noch - wenn Sitzplätze vorhanden - bis zu 6 Personen mitnehmen.
Wenn die Firma der Endverbraucher ist, hat sie die Mwst. an der Backe.
Die Anschaffung des Firmenfahrzeugs - egal ob LKW oder PKW - sind einschl. der Mwst. abschreibungsfähige Betriebskosten
Die Art dieser Abschreibung kann je nach Einsatzzweck gewählt werden (linear oder degressiv)
Auch die KFZ-Steuer, Haftpflicht, lfd. Betriebskosten (Sprit, Reparaturen) sind Betriebskostenausgaben welche jeweils den steuerpflichtigen Gewinn der Firma reduzieren. .

2. Firmenfahrzeug welches überwiegend privat genutzt wird:
Die Art des Fahrzeuges (LKW oder PKW) spielt keine Rolle.
Die Firma überlässt dem Arbeitnehmer ein auf die Firma zugelassenes Fahrzeug und trägt alle - mit der Anschaffung und lfd. Betrieb des Fahrzeugs verbundenen - Kosten.
Da die kostenlose Überlassung des Firmenfahrzeuges für den AN einen geldwerten Vorteil darstellt, vergleichbar der Erhöhung seines Bruttoeinkommens, wurde vor vielen Jahren durch die Finanzbehörden die 1% Regelung eingeführt, die m.E. (je nach Großzügigkeit der Firma) für einen AN nicht uninteressant ist.
Beispiel:
Fahrzeug kostet 40.000 € Listenpreis!, davon 1% ist 4.000 € / Jahr. Der AN wird also so gestellt, als verdiene er Brutto 4.000 € mehr im Jahr. Davon muss der AN dann Einkommenssteuer bezahlen, bei z.B. 25% Steuerlast wären dies dann 1.000 € / Jahr oder im Monat ca 83 € Netto weniger in der „Lohntüte“.
Für diesen Betrag kann man kein Auto anschaffen oder unterhalten!

Dieses Modell ist also m.E. sehr lukrativ – ja, wenn die Firma das mitmacht.
Eigentlich ist dies auch nur der Fall bei AN die das Fahrzeug auch dienstlich für die Firma einzusetzen.

In der Verhandlung mit dem Arbeitgeber kommt es in der Regel auf die "Funktion", bzw. betriebliche (Aufgaben)Stellung an, die man als AN in der Firma hat.

Da ich in meiner früheren beruflichen Funktion solche Verträge mit dem AN verhandelt habe, sah das Ergebnis meist etwas "weniger" für den AN aus, z.B.:
a) Anschaffung und lfd. Kosten von Steuer und Vers. des Fahrzeugs trägt der Arbeitgeber.
b) Festlegung des Fahrzeugtyps- / Hersteller (Unter- Mittel- Oberklasse) ist abhängig von der dienstlichen Einsatzart und wird von der Firma bestimmt.
c) volle Verfügbarkeit des FZ für den dienstlichen Einsatz (also kein Zweitwagen für die "Angetraute" ect.)
d) tanken in der Regel an der von der Firma bestimmten Tankstelle mit Tankkarte.
e) führen eines Fahrtbuches für die privat gef. KM.
f) für die privat gef. KM trägt der AN die Spritkosten.
g) die private Verwendung ist auf jährlich (einschl. Urlaubsfahrten) auf 10 tsd. bis 15 tsd. km begrenzt.
h) alle 24 Monate ein neues Firmenfahrzeug.
i) Festlegung der Rückgabekonditionen bei vorzeitigem Ausscheiden des AN aus der Firma.
j) Anwendung der 1% Regelung.

3. Verminderung der KFZ Steuer
Die KFZ-Steuer entspricht der Art des FZ (LKW – PKW – Sonderfahrzeug (Wohnmobil / Krankenwagen). Es ist hierbei egal ob das Fahrzeug auf eine Firma oder Privatperson zugelassen wird.
Auch eine Privatperson kann einen LKW auf sich zulassen.
Den T5 Kasten gibt es in der Langversion auch als LKW mit 5/ 6 Plätzen und danach fest abgeteiltem separaten Laderaum für „Güter“ was ihn steuerlich als LKW definiert. Es wird davon ausgegangen, dass dieser LKW überwiegend zum Gütertransport verwendet wird und die mitfahrenden 6 Personen dazu „dienen“ die beförderten „Güter“ (Gepäck) ein- und auszuladen!

Bei einem T5-MV sind bekanntlich die Sicherheitsgurte in die Sitze integriert. Wenn man die Sitzbank und Einzelsitze hinten ausbaut, hat man einen Laderaum für den Gütertransport.

Hier wird es jedoch darauf ankommen dem Finanzamt klar zu machen, dass das Fahrzeug überwiegend dem Gütertransport dient – (Zulassung auf eine Firma wäre ein Indiz dafür aber nicht generell). Auch als Privatmann kann ich das FZ überwiegend zum Gütertransport (Gepäck / Surf- oder Tauchausrüstung) einsetzen und dann als LKW zulassen.
Das „Mitführen“ von mehr Personen – nach (Wieder)Einbau der Sitze im Fahrgastraum und Zulassung des FZ als LKW ist faktisch Steuerbetrug, auch wenn die sicherheitsrelevanten Bedingungen für den Personentransport erfüllt sind.

Eine Zulassung des hinten dann leeren MV als Wohnmobil – auch wenn man eine Liege sowie Gaskocher / Spülschüssel reinstell – dürfte an der fehlenden Stehhöhe von 1,75 m scheitern.

Bei meinem Beitrag handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und meine Informationen sind völlig unverbindlich.

Gruß He
 
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AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Bestellt in NL , wird dort von mir auch abgeholt und nach D eingeführt.
Ist etwas aufwendiger(Papierkram,Behörde),aber lohnt sich.
Importeure wollen auch verdienen.!!
Es gibt auch genügent Gebrauchtwagen------gleicher Bauart------
 
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Wenn die Firma der Endverbraucher ist, hat sie die Mwst. an der Backe.
Ne - Firmen sind i.d.R. Vorsteuerabzugsberechtigt (beliebte Frage auf den Unfallbögen der Versicherungen und bekommen die (natürlich zunächst an den Händler zu zahlende) MWST vom FiA wieder bzw. brauchen eingenommene/veranlagte MWST in entsprechender Höhe nicht ans FiA vorauszahlen.

Sind denn hier keine Steuerberater dabei???
 
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Hallo archer455,
der Vorsteuerabzug ist zwar in der Regel grundsätzlich zutreffend, aber zunächst muß sie mal an den Autohändler gezahlt werden und wirkt sich jedoch nur dann aus, wenn die Firma selbst auch "ausreichend" Mwst. abführt.
Beim Autohändler ist die Mwst. ein durchlaufender Posten, da er ja die Mwst. an den Endkunden (Firma oder Privatperson) weiter berechnet.

Bei irgend jemand muß ja die Mwst. für den Fiskus "hängenbleiben" aber ich will hier keine Mwst.-Forum aufmachen, es geht ja im Tread nicht um die Mwst.

Gruß He
 
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Moin,
ich fahre nen Trapo Kombi / gut 90% beruflich (Transport von Waren & Wekzeugen) & 10% privat genutzt und bezahle diese 1%-Regelung... mehr aus Bequemlichkeit anstatt mit Fahrtenbuch & Ärger mit dem FA dagegen zu kämpfen. Habe aber selbst nur dieses eine Fahrzeug...im Haushalt befindet sich aber noch der Polo meiner Frau (könnte ich diesen nicht auch als Privatauto angeben?).
Mein nächster wird wahrscheinlich diese holländische Doppelkabine Comfortline mit LKW-Zulassung! Warum kann VWN das nicht hier in D? Ford, MB & andere können dieses Modell ja auch! Trend verschlafen oder kein Mut für Nischenprodukte? privat hätte ich auch noch den Microbus gekauft...aber naja *schnief*
 
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hallo archer 455

ich bin davon ausgegangen, daß ein Privatfahrzeug zugelassen ist,
und der Neue als reines Firmenfahrzeug angemeldet wird.
In diesen Fall gibt es nach meinem Wissen keine neue Regelung.
Soll heißen:
neu: zu 100%
gebraucht: zu 50%
auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung

franzfinanz
Ich weiß ja nicht wo mancher seine Informationen her bekommt, diese Regelung wurde wieder zurück gedreht. Habe gerade mit meinem Steuerbüro gesprochen!
Ehe hier solche bahnbrechende Veränderungen gepostet werden, die keinen Bestand mehr haben/hatten, sollte sich mancher Schreiberling erst mal vergewissern was Tatsache ist.:mad::mad::mad::mad:X(X(X(X(
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Mein Kenntnisstand aus 10-11/2008 für Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die vom INHABER auch privat genutzt werden:

Anschaffung bis 31.12.08
- MWST voll absetzbar für ALLE das Fahrzeug betreffenden Kosten für die Dauer der betrieblichen Nutzung
- 1% vom Listenpreis als Privatnutzungsanteil - alt. Fahrtenbuch
- Abschreibung 6 Jahre ab EZ linear

Anschaffung ab 01.01.09
- Mwst für ALLE das Fahrzeug betreffenden Kosten zu 50 % sofort und zum Rest als Betriebsausgabe absetzbar
- Kein Anteil für Privatnutzung
- Abschreibung linear ODER nicht linear wählbar

Dies gilt nicht für Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die AN zur privaten Nutzung überlassen werden. AN ist auch der GF einer GmbH
Und (mit Ausnahmen für Freiberufler und ähnliche) mit einem geschäftlichen Nutzungsanteil < 50 %
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Ne - Firmen sind i.d.R. Vorsteuerabzugsberechtigt (beliebte Frage auf den Unfallbögen der Versicherungen und bekommen die (natürlich zunächst an den Händler zu zahlende) MWST vom FiA wieder bzw. brauchen eingenommene/veranlagte MWST in entsprechender Höhe nicht ans FiA vorauszahlen.

Sind denn hier keine Steuerberater dabei???
Nee, Steuerberater bin ich nicht, aber es stehen einem hier wirklich die Haare zu Berge.
Habe ich nicht genug Mwst. zum Abführen, dann bekomme ich vom Finanzamt eine Rückzahlung, wenn meine Firma z.Bsp. ein Fahrzeug mit aus.Mwst. kauft und die Mwst. ist höher, als wie ich abführen muß, dann bekomme ich den Rest vom Finanzamt ausgezahlt.
Frage mich wie hier mancher überlebt.:help:
 
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microbus - ja das wäre schön gewesen. aber wieder zur sache:

Es wird jetzt in der Tat etwas konfus: MwSt. - KFZ-Steuer - 1 % Regelung für AN

Ich will mal kurz erläutern, was meine Intention bei der Diskussion angeht:
Als Selbständiger (Einzelunternehmer, keine GmbH o.ä.) wird mir seites des Finanzamtes erstmal bei JEDEM Fahrzeug eine private Nutzung unterstellt, da es bei einem Einzelunternehmen ja keine klare Trennung zwischen Firma und Privat gibt. Dass heißt bei jedem Fahrzeug sind i.d.R. 1 % des Listen-Neupreises zu versteuern (wenn kein Fahrtenbuch geführt wird).
Wenn ich jetzt natürlich 2,3,4 oder was weiß ich wie viele Firmenwagen habe, kann ich natürlich relativ leicht "nachweisen", dass ich nicht mit allen Fahrzeugen privat in der Gegend rumkutschiere. Dann wird i.d.R. das teuerste Fahrzeug (gerne auch Chef-Kombi genannt) genommen und die bereits genannte 1%-Regelung angewendet.
Wenn ich nun aber als Privatwagen, sagen wir mal einen Astra, Focus oder Berlingo fahre, und der (deutlich teurere) T5 als LKW zugelassen wäre, müsste ich statt 1% von 50 TEURO nur 1% von 20 TEURO versteuern.
Aus diesem Grund wäre es natürlich toll, wenn man einen MV als LKW zulassen könnte.
Mit den Links nach Holland sind wir ja schon auf der richtigen Spur. Ich fürchte nur, dass der Spass dann wieder relativ teuer wird (Import, Steuern etc). Da wäre es mir natürlich lieber, wenn ich hier beim hiesigen VWN-Standort einen schönen LKW Atlantis kaufen könnte :D:D
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

jetzt habe ich so lang zum schreiben meines beitrages gebraucht, dass schon wieder neue "fakten" aufgetaucht sind.

Ich gebe WALDTROLL absolut Recht: Das mit dem halben Vorsteuerabzug ist NICHT richtig (war zwar geplant, ist bis 12-2008 auch in vielen Zeitschriften gehandelt worden, letztendlich aber wieder verworfen worden - wohl auch wegen der Absatzkrise in der Autobranche)
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Mein Kenntnisstand aus 10-11/2008
Deswegen hatte ich das extra samt Zeitraum drüber gesetzt.
Ich weiß nicht, ob das Gesetz so beschlossen wurde oder nicht. Daher ja oben auch schon mein Ruf nach dem Stb
 
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Hallo,

....euer ganzes 1% oder vorsteuer Gedöns hat nix mit dem anliegen zu tun, wie das Fahrzeug jetzt zugelassen wird.
In meinem Fall handelt es sich um ein Leasingfahrzueg ......da kann ich egal ob neu oder gebraucht ....die volle Leasingrate als Betriebsausgaben ansetzen.

Leider erzählen da viele Steuerberater viel Unsinn, den man sich aus Bestimmungen zusammen gebastelt hat, die keiner mehr versteht.
Seit dem ich die ganzen steuerlichen Angelegenheiten selber regele ....habe ich mit dem FA auch keinen Ärger mehr.

Die Zulassung eines MV wie bereits oben beschrieben ist auf jeden Fall möglich.

Das der Mv den Vorgaben für die "Gewichtsbesteuerung" entspricht .....das tut mir sehr Leid :rolleyes: .......da das aberl so ist, nutze ich es auch.

Das mein MV nett hergerichtet ist, also Leder schöne Musik, dicke Räder etc ....geht in diesem Fall das FA einen Dreck an.
So wie der eine einen IKEA Schreibtisch hat ....hat der andere halt ein Handgebasteltes Edle Tischelchen .....jedem das seine.
Das so manche FA-Beamte meinen, sie könnten auf die Ausstattung etc. eines Firmenfahrzeuges Einfluß nehmen, oder aber aus diesen Gründen die Absetzbarkeit zu versagen .......ist immer vor dem Finanzgericht gelandet ......und den Nutzern wurde recht gegeben.

Aber ....meine Angeben betreffen die Zulassung als Firmenwagen .....ob das auch bei Privatnutzung geht ...kann ich nicht sagen.

Gruß
Claus
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo Claus, natürlich hast Du mit der LKW Besteuerung deines MV, ein gutes "Los" gezogen.
die Frage ist doch, erkennen es alle Fianzämter an, da ich vor meinem T5 einen L 200 hatte, weiß ich wie schwer sich Finazämtetr tun. So verlangte damals mein Finanzamt, daß die hinteren Scheiben mit Blechen fest verschweißt werden.
So was wurde ich meinem MV natürlich nicht antun.
Ich habe mir ja extra diesel Teil mit Sperre gekauft, da auch paar Kilometer auf Waldwegen fahre und auch einen großen Hänger ab und zu mitnehmen muß.
Eine LKW Zulassung, wäre der Ideal Zusatnd, brauchte ich das scheiß Fahrtenbuch nicht mehr zu führen.
Werde mal paar Kisten für die Motorsägen basteln und dann mal sehen was das Amt sacht.
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo Claus,

die Tatsache, dass Du Deinen MV geleast hast, ändert doch nichts daran, dass Du die "Privatnutzung" versteuern musst. Oder hast Du einen zusätzlichen reinen Privatwagen? :confused:

Wenn der MV gekauft ist, werden die laufenden Kosten auch als Betriebsausgaben geltend gemacht. Lediglich die Finanzierungsrate (wenn vorhanden) nicht, da das Fahrzeug ja abgeschrieben wird.
 
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[...]
2. Firmenfahrzeug welches überwiegend privat genutzt wird:
Die Art des Fahrzeuges (LKW oder PKW) spielt keine Rolle.
Die Firma überlässt dem Arbeitnehmer ein auf die Firma zugelassenes Fahrzeug und trägt alle - mit der Anschaffung und lfd. Betrieb des Fahrzeugs verbundenen - Kosten.
Da die kostenlose Überlassung des Firmenfahrzeuges für den AN einen geldwerten Vorteil darstellt, vergleichbar der Erhöhung seines Bruttoeinkommens, wurde vor vielen Jahren durch die Finanzbehörden die 1% Regelung eingeführt, die m.E. (je nach Großzügigkeit der Firma) für einen AN nicht uninteressant ist.
Beispiel:
Fahrzeug kostet 40.000 € Listenpreis!, davon 1% ist 4.000 € / Jahr. Der AN wird also so gestellt, als verdiene er Brutto 4.000 € mehr im Jahr. Davon muss der AN dann Einkommenssteuer bezahlen, bei z.B. 25% Steuerlast wären dies dann 1.000 € / Jahr oder im Monat ca 83 € Netto weniger in der „Lohntüte“.
Für diesen Betrag kann man kein Auto anschaffen oder unterhalten!
[...]
Es ist zwar im Grunde OT, aber Dein Besipiel ist nicht ganz korrekt.
Bei 40.000€ sind 1% = 400€.
400€, die jeden Monat auf das Bruttogehalt addiert werden und vom Nettogehalt wieder abgezogen werden. Man zahlt also die komplette Lohnnebenkosten für die 400€.
Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, fallen noch einmal 0,033% für jeden Entfernungskilometer Firma <-> Wohnort des AN an.
Bei 40.000€ Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und einer Entfernung von 20km werden noch einmal 264€ jeden Monat auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und vom Nettogehalt wieder abgezogen.
In diesem Beispiel = 664€ mtl.
Bei 25% Steuerlast zahlt der AN 166€ mehr Steuern, dazu die anderen Abgaben.
Aber selbst das ist i.d.R. preiswerter als ein eigenes Auto.
Zu der Entfernungsoauschale gibt es evtl. Ausnahmen, da müßte man sich dann reinarbeiten.

btw:
Unter www.nettoeinkommen.de gibt es ein kleines Programm, da kann das jeder mal individuell nachrechnen, und nicht nur das......


Gruß,
Carsten
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Moin, moin!

Hier ist ja richtig was los...

Meinerseits (Freiberufler) ist ein Privatwagen vorhanden (u.a. Lotus Elise) und der bisher genutzte T3 wurde vom FA als reiner Firmenwagen anerkannt (da sehr "grob"/unkonfortabel, halbhohe Trennwand, 2 Sitze und selbst "gestricktem" Vermessungsausbau).

Mein Steuerberater sagte halt, das ein MV zu personenwagenmäßig sei und das FA da wohl nicht mitspielt (haben ermessensspielraum => war wie gesagt in der T3-Szene auch schon ein leidiges Thema (z.T. "nachträgliche Verblechung" der Seitenscheiben etc.).

Meine derzeit anvisierte Lösung: Kastenwagen mit Fenster...

Gruß Uwe
 
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