Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

knuppi

Jung-Mitglied
Ort
Brühl
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
3/2008
Motor
TDI® 77 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nicht geplant, kam mit T3 51 kw auch zurecht
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Moin, moin!

Nach jahrelangem "mitlesen" ist das nun mein erster Forumsbeitrag. Also erstmal ein freundliches "Hallo" an alle!

Bis jetzt bin ich noch T3-Fahrer (TRANSPORTER KOMBI, JX, Bj 88, 382.000 km). Letzten Samstag hat sich das Getriebe verabschiedet und da noch ein paar andere "Kleinigkeiten" anstehen, liebäugele ich auch unter dem Aspekt der Abwrackprämie mit der Anschaffung eines T5 (bis ca. 25000 € brutto). Ausgeguckt hatte ich mir schon einen gebrauchten Multivan Startline für 23.0000 (eine hochwertigere Austattung wäre Unfug, da Baustelleneinsatz geplant ist). Da eröffnete mir heute mein Steuerberater, dass bei Fahrzeugen mit Sitzplätzen im "Laderaum" (speziell "Multivans") das Finanzamt eine auch private Nutzung unterstellt und somit das Fahrzeug unter die 1%-Regelung fällt oder ein Fahrtenbuch zu führen ist. Beides ist für mich indiskutabel.
Ein Kastenwagen dagegen kann als reines Firmenfahrzeug geführt werden.

Mein Frage: wie sieht es eigentlich mit dem Transporter Kombi aus? Kann der als reines Firmenfahrzeug geführt werden? Hat da jemand von Euch entsprechende Infos? => ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das Baufirmen wie Hochtief, die diese Fahrzeuge auch für Ihre Bautrupps einsetzen, mit der 1%-Regelung oder Fahrtenbücher hantieren!

Gruß Uwe
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo,

....MV ist kein Problem ........Bedingung für diese Unterstellung ist, das der T5 hinten keine Gurte haben darf.
Der Shuttle und Caravelle zum Beispiel hat hinten Gurte fest montiert ......also schwierig die 1% Regelung zu umgehen ....es sei denn alle Gurte werden demontiert und die Befestigungen werden versiegelt :evil:

Der MV hat aber hinten überhaupt keine Gurte :rolleyes:
Die Gurte werden mit der Bank oder den Sitzen entfernt ..........also = keine 1% Regel.

Ich habe heute meinen 3. T5 angemeldet .......alle Gewichtsbesteuert und ohne "Private Nutzung".
Dazu gibt es einen Antrag .......da habe ich immer die Bilder von der Ladefläche etc. beigefügt .......immer ohne Probleme genehmigt.
Ich hatte sogar den Teppichboden und die Schienen photographiert ......im Heck hatte ich einen "Regal-Schrank" in der Schiene verankert ......alles mit Foto.

Den Antrag stellt man, wenn die Steuerforderung kommt, Einspruch und Antrag auf Gewichtsbesteuerung.

Zur Info .....alle meine T5 waren MV Comfortline, Atlantis ......und mein neuer ist ein MV Highline Concert.

Der Kauf eines Startline dürfte also kein Problem darstellen.

Gruß
Claus
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Der MV hat aber hinten überhaupt keine Gurte :rolleyes:
Die Gurte werden mit der Bank oder den Sitzen entfernt ..........also = keine 1% Regel.

Zur Info .....alle meine T5 waren MV Comfortline, Atlantis ......und mein neuer ist ein MV Highline Concert.

:D:D:D

Zuerst Glückwunsch zum Neuen (Samoarot... und'n schickes Radio... auch haben will...)!

Selten so gelacht. Ich hatte eine Steuerprüfung. Der Prüfer hatte kurz vorher einen Multivan zwangsweise mit 1% belegt, weil das auch hinten klimatisierte, mit Lederausstattung und Metalliclack versehene Auto angeblich zum Fässertransport auf dem Werksgelände diente. Ein Kriterium ist wohl, dass bei Firmenwagen ohne private Nutzung der Schlüssel nachts im Büro bleiben muss. Und man muss die Nutzung plausibel darlegen -> Claus, es freut mich für Dich, wenn Du das durchgekriegt hast, aber ich glaube, da ist jeder Prüfer und jedes Finanzamt anders. Und teure Autos haben die auf dem Kieker. Insofern ist ein Startline leichter plausibel zu machen als ein Highline Concert ;)

Ts, ts, ts. Warum versteuere ich meinen eigentlich brav? Wo ich doch ständig schwere Software transportieren muss, die extrem temperaturempfindlich ist... :cool:

raven
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo Claus,

danke erstmal für die Info.

"Gewichtsbesteuerung (LKW-Zulassung)" war speziell in den T3-Foren Dauerthema (Steuer nach Hubraum: über 600,- € bei 1.6l Hubraum!). Problem war und ist die Anerkennung durch das zuständige Finanzamt. Da gab es (je nach Finanzamt) die unterschiedlichsten Vorrausetzungen: Zerstörung der Gurtbefestigungen, "Verblechung" vorhandener Fenster im "Laderaum" etc.

Vielleicht suche ich mal den Kontakt zum zuständigen Finanzamt...

Gruß Uwe
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo, das ist auf jeden Fall ein interessantes Thema!

Ich selber fahre Kastenwagen, zugelassen als LKW, damit das FA nichts zu meckern hat. Ich war und bin auch immer wieder drauf und dran mir einen MV anzulachen, aber die 1% Regelung schreckt auch mich ab (bei den Listenpreisen!).

Ich kann mit dem Kastenwagen gut leben, weil ich im Alltag meist alleine unterwegs bin. Ausserdem kann man ja etliches Zubehör bestellen und sich den Arbeitsplatz somit recht schön gestalten. Aber ab und an fehlen halt die Sitze im Fond, vor allem am Wochenende, bei Familienausflügen und Urlaubsfahrten.

Ich habe auch schon alle möglichen Überlegungen angestellt, wie man dass Thema "austricksen" kann, aber da bin ich wahrscheinlich auch nicht der einzige. Mein Steuerberater meint, dass die wichtigste Voruassetzung einen MV als reinen Firmenwagen durchzukriegen ist, dass es noch einen Privatwagen gibt. OK, also den alten Kombi zum Privatwagen erklären und rein geschäftlich mit nem MV durch die Gegend fahren. Die Frage aller Fragen ist aber doch die: Was passiert im Falle einer Prüfung? Und da sehe ich beim MV eigentlich schwarz.

Wie ist es denn mit foilgender Überlegung: Kombi bestellen, ohne die letzte Fensterscheibe und mit 5 Sitzplätzen. Könnte man den nicht noch als LKW zulassen?
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Noch was vergessen!

An Dentmen: Was für einen Antrag git es denn da? Wo finde ich den? Wird der MV dann als LKW zugelassen? Dann entfallen aber auch die Sitze im Fahrgastraum, oder? Klar kann man die wieder einbauen, aber was, wenn man Kontrolliert wird oder einen Unfall baut?
Oder geht es dabei nur um die KFZ-Steuer. Das ist aber eine andere Kiste als die 1% Regelung, würde ich sagen.
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo,

und wie läuft das dann, wenn du Sonntags mit 5 Leuten im Auto und nicht eingetragener Sitzbank hinten einen Unfall baust?
Wie erklärt man dann der Versicherung, dass man geschäftlich unterwegs war?
1%-Regelung tut schon weh - keine Frage.
Aber wenn schon so ein riesiges Auto, dann sollte das doch auch zum Transport von mehreren Personen plus Gepäck dienen können.

Michael
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo,
Die Prämie von 2.500 € gibt es 1. nur für Fahrzeuge die privat zugelassen werden, also ausdrücklich nicht für Firmenfahrzeuge, und 2. nur für Neufahrzeuge (1. Zulassung) bzw. Jahreswagen (1. Zulassung auf den Hersteller!!!).
Für Gebrauchtwagen - auch wenn unter einem Jahr zugelassen - von Privat gibt es keine Prämie.

Gruß He
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Danke für die Infos zur Abwrack-Prämie. Trotzdem interessiert mich Eure Meinung zum Thema MV als "reiner" Firmenwagen brennend... Bitte weitere Kommentare, Infos, Vorschläge etc.
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Moin!

Der Gedanke ist mir beim selbst genutzten Kastenwagen natürlich auch gekommen.

Aber was man so machen kann ist auch schon ganz brauchbar.

Also mit dem Schlüssel im Büro und so das halte ich für unrealistisch, ich bin z.Zt. geschäftlich in Spanien und hab hier kein Büro. Den Wagen brauche ich aber. Das war aber sicher auf den speziellen Fall bezogen,oder?

Es ist schon unverschämt wie der Staat sich in geschäftliche Abläufe einmischen will, wo er nicht die geringste Ahnung davon hat. Man darf es aber auch nicht auf die Spitze treiben.

Über das SCS oder wie das heißt kann man aus einem Trapo sicher annähernd das Innenambiente des MV schaffen. Lärmdämmung weiß ich nicht so.

Aber ich z.B. bin froh über die unlackierten Stoßfänger (da bin ich sicher der Einzige :D), die würden bei mir sonst immer verkratzt sein.

Ansonsten um der 1%-Regelung aus dem Weg zu gehen kann man Fahrtenbuch führen.
Das ist aber eben mühsehlig.

Gruß
Andreas
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

OK, Fahrtenbuch schreiben ist natürlich möglich. Aber mal ehrlich, ich habe es bereits mehrfach angefangen und bin spätestens nach 3-4 Wochen wieder davon ab.
Zuerst habe ich die schönen Heftchen von Zweckform genommen. Die ersten Einträge haben ja gut geklappt, aber dann ist kein Kuli da, oder er schreibt grad nicht (war nachts zu kalt im Auto) oder man vergisst es halt mal bzw. hat keine Zeit und nach drei Tagen weiß man nicht mehr wo hinten und vorne ist. Zum guten Schluss musst Du dann am Jahresende auch noch per Taschenrechner ausrechnen, wie hoch der Privatanteil war. Nein danke! Dann habe ich mir ein EDV-Programm gekauft. Aber da ist das mit der Vergesslichkeit natürlich noch schlimmer.
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo Kuppi
Die Frage ist eigentlich die, ob du ein Privatfahrzeug zugelassen hasst oder nicht.
Wenn du nur ein Fahrzeug besitzt unterstellt dir die Steuerbehörde automatisch Privatnutzung. Da gibt es dann nur Fahrtenbuch führen, oder 1% Regelung.
Wenn du aber 2 oder mehrere zugelassen hast, sieht die Sache dann so ähnlich wie bei mir aus.
Auf meinen Handwerksbetrieb mit 3 Leuten ist ein LKW und mein T5 Transporter mit 9 Sitzen zugelassen.
mein Privater Toyo RAV, wird dann noch mit der 1% Regelung beim Finanzamt anerkannt, da dieser ja auch ab und zu geschäftlich genutzt wird.
Nachfragen wird dein Finanzamt wahrscheinlich dann, wenn du ein Betriebsfahrzeug zulässt, daß deinem Berufsbild absolut nicht entspricht und auch gegenüber den Oberen nicht erklären kannst.
So nen MV mit Vollausstattung als Baustellenfahrzeug zulassen, und vielleicht zuhause nen 10 Jahre alten Popel als Privatauto stehen haben, da wird wahrscheinlich jedes Finanzamt hellhörig.
Mein Trapo ist ein Handwerkerauto und bleibt es auch, da sagt keine Steuerbehörde was dagegen.

PS
für 25000 Euronen bekommsts du aber sicherlich nen ordentlichen Trapo, mit Kurzzulassung.
Gilt dann gegenüber dem Finanzamt auch als Neufahrzeug und somit voll absetzbar.
Bei einem Gebrauchten, und dann auch nur mit ausgewiesener MwSt., aber nur zur Hälfte vom Kaufpreis.

franzfinanz
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo finanzfinanz,

habe ich daher bisher etwas nicht mitgekriegt? Gebrauchtwagen können nicht "ganz" als Firmenwagen abgesetzt werden? In welcher Hinsicht?
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

mit ausgewiesener MwSt., aber nur zur Hälfte vom Kaufpreis
Ich nehme an, das war ein Sinndreher.
Seit 01.01.09 dürfte die MWST nur noch zur Hälfte erstattungsfähig sein, die andere Hälfte geht wie eine Betriebsausgabe in die Buchung, wird also nur anteilig entsprechend dem Steuersatz als Einkommensminderung "erstattet"

ABER:

Mit dieser Änderung sollte auch die 1% Regelung fallen. Die gilt dann wohl nur noch für Angestellte, die ein Firmenfahrzeug privat nutzen.

Falls die blöde 1%-Kiste immer noch gilt, gibts auch noch elektr. Fahrtenbücher.
Deren Anschaffung ist übrigens eine Betriebsausgabe :D.
Da erstattet der FiMi auch noch was dafür, dass man weniger abgezogen bekommt. :danke::pro:
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hallo finanzfinanz,

habe ich daher bisher etwas nicht mitgekriegt? Gebrauchtwagen können nicht "ganz" als Firmenwagen abgesetzt werden? In welcher Hinsicht?


Gelten dann als "nicht neuwertige Wirtschaftgüter", und somit nur zur Hälfte vom Kaufpreis abzugsfähig, also auch bei der Umsatzsteuerrückerstattung.

Wobei Kurzzulassungen über den Händler als neuwertig eingestuft werden.
Hat bei meinem Trapo ca. 30 % vom Listenpreis ausgemacht.

franzfinanz
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Versuchs mal mit einem Trapo-Kombi,bis 6 Sitzplätze ...Zulassung als LKW.Keine Probleme mit dem
Fiskus !!!!

Dein Händler hilft Dir weiter.---
Oder kaufe ein Reimport aus NL.Die haben beste Ausstattung ,6 Sitzplätze --- allerdings mit Trennwand--- und LKW-Zulassung.

Overzicht - Transporter - Volkswagen Bedrijfswagens
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Nochmal - zum 01.01.09 SOLLTE die 1%-Regelung für privat vom Inhaber genutzte Firmenfahrzeuge entfallen. Ich meine, für AN sollte sie gültig bleiben (geldwerter Vorteil).
Als "Ausgleich" gibt es seit dem nur noch 50 % der MWST sofort wieder (Umsatzsteuervoranmeldung). Die anderen 50 % werden wie eine Anschaffung als Mindeug des zu versteuernden Einkommens angesetzt.

Und zwar nicht nur für die Anschaffung, sondern jede Tankquittung, jede Reparatur, jedes Zubehörteil .......

Fragt doch bitte mal Euren Steuerersparer dazu
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hatte vergessen zu erwähnen ,daß ich ab März einen solchen mit Highlineausstattung und 5 Sitzplätzen besitzen und fahren werde.Natürlich mit LKW-Zulassung.
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

hallo archer 455

ich bin davon ausgegangen, daß ein Privatfahrzeug zugelassen ist,
und der Neue als reines Firmenfahrzeug angemeldet wird.
In diesen Fall gibt es nach meinem Wissen keine neue Regelung.
Soll heißen:
neu: zu 100%
gebraucht: zu 50%
auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung

franzfinanz
 
AW: Transporter Kombi als "reiner" Firmenwagen?

Hatte vergessen zu erwähnen ,daß ich ab März einen solchen mit Highlineausstattung und 5 Sitzplätzen besitzen und fahren werde.Natürlich mit LKW-Zulassung.

also bitte nochmal zum mitschreiben: Trapo Kombi mit Highline-Ausstattung? :confused:
Verstehe ich nicht. Wie geht denn das? Bitte klär mich auf...Gerne per PN oder MAIL, wenn es wegen dem Datenschutz nötig ist ...
 
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