knuppi
Jung-Mitglied
- Ort
- Brühl
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 3/2008
- Motor
- TDI® 77 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nicht geplant, kam mit T3 51 kw auch zurecht
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Startline
Moin, moin!
Nach jahrelangem "mitlesen" ist das nun mein erster Forumsbeitrag. Also erstmal ein freundliches "Hallo" an alle!
Bis jetzt bin ich noch T3-Fahrer (TRANSPORTER KOMBI, JX, Bj 88, 382.000 km). Letzten Samstag hat sich das Getriebe verabschiedet und da noch ein paar andere "Kleinigkeiten" anstehen, liebäugele ich auch unter dem Aspekt der Abwrackprämie mit der Anschaffung eines T5 (bis ca. 25000 € brutto). Ausgeguckt hatte ich mir schon einen gebrauchten Multivan Startline für 23.0000 (eine hochwertigere Austattung wäre Unfug, da Baustelleneinsatz geplant ist). Da eröffnete mir heute mein Steuerberater, dass bei Fahrzeugen mit Sitzplätzen im "Laderaum" (speziell "Multivans") das Finanzamt eine auch private Nutzung unterstellt und somit das Fahrzeug unter die 1%-Regelung fällt oder ein Fahrtenbuch zu führen ist. Beides ist für mich indiskutabel.
Ein Kastenwagen dagegen kann als reines Firmenfahrzeug geführt werden.
Mein Frage: wie sieht es eigentlich mit dem Transporter Kombi aus? Kann der als reines Firmenfahrzeug geführt werden? Hat da jemand von Euch entsprechende Infos? => ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das Baufirmen wie Hochtief, die diese Fahrzeuge auch für Ihre Bautrupps einsetzen, mit der 1%-Regelung oder Fahrtenbücher hantieren!
Gruß Uwe
Nach jahrelangem "mitlesen" ist das nun mein erster Forumsbeitrag. Also erstmal ein freundliches "Hallo" an alle!
Bis jetzt bin ich noch T3-Fahrer (TRANSPORTER KOMBI, JX, Bj 88, 382.000 km). Letzten Samstag hat sich das Getriebe verabschiedet und da noch ein paar andere "Kleinigkeiten" anstehen, liebäugele ich auch unter dem Aspekt der Abwrackprämie mit der Anschaffung eines T5 (bis ca. 25000 € brutto). Ausgeguckt hatte ich mir schon einen gebrauchten Multivan Startline für 23.0000 (eine hochwertigere Austattung wäre Unfug, da Baustelleneinsatz geplant ist). Da eröffnete mir heute mein Steuerberater, dass bei Fahrzeugen mit Sitzplätzen im "Laderaum" (speziell "Multivans") das Finanzamt eine auch private Nutzung unterstellt und somit das Fahrzeug unter die 1%-Regelung fällt oder ein Fahrtenbuch zu führen ist. Beides ist für mich indiskutabel.
Ein Kastenwagen dagegen kann als reines Firmenfahrzeug geführt werden.
Mein Frage: wie sieht es eigentlich mit dem Transporter Kombi aus? Kann der als reines Firmenfahrzeug geführt werden? Hat da jemand von Euch entsprechende Infos? => ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das Baufirmen wie Hochtief, die diese Fahrzeuge auch für Ihre Bautrupps einsetzen, mit der 1%-Regelung oder Fahrtenbücher hantieren!
Gruß Uwe