TPI's für den 6.1

Ich fahre wenig Kurzstrecke, wenig innerorts.... - » von daher selten Leerlauf.....
Und worüber machst du dir dann Gedanken?
Erfüllst doch dann perfekt das VW Anforderungsprofil zum Fahrverhalten an einen Diesel.....
 
😂.... Du warst zu schnell mit antworten.... ... Habe ich mich auch grad gefragt und den Text verändert.
Es geht im Grunde darum
1. eine REG kurz vor Ankunft zu erkennen.... um nicht abzubrechen
2. nebenbei eine Regelmässigkeit zu erfassen und damit die Info erhalten: "das System lauft wie es soll"

Meine Ohren fahren immer mit..... Ein verstopfter Abgasstrang ist keine ganz triviale Sache..... rechzeitiges Bemerken von Störung verhindert z. B. Ölverdünnung (um nur 1 Bsp zu nennen) ....
 
1.: Drehzahl—>1000u/min, siehst du ja dann beim abstellen und kannst gegebenenfalls noch paar Kilometer dran hängen.
2.: Kauf dir z.B. VCDS damit kannst du den aktuellen Beladungs grad des DPF‘s auslesen
3.: AlsLANGSTRECKENFAHRER mach dir nicht zu viele Gedanken, dass Auto wurde zum fahren gebaut😉!
 
Genau DAS ist mir letzte Woche passiert. Draußen bitter kalt sprang nach 30 Minuten Fahrt bei etwa 70km/h die Beifahrertür aus dem Schloss.
Ich konnte mir das nicht erklären, aber dein Hinweis liefert die Antwort. Nur komisch, dass meiner BJ10/2020 ist. Laut dem Rückruf sind nur Fahrzeuge bis 02/2020 betroffen. Da hat VWN wohl nicht alle Fahrzeuge im Blick. 😨
 
falscher Thread
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Standregeneration raffe ich sowieso nicht - ist doch das Laufenlassen des Motors laut StVO, BImSchG und LImSchG unter Strafe verboten.. aber gut, VW baut auf Wunsch halt einfach nen Knopf dafür ein, wo doch alle von Nachhaltigkeit und Unweltschutz reden 🤠
 
Die wo genau gilt ? :D

Manuelle Standregeneration ist ja nicht nur im Stand. Man kann auslösen und dann während der Fahrt regenerieren. Also die Kontrolle über das, womit viele auch ohne die Manuelle klarkommen.
 
Das Laufenlassen der Motoren ist eben nicht so pauschal verboten, sondern das unnötige Laufenlassen. Siehe z.B. mal §30 StVO.

Das geht schon beim Scheiben frei bekommen im Winter los. Es ist nicht im Sinne des Erfinders und Gesetzgebers, den Motor anzuschmeißen und so lange laufen zu lassen, bis die Mühle abgetaut ist. Gleichwohl kann es aber durchaus erforderlich sein, tatsächlich im Stand eine Weile Motor und Heizung/Lüftung laufen zu lassen, weil je nach Bedingungen die Scheibe sonst nach 10m Fahrt wieder dicht ist. Und dann ist ein Laufenlassen im Stand notwendig und auch gesetzeskonform.

Und zwischen den beiden im Grunde auch einleuchtenden Varianten gibt es dann die Fälle, in denen der eine oder andere versucht, das, was nicht zulässig ist, zu machen und das dann mit etwas angeblichem zu begründen, was nicht vorliegt.
 
Ja, jetzt hier:

Du darfst aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit deine TPI's ruhig in diesem Thread "TPI'S für den T6.1" abladen
Ansonsten sucht man sich für jede TPI einen Wolf
 
Ja, ja das Wiki ruft ;-)
Habe gerade wenig Zeit, es darf gerne einer passende Links setzen.
 
Ob die Regeneration eine Notwendigkeit darstellt, wenn der Nachbar einem mal wieder was Böses will.. darauf würde ich es zumindest nicht ankommen lassen 🙄
Das lässt sich dann doch wohl schwer begründen, im Gegensatz zur schlechten Sicht, Warten im Auto wg. eines Notfalls bei starken Frost o.Ä.

Aber soll jeder machen wie er meint ☺️
 
Warum wird die Möglichkeit, eine Standregeneration auslösen zu können bzw. eine zusätzliche Kontrolle über die Regenerationen überhaupt zu haben, mit der Absicht verknüpft, die Nachbarn zu ärgern?
 
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht wegen unnützer Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigung?
In meinen Augen ist eine Standregeneration sehr wohl ein unnötiges laufenlassen. Und lässt sich nicht mit einer Notwendigkeit erklären. Denn du kannst die Regeneration schließlich beim Fahren beenden bzw. rechtzeitig anstoßen.
Meiner Meinung nach ist deine Interpretation bzl. des § schon sehr weit hergeholt.
 
Du kannst meine Interpretation natürlich für zu weit hergeholt halten. Ungeachtet dessen wird es der Gesetzgeber vermutlich für zulässig halten, sonst wäre die betreffende Schaltung bei heutiger "alles in Grund und Boden Regelung" wohl gar nicht erst erlaubt.

Und die Möglichkeit, wie von Dir erwähnt, die Regeneration anzustoßen, hat man nur, wenn man die Schaltung so ordert, wie es sie gibt. Das gilt für das Unterbinden der Regeneration gleichermaßen.
Wenn durch sinnvolle Beeinflussung also z.B. eine unnötige Ölverdünnung und damit ein vorzeitiger Ölwechsel entfällt, schont das durchaus Ressourcen.

Der Hinweis, ich könne die Regeneration auch während der Fahrt erledigen, geht deshalb an dem, was ich geschrieben habe, völlig vorbei. Dieser Hinweis wiederholt nämlich nur verklausuliert die obige Unterstellung, man wolle irgend jemanden ärgern, in dem man im Stand regeneriert, obwohl das überflüssig ist.

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstrickst Dich in Widersprüche .. Ich bin erstaunt, mit welcher Naivität und Dickköpfigkeit manch einer durch’s Leben geht .. egal, lassen wir‘s, weil Off-Topic!
 
In meinen Augen ist eine Standregeneration sehr wohl ein unnötiges laufenlassen. Und lässt sich nicht mit einer Notwendigkeit erklären
Was ist mit den bekannten "Extra 10Minuten um den Block Fahren" um zu regenerieren ? ;)

(Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet)

Wäre nach deiner Interpretation ebenso ein unnötiges laufenlassen/ Fahren.

Um jetzt mal aus ökologischer Sicht zu argumentieren....ach, folgt dem richtigen Thread dafür:

 
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