Du kannst meine Interpretation natürlich für zu weit hergeholt halten. Ungeachtet dessen wird es der Gesetzgeber vermutlich für zulässig halten, sonst wäre die betreffende Schaltung bei heutiger "alles in Grund und Boden Regelung" wohl gar nicht erst erlaubt.
Und die Möglichkeit, wie von Dir erwähnt, die Regeneration anzustoßen, hat man nur, wenn man die Schaltung so ordert, wie es sie gibt. Das gilt für das Unterbinden der Regeneration gleichermaßen.
Wenn durch sinnvolle Beeinflussung also z.B. eine unnötige Ölverdünnung und damit ein vorzeitiger Ölwechsel entfällt, schont das durchaus Ressourcen.
Der Hinweis, ich könne die Regeneration auch während der Fahrt erledigen, geht deshalb an dem, was ich geschrieben habe, völlig vorbei. Dieser Hinweis wiederholt nämlich nur verklausuliert die obige Unterstellung, man wolle irgend jemanden ärgern, in dem man im Stand regeneriert, obwohl das überflüssig ist.
Das habe ich weder geschrieben noch gemeint.