Meiner Meinung nach eher eine logische Entscheidung. Wenn man bei der Geschwindigkeit von der Straße abkommt, weil man sich mit dem Infotainment beschäftigt, ist man (selbst) schuld. Und, wenn es einem auch noch nachgewiesen werden kann, dann Pech. Die grobe Fahrlässigkeit sehe ich absolut als gegeben.
Angesichts der Fakten ging es in diesem Prozess wohl kaum um Schuld oder nicht. Sondern es wurde sicherlich um den Haftungsausschluss gestritten, welcher durch's Kleingedruckte, bei grober Fahrlässigkeit, aufgehoben wird.
Ein typisches Verhalten. Versicherung abschließen und Hirn ausschalten. Erst Mist bauen und dann nicht dafür gerade stehen wollen. Eine Privathaftpflicht wird ihn aus dem gleichen Grund abblitzen lassen.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Der Typ soll froh sein, daß er noch lebt. Angesichts des Risikos an Leib und Leben und für Schaden anderer, kann er froh sein, wenn er mit den halben Kosten und ein paar Kreuzern Strafe davon kommt.
Grüßle