Tagfahrlicht

www_mike

Jung-Mitglied
Leute, ich brauche Eure Hilfe.

Mein T5 von 2010 hat vorne Tagfahrleuchten, aber die sind überhaupt nicht angeschlossen.

Macht das ab Werk Sinn?

Ist das überhaubt zulässig, nicht funktionierende Lampen vorne rechts und links neben dem Grill im Hauptscheinwerfer integriert zu haben?


Da bin ich mal auf Eure Meinung gespannt! :rolleyes::danke:
 
AW: Tagfahrlicht

Ne, das war nicht das Ding 50 € zu sparen.

An die Bestellung habe ich nicht gedacht, aber die Auslieferung mit Lampen ohne Funktion ist lt. meiner Kenntnis alleine nach StVO nicht zulässig, oder ?


MIKE:rolleyes:
 
AW: Tagfahrlicht

Ist zwar schon ne Weile her, abe ich hol's mal aus dem Test-Bereich raus und bring das Thema hier in der T5.2-Diskussions-Rubrik unter...;)
 
AW: Tagfahrlicht

Hallo,

dann nutze ich mal das Thema, nach längerer Abstinenz vom T5-Board mal wieder einen Beitrag zu schreiben.

Die Ausführung mit den "nicht funktionierenden" Tagfahrleuchten (Reflektor und Glühbirne vorhanden), verstösst nicht gegen die StVZO!

Mir liegt diesbezüglich ein *.pdf-Dokument von VWN vor, was diese Tatsache belegt.

Ich müsste das Dokument allerdings erst heraussuchen. Wenn es also jemand lesen möchte, kann ich es gerne einstellen oder per PN versenden.

Grüße,

caravelle
 
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