- Ort
- Büdingen
- Mein Auto
- T6 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 08/2019 (Händler), 08/2020 meiner, aber mit 0 km übernommen
- Motor
- Otto 110 KW
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Umbauten / Tuning
- Camperumbau m. Reimo-Hubdach, Drehsitz Beifahrer, 7 Sitzplätze, Zusatzbatterie unter Beifahrersitz, Schnierle SL3 Sitzbank, Kunststofffenster Seitz dometic 900x450, Gasinstallation m. Truma, zul.GG 3.150kg, GRA nachgerüstet
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
Ich würde sogar vorschlagen, den Kilometerstand komplett weg zu lassen. Das zeigt ja wieviel ich unterwegs war ....
Naja, wenn es kein Dritter in die Hände bekommt (die Daten also geschützt behandelt werden), ist es ja OK, in den meisten Fällen dient es ja auch dazu, ehrlich zu belegen, was eine Karre 'runter hat.
Die Fotos vom Blitzer haben zunächst Behörden, die haben Sonderrechte:
Artikel 2 Absatz 2:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."
Bei "privaten" Blitzern gibt es dagegen Bedenken:
Am 12.11.2019 veröffentlichte das OLG Frankfurt ein Urteil (Az.: 2 Ss-OWi 942/19), welches besagt, dass die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist und auf deren Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
Naja, wenn es kein Dritter in die Hände bekommt (die Daten also geschützt behandelt werden), ist es ja OK, in den meisten Fällen dient es ja auch dazu, ehrlich zu belegen, was eine Karre 'runter hat.
Die Fotos vom Blitzer haben zunächst Behörden, die haben Sonderrechte:
Artikel 2 Absatz 2:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."
Bei "privaten" Blitzern gibt es dagegen Bedenken:
Am 12.11.2019 veröffentlichte das OLG Frankfurt ein Urteil (Az.: 2 Ss-OWi 942/19), welches besagt, dass die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist und auf deren Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.