G
gelöschtes Mitglied
Guest
Hallo,
möchte mir einen Motorradträger anschaffen, nun bin ich auf einen Träger von Sawiko Kawa 2 gestoßen, meine Frage an alle, es steht dort Züv Eintragungsfrei, wie muss ich das verstehen? Vermutlich gilt er als Ladungssicherung, okay, aber was ist mit der Aufnahme, die am Fahrzeugrahmen (unterhalb des Fahrzeuges) festgemacht wird, muss man solche Anbauten auch nicht eintragen lassen?
2. Wie berechne ich die zulässige Belastung des Trägers, angeblich zwar bis 200 kg, aber es kommt ja auch darauf an, was in meinen Fahrzeugpapieren steht. Laut meines Fahrzeugscheins hat der T6 ein Leergewicht von 1838 - 2111 kg das max Gewicht wird mit 3.000 kg angegeben. Ich habe 8 Sitzplätze, von den ich jedoch alle hinteren ausgebaut habe.
Ich steig da nicht durch und will vermeiden, das ich nachher Ärger bekomme oder ich den Träger gar nicht nutzen kann, da mein Roller 160 kg wiegt.
Danke
möchte mir einen Motorradträger anschaffen, nun bin ich auf einen Träger von Sawiko Kawa 2 gestoßen, meine Frage an alle, es steht dort Züv Eintragungsfrei, wie muss ich das verstehen? Vermutlich gilt er als Ladungssicherung, okay, aber was ist mit der Aufnahme, die am Fahrzeugrahmen (unterhalb des Fahrzeuges) festgemacht wird, muss man solche Anbauten auch nicht eintragen lassen?
2. Wie berechne ich die zulässige Belastung des Trägers, angeblich zwar bis 200 kg, aber es kommt ja auch darauf an, was in meinen Fahrzeugpapieren steht. Laut meines Fahrzeugscheins hat der T6 ein Leergewicht von 1838 - 2111 kg das max Gewicht wird mit 3.000 kg angegeben. Ich habe 8 Sitzplätze, von den ich jedoch alle hinteren ausgebaut habe.
Ich steig da nicht durch und will vermeiden, das ich nachher Ärger bekomme oder ich den Träger gar nicht nutzen kann, da mein Roller 160 kg wiegt.
Danke