T6 Rückleuchten vom Flügeltürer in T5.2

Die T6 leuchten sehen super aus.
Wie ist es denn mit der Zulassung? Ist das legal? Geprüft und genehmigt sind die Leuchten ja eigentlich nur im T6, oder?
 
Moin,
die besagte 'e'-Kennzeichnung bezieht sich auf Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
Den passenden Gesetzestext kannst Du unter StVZO §21a nachlesen. Hier ist von 'bestimmte Fahrzeugtypen' die Rede, gemeint ist damit PKW, LKW, Kraftrad usw., heißt also nicht explizit für ein bestimmtes Fahrzeug oder Modellreihe.
Natürlich kann die silberblaue Rennleitung etwas dagegen haben, aber das kann auch passieren, wenn Du eine Änderung vom TÜV abgenommen bekommst
und in die Papiere hast eintragen lassen.

Mein Daily ist ein Subaru Impreza mit einer Prodrive-Anlage ab Kat, hat auch 'e'-Kennzeichnung, war damit zweimal ganz normal zur HU, auch die Rennleitung
hat mich schon angehalten; niemand hatte etwas zu beanstanden, obwohl die Prodrive-Anlage für einen WRX STI ist, nicht für einen WRX oder so. Und das Teil
ist laut... :D

Ach, und noch ein Update zur Warnleuchte: ab und zu ist sie an, aber die meiste Zeit eher aus. Ich sehe auch noch kein Muster darin oder kann das reproduzieren.
Also dann doch ein nettes Forenmitglied in der Nähe mit VCDS finden... :help:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann bin ich beruhigt und werde ebenso umrüsten.
Mir ging es nicht um die Rennleitung, sondern um einen eventuellen Auffahrunfall, bei dem dann die Versicherung nichts bezahlt, da "falsche" Rückleuchten montiert waren.
 
Moin,
wenn Du absolut sicher sein willst, schreibe den Hersteller an und bitte um Zusendung der entsprechenden Papiere aus denen
eventuell hervorgehen könnte, ob die Zulassung der Rückleuchten an eine Modellreihe (oder nicht) gekoppelt ist.

Aber, wenn ich mir die ganzen Umrüstungen auf die Faceliftfronten (-> T5.2, ->T6) anschaue, hier werden u.a. die Frontscheinwerfer
getauscht, versehen mit 'e'-Prüfzeichen, hier müsste es ja bei den HUs zu Problemen kommen.
Das gleiche bei den Lenkrädern, ich baue jetzt von Plastiklenkrad auf Lederlenkrad vom Golf um, damit bin ich nicht der Erste und meines Wissens
fahren eine Menge T5s damit herum, sollten diese Fahtzeuge alle ihre Betriebserlaubnis verloren haben?

Andererseits, ich weiß nicht, ob im 'worst case', sprich im Schadensfall, eine Versicherung die Zahlung aufgrund der Montage von Faceliftteilen
verweigert. Hier kannst Du auch vorher nachfragen...
 
Alles Glühbirne.
 
Wie GotBoost1 schon schrieb, Glühbirnen, genauer Glassockelbirnen...
Und nein, der Bordcomputer spielt nicht mit, zum einen muss umgepinnt und die "Fehlermeldung" ("defekte" Birne: T5: 21W, T6: 18W) mit z.B. VCDS abgeschaltet werden.
 
Zurück
Oben