T6 Kombi 215/65 R15C 106/104T im Fahrzeugschein. Ist das ein Fehler?

Leergewicht und Tatsächliches Gewicht in fahrbereitem Zustand sind zwei verschiedene Punkte im COC
Das Leergewicht des Fahrzeug lt. Anhang I Nummer 2.6. der Richtlinie 2007/46 beinhaltet das fahrfertige Fahrzeug incl. Fahrer (75 kg) und zu min. 90% gefülltem Tank.

Und das beim Kombi durch herausnehmbare Sitze im Fahrgastraum das tatsächliche Gewicht gegenüber des Leergewichts abweicht hab ich schon mehrfach erwähnt.

Gruß

Peter
 
Dann sind wir uns ja einig. Es sind meist aber nicht nur die Sitze die die Gewichte sich so stark unterscheiden lassen.
 
Hallo,

kleiner Nachtrag. Die falsche Reifengröße im Fahrzeugschein wurde geändet. Da ist wohl ein Fehler bei der Zulassung passiert.

Mein Händler hat dem aber erst zugestimmt, nachdem ich bei VW angefragt hatte und von denen ein Schreiben bekam, in welchem die falsche Größe bestätigt wurde. Vorher wurde ich mit "15 Zoll ist die Bereifung für die kleinsten Maschinen, nur die wird eingetragen" und "15 Zoll ist erlaubt bei Winterreifen" von einem anderen Verkäufer abgespeist.

Die Krönung der Anruf, der Fahrzeugbrief sei eingetroffen, er wolle ihn für mich beim Straßenverkehrsamt hinterlegen, wann ich denn dahin wollte. ICH? Nee, ich habe für die Zulassung bezahlt, das sollte der Händler schön selbst machen. Hat er dann auch.

Gruß - Stephan
 
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