T6 (G6) Kauf geplatzt

Nun nochmal zum Thema.
Hier geht es einzig um kaufmännische Basics, Vertragsrecht und Verhandlungssicherheit auf Seiten des Verkäufers und des Käufer.
Wenn ich eine Ware erwerben will muss ich mich nicht mit der Kalkulationsgrundlage oder der nachhaltigen Existenzsicherung des Händlers befassen, oder überlegt sich hier jemand jedesmal an der Kasse, ob der verlangte Preis den Händler auch leben läßt.
Ich habe bei acht verschiedenen Händlern Angebote eingeholt und es wurden mir acht verschiedene Preise genannt. Daraus folgt, dass jeder Händler anders kalkuliert hat.
Ich werde hier keine Rabattsätze nennen, dafür gab es bereits einen anderes Thema und hat m.E. auch nichts damit zu tun. Wenn es für Personen mit Handicap 11% Rabatt beim G6 gibt, ist dies auch nur das Ergebnis der hier gewonnenen Erfahrungen.
Auf der Internetseite von VW heißt es; "Preisnachlässe für zeitlich befristete Aktionsmodelle werden zum Teil gesondert geregelt. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler hält hierzu Informationen für Sie bereit". Wo steht hier G6, oder wie hoch der Preisnachlass ist? "Zum Teil" kann alles heißen. Ich habe meinen Händler dazu befragt, er hat mich nachweislich falsch informiert.
Mein Händler gehörte dabei beim Erstangebot nicht zu den Günstigsten, aufgrund der Ortsnähe habe ich Ihm dann den Vorzug gegeben, worauf beim persönlichen Gespräch mir ein erneutes schriftliches Angebot mit einem niedrigeren Preis vorgelegt wurde.
Der Händler hätte jederzeit einen günstigeren Preis ablehnen können, genauso wie ich ein Angebot annehmen oder ablehnen kann.
Ein Verkäufer, der die Basics für die Waren, die er verkauft nicht kennt, sollte sich überlegen ob er auf dem richtigen Posten ist. Damit entsteht der ganzen Branche und zuletzt auch dem VW-Konzern Schaden, der gerade jetzt darauf angewiesen ist das Vertrauen seiner Kunden zu erhalten, bzw. zurück zu gewinnen. Vom Hersteller VW zum Handel bzw. Werkstatt gibt es ein krasses Missverhältnis was die Qualität angeht, was durch die vielen Beiträge des Forums täglich unterstrichen wird.
Ergebnis dieser Erfahrung ist, obwohl ich VW gern den Vorzug geben würde, dass ich am Mittwoch mir alternativ die V-Klasse von Mercedes ansehe. Ich hoffe allerdings, dass die restlichen noch interessanten Angebote von VW zu einem kurzfristigen Abschluss führen.
 
Ich habe bei acht verschiedenen Händlern Angebote eingeholt
Sorry, aber hier so ein Geschrei hier um heiße Luft aufzumachen? Es wäre schon interessant um was es geht. Sind es 1%, ein Halber oder 5% oder gar mehr??

Ergebnis dieser Erfahrung ist, obwohl ich VW gern den Vorzug geben würde, dass ich am Mittwoch mir alternativ die V-Klasse von Mercedes ansehe.
Ja, tu das, und verhandle auch gleich mal die Rabatte dort :).

Gruß Markus
 
Verstehe die Aufregung nicht ganz.
Aber wahrscheinlich ging es nur um den Preis. Sonst wäre wohl bestellt worden.
 
Ohne Zahlen bleibt es für mich auch nur eine Luftnummer, sorry!
Gruß Bandit
 
Die 11 % Behindertenrabatt sind nicht Ergebnis der hier im Forum veröffentlichten Erfahrungen, sondern der Rabatt, den VWN offiziell für den G6 gibt. Habe das selbst beim Freundlichen meiner Wahl sehen können, war so bei ihm im offiziellen System für die Händler hinterlegt. Der normale Rabatt war ebenso zu sehen, nämlich 15 %. Und auf diese Sätze kann nun jeder Händler selbst im Rahmen seiner Marge was drauflegen. Dabei dürfte die Marge beim Behindertenrabatt niedriger sein, jedenfalls gab es im Vergleich dann nur noch 2 % obenauf. Die Händlermarge meines Freundlichen lag beim G6 bei 15,2 %. Daher war der G6 letztlich besser im Angebot ohne Behindetenrabatt.

Es wäre halt interessant zu erfahren, wie groß die Differenz im Angebot deines ortsnahen Händlers war. Waren es 4 % aufgrund mangelnder Kenntnis zur beschränkten Rabbatierung des G6? War das ein Tradeport-Händler?
Gruß ebbodrölf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, verstehe nicht warum du keine konkreten Zahlen nennst. Ich habe ja schon geschrieben, dass es für den G6 max. 16,xx% inkl. Behindertenrabatt gibt, wenn du jetzt den letztendlich vom Händler angeboten Rabatt mitteilen könntest, hätten wir eine Diskussionsgrundlage.

Selbstverständlich kann man den Schwerbehindertenausweis nutzen, wenn dieser in der Familie vorhanden ist. Sehe da kein Problem.

Gruß

Tom
 
Also mir ging es wirklich nicht um die Rabattfeilscherei, sondern um die kaufmännische Fehlleistung des Verkäufers und letztlich auch des Händlers (Nutzfahrzeughändler, kein Tradeport-Händler).
Da die Rabatte hier aber von hohem Interesse sind will ich sie nun doch nennen.
Das zweite schriftliche Angebot enthielt 15% Rabatt + 54 Euro die nachträglich mündlich vereinbart wurden um auf eine glatte Auftragssumme zu kommen.
Wie beschrieben stellte der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrags fest, dass er wohl falsch liegt und nach Rücksprache mit seinem Chef wurden die 15% auf 11% revidiert, weitere Zugeständnisse wurden dann verneint.
Über soviel Dilettantismus kann man sich doch mal aufregen und diesen Ärger auch ausdrücken. Letztlich habe ich Zeit unnütz mit diesem Händler verbracht, die mir nun fehlt.
 
Hallo kfgklaus,
ich kann Deinen Ärger nachvollziehen, 4% Unterschied sind bei 50k Neupreis immerhin 2.000 Euro.
Ich hatte ähnlich wie Du bei mehreren Händlern angefragt und hatte das max. Angebot eines Nordbayern bei 15% für den G6.
Nach zähem Ringen habe ich bei etwa 13,x Prozent beim Örtlichen zugeschlagen, dafür lagert er die WR ein, kostenlose Anmeldung mit Wunschkennzeichen und ich lasse ihn leben. Klar dass die großen Abnehmer mehr Prozente geben, aber da steht eben eine größere Menge dahinter.

Letztlich ist es wie Du sagst, jemand bietet etwas an, der Kunde kann annehmen oder ablehnen, so ist das in der Marktwirtschaft.
 
Hallo,

Letztlich habe ich Zeit unnütz mit diesem Händler verbracht, die mir nun fehlt.

.....wenn ich die Zeit die ich vermutlich täglich unnütz verbringe aufrechne - teilweise auch unentgeltlich bei meinen Kunden, dürfte ich früh morgens am besten überhaupt nicht aufstehen.
Für einen schönen Bulli hätte ich aber immer Zeit.

Warum rufst du nicht mal bei Schweiger in Reute an ??
Das wäre dann ein RE-Import ohne Einschränkungen, die Abwicklung dort vorbildlich und der Preis dürfte auch passen.

Aktuell hat er sogar einen G6 in bester Ausstattung in der Ausstellung stehen.

Kaufmännisch gilt Grundsätzlich immer, was im Kaufvertrag steht - da hier aber noch kein Kaufvertrag unterschrieben war, ist das ganze sehr ärgerlich, aber leider nicht einklagbar.


Gruß
Claus
 
Zuletzt bearbeitet:
.....wenn ich die Zeit die ich vermutlich täglich unnütz verbringe aufrechne - teilweise auch unentgeltlich bei meinen Kunden, dürfte ich früh morgens am besten überhaupt nicht aufstehen.
Wobei unnütz ich nicht so stehen laasen will, man hat schließlich auch in der Zeit Erfahrungen gesammelt, die zukünftig eingesetzt werden können.

Wegen dem Angebot sehe ich das so, dass wenn es schriftlich erfolge, verbindlich war, und die Bindefrist noch nicht abgelaufen ist, dann braucht man nur annehmen.
Wenn man natürlich wegen 54 Euro das Angebot aufgehoben hat, also ein neues Angebot vorliegt, das nicht schriftlich war, ist es nicht mehr so einfach. Das kann auch ein Erfahrungswert sein.
 
Ich habe bei acht verschiedenen Händlern Angebote eingeholt und es wurden mir acht verschiedene Preise genannt.....

Wegen dem Angebot sehe ich das so, dass wenn es schriftlich erfolge, verbindlich war, und die Bindefrist noch nicht abgelaufen ist, dann braucht man nur annehmen.

Hallo,

Alle Angebot die ich von VW kenne sind immer unverbindlich und das steht in den Angeboten auch so drin. Entscheidend ist ausschließlich, was auf dem unterschriftsreifen Vertrag steht.

Gruß Markus
 
Wenn Dir die Zeit davon läuft, dann würde ich morgen ganz entspannt bei Feser & Graf anrufen, die Wunschkonfiguration per Mail hinschicken und noch morgen Abend das schriftliche Angebot mit 15% schriftlich bestätigen. 15% sind wie ich finde ein fairer Preis für einen G6.
 
Der Händler wird zwischenzeitlich die erforderliche Verkaufszahlen für seine Jahresendprämie erreicht haben.
Wenn das der Fall ist, macht es für ihn keinen Sinn mehr, bei einem weiteren Verkauf ein Stück von seinem Kuchen abzugeben.
 
Für die Jahresendprämie bzw. Zielerreichung ist m.E. aber die Auslieferung entscheidend.
Mein Händler freut sich, wenn er mein Fahrzeug erst in 2016 ausliefert, denn dann kann er es in die 2016-er Zielvorgabe einrechnen.
 
Also mir ging es wirklich nicht um die Rabattfeilscherei, sondern um die kaufmännische Fehlleistung des Verkäufers und letztlich auch des Händlers (Nutzfahrzeughändler, kein Tradeport-Händler).
Da die Rabatte hier aber von hohem Interesse sind will ich sie nun doch nennen.
Das zweite schriftliche Angebot enthielt 15% Rabatt + 54 Euro die nachträglich mündlich vereinbart wurden um auf eine glatte Auftragssumme zu kommen.
Wie beschrieben stellte der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrags fest, dass er wohl falsch liegt und nach Rücksprache mit seinem Chef wurden die 15% auf 11% revidiert, weitere Zugeständnisse wurden dann verneint.
Über soviel Dilettantismus kann man sich doch mal aufregen und diesen Ärger auch ausdrücken. Letztlich habe ich Zeit unnütz mit diesem Händler verbracht, die mir nun fehlt.

Mir ist es ähnlich ergangen. Ich habe 3 Händler vor Ort angefragt und alle wollten 15% geben. 2 Händler haben dann festgestellt das es anstelle der üblichen 15% doch nur 11% von VW gibt und haben dann ein teureres Angebot abgegeben. Der 3. Händler hat das auch später festgestellt ist aber trotzdem bei seinem Angebot mit 15% +Extras geblieben und hat den Fehler als Lehrgeld verbucht.
Übrigens ist das Sondermodell Gen SIX bis Sommer 2016 verlängert worden.
Gruß Nobbi
 
Hallo
Kannst erzählen , 15%+Extras was das heist ?
zb.:Listenpreis 50000-15%-Extras =38000 bezahlpreis?
 
Listenpreis ca. 62.500 -15% -Extras in Form von kostenloser Zulassung, Fußmatten etc...
 
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