T6 (G6) Kauf geplatzt

kfgklaus

Jung-Mitglied
Ort
Kaufungen
Mein Auto
T6 Sondermodell
Erstzulassung
2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA touch
Spritmonitor ID
Gestern wäre es soweit gewesen....
Nach wochenlangen Recherchen, vielen Konfigurationen, mehreren Probefahrten, Gesprächen mit verschiedenen VW-Händlern und Einholung von Angeboten sollte gestern der Kaufvertrag für einen Generation Six beim :) unterschrieben werden.
Mir lagen von diesem Anbieter zwei schriftliche Angebote vor, zweimal war ich persönlich dort und beim letzten telefonischen Kontakt sagte er den ausgehandelten Preis zu.
Der Nachlass setzte sich aus dem Rabatt für Personen mit Handicap und einem Händlerrabatt zusammen.
Als es darum ging den Kaufvertrag zu schreiben las sich der Verkäufer die Basics zu den Bedingungen zum Behindertenrabatt vom Werk durch, ging damit zu seinem Chef (Firmeninhaber) und erklärte uns im Anschluß, dass er uns das Fahrzeug zu dem genannten Preis nicht verkaufen könne.
Das dann genannte Angebot entsprach dem schlechtesten von allen mir vorliegenden Angeboten, auch zu den von ihm gemachten schriftlichen Angeboten.
Ich war wie vom Donner gerührt, sowas habe ich noch nie erlebt. Will man nach dem Abgasskandal so Kunden gewinnen oder jetzt erst recht abschrecken?
Besonders ärgerlich ist, dass sich meine Frau und meine Tochter, die den Kaufvertrag unterschreiben sollte, da Inhaberin des B-Ausweises, extra für diesen Termin frei genommen hatten. Im Übrigen läuft mir jetzt die Zeit davon bei den anderen Händlern einen Termin zu machen, da der G6 nur noch bis Ende des Monats bestellt werden kann.
Bin so sauer, musste das mal los werden.
Gruß Wolfgang :mad:
 
Leben und Leben lassen wäre vielleicht auch eine Haltung gewesen. Aber dieses ständige feilschen (nicht nur in diesem Thread) über den letzten Zusatzpunkt zum sowieso schon gutem Einstandspreis des G6, der in diesem Fall nochmals mit übigen Behinderten-Zusatzrabatt ausgestattet ist, kann ich nichtmehr verstehen.

Gruß Matkus
 
Hallo,

um was zum Thema sagen zu können, müssten wir wissen wieviel % dir ursprünglich angeboten wurden?

Das Maximum beim Generation Six mit Behindertenrabatt sind ca. 16,xx%.
Gruß

Tom
 
Als es darum ging den Kaufvertrag zu schreiben las sich der Verkäufer die Basics zu den Bedingungen zum Behindertenrabatt vom Werk durch, ging damit zu seinem Chef (Firmeninhaber) und erklärte uns im Anschluß, dass er uns das Fahrzeug zu dem genannten Preis nicht verkaufen könne.
Das dann genannte Angebot entsprach dem schlechtesten von allen mir vorliegenden Angeboten, auch zu den von ihm gemachten schriftlichen Angeboten.

Das Problem wird sein, dass sich der Händler mit seiner Marge am Handicaprabatt beteiligen muss.

Ist natürlich doof wenn er das vorher nicht geprüft hatte. Allerdings sind diese ganzen Bedingungen zum Teil hochkomplex und miteinander verzahnt.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

....ich vermute mal, das es sich um einen Verkäufer mit null Ahnung gehandelt hat.

Der G6 wurde ab Werk mit ca. 10.000€ gesponsert - also der VK lag ca. 10.000€ unter einem vergleichbaren CL oder HL.
Aber die Händler haben auf dieses "Sonderfahrzeug" erheblich weniger Rabatt bekommen und geben logischerweise entsprechend weniger Rabatt an die Kunden weiter.

Ist ein Händler doof gibt er erst mal den üblichen Rabatt - in diesem Fall hat er es noch gemerkt und den Verkauf abgebrochen.
Hättest du unterschrieben, wäre das vermutlich ein Minus Geschäft für den Händler gewesen.

Ich habe mich auch über den regulären LP des G6 gewundert - die Ernüchterung ist aber dann wieder beim Endpreis gekommen.

Gruß
Claus
 
Hi Tom,

Das Maximum beim Generation Six mit Behindertenrabatt sind ca. 16,xx%.
Gruß

Tom
bist Du dir da ganz sicher?
Meine Info über den Grosskundenvertag "Menschen mit Behindetung" sind die 16% für die Standardmodelle. TL CL HL aber nur 11% für G6.
Vertragspartner ist dann VWN.

Gruß Björn
Edit: Typo
 
Wie hoch war denn der Händlerrabatt obenauf?
Der Behindertenrabatt, den VW gibt, liegt m.E. beim G6 nur bei 11%, sonst bei 15%. Bewegt sich die Differenz zwischen deinen Angeboten in diesem Bereich?
Gruß ebbodrölf
 
Hallo,

klar hat Claus Recht, wenn er dem VK null Ahnung unterstellt. Aber wer lesen kann, kann bei obiger Geschichte nicht überrascht sein.

Seit Jahren gibt VWN unverändert Rabatte von 15% für den Multivan, auch Cali und 20% für den Trapo und Caravelle, hinzukommen manchmal je nach Verhandlungsgeschick und Kundenfreundlichkeit noch ein (paar) zusätzliche(r) Händlerpunkt(e).

Für Sondermodelle gelten diese Rabattstaffeln ausdrücklich nicht : "Preisnachlässe für zeitlich befristete Aktionsmodelle werden zum Teil gesondert geregelt. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler hält hierzu Informationen für Sie bereit"
http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge...n/menschen-mit-behinderung/preisnachlass.html

Für das Sondermodell G6 (mit dem bereits erheblichen Vorrabatt) hat VWN einen Rabatt von 11% eingeräumt, so wurde hier und auch mir von mehreren Händlern berichtet. Dazu kommen dann nochmal ggfls Händlerpunkte. Genauso verhält es sich, wenn man beim MV CL auf die "Originalpakete" zugreifen möchte.

Ulli
 
Leben und Leben lassen wäre vielleicht auch eine Haltung gewesen.

Warum?

Der Händler und der TE haben einen Preis verhandelt. Dazu wurde der Händler ja nicht genötigt.
Dann aber vor Unterzeichnung die Rolle rückwärts zu machen und im Anschluß auch noch die "Frechheit" zu besitzen, dass mit Abstand schlechteste Angebot zu unterbreiten ist in meinen Augen
das berühmte "nogo".
Ich habe mich auch schon des öfteren geärgert, wenn uns beim Angebot ein Fehler unterlaufen ist (in der Zeile verrutscht, o.ä.) entweder kneift man dann die Arschbacken zusammen, auch wenn es
ein Null- oder Draufleggeschäft ist oder, wenn der Fehler zu krass ist, versucht man einen Weg zu finden, um den Kunden nicht zu verärgern.
Zumal im KFZ-Gewerbe ja auch noch Folgeaufträge in Form von Werkstattbesuchen winken, das ist bei mir nicht so.
Und was man sich mit negativer Mundpropaganda so alles versauen kann, sollte man auch nicht außer Acht lassen.

Ich kann die Verärgerung vom TE absolut nachvollziehen. Nicht wegen einen entgangenen "Superschnapper" sondern schon alleine wegen dem beschriebenen Verhalten des Glaspalasteigners.
Schon alleine, weil dieser nach der Info des Verkäufers nicht persönlich zum Kunden kam und versucht hat eine Lösung zu finden.
 
Hi Tom,


bist Du dir da ganz sicher?
Meine Info über den Grosskundenvertag "Menschen mit Behindetung" sind die 16% für die Standardmodelle. TL CL HL aber nur 11% für G6.
Vertragspartner ist dann VWN.

Gruß Björn
Edit: Typo

Hallo Björn,

die 16,xx% bezogen sich auf den Gesamtrabatt auf genanntes Modell.


Gruß

tom
 
Ich muss ganz ehrlich gesagt sagen, dass ich den Frust über unsere :) VW-Händler schon verstehen kann. Man kommt sich immer als Bittsteller vor und wird häufig von mittelmäßig motivierten und leider in einigen Belangen Unwissenden Verkäufern bedient. Ich finde es schon auch erstaunlich, dass man ein Produkt mit einem Preis von in der Regel > 45.000 € bestellt und der Handelspartner fast 4 Wochen für eine Auftragsbestätigung braucht !

Allerdings muss man auch - was den Preis angeht - die Kirche im Dorf lassen. Wie wäre denn der Rabatt auf das Angebot gewesen ? Dieses Detail steht noch aus.

Grüße
Manfred
 
Ich verstehe es nicht! Da will jemand ein Auto kaufen und tut so, als würde jemand anders der Käufer sein, der aus bestimmten Gründen einen Sonderrabatt bekommt und beschwert sich dann, wenn der Händler im Prinzip ähnlich handelt, nämlich auch erst einen anderen Preis raustut als den, den er am End geben will.

Da haben sich zwei gesucht und gefunden würde ich sagen.

Der Rabatt für Menschen mit Behinderung ist dafür gedacht, dass sich diese Menschen das Auto gönnen können und nicht dafür, ihren Angehörigen billige Fortbewegung zu verschaffen!
 
An den Themenstarter:
Ich kann deinen Frust verstehen und auch, daß bestimmte Umstände im Leben es nicht immer leicht machen, kann davon auch ein Lied singen.
Aber du wolltest dir mit deinem Beitrag Gehör verschaffen und eine Bewertung, sonst wäre dieser Beitrag überflüssig wie ein Kropf.
Jetzt liegt es an dir, uns vollständige Zahlen vorzulegen, damit wir wissen, worum es eigentlich genau geht, und wie hoch dir dein mutmaßlich entstandener Verlust (Nichtgewinn) eigentlich ist, also klemm die Arschbacken zusammen und fütter uns endlich mit Zahlen, ansonsten ist dieser Beitrag nur lauwarme Luft, nicht krumm nehmen!
Gruß Bandit
 
Hallo,

........das so ein Fahrzeug "im Namen einer andere Person" in diesem Fall ein behindertes Familienmitglied gekauft wird, ist ganz normal, rechtlich absolut in Ordnung und ganz normal von jedem Hersteller eingeräumt, erst recht weil dieser Rabatt vom Hersteller getragen wird.
Ich finde solche Familien haben schon genug Sorgen, Probleme und insbesondere Kosten, als das diese auch noch bei einem entsprechend geeigneten Fahrzeug benachteiligt werden.
Der Gesetzgeber sieht sogar vor das in diesem Fall das Fahrzeug ggf. auf eine minderjährige Person ohne Führerschein zugelassen wird.

Meine Meinung nach müsste hier der Händler und insbesondere der Verkäufer im Gesicht grün anlaufen und alles dafür tun, um diesen Fehler aus zu bügeln - und wenn es ein "Minus Geschäft" wäre.

Wenn es sich exakt so wie oben beschrieben zugetragen hat und alles in Bezug auf den Kauf für eine behinderte Person zutrifft dann könnte man vermuten, das dieser Händler einfach nur ein Ar...... ist !!!!!

Personen mit Handicap steht dieser besondere Rabatt auf genannten Gründen zu - bei einem Käufer mit Presseausweis gibt es mindestens die gleichen Rabatte - und genau dazu sehe ich überhaupt keine Veranlassung.

Gruß
Claus
 
Bevor ich jemanden als Arsch, Drecksack, oder was auch immer bezeichne, möchte ich immer gerne beide Seiten hören, was hier ja nicht möglich ist. Schuldzuweisungen die meistens aus der ersten Emotion heraus gemacht werden, sind hinterher einem selber eher selten angenehm, also warten wir doch erstmal auf Informationen des Themenstarter, bevor die Arschlochkeule geschwungen wird! Auch Arschlöcher sind Menschen, irgendwie, irgendwo
Gruß Bandit
 
Der Rabatt für Menschen mit Behinderung ist dafür gedacht, dass sich diese Menschen das Auto gönnen können und nicht dafür, ihren Angehörigen billige Fortbewegung zu verschaffen!

Hast Du schon mal daran gedacht, daß sehr viele dieser behinderten Menschen gar nicht in der Lage sind, das Fahrzeug selbst zu fahren ? Dennoch müssen sie im Rollstuhl transportiert werden können, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Warum sollte also bei der Fahrzeuganschaffung ein Familienmitglied nicht den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nehmen dürfen, wenn das Fahrzeug für diesen Zweck angeschaft wird ? So ein Bus ist ja teuer genug. Dazu noch der Umbau mit Lift und Halterungssystem. Da kommt schnell eine stolze Summe zusammen, selbst mit Rabatt. Und ist das Fahrzeug dann steuerbefreit, ist der Einsatzbereich ganz klar und deutlich definiert und stark begrenzt. Es dürfen nur Fahrten mit dem Behinderten oder bei Besorgungen für den Behinderten vorgenommen werden. Sonst nicht. Gäbe es diese besondere Konstellation nicht, käme ich sicherlich nicht im Traum auf den Gedanken für über 50 Tsd. Euronen einen total überteuerten Bus anzuschaffen sondern würde mir für die Hälfte einen bezahlbaren PKW holen. Insofern ist es schon so, wie Klaus gesagt hat. Die betroffenen Familien haben schon genug zu schultern. Da ist der Rabatt eher ein Witz angesichts dieser Last. Jeder Jäger, Schreiberling, ... bekommt ihn auch.

Das bezeichnende und traurige an der Story des Themenstarters ist doch, daß der Verkäufer keine Ahnung von den besonderen Modalitäten des Behindertenrabattes hatte und sich auch hinterher nicht schlau gemacht hat um dann den Interessent telefonisch zu informieren. Wieviele Stunden am Tag sitzen die nur an der Kaffeemachine und warten, daß mal einer in die Verkaufsräume verirrt. Kann man diese Zeit nicht mal sinnvoll nutzen, um sich über seine Produkte mit allem Drum Herum kundig zu machen um dann kompetent dem Kunden gegenüber auftreten zu können ? Mit ein bischen Ehrgeiz sollte man diesen Anspruch eigentlich haben. Die Erfahrung lehrt mich leider eines anderen.
Einen schönen 3.ten Advent
Gruß Dirk
 
Hallo,

........das so ein Fahrzeug "im Namen einer andere Person" in diesem Fall ein behindertes Familienmitglied gekauft wird, ist ganz normal, rechtlich absolut in Ordnung und ganz normal von jedem Hersteller eingeräumt, erst recht weil dieser Rabatt vom Hersteller getragen wird.
Ich finde solche Familien haben schon genug Sorgen, Probleme und insbesondere Kosten, als das diese auch noch bei einem entsprechend geeigneten Fahrzeug benachteiligt werden.
Der Gesetzgeber sieht sogar vor das in diesem Fall das Fahrzeug ggf. auf eine minderjährige Person ohne Führerschein zugelassen wird.

Meine Meinung nach müsste hier der Händler und insbesondere der Verkäufer im Gesicht grün anlaufen und alles dafür tun, um diesen Fehler aus zu bügeln - und wenn es ein "Minus Geschäft" wäre.

Bei manchen Beiträgen habe ich den Eindruck, das ich mich dafür entschuldigen muss, den Behindertenrabatt genutzt zu haben. Jeder der ein Kind mit Handicap hat, wird wissen, dass man den Behindertenausweis nicht geschenkt bekommt oder kaufen kann. Wenn es irgendwie gegangen wäre, hätten wir gern darauf verzichtet.
Jeder kann sich die Seite von VW für Personen mit Handicap aufrufen und die Bedingungen nachlesen. Wenn diese zutreffen, warum soll ich darauf verzichten?
@ Dentmen Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Gruß Wolfgang
 
Hast Du schon mal daran gedacht, daß sehr viele dieser behinderten Menschen gar nicht in der Lage sind, das Fahrzeug selbst zu fahren ? Dennoch müssen sie im Rollstuhl transportiert werden können, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können.
Ja, habe ich, weil wir Freunde haben, deren Kind nicht mal seinen eigenen Rollstuhl vom Fleck bekommt, geschweigen denn sich ohne diesen oder gar ein Auto pilotieren kann!

Für mich liest sich der Eingangsbeitrag aber anders. Es gibt ein Familienmitglied, das mit dem Auto an sich nichts zu tun hat, es auch weder direkt noch indirekt über das Maß hinaus braucht, dass eine Familie halt hin und wieder gemeinsam ein Auto nutzt, sondern nur für die Erlangung des Rabatts benötigt wird.
Und egal wie zulässig das aus rein rechtlicher Sicht ist, verstößt es - so denn der Beitrag nicht mißverständlich geschrieben wurde - gegen den Grundgedanken dessen, was die Idee hinter dem Rabatt ist!

Mein Vater ist auch schwerbehindert. Ist auch noch geschäftsfähig, könnte also für meinen nächsten Bus mir den Rabatt verschaffen. Er selber fährt (Gott sei dank) nicht mehr und kommt in einen PKW viel besser rein und raus als in den Bus. Wenn ich ihn also transportiere, dann nicht mit dem Bus!
Soll ich trotzdem die %% nehmen?
ICH würds nicht machen!
 
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