T6.1 Plus vs. Finanzamt

Ich hatte früher einen Kangoo PKW Ausstattung Schliche Fichte als Firmenfahrzeug. Für den durfte ich schön nach 1% blechen . Privatnutzung gleich null. Argumentiert die Steuerprüferin: Wenn Sie auf dem Weg nach Hause ihr Kind von der Schule abholen ist das Privat. Heute fahr ich 3 Sitzer Trapo Kasten volle Hütte und keinen interessiert die Privatnutzung
 
Das ist ja das Dilemma, dass in Zeiten der Zuständigkeit des FA für die Kfz Steuer eben die steuerliche Einstufung als Pkw der Knackpunkt für oder gegen Fahrtenbuch bzw. 1% Regelung im Raum stand.
Nach der Änderung des Kfz Steuer Gesetzes und Durchsetzung vom Zoll, beginnend vor 2 Jahren für alle Kleintransporter mit mehr als 3 Sitzplätzen, stand urplötzlich die Frage, wie läuft das bezüglich 1% Regelung bzw. Fahrtenbuch. Rückwirkend Fahrtenbücher schreiben ging mal nicht. 1 % Regelung ansetzen, wie und ab wann? Nichts geklärt, da das FA wie gesagt mit der Kfz-Steuer nichts mehr am Hut hat.
 
Es geht hier NICHT um die KFZ-Steuer!
Der Zoll ist nicht Inhalt dieses Themas.
Da muss ich Dir aus eigener Erfahrung widersprechen.
Im Rahmen meiner Klage vor dem Finanzgericht Leipzig wurde von der Richterin während der Vermessung durch die 2 Damen vom Zoll nebenbei bemerkt, dass sich mit der Steueränderung von LKW--->PKW in Folge noch Fragen bezügl. 1% Regelung ergeben, die aber nicht Gegenstand meiner Klage sind und somit nicht erörtert werden.
 
Ich hatte früher einen Kangoo PKW Ausstattung Schliche Fichte als Firmenfahrzeug. Für den durfte ich schön nach 1% blechen . Privatnutzung gleich null. Argumentiert die Steuerprüferin: Wenn Sie auf dem Weg nach Hause ihr Kind von der Schule abholen ist das Privat. Heute fahr ich 3 Sitzer Trapo Kasten volle Hütte und keinen interessiert die Privatnutzung

So sieht´s aus👍 Deshalb habe ich mir genau so etwas zugelegt. Habe keinen Bock 1% des Listenneupreises (in meinen Fall 60k sprich 600€ /Monat) und erst Recht nicht auf ein Fahrtenbuch. Es geht dem FA einen Scheißdreck an wann/wo und wieviel ich Fahre.

Ich kenne einige die behaupten ohne einer dieser beiden Auflagen z.B. einen Audi Q7 100% betrieblich nutzen. Das geht sicher eine Weile gut aber irgendwann wacht ein Amtsschimmel auf und dann kommt man in Erklärungsnot und darf dann kräftig nachzahlen. Und wenn man
nichts nachweisen kann wird großzügig geschätzt - natürlich zum Gunsten des FA🧐
 
Er soll ja wohl als Bus (Personentransport) zugelassen werden.
Bei LKW ist es sicher einfacher mit der Anerkennung; einige Bekannte, die ein Geschäft haben, fahren daher privat auch "LKW".

LKW bedeutet Steuerersparnis, aber höhere Versicherung, muss man genau rechnen. Bei einem Betrieb relativiert sich das etwas, da es erst mal Kosten sind.
 
@jeanny
Wenn der Verkäufer nicht mal die Innenmaße von der Kiste hat, ist es ein Trauerspiel.
Die Doka kommt von Snoeks. Auf deren Website sind alle Maße zu finden.
 
Die Maße wären aber doch wieder nur für die KFZ-Steuer wichtig gewesen, bis zur diesjährigen Änderung.

Wenn es obendrein noch eine Doka ist und ein "höherertiges" Fahrzeug vorhanden ist, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Doka als reinen Firmenwagen zuzulassen, gibt bei meinem Finanzamt keine Probleme, die unterstellen hier in diesem Fall erst gar keine Privatnutzung.
 
Da muss ich Dir aus eigener Erfahrung widersprechen.

Du kannst mir hier gar nicht widersprechen 🤣 Dem TE geht es nach wie vor nicht um die KFZ-Steuer, sondern ausschließlich um die steuerlichen Konsequenzen des 6.1 im Betriebsvermögen.
Es mag sein, dass das eine das andere mit sich bringt, aber die KFZ-Steuer wird einfach NICHT zum Thema, egal wie lange Du darauf rumreitest und wie oft Du hier irgendwem widersprichst.

Und einen wirklichen Rat kann ihm hier auch keiner geben.
Zum einen müsste es zunächst mal zu einer BP kommen, damit das Ganze überhaupt irgendwie zum tragen kommt. Und dann ist das Problem, dass dort ein Beamter zugegen ist, der einen
gewissen Ermessensspielraum hat. Und Beamte und Ermessenspielraum kann mal so und mal so ausgehen. Das ist ähnlich wie Lotto spielen.
Deswegen kann der einzig wahre Tip nur sein -> ab zum Steuerberater. Der wird dies auch nicht 100% sagen können, aber er kennt "seine" Beamten und weiß, was da bei rumkommen könnte.
Und er kennt die Vorgehensweisen, damit es bei der nächsten BP nicht zu einer unangenehmen Überraschung kommt.
 
1% Regel kommt für mich nicht in Frage. Der Plus ist halt als Firmenfahrzeug praktisch, da man mit einem Fahrzeug mit mehr als 3 Mitarbeitern auf Baustelle fahren kann, und das mit einem größeren Ladevolumen als z.b. beim Caddy Kasten.

Ich frage mich halt auch, wie bzw. wer das beim FA entscheidet und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.

Was die Privatnutzung des Fahrzeuges angeht, so ist das ja am Ende auch vom Einzelfall abhängig. Auf mich Privat sind z.B. 3 PKW (Polo, A4 Avant, TT Roadster) zugelassen. In der Firma weitere 2 auf 1% Regel (T5.2 Multivan und A5 Cabrio). Ich wüsste nicht warum ich den Plus dann als privaten PKW nutzen sollte.
Ich zitiere hier nochmal den TE. Er kann ja sowohl die betriebliche Notwendigkeit des Plus als auch den fehlenden Bedarf an einer Privatnutzung darlegen.

Hier im Dorf gibt es einen Bauern, der in großem Maßstab mit osteuropäischen Arbeitssklaven handelt. Der versteuert seine 5 Rest-TÜV-T4 sicher auch nicht nach 1% oder Fahrtenbuch.
 
Da ist wieder der Unterschied wie groß ein Betrieb ist bzw. wieviel oder ob es Angestellte gibt die ein betrieblichen Fahrzeug brauchen.
Für einen großen Bauunternehmer ist sicherlich einfacher Fahrzeuge für den Personentransport zu deklarieren als für einen z.B. selbständigen Fliesenleger der ein Transporter u. 1 oder 2 Privat PKW´s besitzt.

Außerdem sind das keine "Arbeitssklaven" - es sind meist alles selbständige Bauunternehmer und selbst schuld an dieser Misere.
 
😂 Na dann musst du anders argumentieren. Ich brauch den Doppelkabiner damit ich die Leiharbeiter nicht auf der Ladefläche transportieren muss
 
Da paßen aber mehr drauf, für "Ladung" brauchste auch keinen Personenbeförderungsschein ;)
 
Der Plus hat jedenfalls eine Trennwand. Allein das disqualifiziert ihn doch für die private Nutzung, wenn noch ein MV mit Sprit über 1% zur Verfügung steht. Wie gesagt, lest Euch mal die Begründung des FG Münster durch, weshalb es den Anscheinsbeweis der Privatnutzung in dem konkreten Fall nicht widerlegt sah.

Wie gesagt, ich würde den Steuerberater bitten, unter Schilderung des gesamten Sachverhalts eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einzuholen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
Ich gehe heute mal zu meinem Steuerberater, wie gesagt.

Sachverhalt ist der (wie einige richtig erkannt haben), das ich weder die 1% Regel haben möchte noch ein Fartenbuch führen will. Auf 1% ist ein T5.2 mit 8 Sitzplätzen in der Firma. Meine Frau fährt einen privaten PKW und es gibt noch 2 weitere private PKW, die auf mich zugelassen sind.

Der T6.1 Plus hat eine LKW Zulassung und wird von mir rein geschäftlich genutzt. Hat aber auch 5 Sitzplätze, worin ich das Problem sehe. Noch ist er nicht bestellt. Ich habe 4 Mitarbeiter in meiner Firma und insgesamt 3 "Transporter" (T6 Kasten mit Doppelsitzbank und 2 Caddy Kasten). Ein Caddy soll für den T6.1 weichen.

Ich habe halt trotzdem keine Lust im Nachhinein auf 1% oder Fahrtenbuch verdonnert zu werden. Dann gehe ich der Sache lieber aus dem Weg und kaufe einen normalen Transporter, auch wenn der Plus perfekt wäre um z.B zu viert auf eine Baustelle zu fahren.
 
Das ist genau das Problem. Leider ist im Finanzamt Bereich immer der Steuerpflichtige in der beweispflicht
 
Bei meiner T3 Doka waren 7 Sitzplätze eingetragen, obwohl nur Platz für 6 war, die haben etwas sparsam geguckt auf dem Straßenverkehrsamt, aber finanztechnisch gab das keine Probleme.
Eigentlich ist das auch kein Problem einen 8 Sitzer als reinen Firmenwagen durch zubekommen, wenn man den unbedingt braucht und das glaubhaft machen kann. Kann mir nicht vorstellen, daß es bei ner Doka nicht gehen sollte. Wer will damit schon unbedingt nen Sonntagsausflug unternehmen?;)
Ich würde da einfach mal freundlich nachfragen, am Besten über den Steuerberater.
 
Zur Frage der zugehörigen Maße ..sitze gerade am CAD meines Campingausbaues in einen T6.1 KOMBI KR

Bildschirmfoto zu 2020-11-17 10-26-41.png Die Laderaumbreite ist 1473mm (Angabe VWN)

Bildschirmfoto zu 2020-11-17 11-30-15.png
Die Längen hab ich mal auf Fußbodenniveau abgegriffen (Bemaßung in cyan)
vorne Beginn Radkasten (davor ist ja nix mit Fläche)
Die Längen hab ich mal auf Fußbodenniveau abgegriffen (Bemaßung in cyan)
vorne Beginn Radkasten (davor ist ja nix mit Fläche)
mitte ab Sitzkonsole
Hinten ab Hinterkante 2. Sitzreihe unten am Boden
Die Lage der Trennwand vom PLUS habe ich nicht in der Zeichnung

Der Unterschied KR - LR ist genau 40cm!
Die Fläche kannst du damit fürs FA ganz einfach Länge x Breite berechnen

Bildschirmfoto zu 2020-11-17 10-58-04.png
Hier noch die ORIGINAL VWN Längenangaben aus dem Plankopf.....

P.S die Quelle der Zeichnung stammt aus den DXF Zeichnungen der VWN Aufbaurichtlinien. Ich betrachte diese Screenshots als zulässiges Zitat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Maße. VW gibt das Laderaummaß an mit 1720 bis zur Trennwand und 1943 bis Hinterkante 2. Sitzreihe wenn ich das richtig deute. Wenn ich mir Deine 1814 anschaue und davon ausgehe, dass die ab Gaspedal messen ist der Fahrgastraum definitiv größer als der Laderaum. Selbst beim LR. Also hätte ich da auch keine Chance.

Mein Steuerberater meint, es liegt am jeweiligen Bearbeiter beim Finanzamt. Sobald die Rechnung ins Haus flattert und die mir 9500,- Umsatzsteuer zurück zahlen sollen, schauen die meist ganz genau wofür. Dann wäre es auf alle Fälle zu spät und schwups haben wir die 1% Regel. Dazu hab ich keine Lust. Dann kann ich auch wieder einen Caddy Maxi kaufen. Der Allrad ist aber leider erst ab Dezember konfigurierbar und kein Mensch weiß, ob da noch was an anderen Motoren kommt. Außerdem weiß ich aktuell nicht, was ich vom neuen Caddy halten soll. Da hat ja auch irgendwie Ford die Finger mit drin.
 
Aber der Fahrer Beifshrerplatz ist auch im fensterlosen Trapo vorhanden..... Nur der Fahrgastraum hinten machtvden Unterschied.... Also von Sitzkonsole bis Ende 2.Sitzreihe ist nur 101cm bis zur Trennwand demnach 123cm

Nimmt man nur den Fahrerplatz raus als nicht verfügbar für Laderaum.... Bleiben der Beifahrerplatz plus 80 cm x halbe Laderaumbreite plus 1,43qm
Der Nachweis war ja im Vergleich der Laderaumflachen zu führen.....
 
Soweit das Bestand hat, mit der Flächenregelung, gilt der Fahrersitz trotzdem nicht als Laderaum, auch wenn ein Fahrer natürlich zwingend erforderlich ist. Das Ganze betrifft aber in erster Linie ja doch wieder nur die KFZ-Steuer, da seit diesem Jahr aber dieses Theater mit der Aberkennung eines Kleintransporters als LKW endlich ein Ende hat, sollte da kein Problem liegen und als Doka würde es mich jetzt wundern, wenn der unter PKW läuft, zumal das ja seit dem T4 auch noch mehr nach LKW ausschaut.

Ist natürlich ärgerlich, das die Finanzämter die Einstufung als reinen Firmenwagen so unterschiedlich handhaben, bei uns gehen die zum Glück noch davon aus, daß ein Fahrzeug, was nach den Papieren ein LKW ist (unabhängig davon wie das mit der KFZ-Steuer ausschaut) ein reiner Firmenwagen ist, ohne 1% Regelung oder Fahrtenbuch, hatte das Thema letztens noch beim Steuerberater.
 
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