T6.1 Plus vs. Finanzamt

jeanny

Top-Mitglied
Ort
Thüringen
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
12.04.2022
Motor
TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
4Motion, Sperre, LED, 2xStandheizung, Discover Pro, digitales Cockpit, ……
Umbauten / Tuning
Schienensystem Multivan, Luftfahrwerk VB-4C-AL +30mm, Auflastung 3350 kg, AT Reifen 17“, Dachzelt James Baroud, Heckauszug, PV, Fiamma F45S in 3 Meter
Spritmonitor ID
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Porsche 911 992 4S Cabrio
Audi RS4 B5
Audi TT 8S Roadster
Caddy Alltrack Kasten
T6 Transporter
Hallo Alle miteinander.

Ich bin Handwerker und dabei mir einen T6.1 Plus CL LR für die Firma zu kaufen.

Mein Händler ist leider nicht in der Lage mir zu sagen, wie das Finanzamt diesen einstuft.

Hintergrund: Es ist mir nicht möglich ein weiteres Fahrzeug mit PKW Einstufung in die Firma zu nehmen. Natürlich will ich das Fahrzeug steuerlich absetzen und mir auch die Mehrwertsteuer zurückholen.

Nun hat der Plus eine 2. Sitzreihe und in meinem Fall 5 Sitzplätze. Es soll ein langer Radstand werden. Laut meinen Informationen gibt es immer wieder Probleme mit dem Finanzamt bei der Einstufung solcher Fahrzeuge, auch wenn von Seiten VW dieser eine LKW Zulassung hat. Als Stichwort nenne ich mal den Amarok.

Ich kenne das so, dass die Ladefläche größer sein muss als der Personenbeförderungsraum. Leider gibt VW nur die Maße der Ladefäche an und nicht die des Personenbeförderungsraumes, und ich habe auch keine Ahnung, wie so etwas im Zweifelsfall gemessen wird. Natürlich ist auch hier in meiner Gegend kein solches Modell vorhanden.

Frage wäre also, ob jemand solch einen Plus als LKW auf die Firma zugelassen hat, ob es Probleme gab mit dem Finanzamt und wie lang der Personenbeförderungsbereich beim LR ist.
 
Am besten bei deinem Finanzamt nachfragen , die wissen das am besten.
 
Die Formel das die Ladefläche größer sein muss als der Fahrgastraum ist nur noch für Kastenwagen oder Busse relevant. Es gibt z.B. für Pick Up´s seit ein paar Jahren eine andere (bessere) Voraussetzung um als LKW eingestuft zu werden. Dazu muß bei Pick Up´s die Ladefläche durch Wände / Scheiben zum Fahrgastraum getrennt sein und die Pritsche muß separat zum Chassis montiert sein. Das ist die eine Sache und das handhabt auch jedes FA anders.

Die andere (noch wichtigere) für Unternehmer ist das LKW nicht gleich LKW ist. Hier schaut das FA gerne auf die Möglichkeit der Privaten Nutzung. Bei bis zu 3 Sitzplätzen wird von einer zu 100% gewerblichen Nutzung ausgegangen - ab 4 Sitzplätzen wird´s schwierig bis unmöglich das FA davon zu überzeugen das der LKW rein gewerblich genutzt wird. Da bleibt das nur die 1% Regelung oder das führen eines Fahrtenbuch´s. Nachteil bei Fahrtenbuchführung: Es kann nur der Prozentsatz als Betriebsausgabe geltend gemacht werden der sich
aus der Führung ergibt.

Für Risiken und Nebenwirkung fragen Sie Ihren Steuerlichen Berater...
 
Wie gehen dann die ganzen doka durch?
Haben glaube auch bis zu 6 Sitzplätze.
 
1% Regel kommt für mich nicht in Frage. Der Plus ist halt als Firmenfahrzeug praktisch, da man mit einem Fahrzeug mit mehr als 3 Mitarbeitern auf Baustelle fahren kann, und das mit einem größeren Ladevolumen als z.b. beim Caddy Kasten.

Ich frage mich halt auch, wie bzw. wer das beim FA entscheidet und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.

Was die Privatnutzung des Fahrzeuges angeht, so ist das ja am Ende auch vom Einzelfall abhängig. Auf mich Privat sind z.B. 3 PKW (Polo, A4 Avant, TT Roadster) zugelassen. In der Firma weitere 2 auf 1% Regel (T5.2 Multivan und A5 Cabrio). Ich wüsste nicht warum ich den Plus dann als privaten PKW nutzen sollte.
 
Tja den Behörden interessiert es nicht was man effektiv mit dem Fahrzeug macht sondern was man machen könnte.

Es kann aber auch sein das dass FA in deinem Fall den T6 Plus als reines Betriebsfahrzeug anerkennt aufgrund des Vorhandenseins
mehrerer Privatfahrzeuge.

Wie gesagt das kann und sollte Dir dein Steuerberater sagen was geht oder was nicht.
 
Hi,
da sind Einzelfallentschiedungen möglich.
Ich kenne den restlichen Fuhrpark der Fa. nicht, aber mal als Beispiel:
- ein PKW für den Chef
- div. LKW

Wenn Du jetzt einen Bus brauchst, um Personen zu transportieren (und das auch tust) und der las PKW läuft, ist das natürlich kein Problem, den auf die Firma zuzulassen, mit allen Konsequenzen.
Die Zauberformel ist der Anteil an privater Nutzung.
Wenn ein Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, MUSS es ins Firmenvermögen übernommen werden.
Pkw betrieblich nutzen
Das gilt auch für Fahrzeug Nr. 3,4 usw. Allerdings ist dann ein Fahrtenbuch Pflicht und Du hast, wie in dem Artikel beschireben, ein Wahlrecht.
Du kannst auch 2 PKW's auf die Firma zulassen, einen "normalen" und ein Cabrio z.B. Aber auch dann nur mit Fahrtenbuch, damit klar wird, dass Du es gewerblich nutzt und nicht Deine Holde damit zum shoppen fährt.
Ach ja, Gewinne sollte das Unternehmen bei solchen Spielereien auch besser abwerfen.

Ich habe seinerzeit als Freiberufler sogar meine Kawa GPZ1100 zusätzlich zum PKW ins Firmenvermögen genommen, auch mit Fahrtenbuch!
Und alle Reparaturen abgesetzt.
Es muss Dir dabei aber auch klar sein, dass Du den Wagen nicht so ohne weiteres wieder aus dem Betriebsvermögen herausbekommst. Das FA kann z.B. auf einer Schätzung bestehen, wenn ihnen der Restwert zu niedrig erscheint. Dann fällt MwSt an und ein Privatkäufer hat weitreichende Garantieansprüche.
 
Garantieansprüche hat ein Privatkäufer überhaupt keine. Er hat Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 1 Jahr.
Dies kann man im Vertrag auf 1 Jahr (0,5) reduzieren.
Oder man verkauft die Karre direkt an gewerblich.

Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen.
Bitte frage Deinen Steuerberater. Danke.
 
Ich werde am Montag zu meinem Steuerberater gehen. Hoffe der bekommt das geregelt.
Private Fahrzeuge haben wir genug. Auch für meine Holde :D
 
Habe eigentlich in steuerlichen Dingen immer ein ganz gutes Gefühl (mein Vater war jahrelang als Jurist beim Finanzamt, jetzt neben Pension Steueranwalt, hatte selbst Gewerbe nebenberuflich und viel mit ihm drüber gesprochen). Was sicherlich schwierig wird, sind mehrere PKW mit 1%-Regelung, wenn nur ein Nutzer in Frage kommt. Denn auch dafür muss ja eine vorwiegend gewerbliche Nutzung vorliegen. Gar kein Problem sehe ich beim Führen eines Fahrtenbuches. Da ist der gewerbliche Anteil ja klar und entsprechend im Gewerbe zu berücksichtigen. Spannend wird es aber, wenn Du das Fahrzeug gar nicht privat nutzen möchtest und keinen Bock auf ein Fahrtenbuch hast.

Gemäß Zum Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen im Privatvermögen vorhandenen PKW

hat das FA hier einen weiten Ermessensspielraum. Ehrlich gesagt würde ich eher die schlafenden Hunde wecken als dass sie Dich wecken.
 
keinen Bock auf ein Fahrtenbuch
Ich hatte das mit der KAwa auch durch, s. oben. Habe klar gestellt, dass ihc das Motorrad nur für den Kunden in FF/M angeschafft habe und ansonsten lieber Gespann fahre.
Aber am Ende hiess es Fahrtenbuch oder Klagen, bei ungewissem Ausgang.
Da war das Fahrtenbuch dann doch die einfachere Lösung.
 
Mein Wissen ist das du für jeden PKW einen Privatnutzung aufs Auge gedrückt kommst. Willst du das wie in deinem Fall nicht musst du Fahrtenbuch führen. Das mit keinem weiteren PKW bezieht sich doch eher auf echte PKW. Natürlich glaubt dir kein Finanzamt dieser Welt das du einen Porsche Turbo in einem Handwerksbetrieb als Personaltransporter nutzt. Bei einem Mixto wird es da gar kein Problem geben
Und übrigens: in sochen Dingen sollte man sich unbedingt bei seinem Steuerberater informieren. Der sollte am besten wissen was geht.
 
Wie gesagt, wenn man dem Finanzamt glaubhaft darlegen kann, dass keinerlei Privatnutzung stattfindet, braucht man kein Fahrtenbuch. Es liegt aber eben im Ermessen des FA, das zu glauben. Wenn der T5.2 des TE über die Firma mit 1% läuft und die Frau einen eigenen Wagen hat, warum sollte er den 6.1 dann privat nutzen? Eine Trennwand hinter der ersten Reihe wäre vielleicht noch ein Argument...
 
Oh glaube mir diese Diskussion hatte ich in meinem Betrieb zur Genüge. Das FA unterstellt erstmal bei jedem PKW Privatnutzen.
 
Der Plus ist nach meinen Informationen doch als LKW vom KBA eingestuft worden ---> LKW (N1) Zulassung.
Somit wird er auch als LKW nach aktuellem Link in Betrag 2 von @Harry Pitty besteuert. D.h. im Umkehrschluss, dass das FA komplett aussen vor ist.
Dieser Steuerkauderwelsch wurde ja vom FA an den Zoll übergeben. Somit hat das FA derzeit keine Einflussnahme.
 
Da hat Reini vollkommen Recht.

Das FA verhält sich zum Teile gegen jede Logik immer erst mal so, als wäre jeder ein Steuerhinterzieher.
Und bis zum gewissen Teil haben sie damit ja auch recht...

Selbst wenn es immer die gleichen Fahrten zum gleichen Kunden waren, musste ich jede aufführen. Da gab es trotz langer Telefonate kein Erbarmen.
War aber für mich auf alle Fälle günstiger, da die Maschine gebraucht gekauft wurde und 1% vom Neuwert völlig überzogen gewesen wäre.
Da wäre vor allem nachzubessern, indem der tatsächliche Anschaffungsbetrag bei einem Gebrauchtfahrzeug verwendbar wäre.
Ist aber jetzt alles durch, bin seit 1.11.20 i.R. :D
 
Es geht hier glaub ich nicht um LKW und PKW Besteuerung. Hier geht es wohl eher um die PrivatnutzunG und 1 % Regelung
 
Der Plus ist nach meinen Informationen doch als LKW vom KBA eingestuft worden ---> LKW (N1) Zulassung.
Somit wird er auch als LKW nach aktuellem Link in Betrag 2 von @Harry Pitty besteuert. D.h. im Umkehrschluss, dass das FA komplett aussen vor ist.
Dieser Steuerkauderwelsch wurde ja vom FA an den Zoll übergeben. Somit hat das FA derzeit keine Einflussnahme.

Es geht hier NICHT um die KFZ-Steuer!
Der Zoll ist nicht Inhalt dieses Themas.
 
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