T6.1 Lieferzeiten

Da müsstest du in deinem Fall tatsächlich mal, mit den AGB, einen Anwalt befragen. Da hat sich VW mit deiner AB ganz fein aus der Affäre gezogen.
Ich werde das mal spaßeshalber der ADAC Rechtsberatung vorlegen. Falls die etwas schlaues dazu sagen können, werde ich es hier weitergeben...
 
Moin!

Und in unserer AB steht:

Unverbindlicher Liefertermin 29.10.2021

Und: Da die Lieferzeit mehr als 4 Monate beträgt, müssen wir Preissteigerungen akzeptieren
 
Moin!

Und in unserer AB steht:

Unverbindlicher Liefertermin 29.10.2021

Und: Da die Lieferzeit mehr als 4 Monate beträgt, müssen wir Preissteigerungen akzeptieren
Bitte was? Deutscher Händler?
 
Bitte was? Deutscher Händler?
Egal, das ist in der Regel so, außer der Händler vereinbart mit dem Kunden etwas anderes. Wird er aber kaum tun, da auch er abhängig von den Preisen des Herstellers ist.

Zum Beispiel hier bei MB:

Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird.
Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.
Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt.
Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.


NACHTRAG: Einzig dieser Satz > "Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt." ist mir nicht ganz klar. 🤔

NACHTRAG 2: Ah, ich glaube dies steht im Kontext zur Zahlungsaufforderung und dem Zeitpunkt der Auslieferung. Sollte in dieser Zeit eine Preisehöhung stattfinden, so ist bei fristgerechter Abnahme keine Kaufpreiserhöhung zu entrichten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Egal, das ist in der Regel so, außer der Händler vereinbart mit dem Kunden etwas anderes. Wird er aber kaum tun, da auch er abhängig von den Preisen des Herstellers ist.

Zum Beispiel hier bei MB:

Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird.
Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.
Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt.
Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.


NACHTRAG: Einzig dieser Satz > "Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt." ist mir nicht ganz klar. 🤔

NACHTRAG 2: Ah, ich glaube dies steht im Kontext zur Zahlungsaufforderung und dem Zeitpunkt der Auslieferung. Sollte in dieser Zeit eine Preisehöhung stattfinden, so ist bei fristgerechter Abnahme keine Kaufpreisehöhung zu entrichten.
So etwas steht in meinen AGB nicht 🤷‍♂️
 
Das steht in meiner AB, direkt unter dem Liefertermin und ist eben Bestandteil des Vertrages...und der 29.10.21 ist ja bald, aber alles ordered null null
 
Dann sofort in Verzug setzen, dann nach 2 Wochen solltest du Ersatz bekommen leihweise
Ach Mist, ich hab die Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung "verwechselt". In meiner AB steht "unverbindlicher Liefertermin: ohne Termin". :-(
 
Am 20.06.2021 bestellt?
Falls ja, hast Du im 2. Quartal bestellt und sollst ihn im 2. Quartal bekommen. Bestellung > Auslieferung rund 2 Wochen, sehr sportlich. Du stellst Dir ja selbst die Frage, wie das gehen soll? 🤔

WICHTIG: Es zählt das unverbindliche Lieferdatum auf der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG.

Auf mündliche Verkäuferaussagen kannst Du leider gar nichts geben, ausschließlich schriftlich. Autoverkäufer, Versicherungsvertreter, Banker etc. Du weißt schon......🙄



Als Beispiel für ein Schreiben an den Händler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß meiner Bestellung vom 20.06.2021 und Auftragsbestätigung vom ??.??.???? für das Fahrzeug
(hier die genaue Bezeichnung) ist als Übergabe-/Liefertermin das 2. Quartal 2021 vereinbart. Ihrer Lieferung/Bereitstellung sind Sie nicht nachgekommen.

Hiermit fordere ich Sie auf ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und das bestellte Fahrzeug bis spätestens (Frist sollte mindestens 2 Wochen betragen) zu liefern bzw. zur Abholung, wie vertraglich vereinbart, bereitzustellen.

Im Falle einer weiteren Fristüberschreitung erwäge ich den Rücktritt meiner Bestellung
(< kannst Du weglassen wenn Du das Fahrzeug unbedingt willst) und die Geltendmachung von Schadensersatz.

Mit freundlichen Grüßen



Das Schreiben am besten als Einwurf-Einschreiben durch die Post versenden. Die Zustellung wird auf jeden Fall bei der Post vermerkt und man muss sich nicht rumärgern, wenn der Empfänger nicht anwesend ist und das Einschreiben vom Empfänger dann nicht auf der Post abgeholt wird.

P.S. Durch die Corona-Pandemie und den dadurch weltweiten Versorgungsengpässen, insbesondere bei den Chips, glaube ich kaum, dass Du deine berechtigten Ansprüche rechtlich durchsetzen kannst. Der Händler wird sich, wiederum zu Recht, auf höhere Gewalt berufen. Versuche besser eine gütliche und faire Einigung mit dem Händler herbeizuführen.
Mist..... Ich habe die Bestellbestätigung mit meiner AB "verwechselt". In meiner AB steht "unverbindlicher Liefertermin: ohne Termin". :-( Was kann ich da tun? Muß ich echt Monate darauf warten um irgendwann einen Termin genannt zu bekommen?
 
Ach Mist, ich hab die Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung "verwechselt". In meiner AB steht "unverbindlicher Liefertermin: ohne Termin". :-(
Wie gesagt, da hat sich VW fein raus gezogen - somit kannst du nur auf einen sehr kulanten Händler hoffen denn er wird da vermutlich kein Geld für einen Leihwagen von VW bekommen
 
Wieso nicht einfach mal anrufen und fragen? Erstmal abklären nicht immer sofort mit der Brechstange rein.
Die Händler bekommen das sowieso erstattet von VW deshalb kümmern sich die meisten auch nach einem freundlichen Gespräch darum. So wie bei mir, ich bekomme ggf. Auch noch einen Leihwagen obwohl meiner schon in Produktion ist.
Wer....... muss freundlich sein...... 😉

nicht immer sofort mit Paragrafen drohen einfach mal ein nettes Gespräch führen meistens hilft das schon weil die Händler selbst alle kein Verständnis mehr haben für die Machenschaften 😉
Hab schon 2 Mal mit meinem Verkäufer bei VW gesprochen. Er hat mit bei Bestellung erzählt, dass man ein Ersatzfahrzeug beantragen kann, wenn das Auto nicht rechtzeitig geliefert wird. Jetzt sagt er mir, er kann ohne Lieferdatum nichts machen. Da ja ohne Lieferdatum kein Verzug eintritt. Als "Tip" hat er mit gegeben, dass ich ja meinen bisherigen VW, der geleast ist, und das Leasing am 3.12 endet, um 3 Monate verlängern kann.
 
Hab schon 2 Mal mit meinem Verkäufer bei VW gesprochen. Er hat mit bei Bestellung erzählt, dass man ein Ersatzfahrzeug beantragen kann, wenn das Auto nicht rechtzeitig geliefert wird. Jetzt sagt er mir, er kann ohne Lieferdatum nichts machen. Da ja ohne Lieferdatum kein Verzug eintritt. Als "Tip" hat er mit gegeben, dass ich ja meinen bisherigen VW, der geleast ist, und das Leasing am 3.12 endet, um 3 Monate verlängern kann.
Richtig, aber auch das wäre für dich kostenlos wenn du ein AB mit Liefertermin hättest.
So muß die Leasing Gesellschaft einer Verlängerung zustimmen und es besteht die Möglichkeit das diese dein jetziges Fzg. schon weiterverkauft hat.
 
So etwas steht in meinen AGB nicht 🤷‍♂️
Hmmm...habe dazu in meinen VW-Neuwagen AGB auch nichts gefunden. Meine aber, dass dies tatsächlich so ist wenn einen Lieferzeit > 4 Monate vereinbart wurde und nach vier Monaten eine Preiserhöhung erfolgt.
Siehe dazu auch § 309 BGB - Einzelnorm Absatz 1. Der Kunde genießt in den ersten vier Monaten eine sogenannte Preisgarantie. Ob aber eine eventuelle Preisanpassung bei einer vereinbarten Lieferzeit > vier Monate, in den AGB`s explizit aufgeführt werden muss, weiß ich gerade nicht.
 
Moin!

Und in unserer AB steht:

Unverbindlicher Liefertermin 29.10.2021

Und: Da die Lieferzeit mehr als 4 Monate beträgt, müssen wir Preissteigerungen akzeptieren
Ich vermute da hat sich der Händler ein Hintertürchen offen gelassen.
 
Richtig, aber auch das wäre für dich kostenlos wenn du ein AB mit Liefertermin hättest.
So muß die Leasing Gesellschaft einer Verlängerung zustimmen und es besteht die Möglichkeit das diese dein jetziges Fzg. schon weiterverkauft hat.
Das hab ich schon nachgefragt. Ich kann meinen jetzigen VW zum Glück um 3 Monate verlängern.
 
Es ist Bestandteil des Vertrages.

Das haben wir so unterschrieben, und so steht es auch in der AB.

Bei den uns eingeräumten, sehr guten Konditionen, ist das schon ok für uns.

Das mag jeder für sich anders sehen, aber ohne diesen Zusatz wäre der Vertrag auch nicht zustande gekommen.

Trotzdem habe ich keinen Bock 🐏 mehr zu warten
 
Hmmm...habe dazu in meinen VW-Neuwagen AGB auch nichts gefunden. Meine aber, dass dies tatsächlich so ist wenn einen Lieferzeit > 4 Monate vereinbart wurde und nach vier Monaten eine Preiserhöhung erfolgt.
Siehe dazu auch § 309 BGB - Einzelnorm Absatz 1. Der Kunde genießt in den ersten vier Monaten eine sogenannte Preisgarantie. Ob aber eine eventuelle Preisanpassung bei einer vereinbarten Lieferzeit > vier Monate, in den AGB`s explizit aufgeführt werden muss, weiß ich gerade nicht.
Also der ADAC sagt dazu:

Der Händler kann nach Abschluss des Vertrags den Preis nicht erhöhen, wenn diese Möglichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Eine formularmäßige Preisanpassungsklausel im Vertrag ist nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde.

Quelle: Neuwagenkauf: Wer bestellt, muss zahlen

Edit: und bei mir steht davon nix im Vertrag...
 
Es ist Bestandteil des Vertrages.

Das haben wir so unterschrieben, und so steht es auch in der AB.

Bei den uns eingeräumten, sehr guten Konditionen, ist das schon ok für uns.

Das mag jeder für sich anders sehen, aber ohne diesen Zusatz wäre der Vertrag auch nicht zustande gekommen.

Trotzdem habe ich keinen Bock 🐏 mehr zu warten
Wieviel Prozent vom Listenpreis hast du denn da bekommen um so etwas in Kauf zu nehmen?
 
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