4sevener
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Konstrukteur
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 09/2003
- Motor
- TDI® 63 KW
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Extras
- Tempomat, ZV,Standheizung, NSW
- Umbauten / Tuning
- Camper
Hallo,
habe vor mehr als 3 Jahren meinen T5 in Berlin bei einem VW Autohaus gekauft.
Damals wurde mir der T5 mit Standheizung verkauft (Angebot vorhanden)
Nun habe ich den T5 weiterverkauft und auch Standheizung reingeschrieben, das ganze ist allerdings scheinbar nur eine Wasserstandheizung oder Zuheizer.
Nun hat mir der Käufer ein Einschreiben geschickt und möchte 2800 Euro für eine richtige Standheizung.
Für mich war das egal den ich hab draufgedrückt und es wurde warm.
Im Kaufvertrag steht Standheizung. Bin ich nun der Depp und darf zahlen? Kann ich das an das Autohaus in Berlin weiterleiten? Oder ist der Begriff Standheizung weitläufig? da gibts ja die verschiedensten oder? Meine hat ein Bedienteil im Dachhimmel mit Programierung usw.
Wie gesagt hat immer funktioniert und somit für mich uninteressant wie sie funktioniert.
Abgeholt wurde das Auto von einer Dritten Person mit Vollmacht.
Im Kaufvertrag steht. Gekauft wie gesehen. Ebenso keine Garantie oder Gewährleistung.
Muss ich nun zahlen oder nicht?
Danke für die Tipps.
4sevener
habe vor mehr als 3 Jahren meinen T5 in Berlin bei einem VW Autohaus gekauft.
Damals wurde mir der T5 mit Standheizung verkauft (Angebot vorhanden)
Nun habe ich den T5 weiterverkauft und auch Standheizung reingeschrieben, das ganze ist allerdings scheinbar nur eine Wasserstandheizung oder Zuheizer.
Nun hat mir der Käufer ein Einschreiben geschickt und möchte 2800 Euro für eine richtige Standheizung.
Für mich war das egal den ich hab draufgedrückt und es wurde warm.
Im Kaufvertrag steht Standheizung. Bin ich nun der Depp und darf zahlen? Kann ich das an das Autohaus in Berlin weiterleiten? Oder ist der Begriff Standheizung weitläufig? da gibts ja die verschiedensten oder? Meine hat ein Bedienteil im Dachhimmel mit Programierung usw.
Wie gesagt hat immer funktioniert und somit für mich uninteressant wie sie funktioniert.
Abgeholt wurde das Auto von einer Dritten Person mit Vollmacht.
Im Kaufvertrag steht. Gekauft wie gesehen. Ebenso keine Garantie oder Gewährleistung.
Muss ich nun zahlen oder nicht?
Danke für die Tipps.
4sevener