T5 und Wohnwagen

urmeli

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4motion
Habe mir heute einen Wohnwagen gekauft. Breite 2,30 m. Da ich noch nie mit einem Wohnwagen gefahren bin und ich meinen t5 erst in 4 Wochen bekomme hätte ich eine Frage in Bezug auf zusätzliche Spiegel. 1, Brauch ich beim T5 eigentlich welche, weil er ja schon ziemlich breit ist. 2. Und wenn ja, welche können mir empfohlen werden.

Vielen Dank schon mal im voraus an alle Caravaner mit T5.

Heinz
 
@urmeli1
Ja Du brauchst die Spiegel unbedingt! Schon um das Heck des Wohnwagens sehen zu können und um der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen. Der T5 ist zwar breit, aber eben nicht so breit, dass man ihn ohne Zusatzspeigel fahren dürfte. Empfehlen kann ich Dir die Spiegel von EMUK. Sind einfach die Besten. Kosten so um die 80.- Euro, sind ihr Geld aber wert. Wenn sie einmal eingestellt sind, können sie immer, ohne diese Einstellung zu verändern; an - oder abgebaut werden.

Ich hoffe nur Du hast eine ausreichende große Motorisierung für Deinen T5 gewählt, sonst hast Du eventuell ein Problem mit einem großen Wohnwagen.

Grüße

Michael
 
Emuk??

Hi Michael,
wer, wie, wo, was ist EMUK? HP?
Ich brauch auch welche!
Danke Sybille
 
RE: Emuk??

emuk-spiegel müssten bei jedem "berger-campingmarkt" erhältlich sein.
 
RE: Emuk??

Hallo Sybille,

EMUK Spiegel findest Du u. a. hier:http://www.emuk.com/.
Natürlich in gut sortierten Campingzubehörläden und Campingversandhandel ebenso. Meiner hat bei Camping Meier in Leverkusen ca.75.- Euro gekostet.

Grüße Michael
 
Hi Urmel (ich nenne Dich einfach mal so)


Wir haben eine Spedition und fahren Privat einen Mecedes Sprinter(bis gestern).

Wir hatten , weil wir mit Mercedes-Benz (Modelbezogen ,(Der neue Vito sieht einfach nur schei..... aus)) nicht zurecht gekommen sind, uns für einen MV von VW entschieden und bestellt.

Nach fast einem Jahr , nach bestellung des MV haben wir ihn bekommen und eine Woche später,

bei einem Besuch der Messe Caravan in Düsseldorf einen Fendt Caravan geordert.


Ich habe also (da LKW Erfahrung) mit der breite eines Caravan nicht unbedingt ein Problem.

Aber, wie es im wirklichem Leben nunmal so ist: werden wir im nächsten Jahr(August) einen Fendt Diamant , den ich mit meinem MV schleppen möchte auf der Autobahn unterwegs sein.

Das ist auch der erste Caravan (nicht der einfache PKW Anhäger) den ich mit 2.30 Breite , schleppen werde.

Was sollte ich trotz meiner LKW Erfahrung beachten?

Mit den Spiegeln,hier werden wir uns noch einig!

Danke
im voraus
Albert
 
zu beachten?
also, mit LKW-erfahrung braucht man nicht mehr allzuviel hinzufügen, ausser, dass es vergebens ist, beim fendt nach druckluftschläuchen zu suchen, der hat nämlich "nur" ne auflaufbremse. *ggg.
mit 2.30 biste ja sowieso gut bedient, die 20cm weniger (zum LKW) werden dir keine probleme bereiten.
und: der T5 iss ein so geiles zugfahrzeug, freu dich auf die tour !!
 
Was sollte ich trotz meiner LKW Erfahrung beachten?

Was Du als LKW - Fahrer beachten solltest ist folgendes, nie zu dicht an Deinen Kollegen vorbeizufahren ist sinnvoll, da der Wohnwagen eben kein LKW - Anhänger ist und darum tierisch durch den Luftsog ins Schlingern kommen kann. Empfiehlt sich auch bei überholenden Bussen! Wenn die kommen, heißt es aufpassen, den die Bugwelle die die vor sich herschieben ist enorm.

Läßt Du die "100" eintragen? Fürs gesamte Gespann? Ist abhängig vom Gewicht des Wohnwagens. Kennste wahrscheinlich, Gewicht des Zugfahrzeuges x 0,8 ergibt eine Summe. Diese darf dann nict geringer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens. 100 km/h zu fahren ist einfach schöner als nur 80 km/h. Aber das kennst Du als LKW-Fahrer schon... ;)

Schöne Grüße

Michael
 
Original von dvorak
Was sollte ich trotz meiner LKW Erfahrung beachten?

Was Du als LKW - Fahrer beachten solltest ist folgendes, nie zu dicht an Deinen Kollegen vorbeizufahren ist sinnvoll, da der Wohnwagen eben kein LKW - Anhänger ist und darum tierisch durch den Luftsog ins Schlingern kommen kann. Empfiehlt sich auch bei überholenden Bussen! Wenn die kommen, heißt es aufpassen, den die Bugwelle die die vor sich herschieben ist enorm.

Läßt Du die "100" eintragen? Fürs gesamte Gespann? Ist abhängig vom Gewicht des Wohnwagens. Kennste wahrscheinlich, Gewicht des Zugfahrzeuges x 0,8 ergibt eine Summe. Diese darf dann nict geringer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens. 100 km/h zu fahren ist einfach schöner als nur 80 km/h. Aber das kennst Du als LKW-Fahrer schon... ;)

Schöne Grüße

Michael

Hi Michael

Danke für Deine Antworten ;)

Ist das mit dem "Sogeffekt" wirklich so stark?

Dann werde ich mich mal überraschen lassen.

Ich mache mir aber mehr Gedanken ein Fahrzeug zu Lenken,was schmaler ist als der Anhänger (frei nach dem Moto: Wenn ich mit dem Zugfahrzeug durch einen Engpass fahre hat anschließend mein Caravan die gleiche Breite wie der T5 :D)

Ich muß noch mal den Verkäufer von Fendt anrufen,ob es möglich ist den Caravan direkt ab Werk für 100 Km/h auszuliefern, denn ich meine gelesen zu haben es müssen auch die passenden Reifen montiert sein.

Mit dem Gewicht habe ich ja kein Prob. Bus = 2500 Kg

Caravan 1600 Kg


Gruß Albert
 
Hallo Albert,

die Mühe kannst Du Dir sparen. Du mußt mit dem Gespann zum TÜv, der dann alle Voraussetzungen GEMEINSAM prüft. Zum Beispiel: Reifen nicht älter als 6 Jahre, Stoßdämpfer am Anhänger, Lastverhältnis (wie beschrieben) etc. etc.. Dann bekommst Du ein Gutachten (das Du immer mit Dir führen mußt; wenn Du mit dem Gespann unterwegs bist) und fährst damit zur Zulassungsstelle. Hier gibt 2 Stck. 100er Plaketten (1x Groß für den Hänger und 1 x klein für die Frontscheibe), alles mit Stempeln, viel Papier und nochmehr Gebühren.

Ich fahre seit 15 Jahren einen Segelfluganhänger mit 1.500 kg und 10,5 Meter Länge; seit einigen Jahren mit Tempo 100er Zulassung und möchte es nicht mehr missen. Ich fahre zwar nicht wesentlich schneller wie früher (ca. 110km nach Tacho ;)), aber deutlich näher an der Legalität.

Unbedingt zu empfehlen ist eine Anti-Schlingerkupplung am Hänger. Gibts von ALKO oder Westfalia und ist ihr Geld wirklich wert, insbesondere wenn Du Tempo 100 fahren willst. Beim Überholen eines LKW´s machte der Hänger noch eine Pendelbewegung und dann ist wieder Ruhe!

Gruß von
Alexander

... der schon mal einen Anhänger (ohne Anti-Schlingerkupplung!) in die Mittelleitplanke gelegt hat!
 
Hallo,

das mit der Anti-Schlingerkupplung ist obligatorisch zur Erreichung der 100 Zulassung. Das mit dem Alter der Reifen erübrigt sich bei einer Neuzulassung des Wohnwagens, nicht aber was die Geschwindigkeitszulassung angeht. Mindestens L-Reifen, gehen bis 120 km/h. Aber lieber nachfragen beim Händler, ob die Reifen auch so schnell fahren dürfen! Stoßdämpfer sind auch obligatorisch, aber bei dem Gewicht gehe ich davon aus, dass er sie hat. Überlege trotzdem, ob Du den Wohnwagen nicht auflasten kannst, man hat nie zu wenig Gewicht, eher zuviel!! 8o. 1600 kg für so einen breiten Wagen scheint mir nicht besonders viel zu sein. Was das Gutachten betrifft, gilt es nur und ausschließlich für das eingetragene Gespann. Das mit den Gebühren hält sich aber in Grenzen, da ja das zulässige Gesamtgewicht des T5 feststeht, das des Wohnwagens auch und eigentlich beim TÜV oder auch Dekra lediglich die Begutachtung anfällt und hernach bei der Zulassungsstelle eben die Änderung des Kfz-Scheines. Es waren so um die 50-60 €, aber nagelt mich nicht fest, wenns doch mehr war ;(. Ich habe es bei meinem Freundlichen machen lassen und hatte "nur" die Kosten der Zulassungsstelle. :D

So, noch schnell zum Sog, er ist bei so einer "Schrank-Wand" die man da durch die Straßen zieht vorhanden, aber der T5 gleicht viel durch sein Eigengewicht aus und ist ein exellentes Zugfahrzeug.

Einen Segelfluganhänger zu ziehen, ist einfach was den Nachlauf angeht viel einfacher, schon das verpackte Seitenruder hält den Hänger klasse in der Spur.

Grüße

Michael
 
Danke euch beiden ;)

Das waren doch mal fundierte Detailauskünfte, die ich als Selbstfahrender Unternehmer und bald Caravaner werde, nicht wußte!!

Wenn mein Fendt abgeholt wird,bringe ich das Gespann zu meinem
Freundlichen und dann soll er mal machen, das ich auch 100 Km/h fahren darf (war eine gute Idee :D).

Ich habe keine Lust "Märkchen" in der Zulassungsstelle zu ziehen und 2-4 Std zu warten X(

Gruß Albert
 
Märkchen wirst Du schon ziehen müssen, denn der Gang zum Straßenverkehrsamt bleibt alleine Dir überlassen...Dass macht auch der Freundliche vermutlich nicht.

Grüße

Michael
 
@Dvorak

Antischlingerkupplung oder wie sie richtig heißt "Spurstabilisierungskupplung" ist nicht obligatorisch, auch wenns merkwürdig erscheint. Mit der Forderung nach Dämpfern sind die Stoßdämpfer am Hänger gemeint!

und...

unterschätze mal den Hebelarm eines über 10m langen Hängers nicht, wenn Du an einem LKW vorbei fährst. Da wedelt so mancher "Kleinwagen" ganz schön.

Gruß
Alexander
 
@ an Alle die es interessiert

Hier stehts, was gilt und wie es geht, mit freundlicher Genehmigung der ADAC Homepage:

Übersicht technische / zulassungsrechtliche Voraussetzungen:

Das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens darf 3500 kg nicht überschreiten.

Es werden nur festgelegte Kombinationen von Zugfahrzeug/Anhänger zugelassen. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.

Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse ("Gewicht") des Anhängers und der Leermasse ("Leergewicht") des Zugfahrzeugs darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern .......X=0,3
b) bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:
Wohnanhänger ..............................X=0,8
andere Anhänger ...........................X=1,1

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft den Zug und bescheinigt:
- die Ausrüstung des Zugfahrzeugs mit ABS,
- die Ausrüstung des Anhängers mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- Bereifung des Anhängers. Alter: (höchstens 6 Jahre), mindestens Geschwindigkeitskategorie „L“ und ohne Zuschlag zum Lastindex
- die Einhaltung des Massenverhältnisses "X" laut Daten aus den Fahrzeugscheinen.

Die Zulassungsstelle erteilt aufgrund der Bescheinigung des technischen Dienstes die Ausnahmegenehmigung und händigt zwei gesiegelte "100“-Plaketten, eine große für den Anhänger hinten und eine kleine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs aus.
Gebühren: Beurteilung durch den Sachverständigen ca. 35,- €, Zulassungsstelle ca. 13,- €.

Geltungsbereich: „Tempo 100“ gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als “Kraftfahrstraßen“ (zweispurige, „autobahnähnliche“ Schnellstraßen) gekennzeichnet.

Regelung für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, § 2 der Verordnung:
Die Regelung stellt sicher,dass die Bestätigung einer in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig der Bestätigung eines amtlich anerkannten deutschen Sachverständigen oder eines Prüfingingenieurs einer amtlich anerkannten deutschen Überwachungsorganisation nach § 1 Nummer 2 dieser Verordnung ist, wenn hierfür die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung gewährleistet damit, dass für im benannten Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge mit Anhänger nach Massgabe dieser Verordnung von den deutschen Strassenverkehrsbehörden die Tempo-100 km/h-Plakette ausgegeben werden kann und diese Gespanne abweichend von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstrassen mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h geführt werden dürfen.

Wer kann die neue Verordnung nutzen?
Bei genauerer Betrachtung wird es nur wenige Gespannfahrer geben, für die diese Regelung in Frage kommt. Als Beispiel soll ein weit verbreiteter Anhängertyp mit 1400 kg zGG dienen. Dieser Wert darf (siehe Punkt 3b) maximal 80% des Leergewichts des Zugwagens entsprechen.

Rechenmodell „1“:
Welches Zugwagen-Leergewicht ist für einen 1400 kg (Ges.-Gew.)-Anhänger erforderlich?

1400 : 80 X 100 = 1750 kg

Benötigt wird also ein Zugfahrzeug mit 1750 kg (!) Leergewicht. Folge: Wer nicht Modelle wie einen Fiat Ducato, Chrysler Voyager oder eine schwere Oberklasse-Limousine sein eigen nennt, für den bleibt die 100-er Plakette unerreichbar. Denkbar wäre allenfalls, das zGG des bisher gefahrenen Anhängers abzulasten – man muss dann aber tatsächlich mit weniger Zuladung auskommen.
Grundsätzlich ist anzustreben, sich bei der Neuanschaffung eines Zugwagens oder Anhängers (oder beidem) an diesen Vorgaben zu orientieren. Eine Mittelklasse-Limousine oder -Kombi (z.B. VW Passat) hat ca. 1300 kg Leergewicht. Dazu würde dann folgender Anhänger passen:

Rechenmodell „2“:
Wie schwer darf der Anhänger bei einem Zugwagen mit 1300 kg Leergewicht sein?

1300 kg Zugwagen x 80 % = 1040 kg als zGG für den Anhänger

Tipp: Im ADAC-Autokatalog können die Gewichte und Anhängelasten sämtlicher aktuellen Neuwagenmodelle auf dem deutschen Markt nachgesehen werden!

Die Tempo-100-Regelung im Alltag
Problemfälle gab es in den letzten Jahren offenbar durch Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen ("..die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um... überschritten.."), gegen die dann jeweils mit Hinweis auf die Sonderregelung mühevoll Einspruch erhoben werden musste sowie auf Autobahnabschnitten mit Überholverboten für Gespanne, was dann de facto Kolonnenfahren hinter Lkws und anderen Gespannen mit niedrigerer Geschwindigkeit zur Folge hatte. Diese und andere Problempunkte sind aber Gegenstand weiterer Erörterungen bis zur endgültigen Verabschiedung eines neu gefassten Gesetzes.

Hier auch noch der Link:

http://www.adac.de/Search/SearchRes...dac&RWQuery=tempo 100 Regelung&RWCookieValue=
 
Original von dvorak
- die Ausrüstung des Anhängers mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern

nochmal...

Damit sind die Stoßdämpfer an der Achse des Hängers gemeint und nicht die Spurstabilisierungskupplung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug, obwohls sinnvoller wäre!


Gruß
Alexander
 
Hab's verstanden. :P

Als ich meinen ersten Wohnwagen auf Tempo 100 habe einrichten lassen, war diese "Anti-Schlingerkupplung" eben noch Pflicht. Tut mir ja leid, dass ich es demnach falsch berichtet habe, daher ja auch mein langes ADAC - Zitat! :) Nix für ungut, aber ein Board besteht aus Menschen und Technik oder so...habe ich irgendwo mal gelesen. ;)
 
Hallo !

Möchte auch mal meine Erfahrungen mit Wohnwagen beisteuern.

Ich habe eindj Knaus 650TK mit 2to. GG. 2,5m breit und mit Deichsel 9m lang.
Meine Erfahrungen sind durchweg positiv.
Ein Ideales Zugfahrzeug mit moderatem Verbrauch(12-13l) und natürlich in dieser Zusammensetzung auch mit 100ér Zulassung.
Es fehlt lediglich eine Dauerplusleitung von der 2. Batterie aus.
D. h. alle Verbraucher belasten die Starterbatterie.
Als ziemlich bedenklich musste ich feststellen das mein T5 verwogen auf einer geeichten Waage ein Leergewicht von 2535 kg hat(ohne Fahrer und halbvoller Tank)
Da bleibt leider nicht mehr viel Zuladung beim Zugfahrzeug über.

Guido
 
WW hinter T5

Ich möchte auch noch was zum Fahrverhalten mit WW beitragen. Wir ziehen mit dem Trapo 77kw einen 1500kg Knaus TK530 M. Die grösste Umstellung für einen Gliederzugfahrer ist, bei einem einachsigen WW das Ausschwenkverhalten des WW-Hecks. Bei meiner ersten Fahrt hätte ich fast an einer Tankstelle ein paar Säulen umgeschmissen. Ging gerade noch ohne Berührung. Die Vorredner, welche über die Sogwirkung seitens anderer grossen Fahrzeuge berichtet haben, kann ich bestätigen. Man gewöhnt sich aber schnell an die Unruhe. Ich habe aus mehrerlei Gründen auf eine 100er Zulassung verzichtet. Da wären erstens die hohen Kosten (TÜV,Reifen,Sprit) als auch die zumindest für mich grössere Anstrengung beim konzentrierten Fahren. Ich hänge mich da lieber in den Windschatten eines grossen Kofferwagen und genieße so schon die Fahrt als Urlaub.

Viel Spass und Erholung mit allzeit guter Fahrt, wünscht

Klaus
 
RE: WW hinter T5

Hej, dann haben wir denn gleichen Wohnwagen =) Nur ziehe ich meinen Strom nicht wie Guido aus der Startbatterie, sondern aus rund 135 Watt Solarstom. Zwei Gel-Akkus im Wohnwagen puffern und speisen sogar einen Spannunswandler 12/230 V, der bis zu 1200 W Wechselstrom liefert.

Schöne Grüße

Michael
 
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