Zwei kleine Geschichtchen zum Schmunzeln...
Generell fahr ich auch nur in Parkhäuser mit mindestens 2m Höhe, und ja, das Gefühl geduckt am Lenkrad sitzen zu müssen kenn ich verdammt gut
Geschichtchen 1:
Ab und zu darf ich statt des Firmenwagens den T5 zur Arbeit mitnehmen (meist dann, wenn er getankt werden muss). Einfahrhöhe im Parkhaus 2,10m, also no Problem...
1. Etage: voll...
2. Etage: voll...
3. Etage: VOLLBREMSUNG auf der Rampe. Da war doch ein Schild?! Vorsichtig zurückgerollt (der hinter mir muss mich für bekl...t gehalten haben) und raufgeschaut: 1,90 Höhenbegrenzung fürs Dachgeschoss!!! Wenn ich da raufgeprescht wär...
Also vorsichtig weiter zurück und draussen einen Parkplatz gesucht...
Fazit: Jede Etage genau anschauen...
Geschichtchen 2:
Es war einmal vor vielen vielen Jahren. Damals bin ich mit einem T3 des Katastrophenschutzes zusammen mit einem Kollegen in ein Parkhaus gefahren. Maximalhöhe 2,10. Der T3 mit Blaulicht hatte auch 2,10 und unter der Höhenbegrenzung an der Einfahrt sind wir sauber durchgekommen.
Am ersten Querträger das bekannte Genickeinziehen. Am zweiten noch ein bißchen mehr. Am Dritten im Zentimetertempo vorwärtsgetastet. Als wir dann drunter waren, meint mein Kollege, er wolle sich das lieber mal ansehen (Blaulicht auf seiner Seite, also hilft der Beifahrer nicht viel und Türaufmachen war auch nicht so recht). Gesagt, getan, er steigt aus...Die Entlastung der Fahrerseite um ca. 110kg führte dann dazu, dass sich das Blaulicht sauber in den Deckenträger bohrte...
Nachdem ich wieder Luft genug von der Lachsalve hatte, haben wir dann das Steckblaulicht zwischen den zwei Deckenträgern abgebaut
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Der Mensch lebt von den Erinnerungen
Stephan