AW: T5 öffnen
Hi, ihr Angsthasen
Mal eine Frage zur Absicherung.
Hier wird gezeigt, man bekommt ein Schloss auf, was einem ja nicht
verwundern muß, dazu sind Schlösser ja da. Und wenn man mal weiter
schaut, werden selbst hochwertige Schlösser geöffnet, jeweils mit passendem
Werkzeug ... sogar im "Sportverein".
Wenn man aber im T5 mit Werkszentralverriegelung und Alarmanlage
die Fahrertür per "Schlüssel" öffnet, ist die Alarmanlage doch noch "scharf",
bis man den Schlüssel mit passendem Transponder ins Zündschloss steckt.
Oder irre ich da jetzt
So verstehe ich zumindest die Ausführung im Handbuch. Und dazu zählt auch
das Einschalten der Zündung über das Zündschloss mit ungültigem Schlüssel,
also fehlendem bzw falschem Transponder.
Hier wäre doch als kleiner Ansatz dem Einbruch zeitlich ein wenig zuvor zukommen,
ein Öffnen der Türe einzig mit einem mechanischen Schlüssel zu unterbinden, also
gleich von Anfang an, entweder per Funk öffnen oder eine Transpondererkennung
am Fahrertürschloss.
Lauter Alarm, wem hilft es, alle gucken aus'm Fenster, kein Fremder unternimmt was,
außer sich zu ärgern, über den Lärm.
Der Einbruchversuch müßte also gleich Handy einem signalisiert werden, um selber
einschreiten zu können.
Zudem müßte ein Einbruchversuch einem im Fahrzeug angezeigt werden, falls der
Täter sich aus dem Staub macht, ohne Fahrzeug und ohne sichtbare Spuren zu
hinterlassen.
Beim Auslösen des Alarms, trennen einer wichtigen Systemleitung im Fahrzeug, was
ein selbstständiges Wegfahren unterbindet. Die Zeit, die man benötigt, sowas auszuhebeln,
wird wohl keiner mitbringen.
Gibt es vielleicht Zahlen, wie oft Fahrzeuge in dieser Größe mit Fremdhilfe, also
Abschleppen, entwendet wurden ? Rein per Abschleppseil dürfte wohl kaum
möglich sein, Bremsen, Lenken ohne Servo
Kurz vor Weihnachten sah ich bei uns noch, als ich zu Fuß unterwegst war, und
die Straßen noch recht verscheit, und kaum Autos unterwegst, einen Abschleppwagen.
Oben auf, ein recht moderner T5, ob T5.2, hab ich nicht erkannt. Ging zu schnell,
als er an mir vorbei sauste. Dafür, aber ... war das Fahrzeug auf dem Abschlepper
lustig Lichtzeichen am geben. Eine Hupe habe ich nicht gehört. Hier hat wohl die
Diebstahlwarnanlage das Rütteln beanstandet. Wenn das aber ne legale Abschleppaktion
gewesen ist, warum wurde dann die Alarmfunktion nicht deaktiviert ....
Wer greift da zum Handy, um sowas gleich irgend einer Polizeibehörde, mit der
man per Handy verbunden wird, diese nichtmals am Ort sein wird, seine Beobachtung
mitteilen ? Na, mal Hände hoch, wer greift zum Handy ??? Was hat er gesehen, welche
brauchbaren Hinweise kann er dann noch geben ? Gar das Kennzeichen vom Abschlepper ?
Und was müßte der Hersteller tun, damit ein Fahrzeug nicht verschwindet,
nach
Bauteile mit Fahrgestellnummer versehen
Alarmanlage
Wegfahrsperre
Neigungserkennung
...und das so, das man es nicht aushebeln kann, da man es in Serie fertigt, auf
dessen Schutzmassnahmen man sich einstellen kann ?