T5 LKW Zulassung

Barne

Jung-Mitglied
Ort
Nautiker
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Motor
TDI® 63 KW
Antrieb
Front
Extras
Wird langsam zum Surfmobil umgebaut
Moin,
da ich mein selbstausgebauten T4 Kasten mit WOMO Zulassung verkaufe und ich mir einen T5 Kasten zulegen möchte,hab ich eine Frage.Ich will den T5 wieder zum Womo umbauen.Da ist ja nun das blöde Problem mit der Stehhöhe.Wird da wirklich so genau drauf geachtet oder gibt es sonst Alternativ noch die Möglichkeit,bei einem Kasten mit Fenster in der Schiebetür eine Doppelsitzbank einzubauen,diese eintragen zu lassen(bei einer LKW-Zulassung) und den Bus danach auszubauen.
Für Antworten oder Vorschläge bin ich dankbar!!!!!
Frohes Fest...
 
AW: T5 LKW Zulassung

Mein T5 Kombi - umbau zum Cravelle/MV ist ein LKW geschl. Kasten und darf auch so gefahren werden - ist ab 2007 ab Werk (Kombi) konfigurierbar

Ein Haken habe ich, ich darf max. 6 Sitze haben - und da wir nur zu dritt sind - egal
 
AW: T5 LKW Zulassung

Mal ganz naiv gefragt: Was bringt die Zulassung als Lkw? Vorteile bei der Kfz-Steuer und evtl. bei den feinstaubbedingten Fahrverboten?

Mein Kombi hat insgesamt nur vier Sitze, da er ja überwiegend als Campingfahrzeug laufen soll. Bisher steht im Kfz-Schein die Bezeichnung "Mehrzweckfahrzeug", was eigentlich völlig zutrifft. Bei der Versicherung ist es wohl egal, ob Mehrzweckfahrzeug, Wohnmobil oder Lkw; alle kosten ungefähr gleich viel - so zumindest die Auskunft meines Versicherungsmenschen.

Jürgen
 
AW: T5 LKW Zulassung

Hallo zusammen - Frohes Neues...
Zur LKW-Zulassung:
Es gibt die PKW-Zulassung, die LKW-Zulassung und die Zulassung als AF=Mehrzeweckfahrzeug!
Unterschiede: LKW-Zulassung setzt eine Trennwand voraus, die Besteuerung ist nach Gewicht und die KFZ-Versicherung ist abhängig von der NUTZLAST (z.B. <1t) > TEUER!!
AF-Mehrzweckfahrzeug ist ohne Trennwand, mit höchstens 6 Sitzen (viel Finanzämter akzeptieren nur eine Bank hinten und keine weiteren Sitzafnahmen > ausbauen!), KFZ-Versichrung nach PKW > diese ist deutlich günstiger (Hälfte) als eine LKW-Versicherung!! Der T5 muss aber über 2800KG Zul.GesamtGewicht haben, um die günstige Gewichtsbesteuerung zu bekommen - um die geht es ja. Es gibt eine Eintragung mit 2810Kg (20,- Aufpreis bei der Bestellung, falls nicht ohne hin schon schwerer > MV). Beim FA wird man als LKW geführt, da es nur PKW=Hubraum oder Gewichtsbesteuerung = LKW gibt - dies hat aber auf die Versicherung keinen einfluss, im KFZ-Brief/Schein steht ja auch noch PKW oder M1 (Eu-Bezeichnung).
Noch ein Hinweis: Falls man doch die LKW-Zuallsung möchte (Gewerbe?!) ist der Rabatt, den man als PKW erfahren hat (SF-Stufe) NICHT übertragbar > man fängt also wieder bei 100% an > vorher die Versicherung kontakten.
Fazit: Es spricht also alles für ein AF (habe ich auch), wenn man nicht alle Sitze braucht. Am besten gleich nur mit einer weiteren Sitzreihe hinten bestellen.
 
AW: T5 LKW Zulassung

Nicht zu vergessen die Nachteile einer LKW-Zulassung:

Sonntagsfahrverbot für Anhänger hinter LKW !!

Also keinen Camper am LKW am So von 0 bis 22 Uhr ;)
 
AW: T5 LKW Zulassung

Hallo zusammen - Frohes Neues...
Zur LKW-Zulassung:
Es gibt die PKW-Zulassung, die LKW-Zulassung und die Zulassung als AF=Mehrzeweckfahrzeug!
Unterschiede: LKW-Zulassung setzt eine Trennwand voraus, die Besteuerung ist nach Gewicht und die KFZ-Versicherung ist abhängig von der NUTZLAST (z.B. <1t) > TEUER!!
AF-Mehrzweckfahrzeug ist ohne Trennwand, mit höchstens 6 Sitzen (viel Finanzämter akzeptieren nur eine Bank hinten und keine weiteren Sitzafnahmen > ausbauen!), KFZ-Versichrung nach PKW > diese ist deutlich günstiger (Hälfte) als eine LKW-Versicherung!! Der T5 muss aber über 2800KG Zul.GesamtGewicht haben, um die günstige Gewichtsbesteuerung zu bekommen - um die geht es ja. Es gibt eine Eintragung mit 2810Kg (20,- Aufpreis bei der Bestellung, falls nicht ohne hin schon schwerer > MV). Beim FA wird man als LKW geführt, da es nur PKW=Hubraum oder Gewichtsbesteuerung = LKW gibt - dies hat aber auf die Versicherung keinen einfluss, im KFZ-Brief/Schein steht ja auch noch PKW oder M1 (Eu-Bezeichnung).
Noch ein Hinweis: Falls man doch die LKW-Zuallsung möchte (Gewerbe?!) ist der Rabatt, den man als PKW erfahren hat (SF-Stufe) NICHT übertragbar > man fängt also wieder bei 100% an > vorher die Versicherung kontakten.
Fazit: Es spricht also alles für ein AF (habe ich auch), wenn man nicht alle Sitze braucht. Am besten gleich nur mit einer weiteren Sitzreihe hinten bestellen.

Bis auf des DER T5 mit einer LKW Zulassung in der Vers. teurer ist , ist alles andere falsch.
@Radler - einer Privatpers. bringt er wenig bis nicht viel. Einem Gewerbetreibenen mit mehreren Fahrzeugen sehr viel.

Ich habe schon mal was dazu geschrieben (auch sehr ausführlich)
 
AW: T5 LKW Zulassung

Hallo Gecko - was ist an meinem Beitrag falsch?? Ich habe doch eine AF-Zulassung! Mein Nachbar hat vor wenigen Tagen seinen T5 Shuttle auch beim FA auf AF umgeschlüsselt!

Gruss von der Nordsee nach Berlin
 
AW: T5 LKW Zulassung

Danke schon mal für alle Antworten! Es scheint ja so weit Einigkeit zu bestehen, dass ich mit meinem "Mehrzweckfahrzeug" insgesamt ganz gut fahre und nichts zu ändern brauche. Schön!

Jürgen
 
AW: T5 LKW Zulassung

1. Setzt die LKW Zulassung "keine" Trennwand sondern eine Laderaumtrennung vorraus - die ist 19cm hoch und heist "Fersenbrett"
2. Habe ich wohl bei 2 fahrzeugen (aus dem Privatbesitz) meine Prozente mit ruber nehmen können.
3. Steht bei mit im Fahrz. Schein "LKW Geschl .Kasten" - ich muste ab Werk getönte Scheiben nehmen :danke: - die ich so oder so genommen hätte
4. Und jetzt der Wohl wichtigste Grund - Ich habe den (mein) T5 Kombi mit Vollausstattung bestellt und habe einiges Umbauen lassen - und ich habe "vollen" Vorsteuerabzug und keine 1% Regelung - da dies ein LKW ist und ein 100% 4men Wagen - auch beim Tanken bekomme ich die vollen 19% wieder.
5. Habe ich nachgefragt und es sprach nichts dagegen meinen T5 Kombi als Caravelle/MV umbauen zu lassen - D.H. Vollle Verkleidungen u.s.w. -
6. Steuer bezahle ich 160€ - vers. VK um 800€

Richtihg ist das ich am So nichts ziehen darf - wobei mann auf den 1. und auch 2. Blick den Unterschied nicht mehr erkennt.

So ich hoffe nun Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

gruß
 
AW: T5 LKW Zulassung

:confused:
Bei der Versicherung ist es wohl egal, ob Mehrzweckfahrzeug, Wohnmobil oder Lkw; alle kosten ungefähr gleich viel - so zumindest die Auskunft meines Versicherungsmenschen.
Diese Auskunft kann momentan "so ungefähr" stimmen. Im Laufe der Jahre machen sich die unterschiedlichen SF-Staffeln bemerkbar. Zudem entfällt bei den meisten Versicherern bei LKW/Wohnmobil/Sonder-Kfz der Rabattretter (Falls überhaupt vorhanden).
SFR-Übetragung von PKW auf LKW nach d. Tarifbestimmungen nicht möglich. (Aber auch hier gibt es Ausnahmen.;) )
 
AW: T5 LKW Zulassung

Hallo GECKO, wir vertauschen da birnen mit Äpfeln....besser gesagt DU!
Die Frage war doch, welche Alternativen in der Zulassung ein " Normalo" hat. Als Privatperson kann ich einen LKW fahren (egal ob Trennwand oder Laderaumtrennung). Gewichtsbesteuert, aber teurer in der Haftpflicht (>SF Regelung siehe Beitrag von GERD...) und Einschränkungen am Sonntag > Hängerbetrieb. Sonstige Steuervorteile oder ähnliches Nein - im Gegensatz zu Gewerbetreibenden / Unternehmern.
Es bleibt für viele Trapos und MV die Einordnung als AF=Mehrzweckfahrzeug > nimmt das FA vor, so wie ich es oben beschrieben habe! Vorteil: Steuerersparnis. Nachteil> weniger Sitzplätze. Der T5 bleibt versicherungstechnisch weuterhin PKW geschlossen (M1). Also interessant für Privatpersonen.
So gesehen ist alles richtig, was ich oben geschrieben habe.
Die Versicherungsregelung bei Dir ist ein reines Entgegenkommen der Versicherung. Ich habe da auch drauf hingewiesen, dass es sein KÖNNTE, den SF-Rabatt nicht anerkannt zu bekommen, wenn man als LKW umschlüsselt.

Nix für ungut...
 
AW: T5 LKW Zulassung

Erstmal danke für die Antworten!
Da stellt sich dann jetzt die Frage, ob ich einen geschlossenen Kasten als Komifahrzeug ummelden kann,wenn ich hinten eine Doppelsitzbank einbaue?
 
AW: T5 LKW Zulassung

Servus,

also ich bezahl für meinen Kasten bis 1 Tonne 270 Euro Halbjählich mit Teilkasko 150 Selbstbeteligung und fahre den Privat als einzigstes Fahrzeug(bin Surfer).

Ich persönlich pfeife auf Sitzplätze einer, der Beifahrer, reicht für mein Mädel. Anhänger brauch ich nicht will ich nicht und ich hab eh keine AHK also Sonntagsfahrverbot mir egal.

Bin vorher nen Cali gefahren und die Prozente würden soweit es geht übernommen. Bei LKW gibt es drei SFK und ich hab somit die niedrigste bekommen.

Alles schön....

Gruß Torsten
 
AW: T5 LKW Zulassung

Hallo zusammen - Frohes Neues...
Zur LKW-Zulassung:
Es gibt die PKW-Zulassung, die LKW-Zulassung und die Zulassung als AF=Mehrzeweckfahrzeug!
Unterschiede: LKW-Zulassung setzt eine Trennwand voraus, die Besteuerung ist nach Gewicht und die KFZ-Versicherung ist abhängig von der NUTZLAST (z.B. <1t) > TEUER!!
AF-Mehrzweckfahrzeug ist ohne Trennwand, mit höchstens 6 Sitzen (viel Finanzämter akzeptieren nur eine Bank hinten und keine weiteren Sitzafnahmen > ausbauen!), KFZ-Versichrung nach PKW > diese ist deutlich günstiger (Hälfte) als eine LKW-Versicherung!! Der T5 muss aber über 2800KG Zul.GesamtGewicht haben, um die günstige Gewichtsbesteuerung zu bekommen - um die geht es ja. Es gibt eine Eintragung mit 2810Kg (20,- Aufpreis bei der Bestellung, falls nicht ohne hin schon schwerer > MV). Beim FA wird man als LKW geführt, da es nur PKW=Hubraum oder Gewichtsbesteuerung = LKW gibt - dies hat aber auf die Versicherung keinen einfluss, im KFZ-Brief/Schein steht ja auch noch PKW oder M1 (Eu-Bezeichnung).
Noch ein Hinweis: Falls man doch die LKW-Zuallsung möchte (Gewerbe?!) ist der Rabatt, den man als PKW erfahren hat (SF-Stufe) NICHT übertragbar > man fängt also wieder bei 100% an > vorher die Versicherung kontakten.
Fazit: Es spricht also alles für ein AF (habe ich auch), wenn man nicht alle Sitze braucht. Am besten gleich nur mit einer weiteren Sitzreihe hinten bestellen.

Muss man jetzt mit 3 sitzen vorne und Lkw-zulassung eine Trennwand haben oder nicht? (also zugelassen ist er, aber ich meine, wenn man im zuge eines ausbaus zum camper die Wand entfernt - oder reicht da des "fersenbrett"?)

kann man im nachhinein eine auflastung auf die 2810 kg bekommen? als was müsste man korrekterweise einen solchen Camper (vormals LKW) zulassen wenn man die trennwand entfernt(hinten keine Sitze)?

hat jemand erfahrungen mit zulassung als SonderKfz "Bürofahrzeug"?
 
AW: T5 LKW Zulassung

Da muß keine Trennwand vorhanden sein ! Allerdings soll es Finanzbeamte geben, die kaum Ahnung von der Materie haben und eine solche Trennwand zur LKW Zulassung fordern. :evil:
 
ich grab das jetzt mal wieder aus , was ist den mit den punkten in flens wird ein lkw nicht härter bestraft als ein pkw ?
 
Moin zusammen,
bin dabei, meinen Mixto lange Version (5-Sitzer) von PKW auf LKW umtragen zu lassen. Nächste Woche hab ich Termin beim Prüfer. Ich komme aber mit dem sog. "Fersenbrett" beim "Freundlichen" nicht weiter. Hat jemand vielleicht eine Teilenummer? Oder die genaue Bezeichnung? Ich meinte, irgendwo gelesen zu haben dass VW sowas im Programm hat.
Danke vorab
 
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