T5 Kasten mit "Camper Lite" Ausbau PKW Zulassung ?

paul2902

Jung-Mitglied
Ort
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
09/2009
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
Motortuning
nein
Getriebe
5-Gang
Ausstattungslinie
Basis
Hallo,
bin neu hier, lese schon eine weile mit und quäle die Forumssuche, die mir aber meinen Fragen bisher noch nicht viel weiter helfen konnte.
Kurz zu den Basic´s: möchte mir einen T5 Kasten zulegen, der umgebaut werden soll zum "Lite Camper" (mit 2 Isolieraufstellfenstern und dreier Schlafsitzbank mit Gurten, was nicht zur Wohnmobilzulassung reicht).
Bei mobile.de und co finde ich jedoch nur T5 Kastenwagen mit LKW Zulassung und der TÜV konnte mir auf die Frage der Ummeldung von LKW zu PKW auch nicht wirklich weiter helfen.

Meine Fragen:
- Hat jeder T5 Kastenwagen zwangsläufig eine LKW Zulassung oder gibt es auch andere Zulassungsarten?
- Ist es denn wirklich so ein großes Problem eine Umschreibung von LKW auf PKW vornehmen zu lassen? Was ist zu beachten?

Eine LKW Zulassung kommt für mich nicht in Frage, da die Versicherung dafür unverschämt teuer ist.

Würde mich freuen, wenn Ihr mir weiter helfen könnt.
Grüße Paul
 
AW: T5 Kasten mit "Camper Lite" Ausbau PKW Zulassung ?

Hallo und herzlich Willkommen hier im Board!

Bau dir doch einen Kastenwagen so aus, das du vom Tüv eine Wohnmobilzulassung erreichen kannst. Dann zahlst du Womo-Versicherung und PKW Steuer, weil keine 1,7m Stehhöhe.
Guck mal beim Tüv auf die Homepage, ich bin der Meinung dort ist das so ähnlich beschrieben.
Oder du nimmst einen Trapo mit Hochdach.
 
AW: T5 Kasten mit "Camper Lite" Ausbau PKW Zulassung ?

Bau dir doch einen Kastenwagen so aus, das du vom Tüv eine Wohnmobilzulassung erreichen kannst

wird aber aufwendig, Stehhöhe, fest eingebauter Kocher, mehr als 2 Sitze usw.

Ist zwar steuerlich günstiger, aber versicherungsmäßig auch kaum besser als Lkw.
 
AW: T5 Kasten mit "Camper Lite" Ausbau PKW Zulassung ?

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, ist die 1,7m Stehhöhe nur für die Steuer wichtig.
Hier mal ein Link:

T

Kleiner Auszug:
....."Steuer und Versicherung
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn
  • die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
  • im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
  • der Kocher fest eingebaut ist.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert."....
 
AW: T5 Kasten mit "Camper Lite" Ausbau PKW Zulassung ?

Hallo Hendry,

die völlig unlogische Steuer- / Versicherungseinstufung wird ja nach nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkten gestaltet.

Cali als Pkw: Steuer teuer, reimt sich, Versicherung für mich billig wegen SFR,
als Womo umgekehrt, allerdings Nachteile im Schadensfall.

Unter´m Strich egal, darfst halt nur keinen Accidente haben
 
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