T5 Edition 25 BJ 2013 Preis

Karin712

Jung-Mitglied
Ort
Hallenberg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
12.2013
Motor
TDI® 132 KW
Motortuning
Getriebe
Autom.
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell (25/Match/Special)
Radio / Navi
MFD
Extras
so ziemlich alles, was es von VW gibt!
Hallo,
ich bin auch mal wieder da. Leider mit einer Frage, bei der ich nicht weiß, ob sie hier hin gehört. Wenn nicht, werdet ihr es mir bestimmt sagen.
Also: Wir fahren seit 2013 einen T5 Edition mit 180 PS, Ausstattung vom feinsten (Leder, Alufelgen, Einzelsitze...)

Ich hab jetzt leider nicht die kompletten Daten da, aber vielleicht kann mir jemand einen ungefähren Anhaltspunkt zu folgenden Fragen geben:
- Das Auto ist auf 6 Jahre geleast, komme ich aus dem Vertrag ohne Weiteres raus?
- Was kann ich noch für den Wagen verlangen?

Grund für die Entscheidung ist ein einfacher. Da mein Mann einen Schlaganfall hatte und wir seitdem mit sehr spitzem Bleistift rechnen müssen, weil er als Verdiener wegfällt, muss ich den T5 schweren Herzens abgeben.

Vielleicht kann mir einer von Euch einen Tipp geben, das würde mir schon sehr weiterhelfen.

Vielen Dank
 
Hallo,
.....
- Das Auto ist auf 6 Jahre geleast, komme ich aus dem Vertrag ohne Weiteres raus?
- Was kann ich noch für den Wagen verlangen?
...
Vielen Dank

Zu 1.: Das wird dir hier leider niemand sagen können. Grundsätzlich gilt: Vertrag ist Vertrag! Vereinfacht ausgedrückt hat der Leasinggeber das Auto gekauft, um es an euch zu vermieten. D.h. er hat mit der Leasingrate auch den Kauf finanziert. Euch rauslassen bedeutet für ihn, dass seine Kalkulation nicht mehr aufgeht. Raus lassen "ohne Weiteres" dürfte daher schwierig werden. Sprich doch mal mit dem Leasinggeber, ob und zu welchen Konditionen er euch aus dem Vertrag lässt.
Zu 2.: Leasing heißt, ihr habt das Auto gemietet, es gehört euch nicht. Also könnt ihr es auch nicht verkaufen, so dass die Frage, was ihr dafür verlangen könnt, nicht so recht verständlich ist, es sei denn, ihr habt eine Option, dem Leasinggeber das Auto abzukaufen. Allerdings glaube ich kaum, dass es Sinn macht.
 
Hallo Yannik29,
ich hatte mir schon so was gedacht.
Nächste Woche fahre ich mit dem Möbel zu meinem Händler und spreche mit dem. Er hat mir schon signalisiert, dass wir für mein "Problem" eine Lösung finden.
Mal gespannt was da rauskommt. Ich werde Bericht erstatten.

Euch allen ein schönes Wochenende und vielen Dank,
Karin
 
Falls du es dir zutraust, lies mal das Kleingedruckte in Leasingvertrag. Vielleicht gibt es da eine Klausel, die für euren Fall in Frage kommt, was z.B. und vor allem dann gut sein könnte, wenn du selber den Wagen nicht fahren kannst.
Ansonsten wirst du zu diesen Problem vermutlich eher in einem Juristenforum fündig, schätze ich.
Es muss natürlich nicht unbedingt, aber könnte immerhin passieren, dass der Leasing-Geber dich den Ausstieg stark überteuert bezahlen lässt, wenn er erkennt, dass du ohnehin keine Wahl hast. Deshalb ist es sicher hilfreich, wenn du vorab zumindest deine vertraglich zugesicherten Rechte genau kennst. Zumindest solltest du ein Angebot des Leasinggebers nicht sofort unterschreiben, wenn du dir nicht sicher bist, ob es dich ggf. unangemessen benachteiligt. Dann lieber erst noch ein paar Tage Bedenkzeit nehmen einmal unabhängig prüfen lassen.
 
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