Magnus84
Aktiv-Mitglied
- Registriert
- 25 Feb. 2023
- Beiträge
- 153
- Reaktionspunkte
- 29
- Punkte
- 30
- Ort
- Wallenborn
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2006
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
Hallo,
bin heute zum TÜV für eine Wohnmobilzulassung.
Es war auch größtenteils alles vorhanden "ABER" die Lüftungsmöglichkeit war nicht vorhanden.
Ist seit 2 Jahren Pflicht geworden, auch wenn man keinen Gaskocher betreibt.
TÜV meinte Pilz-Lüfter, Lüftungsgitter in der Seite oder Dachfenster mit Zwangslüftung!
Jetzt mal eine frage wie hat Ihr das gelöst?
Will keinen hässlichen Dachlüfter auf dem Dach und auch kein Lüftungsgitter an der Seite.
Habe gesehen, dass der vorne hinter der Batterie zu Spritzwand ein großes Loch ist (vermute die Luftansaugung bei Linkslenkern).
Kann man da die Zwangs-Lüftungsöffnung einbauen, oder soll man sich in die Schiebe-Tür ein Schiebefenster einbauen, bzw. zählt das dann überhaupt zur Zwangslüftung?
bin heute zum TÜV für eine Wohnmobilzulassung.
Es war auch größtenteils alles vorhanden "ABER" die Lüftungsmöglichkeit war nicht vorhanden.
Ist seit 2 Jahren Pflicht geworden, auch wenn man keinen Gaskocher betreibt.
TÜV meinte Pilz-Lüfter, Lüftungsgitter in der Seite oder Dachfenster mit Zwangslüftung!
Jetzt mal eine frage wie hat Ihr das gelöst?
Will keinen hässlichen Dachlüfter auf dem Dach und auch kein Lüftungsgitter an der Seite.
Habe gesehen, dass der vorne hinter der Batterie zu Spritzwand ein großes Loch ist (vermute die Luftansaugung bei Linkslenkern).
Kann man da die Zwangs-Lüftungsöffnung einbauen, oder soll man sich in die Schiebe-Tür ein Schiebefenster einbauen, bzw. zählt das dann überhaupt zur Zwangslüftung?