T5 Alufelgen und Reifen - Tragkraft

hoeckendorfer

Jung-Mitglied
Ort
Glauchau
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04.11.2006
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
wozu?
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS-2 DVD
Extras
Sitzheizung,Parkcontroll,Schlaffunktion,ESP,Lenkradfernbedienung,Standheizung,2. Batterie
Umbauten / Tuning
dunkle Scheiben, Vorhänge im inneren für blickdichtes Schlafverknügen, Scheinwerferblenden 18 Zoll Avanti Felgen mit 245er Schuhen, Black LED Rückleuchten, schwarzes 3. Bremslicht, Multiflexboard Marke Eigenbau, Kühlbox, ...
FIN
W-XXXXXXXXXXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Hallo Busfreunde,

ich brauche neue Sommerreifen und möchte die gleich mit ein paar Schicken Felgen verzieren. Dazu eine kurze Frage zur Tragkraft.

Werte Felge:

Breite: 8 - Zoll: 18 - Einpresstiefe: 45
Lochzahl: 5 - Lochkreis: 120
Mittenloch: 65,1

Werte Reifen:

Breite: 245 - Querschnitt: 45 - Zoll: 18
Traglast: 100 (800 kg/Rad)
Geschwindigkeit: W (270 km/h)
XL - TL

Ist die Tragkraft der Reifen für meinen T5.1 Multivan OK, oder nicht?

Danke
 
Hallo,

das steht doch aber in Deinem Fahrzeugschein drin, welche Tragkraft Du mindestens brauchst, oder?
 
Gutes Argument, darauf hätte ich auch kommen können, naja Donnerstag ist halt der kleine Bruder vom Freitag...
 
Die wichtigste Information aus den Papieren wäre aber nicht die Traglast (da wird 103 o.ä.) drin stehen sondern die Achslast.

Dabei ist, wenn eine AHK verbaut ist, die Erhöhung für die Stützlast zu beachten.

Gruß, Marcus
 
Es ist zwar ab Werk eine AHK eingetragen aber keine dran und ich habe nicht vor, dass so schnell zu ändern, möglicherweise in ein paar Jahren mal. Du hast recht die Achslast steht drin. Ich schwanke zwischen einem 100er (800kg), das mal 4 sind 3200kg, max Gesamt 3000kg, oder einem 103er (875kg) Was ist euer Rat?
 
Das Gesamtgewicht ist irrelevant. Wichtig ist welche Achslasten drin stehen.

Ich persönlich würde einen 103er nehmen - aber das muss jeder selber wissen.

Gruß, Marcus
 
Na das ist doch mal ne klare Antwort - Danke! Die Frage die sich mir allerdings stellt ist, warum dann 100er und 101er für den Bus angeboten werden wenn die nicht so geeignet sind?
 
1. Es gibt T5 die deutlich leichter sind. Bei Trapos geht das bei gesamt 2.600kg los.
2. Manch einer fährt halt mit der minimal möglichen Traglast rum. Ich würde das nicht machen.

Gruß, Marcus
 
Mahlzeit!

Du dürftest eine eingetragene HA-Last von 1575kg haben. Da hast du mit deinen vorgeschlagenen 100er Reifen pro Rad gerade mal 12,5kg Traglastreserve, aber nur, wenn du nie überlädst (bei ´nem 128KW Highline soll Gegenteiliges hin- und wieder vorkommen). Willst du das wirklich so haben?
Nimm Loadindex 103.

hjb
 
Die wichtigste Information aus den Papieren wäre aber nicht die Traglast (da wird 103 o.ä.) drin stehen sondern die Achslast.

Dabei ist, wenn eine AHK verbaut ist, die Erhöhung für die Stützlast zu beachten.

Gruß, Marcus

Die max. Achslasten sind bindend - egal ob mit oder ohne AHK. Es wird also nicht noch die max. Stützlast der AHK auf die max. Achslast (z.B. auf die HA) drauf gerechnet. Der eingetragene Wert ist aber ausschlaggebend für die Reifen, das stimmt. Ab 210Km/h muß dann noch in Abhängigkeit des Geschwindigkeitsindex geguckt werden (nur zur Vollständigkeit).

z.B.:
Gesamtmasse und Achslasten des Zugfahrzeugs
Es wird das Zugfahrzeug mit angekuppeltem Trailer (einschließlich der Stützlast des Trailers) gemessen. Wie schon weiter oben beschrieben wird die Stützlast also so behandelt, als läge sie im Kofferraum des Zugfahrzeugs. Die so gemessenen Werte dürfen die folgenden Angaben in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs nicht überschreiten: Technisch zulässige Gesamtmasse (Angabe F1 und F2) Technisch zulässige maximale Achslasten (Angaben 7.1 bis 8.2) Bei manchen Zugfahrzeugen ist die zulässige Gesamtmasse im Anhängerbetrieb höher, als im Solobetrieb (das ist dann unter Ziffer 21 oder 22 in der Zulassungsbescheinigung vermerkt).
Quelle:TrailerTipps

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.
Quelle:?
 
Die max. Achslasten sind bindend - egal ob mit oder ohne AHK. Es wird also nicht noch die max. Stützlast der AHK auf die max. Achslast (z.B. auf die HA) drauf gerechnet. Der eingetragene Wert ist aber ausschlaggebend für die Reifen, das stimmt. Ab 210Km/h muß dann noch in abhängigkeit des Geschwindigkeitsindex geguckt werden.

Tja, da hast Du das Prinzip hier leider nicht verstanden. Der T5 hat bei Anhängerbetrieb eine erhöhte Achslast an der HA. Diese kompensiert einen Teil des Verlustes durch die Stützlast. Bei Anhängerbetrieb zählt für die Traglast der Reifen diese erhöhte Achslast. - Sie steht auch in den Papieren.

Gruß, Marcus
 
Weshalb habe ich es nicht verstanden? Deinen Beitrag habe ich so verstanden: es ist eine max. Achslast eingetragen und wenn eine AHK verbaut ist, ist zu beachten, dass die Stützlast noch dazu kommt. Das wäre demnach falsch.
Das ein Fahrzeug (ohne AHK) ab Werk eine bestimmte max. Achslast hat und ein identisches (nur zusätzlich mit AHK) eine höhere max. Achslast, ist durchaus denkbar bzw. möglich - darum ging es hier nur nicht und anderes habe ich auch nicht behauptet. Ich wollte nur meine Meinung zu deiner Aussage los werden, da es so, wie von dir geschrieben, eben nicht ganz richtig ist.
 
Beim T5 ist es aber so, dass bei Anhängerbetrieb die max. Achslast an der HA größer ist.

Sprich:

In den Papieren steht Achslast HA = 1575kg.
Unten unter Bemerkungen steht zusätzlich: Bei Anhängerbetrieb HA Achslast +55kg.

Das bedeutet eben, dass die max. HA Achslast von normal 1575kg bei Anhängerbetrieb 1630kg ist.
Diese Achslast gilt aber NUR wenn auch ein Hänger dranhängt.

Das wiederum bedeutet das bei Anhängerbetrieb ein 100er LI eben nicht ausreicht.

Wie ich oben geschrieben habe ist eben bei Anhängerbetrieb die erhöhte Achslast durch die +55kg unter Bemerkungen im KFZ Schein zu beachten.

Das ist eine T5 Spezialität.

Gruß, Marcus
 
Gut, dann war mir diese "T5 Spezialität" nicht bekannt. Mein Transporter hat z.B. hinten eine max. Achslast von 1550Kg (7.2 bzw. 8.2). Die AHK mit 100Kg Stützlast war ab Werk verbaut, aber den Hinweis habe ich nicht. Somit wäre in meinem Fall ein LI von 100 möglich (max. Achslast VA: 1575Kg).
 
Moin also ich hab nen 4Motion und hab mir letztes Jahr neue Felgen gekauft. Da es die Felgen für den T5 nicht gibt musste ich zur Dekra und eine Einzelabnahme machen lassen. Traglast 100 reicht völlig aus, fahr ich ja auch und wurde abgenommen und das mit AHK!
LG
 
Moin also ich hab nen 4Motion und hab mir letztes Jahr neue Felgen gekauft. Da es die Felgen für den T5 nicht gibt musste ich zur Dekra und eine Einzelabnahme machen lassen. Traglast 100 reicht völlig aus, fahr ich ja auch und wurde abgenommen und das mit AHK!
LG

Dann haben sie die Papiere nicht richtig gelesen. In Verbindung mit einer AHK reicht beim 4M LI 100 nicht aus, da die Achslast hinten 1630kg ist.

Ist zumindest bei unserem so: 1575kg HA Achslast + 55kg bei AH Betrieb.

Gruß, Marcus
 
Bin durch Zufall nochmal auf das Thema gekommen und wollte das hier noch mit hinzufügen.
Auf Anfrage wurden mir von VW die 1555Kg hinten mit originaler AHK bestätigt - also keine zusätzliche Bemerkung (+xx Kg Achslast bei Anhängerbetrieb oä.) bei meinem 4Motion.

...Dabei ist, wenn eine AHK verbaut ist, die Erhöhung für die Stützlast zu beachten...

Dazu noch ein paar Infos, wie die Gesetzeslage aussieht:

92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."

nochmal als Link:
92/21/EWG , 95/48EG (Punkt 3.2.3.1)
92/23/EWG (Punkt 3.7.3)


...In Verbindung mit einer AHK reicht beim 4M LI 100 nicht aus, da die Achslast hinten 1630kg ist...

...Das wiederum bedeutet das bei Anhängerbetrieb ein 100er LI eben nicht ausreicht.
Wie ich oben geschrieben habe ist eben bei Anhängerbetrieb die erhöhte Achslast durch die +55kg unter Bemerkungen im KFZ Schein zu beachten...

Somit dürfte geklärt sein, dass ein LI von 100 ausreichen kann. Was am Ende gemacht wird, ist jedem selbst überlassen. Es ist sicher nicht verkehrt etwas Sicherheit in der Traglast zu haben, aber deshalb z.B. den jeweils "tragfähigsten" Reifen der entsprechenden Größe zu fahren ist auch nicht sinnvoll, da sich das Fahrverhalten nicht unbedingt verbessern wird.


Einige Hersteller weisen in den Unterlagen sogar auf das Problem hin:

BMW Katalog, Seite 7


Interessant ist übrigens auch die Sache mit Fahrradträgern. Diese erhöhen die Last auf die Hinterachse ja bekanntlich auch und sind nicht an eine 100Km/h-Begrenzung gebunden. In diesem Fall ist das Gesetz aber so ausgelegt, dass der Reifen nicht über seinem zul. LI betrieben werden darf, da die Betriebsgeschwindigkeit nicht auf 100km/h festgelegt ist und der Träger nicht als Anhänger zählt. Es müßte also theoretisch ein Reifen mit höherer Tragfähigkeit montiert werden (sofern überhaupt möglich..Stichwort: MB 350CDI T-Modell mit 18" Felgen ab Werk -> dort ist serienmäßig der max. LI (97) verbaut, aber - zumindest bei der "Träger-Geschichte" und "max. Beladung" - gar nicht ausreichend, denn Träger nicht gleich Anhänger).

Maastricht sagt den MB-Fahrern z.B.:
"Sie haben noch eine weitere Frage zum Traglastindex 97 der von ihnen genannten Reifen.
Gerne haben wir Ihr Anliegen nochmals aufgegriffen und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Wir erhielten folgende Rückmeldung: Die Betriebserlaubnis bleibt auch mit aktivem Anhängerbetrieb bestehen. Die Erfüllung der Traglast von 100 % wird bei einer Geschwindigkeit von 270 km/h erfüllt. Soweit Sie sich innerhalb der gesetzlichen Geschwindigkeitsgrenzen bewegen, ist die Tragfähigkeit der genannten Rad/Reifenkombination mit weit über 100 % gewährleistet." (MT)

Für einige Verwirrung könnte auch das "VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751" gesorgt haben. Dort war vermerkt, dass der Reifen auch im Falle eines Anhänger nur bis zum zul. LI belastet werden darf. Dieses Merkblatt bezog sich aber auf nachträgliche Änderungen und nicht auf Serienfahrzeuge (mit Serien-AHK). Es wird also zwischen serienmäßiger und nachgerüsteter AHK unterschieden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für den Link und die Infos.

Offensichtlich ist sich selbst der TÜV da nicht einig.

Nach den EU Regeln ist es also zulässig den 100er LI zu fahren.

Ob es auch sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden. - Nicht nur wegen des AH Betriebs sondern auch wenn man eine evtl. Überschreitung der Achslast durch Überladung oder ungünstige Verteilung der Last betrachtet. Ich möchte nicht erleben wie beim Bus auf der AB ein Hinterreifen platzt. Das wird bei dem hohen Schwerpunkt im Falle eines Drehers schnell ein Überschlag werden.

Auch im AH Betrieb ist das alles echt auf Kante genäht - die 100km/h die dort für die Überschreitung des LI genannt sind werden ja auch gerne mal überschritten ...

Gruß, Marcus
 
Also mir persönlich ist es wurscht, fahre eigentlich nie mit Anhänger und wenn doch geh ich davon aus das die Reifen noch genug Sichheitsreserven haben, kommt ja sicherlich auch auf den Luftdruck usw an. Da mir die DEKRA die Dinger abgenommen hat und das obwohl die AHK dran war denk ich mir das alles ok ist, zumal die Jungs auch alles ausgerechnet hatten, sogar das Eigengewicht der Felge.
LG
 
Zurück
Oben