T5.2 Pritsche Doka und die Steuer (zum 100. Mal?)

H

hb_uer

Guest
Hallo zusammen,
wider Erwarten fand ich nichts Entsprechendes zum Thema Steuern im Forum.
Ich war ein paar Tage unterwegs und heute traf mich (fast) der Schlag.

Ich wohne ja in dem Land, in dem das Ministerium Briefe gerne mit dem Polizeihubschrauber zustellt und wo ausschliesslich Projekte gefördert werden, die zum Scheitern veruteilt sind. Von daher ist der Finanzbedarf recht gross. Ein geliehener A8 lang mit Verdunkelung und ein warmes Buffet im Gemeindehaus reichen in der Regel für Subventionen in Millionenhöhe.
Trotzdem überraschte mich der Steuerbescheid, der heute im Briefkasten war.
Unsere Pritsche Doka ist laut Hauptzollamt Stralsund ein PKW.
Ist das nun Dummheit, Dreistigkeit, Beamtenwillkür oder "lege artis"?
Natürlich werde ich Widerspruch einlegen und bin geneigt, einige Medien zu involvieren, wenn ich Aussicht auf Erfolg habe.
Beamtenwillkür und persönliche Vorteilsnahme sind in dem Bundesland, das den Fall der Mauer zumindest in den Amtstuben noch nicht mitgekriegt hat, ein beliebtes Medienthema und der Hauptgrund für die Wahlabstinenz.
;-)

Wie ist Eure Erfahrung mit dem Thema Doka Pritsche Steuer?
Widerspruch oder gleich Medien und Anwalt?

TXS und Gruss
Heinz
PS: Sorry für die harschen Worte und den Wisch Ironie. Unser Multicar wurde trotz "privater" Nutzung als LKW klassifiziert, obwohl er ja eigentlich ein Cabrio mit Hardtop ist.
;-)
Wenn jemand eine Pritsche Doka im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Stralsund mit der Klassifizierung "LKW" hat, bitte ich um eine PN und idealerweise eine (anonymisierte) Kopie des Steuerbescheides.
 
Hallo,

nach welchem Modus hättest du denn gerne dein Doka-Cabrio besteuert, und wie viele weniger Euros wären das?

Gruß

hjb
 
Hallo HJB,
wird die VW Pritsche Doka als LKW besteuert, zahle ich etwa die Hälfte.
Mir geht es aber nicht um die 15 Euro/Monat, sondern darum, dass ein Diener des Volkes willkürlich entscheiden kann. Mal positiv für Schwager, Neffen und Onkel - mal negativ für den Rest.
;-)

Das mit dem Multicar war nur ein ironisches Beispiel. Manche Steuereintreiber argumentieren ja damit, dass ein Privatmann keinen LKW haben kann - trotzdem hat das gleiche Hauptzollamt das Multicar als LKW klassifiziert.
Cabrio deshalb, weil man das Dach des Multicar in 5 Minuten abnehmen kann.
:-)

Gruss
Heinz
 

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irgendwo in den Tiefen des Forums laufen gerade ähnliche Beiträge, was die Besteuerung als LKW angeht. Dort versuchen einige betroffenen ebenfalls per Kontakt zum zuständigen Zollamt die Kriterien für die Besteuerung schriftlich zu bekommen.
 
Hallo hb_uer,
ich denke mal die Steuer(art) richtet sich nach der Eintragung im Brief/Schein. Dort steht doch, als was das Fahrzeug zugelassen ist.
Siehe Nr. 5 der Zulassungsbescheinigung II.

Was da steht wird auch besteuert.
Wenn da PKW steht hast Du bei der Zulassungsstelle nicht aufgepasst :uuups:

Dann hilft nur umschlüsseln.

Gruß AudiMQ
 
@ hb_uer
Natürlich laufen meine T4 und T5 DoKa als LKW!
Der 2.8 to T4 kostet 160€, der 3.0 to T5 172 € Steuer.

Betreibst du denn ein Gewerbe oder nutzt du die DoKa privat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
im Brief steht "Fahrzeuge zur Güterbeförderung - Lastkraftwagen bis 3,5t"
Ich habe kein Gewerbe, nutze das Fahrzeug aber primär im Forst oder zum Baustofftransport, damit unsere Ruine in Eigenleistung irgendwann mal zu einem Haus wird.
Es ist ein tolles Auto - keine Frage, aber er ist nicht wirklich als Alltags-PKW geeignet - besonders als eher leistungsschwacher Benziner.
Das mit der privaten Nutzung eines LKW wurde beim Multicar problemlos anerkannt.
Ausserdem haben wir ja zwei "ordentliche" PKWs.
Ich lege jetzt erstmal Widerspruch ein. Laut Händler haben wir die einzige T5 Pritsche Doka, die ein PKW ist - zumindest hier im Landkreis.

Gruss
Heinz
 
Hallo,

ich gehöre zwar nicht zum Einzugsgebiet vom HZA Stralsund, aber diese Ansage zur PkW-Besteuerung einer Doka könnte man schon als Willkür auslegen. Bei der Doka ist das Verhältnis von zu transportierender Nutzlast auf der Pritsche zur Gesamtmasse der zu befördernden Personen zugunsten der Nutzlast auf der Pritsche. Verhältnis Länge der Pritsche zu Länge der Kabine wiederum zugunsten der Pritsche.

Hab jetzt mal fix einen meiner Bau-Geschäftspartner angerufen und ihn nach den Steuerbescheiden seiner 2 Dokas gefragt:
"Lkw-Besteuerung, sonst wäre das ja der absolute Supergau bezügl. 1%Regelung alternativ Fahrtenbuch."

Grüße Trans4mo
 
Hallo nochmal,

Widerspruch wegen Falschbesteuerung an die OFD/HZA.

Das HZA ist im Sinne der ZV nicht berechtigt Umschlüsselungen vorzunehmen.

Einer Besteuerung eines LKW als Pkw muß im Sinne der ZV eine Umschlüsselung

durch die ZuSt. vorangehen. Diese wiederum muß der Halter beantragen.

Gruß AudiMQ
 
Hallo,

für die Besteuerung ist nicht der Eintrag im Fahrzeugschein bindent!
Ich hatte vor einigen Jahren ein ATV (Kodiak 450) auf unseren ldw. Betrieb zugelassen und extra die Besteuerung vorher extra mit dem FA abgesprochen. Im Schein war war das Quad als Ackerschlepper/Zugmaschine eingestuft, und dabei kamen ca 30 Euro im Jahr mit schwarzem Kennzeichen heraus. Daraufhin habe ich keinen Antrag auf grüne Nummern gestellt, um den Aufwand zu sparen und für den Fall, dass ich mit dem ATV doch mal einen Sonntagsausflug machen möchte (wozu es aber nie gekommen ist).
Nach etwa 3 Jahren jedenfalls erhielt ich dann plötzlich vom FA die Aufforderung über 600 Euro (!) für die letzten Jahre nachzuzahlen! Anscheinend gab es einen Erlass, die ATV´s grundsätzlich als PKW zu besteuern, und zwar Rückwirkend!!! Dabei war es auch scheissegal das "Trecker" im Schein stand, und ich das Fahrzeug auch nur landwirtschaftlich genutzt habe.
Um die Nachzahlung kam ich leider nicht herum, da mir das aber alles zu blöd und willkürlich war, und ich eh so gut wie gar nicht auf öffentlichen Strassen fuhr habe ich das Ding dann aus Trotz ganz abgemeldet, so hat das FA dafür gar nichts mehr bekommen! -Und für die paar mal auf der Strasse gab es dann auch eine ganz pragmatische Lösung...
 
Hallo, ich möchte das Thema aufgreifen und nachfragen ob diese Art der Besteuerung vor allem bei den T5.2 Doka's passiert respektive jemals beim T5.1 Doka vorgenommen wurde. Mir ist bei meiner Recherche ein grundlegender Unterschied aufgefallen. Dazu habe ich einige Zulassungsbescheinigungen vom T5.1 und T5.2 verglichen. Ob es sich hier um einen Fehler seitens VW handelt kann ich aber nicht beurteilen. Nähere Infos gerne per PM.
 
Jetzt habe ich auch Weihnachtsgrüße vom Hauptzollamt bekommen!
evil.png

Mein T4 Pritschenfahrzeug mit Doppelkabine läuft seit 1997 als 2.80 to LKW.
Damals war die Bundesweher, also der Staat selbst der Eigentümer.
Sicherlich hat man das mittlerweile vergessen.
rolleyes.png


Den Einspruch werde ich von meinem für Verkehrsrecht zuständigen Rechtsanwalt verfassen lassen!

Zoll 1.jpg Zoll 2.jpg
 
Knalltütenverein!:evil:
 
Auf Seite zwei schreiben diese Lebewesen unter Grundlagen der Festsetzung:
"Fahrzeugart: Lastkraftwagen"

Ich freue mich jetzt schon darauf, was mein Rechtsanwalt denen schreiben wird. ;)
 
Gutes gelingen!
 
In den am mich gesandten Weihnachtsgrüßen ebenso. Ich nehme nächste Woche erst mal telefonischen Kontakt mit dem Amtsschimmel auf. Bin gespannt, was das für ein Gefasel am anderen Ende der Strippe wird.
 
Um meinen TransVan aus Ösiland von 2011. Da hat das HZA Dresden vor Weihnachten nun auch so absonderliche Ideen verschickt. Ist nun mal schnell ein Pkw daraus geworden. Natürlich rückwirkend mit satter Nachzahlung.X(
 
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