T5.2 EZ: 11/13 mit ca. 2500 km

Schaut ja keiner drauf, man vertuscht ja nichts oder hat gar eine Betrugsabsicht.
Nicht dass VW es nicht verdient hätte, aber wie nennt man es denn, wenn man etwas so aussehen lässt, als hätte man es nicht gemacht und wenn man genau weiß, dass der andere es nicht gutheißt?
 
Juristisch gesehen hast Du natürlich recht und meine Formulierung war ungenau. Aber ich sehe rein Moralisch schon einen Unterschied darin, ob man

A: Einen Mangel am AGR in Bester Absicht abzuwenden versucht (Präventiver Austausch AGR Modul) - und sollte dies nicht gelingen, mittels Aufkleber am neuen Modul verhindert, dass Diskussionen aufkommen und VW sich schlimmstenfalls ein weiteres Mal drückt und die Kulanz ablehnt

oder B: Man am Fahrzeug irgendetwas modifiziert oder verschleiert, um sich bei VW eine Leistung zu erschleichen, die einem im Normalfall gar nicht zusteht. Bspw. mutwilliges Herbeiführen eines AGR Fehlers um einen Modultausch auf Garantie zu erschleichen. Letzteres ist für mich Betrug.

Aber genau genommen gibt es natürlich nur eine korrekte Antwort: Wenn VW später Kulant sein soll, muss das AGR bei VW auf Kundenwunsch getauscht werden.
 
Bezüglich der Freien Werkstatt, kommt mir die Frage Garantie, Gewährleistung usw in den Sinn. Kann mir VW einen Strick daraus drehen wenn ich das da machen lasse?
Strick drehen kann man es nicht nennen. Was die Gewährleistung betrifft, hat es rechtlich keinen Einfluss, allerdings sind Gewährleistungsansprüche nur in den ersten 6 Monaten leicht durchzusetzen, danach nur noch schwer oder mit Gutachter und Anwalt, falls die Werkstatt sich wehrhaft anstellen möchte (Stichwort Beweislastumkehr, DU musst beweisen, dass ein Mangel beim Kauf schon dran war). So gesehen also in Teilen dann doch wieder irgendwie Kulanzabhängig.
Garantie ist allein von den Garantiebedingungen abhängig - genau lesen! Ich kann mir allerdings schwer vorstellen, dass sie dir darin die Nutzung einer anderen Werkstatt verbieten (dürfen), solange es sich nicht um eine Garantiereparatur handelt, und das tut es hier ja nicht.
Nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeit bist du dann zu 100% auf Kulanz angewiesen und Kulanz ist ja etwas völlig freiwilliges. VW kann sich hier als Wohltäter aufspielen oder auch nicht - ganz nach Belieben. Wenn VWN oder die Werkstatt der Ansicht sind, dass jemand, der sein Geld zu anderen Werkstätten bringt, ihrer Gnade nicht würdig ist, dann gibt es auch nichts. Und davon darfst du wohl ausgehen, wenn sie je rauskriegen sollten, dass du ohne Not anderswo schrauben lässt.

Wenn du fest davon überzeugt bist, dass der Kühlertausch den teuren Motortod wirkungsvoll verhindern wird, kannst du auch ohne Kulanz noch glücklich werden, denn bei den meisten anderen Sachen kann der Preisvorteil einer freien Werkstatt den ggf. verspielten Kulanzvorteil weitgehend ausgleichen.
 
Bezüglich der Freien Werkstatt, kommt mir die Frage Garantie, Gewährleistung usw in den Sinn. Kann mir VW einen Strick daraus drehen wenn ich das da machen lasse?
Wenn du das AGR Version D direkt von VW nimmst sehe ich bei Verwendung von Originalteilen kein Problem, wegen Kulanz oder Gewährleistung. Wenn du aber ganz auf Nummer sicher gehen willst, ziehst du den Aufkleber eben ab, ist bei der letzen Motorwäsche verloren gegangen;), dann ist der Tausch nicht mehr nachvollziehbar.
 
Wenn du das AGR Version D direkt von VW nimmst sehe ich bei Verwendung von Originalteilen kein Problem, wegen Kulanz oder Gewährleistung. Wenn du aber ganz auf Nummer sicher gehen willst, ziehst du den Aufkleber eben ab, ist bei der letzen Motorwäsche verloren gegangen;), dann ist der Tausch nicht mehr nachvollziehbar.
Ein Originalteil ist sicher ein Muss für die Kulanz, aber VW-Werkstätten können sehr leicht feststellen, ob auch eine VW-Werkstatt es verbaut hat.
Bist du sicher, dass VW-Leute das nicht an ggf. geänderten Gehäuseteilen oder Markierungen erkenben können?
 
Ich habe noch keine Version D in echt gesehen, kenne nur meine Version A:), bin mir aber 1000% sicher das die VW Leute die ich bis jetzt kennenlernen durfte, den Unterschied auch nach der 10. Schulung nicht erkennen.
Für das gewechselte AGR Version D würde außerdem 2 Gewährleistung auf Arbeit und Teile von der freien Werkstatt bestehen.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, bekam der TE 900€ Nachlass. Der AGR-Wechsel kostet bei VW runde 1200€. Das bedeutet, es müssen netto lediglich 300€ aufgewendet werden, um AGR-D zu bekommen. Da sollte keine Sekunde gezögert werden. Termin machen, Bus hinstellen, machen lassen. Bis dahin würde ich den Bus nach Möglichkeit nicht nutzen. Ein Ölwechsel dürfte nach der längeren Standzeit auch nicht schaden, eventuell mitgebrachtes Öl 507.00 einfüllen lassen. Dann gibts keinerlei Debatten bzgl. Gewährleistungsfragen.
 
Ich habe noch keine Version D in echt gesehen, kenne nur meine Version A:), bin mir aber 1000% sicher das die VW Leute die ich bis jetzt kennenlernen durfte, den Unterschied auch nach der 10. Schulung nicht erkennen.
Für das gewechselte AGR Version D würde außerdem 2 Gewährleistung auf Arbeit und Teile von der freien Werkstatt bestehen.
Gut, ob das Werkstattpersonal das mitbekommt (oder überhaupt viel mitbekommt) ist mal eine andere Diskussion Wert. Wenn es darum geht, ein paar Tausender auszuspucken, könnte VW aber auch Leute dran stellen, die das können. Im einfachsten Fall haben sie im Werk eine simple Kerbe irgendwo angebracht, nur zu Unterscheidung, nur für genau eben diesen Fall.:uuups:

Die Gewährleistung auf den Kühler selbst ist eher uninteressant (der Kühler dürfte wohl in 2 Jahren kaum kaputt gehen), dass der Motor verrecken könnte ist hier doch das Problem - da nutzt die Gewährleistung herzlich wenig. Außer einer wollte versuchen, den Motor als Folgeschaden anerkennen zu lassen, aber das brauchst du hierbei gar nicht erst probieren.
 
Ich habe heute zwei Händler kontaktiert, dem einen ist eine Version D nicht bekannt (hab dennoch KVA für AGR ohne Kühler vorliegen 500€) und der andere sagt er würde es nicht empfehlen ( aber KVA über 1200€ incl. Kühler , Rohren usw.), verweisst eher auf ausgeglichene Fahrweise und abwarten.

Wohl bemerkt habe ich gesagt ich zahle es selbst.

Macht AGR wechsel ohne Kühler sinn?
 
Klar, er verdient hinterher auch mehr an dir, wenn er den kompletten Motor tauschen darf.

Lies dir noch mal in Ruhe die letzten 15-20Seiten des "unendlichen" Ölverbrauchsthreads durch, ich denke, das wird deine Entscheidung beflügeln.

Und: Nein, AGR-Tausch ohne Kühlertausch macht KEINEN Sinn, dann schon eher anders herum.
 
Unter meinem Nick im Ölverbrauchsthread findest Du auch den Pierburg-Aftermarket Kühler (dessen Teilenummer sich zu Version D nicht geändert hat, aber dennoch die neueste Version ist. Genau genommen ist der VW Aufkleber Original drauf und ein weiterer Pierburg drübergepappt. Ziehst letzteren ab - et voila - VW Originalkühler für ca. 550€ statt 900€)

Mein KV war 450€ für den Einbau bei mitgebrachter Kühlereinheit. Gebraucht werden neben dem AGR Kühlermodul noch 4 Dichtungen und 4 Schrauben (alles im Beitrag unter meinem Nick).

Die Tipps wie "nie gehört", "sachte fahren" usw. kannst alle vergessen. Gerade beim sachten Fahren ist das AGR fast immer offen und der Verschleiß kommt besonders früh. Dann schon eher Anhänger und Vollgas.
 
Ich habe soeben ein KVA von VW für den Wechsel auf 03L115512D für 1066€ incl Mwst bekommen.

Ich denke das passt, dann habe ich alles aus einer Hand und bin auf der etwas sichereren Seite .

Danke nochmal an euch
 
Just do it - und dann genieß deinen neuen Bus !!! :D
 
Super Angebot!
 
Passt doch, dann hast du den ersten 132kw BiTdi in der Geschichte, mit Originalmotor !!,
der nicht den Öltod stirbt:)
 
Passt doch, dann hast du den ersten 132kw BiTdi in der Geschichte, mit Originalmotor !!,
der nicht den Öltod stirbt:)

Meiner fährt noch, mittlerweile mit D-Kühler.

Ich habe soeben ein KVA von VW für den Wechsel auf 03L115512D für 1066€ incl Mwst bekommen.

Im Februar habe ich von A auf D Kühler wechseln lassen, das hat mich in der mich betreuenden, freien Werkstatt 1211,49 € gekostet.
Der Wechsel beinhaltet neues Motoröl und neues Kühlmittel.
 
Hallo zusammen,

Seit heute ist Version D drin, hat zwar 67 cent mehr gekostet als der KVA, aber das kann ich verkraften . Den freundlichen kann ich echt empfehlen.

Wieso erst jetzt der Wechsel?! Ich dachte mir, ich schreibe mal einen lieben netten Brief an VWN ( incl. aller notwendigen Infos, RTWs Norwegen etc.) mit der höflichen Nachfrage, ob an einer Beteiligung oder gar Übernahme der Kosten interesse besteht...?!?
Wurde verneint. War aber ein versuch wert.

Trotzdem meinen besten Dank an euch! Hoffe ich mal das es sich gelohnt hat......
 
Haben unseren T5.2 von 2011 mit 132 KW DSG 4Motion erst seit einem Monat und jetzt erst 51.000 km.
Wo dran erkenne ich den Unterschied des Bauteils, wo sitz es und kann ich selber nachsehen ob das bei mir
schon mal gewechselt wurde?
 
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