t018681
Aktiv-Mitglied
- Registriert
- 19 Juli 2007
- Beiträge
- 64
- Reaktionspunkte
- 3
- Punkte
- 30
- Ort
- 4310 Rheinfelden
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- Januar 2008
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- RCD200 MP3
- Extras
- 2. Batterie und Dieselstandheizung / drehbarer Beifahrersitz / LR /
- Umbauten / Tuning
- - MV Stossstange und Scheinwefer, SCA 192 Schlafdach, Gasflasche und Gasflschenschrank, Küchen (herausnehmbar + Eigenbau) , Liege bzw. Board (herausnehmbar), Rolladenschränke, B6 Stosstämpfer, Meyle Koppelstangen, H&R Stabi, 17´ Bremse
- FIN
- WV2 ZZZ 7HZ 8H08 8xXX
Hallo Liebe Schweizer Board Mitglieder,
ich habe meinen T5.1 mit 174 PS (auch gekauft in der Schweiz) , in einem Schweizer VW Nutzfahrzeugzentrum nach vorheriger Abklärung mit dem Serviceleiter, mit allen den bekannten Original VW Teilen auf die 17 Zoll Bremse (auch die vom T5.1) an der VA umrüsten lassen.
Der VW Serviceleiter hatte vorher keine genauen Kenntnisse über die Umrüstung der 16 Zoll auf die 17 Zoll Bremse. Aber nach ein paar Tagen er hat mir versichert, dass er das mit der MFK abgeklärt hat und diese ihm zugesichert haben, dass dies zwar vorgeführt / abgenommen werden muss, aber in Ordnung geht wenn ausschliesslich Original VW Teile verwendet werden. Leider hat er das nicht schriftlich gemacht ! (im Nachhinein betrachtet).
Nun hatte ich die Umrüstung durchgeführt und bin mit der Rechnung zur MFK. Dort hat man mir die Abnahme aber nicht erteilt. Man sagte mir ich bräuchte eine Bescheinigung vom VW / dem VW Importeur, dass man dem Umbau so durchführen kann.
Ich denke dies entspricht der im Board auch schon veröffentlichten "Unbedenklichkeitsbescheingung" von VW für Deutsche Busbesitzer.
Nun hat der Serviceleiter über den Schweizer Importeur AMAG diese Bescheinigung (auch mit dem Deutschen VW Muster) angefordert.
AMAG hat beim VW Werk in Deutschland sich rückversichert und mir danach folgende Bescheinung ausgestellt:
---------
Die Volkswagen AG hat keine Bedenken gegen den Einbau der kompletten 17" Bremsanlage. Im Zuge dieser Umrüstarbeiten muss der jeweilige Serienstand des entsprechenden Typs gewährleistet sein.
Für die Umbauarbeiten ist der Ausführende voll verantwortlich, ebenso für Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind. Der Umbau sowie die Zulassung sind vorgängig mit dem Strassenverkehrsamt abzuklären.
--------
Ich dachte, damit ist der Fall erledigt. Doch ein Prüfer der MFK hat gegenüber dem Serviceleiter weitere Bedenken geäussert oder Fragen aufgeworfen, die nicht mehr nachzuvollziehen sind.
Irgendwie meinte man, das "keine Bedenken haben" ist etwas anderes in der Schweiz wie im Deutschen "UnBEDENKLICHKEITsbescheinigung" und irgendwie macht man sich Gedanken
wegen der langfristigen Haltbarkeit der Bremse und wegen möglicher Probleme in der Garantie / Gewährleistung. Alles so wirres Zeug (in diesem Fall).
Genauer kann ich es nicht sagen, weil ich beim Gespräch nicht dabei war, und ich es auch nur kurz mitgeteilt bekommen habe. Alle Hinweise auf den mit in Deutschland schon vielfach bekannten, geprüften und vom TÜV abgenommenen Umbau und die Verfügbarkeit der Bremse in einigen Serienmodellen verhallen irgendwie unberücksichtigt. Es ist auch die Original VW Bremse eingebaut worden und kein China-Zubehöhrteil, und
letztendlich erhöht sich ja auch die Sicherheit im Strassenverkehr durch die bessere Bremse. Das Auto ist im identischen Serienzustand, aber ..... irgendwie kennen die den T5 Bus nicht und haben wohl das Gefühl einen total gefährlichen und ungewöhnlichen Umbau abnehmen zu lassen, wofür sie keinerlei Verantwortung übernehmen wollen.
Kurzum. Hier mein verzweifelter Hilferuf. Hat jemand von Euch
- in der Schweiz diesen Umbau auch gemacht und
- ihn bei der MFK vorgeführt und abgenommen bekommen
- wie sehen Eure Bescheinigungen von VW/AMAG aus
- würdet Ihr mir Eure Stammnummer und MFK/Kanton nennen,
damit der MFK Prüfer sich mit einer anderen MFK kurzschliessen kann und der Alptraum endlich ein Ende hat.
Ich bin echt langsam am verzweifeln und die Fristen zur Vorführung laufen auch bald ab.
Gerne auch wenn gewünscht per persönlicher Mail.
Vielen Dank im voraus für jede erdenklich Unterstützung von Euch.
Herzliche Grüsse, Frank
ich habe meinen T5.1 mit 174 PS (auch gekauft in der Schweiz) , in einem Schweizer VW Nutzfahrzeugzentrum nach vorheriger Abklärung mit dem Serviceleiter, mit allen den bekannten Original VW Teilen auf die 17 Zoll Bremse (auch die vom T5.1) an der VA umrüsten lassen.
Der VW Serviceleiter hatte vorher keine genauen Kenntnisse über die Umrüstung der 16 Zoll auf die 17 Zoll Bremse. Aber nach ein paar Tagen er hat mir versichert, dass er das mit der MFK abgeklärt hat und diese ihm zugesichert haben, dass dies zwar vorgeführt / abgenommen werden muss, aber in Ordnung geht wenn ausschliesslich Original VW Teile verwendet werden. Leider hat er das nicht schriftlich gemacht ! (im Nachhinein betrachtet).
Nun hatte ich die Umrüstung durchgeführt und bin mit der Rechnung zur MFK. Dort hat man mir die Abnahme aber nicht erteilt. Man sagte mir ich bräuchte eine Bescheinigung vom VW / dem VW Importeur, dass man dem Umbau so durchführen kann.
Ich denke dies entspricht der im Board auch schon veröffentlichten "Unbedenklichkeitsbescheingung" von VW für Deutsche Busbesitzer.
Nun hat der Serviceleiter über den Schweizer Importeur AMAG diese Bescheinigung (auch mit dem Deutschen VW Muster) angefordert.
AMAG hat beim VW Werk in Deutschland sich rückversichert und mir danach folgende Bescheinung ausgestellt:
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Die Volkswagen AG hat keine Bedenken gegen den Einbau der kompletten 17" Bremsanlage. Im Zuge dieser Umrüstarbeiten muss der jeweilige Serienstand des entsprechenden Typs gewährleistet sein.
Für die Umbauarbeiten ist der Ausführende voll verantwortlich, ebenso für Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind. Der Umbau sowie die Zulassung sind vorgängig mit dem Strassenverkehrsamt abzuklären.
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Ich dachte, damit ist der Fall erledigt. Doch ein Prüfer der MFK hat gegenüber dem Serviceleiter weitere Bedenken geäussert oder Fragen aufgeworfen, die nicht mehr nachzuvollziehen sind.
Irgendwie meinte man, das "keine Bedenken haben" ist etwas anderes in der Schweiz wie im Deutschen "UnBEDENKLICHKEITsbescheinigung" und irgendwie macht man sich Gedanken
wegen der langfristigen Haltbarkeit der Bremse und wegen möglicher Probleme in der Garantie / Gewährleistung. Alles so wirres Zeug (in diesem Fall).
Genauer kann ich es nicht sagen, weil ich beim Gespräch nicht dabei war, und ich es auch nur kurz mitgeteilt bekommen habe. Alle Hinweise auf den mit in Deutschland schon vielfach bekannten, geprüften und vom TÜV abgenommenen Umbau und die Verfügbarkeit der Bremse in einigen Serienmodellen verhallen irgendwie unberücksichtigt. Es ist auch die Original VW Bremse eingebaut worden und kein China-Zubehöhrteil, und
letztendlich erhöht sich ja auch die Sicherheit im Strassenverkehr durch die bessere Bremse. Das Auto ist im identischen Serienzustand, aber ..... irgendwie kennen die den T5 Bus nicht und haben wohl das Gefühl einen total gefährlichen und ungewöhnlichen Umbau abnehmen zu lassen, wofür sie keinerlei Verantwortung übernehmen wollen.
Kurzum. Hier mein verzweifelter Hilferuf. Hat jemand von Euch
- in der Schweiz diesen Umbau auch gemacht und
- ihn bei der MFK vorgeführt und abgenommen bekommen
- wie sehen Eure Bescheinigungen von VW/AMAG aus
- würdet Ihr mir Eure Stammnummer und MFK/Kanton nennen,
damit der MFK Prüfer sich mit einer anderen MFK kurzschliessen kann und der Alptraum endlich ein Ende hat.
Ich bin echt langsam am verzweifeln und die Fristen zur Vorführung laufen auch bald ab.
Gerne auch wenn gewünscht per persönlicher Mail.
Vielen Dank im voraus für jede erdenklich Unterstützung von Euch.
Herzliche Grüsse, Frank



montieren lassen, war auch bislang davon ausgegangen, dass alles rechtens sei. Bei meinen Recherchen hatte ich damals nichts gegenteiliges gefunden.