AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?
Hallo,
Das stimmt auch leider nicht.
Diese Module haben die beschriebene E-Zulassung als Linse - dazu gibt es dann noch eine ABE für die beschriebenen Scheinwerfer.
D.h. mit ABE überhaupt kein Problem.
Wird so eine Linse in einen anderen Scheinwerfer eingebaut als in der ABE beschrieben, benötigt man eine Einzelabnahme - für alles was da dann zu beachten ist, gibt es eine Ausführungsbestimmung - das war unsere "Bibel" bei der Aufbereitung von Oldtimern oder zum Beispiel Umbau eines Willy Jeep´s für deutsche Straßen - deren Scheinwerfer kein einziges E-Kennzeichen haben - lasse ich so einen Wagen nach 15 Jahren wieder zu, ist das eine Neuzulassung - diese erfolgt dann mit Scheinwerfer ohne E-Zulassung
.
Ich war mit den Scheinwerfern aus dem ersten Link bei einem Sachverständigen - der hat mich informiert, was ich beim Einbau beachten muss und welche Vorgaben gegeben sind = umgebauter betriebssicherer Zustand des Scheinwerfers ,Dokumentation des ordnungsgemäßen Einbaus - korrekte Einstellung und vorschriftsmäßige Einstellmöglichkeiten und vorschriftsmäßige Ausleuchtung, ALWR und SWRA.
Der SW als solches muß dafür erstmal eine E Zulassung haben.
Eine Einzelabnahme erfolgt unabhängig von einer E-Zulassung.
Entspricht so ein Scheinwerfer den Vorgaben in Bezug auf Ausleuchtung, Einstellmöglichkeiten usw. bekommt so ein Scheinwerfer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Um diese zu erstellen kann sich ein Prüfer auf eine E-Zulassung berufen - oder muss eben selber prüfen ob die technischen Vorgaben - in diesem Fall eine erkennbare Lichtgrenze vorhanden ist.
Ich bin zwar nicht wegen Scheinwerfern immer regelmäßig bei Sachverständigen - sondern wegen anderen Bauteilen.
So gibt es die Regel das in der EU nur noch elektronische Geräte oder Bauteile mit CE-Kennzeichnung neu in Betrieb genommen werden dürfen - aber per "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bzw. Einzelabnahme ist auch das kein Problem - da wird einfach zu Grunde gelegt, das dieses Gerät schon mal hier in Betrieb war und alles ist in Ordnung.
- Es gibt eine Mängelkarte, ein Bußgeld von rd. 120 EUR und 3 Punkte.
- Wenn man nachts unterwegs ist dann wird die Weiterfahrt untersagt.
.....auch hier gilt für einen Polizisten das Gebot der Verhältnismäßigkeit - frag mal @Dobbie ob er wegen so was so ein Fass auf macht - überschreitet hier in Gesetzeshüter seine Kompetenzen kann er schneller Probleme bekommen, als er gucken kann.
Derartige Maßnahmen erfolgen bei Verstößen gegen den Lärmschutz (Auspuff) - oder Umweltbestimmungen (Tuning) - oder Gefährdung von Leib und Leben anderer z.B. durch
Alkohol, unsichere Fahrzeugzustand etc. - aber nicht wegen einem Xenon Lämpchen oder Kennzeichenbeleuchtung
Ich finde es schon sehr bedenklich das hier mit fast jedem Vorhaben oder Idee die "Bußgeld Keule" oder Gesetzestexte auf den Tisch gelegt werden.
Es liegt immer noch in der Eigenverantwortung des Betreibers wie er mit solchen Einbauten umgeht.
Für praktisch jede Vorschrift gibt es eine Ausnahme oder eine logische gesetzeskonforme Lösung.
Ich möchte hier auf keinen Fall alles Pauschal schön reden, es gibt sicherlich Ein- oder Umbauten, wo insbesondere in Bezug auf Sicherheit für sich und andere, Vorgaben zwingend eingehalten werden müssen - aber, wir Deutschen sind nun mal im Hinblick auf Gesetze, Vorschriften und Abgaben - das vermutlich bekloppteste Volk auf unserer Erde, da muss man es doch nicht noch wegen so einer Sch..... Xenon Lampe auf die Spitze treiben.
Nicht jeder von uns entspricht der Norm - und doch wird er nicht gleich eingeschläfert - wenn ich jetzt meine Macken aufzählen würde, würde ich vermutlich gleich aus dem Verkehr gezogen, aber weil auch hier die Ausnahme gilt, laufe ich als "Sonder Edition" immer noch frei herum, bzw. werde abseits der Norm auf dieser Erde geduldet.
So wie ich das sehe, bin ich aber nicht alleine ...........
Gruß
Claus