T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Bullbaer

Jung-Mitglied
Ort
NRW
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2008
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
frisches Öl
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Radio / Navi
RCD200 MP3
Extras
2. Klima
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Moin

Projekt Zwo ist aber die einzige legale Xenon Geschichte für den Bus
alle anderen haben keine Zulassung
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Moin

Projekt Zwo ist aber die einzige legale Xenon Geschichte für den Bus
alle anderen haben keine Zulassung

Stimmt nicht ganz, es gibt auch noch eine Version von V-Maxx
http://www.vmaxx.de/de/index.php?fz=31&cat=2&prod=2102&left=7&img=31_vt00979.jpg
Die Bastelarbeit oben aus dem Link würde ich allerdings meiden. Entweder, man hat das Geld für was vernünftiges, oder man lässt es und gefährdet mit solchem Plunder nicht andere Verkehrsteilnehmer.
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo Georg,

das ist aber kein Xenon!
xenon gibts nur P2 & später glaube ich von VW.
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo,

da ich in meinem Bussi die Nachrüstung von P2 habe, gehen mir bei dem Angebot insbesondere die Sensoren am Fahrzeugboden ab. Wie will denn der Scheinwerfer wissen, wie er stehen soll?

Aber vor allem fehlt im Lieferumfang die ABE. Ich führe die ABE immer bei mir im Fahrzeug mit, da die Scheinwerfer bei mir nicht eingetragen sind...

Das Auto kannst Du mit den Brennern wahrscheinlich bei jeder Polizeikontrolle oder TÜV-Prüfung direkt stehen lassen.

Gruß
Steven
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Und das bei vmaxx sind hella scheinwerfer!
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

N'abend!

Ich hatte solche Scheinwerfer verbaut.
Vom Licht her waren die top!
Aber für den Seelenfrieden habe ich dann letztlich auf P2-Xenons umgebaut.

Polizeikontrolle war drei Mal kein Problem.
Für die HU muss man dann alle zwei Jahre schrauben.

JA, sind nicht zugelassen, das muss jedem klar sein; was aber nichts daran ändert, dass sie trotzdem gutes Licht geben.

Gruß,
Klaus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo,

JA, sind nicht zugelassen, das muss jedem klar sein; was aber nichts daran ändert, dass sie trotzdem gutes Licht geben.

Über das Thema "Zugelassen" wird leider sehr viel Unsinn erzählt - es ist unwahr, das wegen so etwas der Versicherungsschutz verloren geht oder die Polizei so ein Fahrzeug still legt.
Unterhaltet euch darüber mal mit einem echten Verkehrspolizisten .......wo ist eigentlich @Dobie ???

Grundsätzlich kann man alles per "Einzelabnahme" zu lassen - es gibt mittlerweile sogar von hella Einbau Linsen (Xenon) die in einen normalen Scheinwerfer verbaut werden dürfen - dazu eine ABE.

Für den Betrieb von Xenon Scheinwerfern ist eine ALWR und SWRA in Deutschland nötig - damit fährt man zum TÜV - bzw. nicht zum TÜV sondern zu einem Sachverständigen mit Sachverstand und bekommt dazu ein Gutachten = fertig.
Ich habe früher Oldtimer restauriert - da muss im Prinzip alles per Einzelabnahme abgenommen werden.

Falls du diese Scheinwerfer aus dem ersten Beitrag möchtest - ich habe einen Satz ganz neu bei mir rum liegen und würde die abgeben.
Meine haben rund um die Xenon Linse sogar die "Angle Eyes" integriert.

Gruß
Claus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo,
- es gibt mittlerweile sogar von hella Einbau Linsen (Xenon) die in einen normalen Scheinwerfer verbaut werden dürfen - dazu eine ABE.

Gruß
Claus

Wusste ich auch noch nicht! Hat das schon mal Deines Wissens jemand am T5 gemacht?

LG

Dirk
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Das stimmt auch leider nicht.

Es gibt von Hella Nachrüstmodule für verschiedene FZG - z.B. Golf V. Nicht aber für den T5.

Weiterhin gibt es Einbau SW Module für Kleinserienhersteller. Die kann man aber auch nicht einfach in ein existierendes FZG einbauen.


Die Diskussion haben wir alle paar Monate.

Man kann auch keine nicht zugelassenen Xenon SW per Einzelabnahme eintragen lassen. Der SW als solches muß dafür erstmal eine E Zulassung haben. Diese Zulassung kostet einen 5-6 stelligen Betrag.

Wenn man mit nicht zugelassenen Xenon SW angehalten wird passiert folgendes:

- Es gibt eine Mängelkarte, ein Bußgeld von rd. 120 EUR und 3 Punkte.
- Wenn man nachts unterwegs ist dann wird die Weiterfahrt untersagt.

Gruß, Marcus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo,

Das stimmt auch leider nicht.

Diese Module haben die beschriebene E-Zulassung als Linse - dazu gibt es dann noch eine ABE für die beschriebenen Scheinwerfer.
D.h. mit ABE überhaupt kein Problem.
Wird so eine Linse in einen anderen Scheinwerfer eingebaut als in der ABE beschrieben, benötigt man eine Einzelabnahme - für alles was da dann zu beachten ist, gibt es eine Ausführungsbestimmung - das war unsere "Bibel" bei der Aufbereitung von Oldtimern oder zum Beispiel Umbau eines Willy Jeep´s für deutsche Straßen - deren Scheinwerfer kein einziges E-Kennzeichen haben - lasse ich so einen Wagen nach 15 Jahren wieder zu, ist das eine Neuzulassung - diese erfolgt dann mit Scheinwerfer ohne E-Zulassung:rolleyes:.

Ich war mit den Scheinwerfern aus dem ersten Link bei einem Sachverständigen - der hat mich informiert, was ich beim Einbau beachten muss und welche Vorgaben gegeben sind = umgebauter betriebssicherer Zustand des Scheinwerfers ,Dokumentation des ordnungsgemäßen Einbaus - korrekte Einstellung und vorschriftsmäßige Einstellmöglichkeiten und vorschriftsmäßige Ausleuchtung, ALWR und SWRA.

Der SW als solches muß dafür erstmal eine E Zulassung haben.

Eine Einzelabnahme erfolgt unabhängig von einer E-Zulassung.
Entspricht so ein Scheinwerfer den Vorgaben in Bezug auf Ausleuchtung, Einstellmöglichkeiten usw. bekommt so ein Scheinwerfer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Um diese zu erstellen kann sich ein Prüfer auf eine E-Zulassung berufen - oder muss eben selber prüfen ob die technischen Vorgaben - in diesem Fall eine erkennbare Lichtgrenze vorhanden ist.
Ich bin zwar nicht wegen Scheinwerfern immer regelmäßig bei Sachverständigen - sondern wegen anderen Bauteilen.
So gibt es die Regel das in der EU nur noch elektronische Geräte oder Bauteile mit CE-Kennzeichnung neu in Betrieb genommen werden dürfen - aber per "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bzw. Einzelabnahme ist auch das kein Problem - da wird einfach zu Grunde gelegt, das dieses Gerät schon mal hier in Betrieb war und alles ist in Ordnung.


- Es gibt eine Mängelkarte, ein Bußgeld von rd. 120 EUR und 3 Punkte.
- Wenn man nachts unterwegs ist dann wird die Weiterfahrt untersagt.

.....auch hier gilt für einen Polizisten das Gebot der Verhältnismäßigkeit - frag mal @Dobbie ob er wegen so was so ein Fass auf macht - überschreitet hier in Gesetzeshüter seine Kompetenzen kann er schneller Probleme bekommen, als er gucken kann.
Derartige Maßnahmen erfolgen bei Verstößen gegen den Lärmschutz (Auspuff) - oder Umweltbestimmungen (Tuning) - oder Gefährdung von Leib und Leben anderer z.B. durch
Alkohol, unsichere Fahrzeugzustand etc. - aber nicht wegen einem Xenon Lämpchen oder Kennzeichenbeleuchtung :rolleyes:


Ich finde es schon sehr bedenklich das hier mit fast jedem Vorhaben oder Idee die "Bußgeld Keule" oder Gesetzestexte auf den Tisch gelegt werden.
Es liegt immer noch in der Eigenverantwortung des Betreibers wie er mit solchen Einbauten umgeht.
Für praktisch jede Vorschrift gibt es eine Ausnahme oder eine logische gesetzeskonforme Lösung.

Ich möchte hier auf keinen Fall alles Pauschal schön reden, es gibt sicherlich Ein- oder Umbauten, wo insbesondere in Bezug auf Sicherheit für sich und andere, Vorgaben zwingend eingehalten werden müssen - aber, wir Deutschen sind nun mal im Hinblick auf Gesetze, Vorschriften und Abgaben - das vermutlich bekloppteste Volk auf unserer Erde, da muss man es doch nicht noch wegen so einer Sch..... Xenon Lampe auf die Spitze treiben.:mad:

Nicht jeder von uns entspricht der Norm - und doch wird er nicht gleich eingeschläfert - wenn ich jetzt meine Macken aufzählen würde, würde ich vermutlich gleich aus dem Verkehr gezogen, aber weil auch hier die Ausnahme gilt, laufe ich als "Sonder Edition" immer noch frei herum, bzw. werde abseits der Norm auf dieser Erde geduldet.=)
So wie ich das sehe, bin ich aber nicht alleine ...........


Gruß
Claus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Für den Betrieb von Xenon Scheinwerfern ist eine ALWR und SWRA in Deutschland nötig - damit fährt man zum TÜV - bzw. nicht zum TÜV sondern zu einem Sachverständigen mit Sachverstand und bekommt dazu ein Gutachten = fertig.

Gruß
Claus

SWRA ist erst ab einer bestimmen Ansilumenzahl vorgeschrieben, der aktuelle Beetle und der Audi A1 haben bei Xenon keine SWRA
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Hallo,

SWRA ist erst ab einer bestimmen Ansilumenzahl vorgeschrieben,

......schon mal ein Problem weniger =).
Bedeutet das, das die Scheinwerfer im Beetle und A1 nicht so hell sind ????
Das wäre dann ja wieder uncool.

Gruß
Claus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Naja, ich bin vom Licht im Beetle begeistert und ist auf jeden Fall besser als im T5.1 mit H7
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

Das sagt das KBA dazu:

Gasentladungsscheinwerfer werden nach der ECE-Regelung 98 genehmigt.
In diesen Scheinwerfern dürfen nur nach der ECE-Regelung 99 genehmigte
Gasentladungslichtquellen verwendet werden. Die zur Zündung der Lichtquelle
notwendigen Vorschaltgeräte werden ebenfalls in der Bauartgenehmigung für den
Gasentladungsscheinwerfer genannt und sind Bestandteil der Scheinwerfergenehmigung.
Die von Ihnen beschriebenen Umbausätze verändern die Lichtquelle in einem
bauartgenehmigten Scheinwerfer mit Halogenglühlampen. Dabei werden die
Halogenglühlampen gegen Gasentladungslichtquelle ausgetauscht.
Ein Umbausatz enthält üblicher Weise Gasentladungslampen Vorschaltgeräte, die
hinsichtlich der EMV genehmigt sind. Steckbarer Adapter, der zwischen
Gasentladungslampe und Vorschaltgerät angeordnet werden kann.
Die Erteilung einer Genehmigung für eine Gasentladungslichtquelle erfolgt nach der
ECE-Regelung 99. Der Anwendungsbereich dieser Regelung sieht die Verwendung
dieser Einrichtungen nur in "genehmigten Gasentladungs-Leuchteneinheiten von
Kraftfahrzeugen" vor. Das Anbieten einer Gasentladungslichtquelle zum Umbau
eines Halogenscheinwerfers verstößt gegen die Vorschriften der ECE-Regelung 99.
Adapterlösungen zwischen dem Sockel der Gasentladungslichtquelle auf z.B. H4
Sockel sind nach dieser Vorschrift unzulässig und nicht genehmigungsfähig.
Für den Betrieb einer Gasentladungsquelle sind gesonderte Vorschaltgeräte
erforderlich, die dann, wenn Sie für eine Verwendung am Kraftfahrzeug vorgesehen
sind, auch eine Genehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit
aufweisen müssen. Die dafür erforderlichen Nachweise werden üblicherweise durch
eine entsprechende EG-Genehmigung erbracht. Die dabei zugeteilten
Genehmigungszeichen decken jedoch nur die Belange der elektromagnetischen
Verträglichkeit nicht jedoch die lichttechnischen Veränderungen des Umbausatzes
an dem veränderten Scheinwerfer ab. Durch das Genehmigungszeichen auf dem
Vorschaltgerät wird der Anschein einer bestehenden Genehmigung für die gesamte
Einrichtung erweckt.
Was passiert, wenn ein Verbraucher einen solchen Umbausatz einbaut?
Scheinwerfer sind entsprechend §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige
Fahrzeugteile. Die Scheinwerfer sind mit einem Prüfzeichen bzw. Genehmigungszeichen
zu kennzeichnen.
Werden Scheinwerfer derart verändert, wird das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer
ungültig. §19 Abs.2 StVZO gibt Hinweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs nach vollzogenen Änderungen. §19 Abs.3 StVZO nennt die Bedingungen
unter denen Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind.
Danach darf ein Scheinwerfer nur gegen einen geeigneten und bauartgenehmigten
Scheinwerfer ersetzt werden.
Die nachträgliche Veränderung eines bauartgenehmigten Scheinwerfers mit einer
Halogenglühlampe durch einem Xenon - Umbausatz führt zum Erlöschen der
bestehenden Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Des Weiteren sind bei Nachrüstungen ebenfalls die Bestimmungen des § 50 Abs. 10
StVZO zu beachten.
Die zuvor genannten Sachverhalte gelten für alle Kraftfahrzeuge.

Da gibt es auch keinen Spielraum.

Natürlich kann ein TÜV Prüfer nicht per Einzelabnahme was ohne Prüfzeichen eintragen. Die ECE Richtlinie 98 umfasst mehrere 100 Seiten auf denen definiert ist, was der SW zu tun hat. Das sind Prüfungen die dauern mehrere Wochen und benötigen spezielle Technik (Lichttunnel, Messtechnik etc.). Wie soll ein TÜV Prüfer mit seinem 80er Jahre SW Einstellgerät das überprüfen?

Zur Polizei: Die MÜSSEN in der Nach die Weiterfahrt untgersagen. Tun sie das nicht und es kommt zu einem Unfall wegen Blendung dann machen sie sich selbst strafbar. Die Verhältnissmässigkeit spielt da überhaupt keine Rolle - der SW ist ja nicht kaputt gegangen sondern wurde absichtlich und vorsätzlich illegal umgebaut.

Gruß, Marcus
 
AW: T5.1 - Bi-Xenon nachrüsten: wer kennt diese Scheinwerfer?

eigentlich auch egal der Themenersteller wollte garnix zum Tüv wissen:D
 
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