tron
Top-Mitglied
- Ort
- Neuss
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2013
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Bluemotion
- Radio / Navi
- RNS 510+DAB(+) MJ2013?
- Extras
- was man so braucht ...
- FIN
- WV2ZZZ7HZEH052XXX
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
Guten Tag liebe T5 Gemeinde,
zum Thema " Umschlüsselung T5 zum Wohnmobil" folgende Frage :
Kriterien gemäß Merkblatt Nr. 740 des TÜV sind :
.... Begin :
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können ausreichend sind
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank bzw. Stauraum
die Einbauten müssen fest ( Achtung : " Nicht fest eingebaut und herausnehmbar ist die Wohneinrichtung, wenn die Demontage mit üblicherweise mitgeführten Bordwerkzeug durchgeführt werden kann ") eingebaut sein. Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen. Er muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.
...
Haben Fz. Wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit geringer Mindestausstattung, so bleibt die ursprüngliche FzArt unverändert. Diese Fz fallen nicht unter die SoKfz Wohmobile.
.... Ende des Zitates
Bei meinem KFZ hat der TÜV Prüfer trotz Einhaltung aller " harten" Kriterien auf Grund der (subjektiv " Zitat " .. Eindruck erwecken .." ggf.. nicht vorhandenen Blümchentapeten an den Wänden und Girlanden an den Fenstern ?? ) eine Umschlüsselung abgelehnt !
Ich erbitte mir Vorschläge, wie ich den Eindruck eines Prüfers ändern kann...
Danke im Voraus
Grüße
Tron
zum Thema " Umschlüsselung T5 zum Wohnmobil" folgende Frage :
Kriterien gemäß Merkblatt Nr. 740 des TÜV sind :
.... Begin :
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können ausreichend sind
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank bzw. Stauraum
die Einbauten müssen fest ( Achtung : " Nicht fest eingebaut und herausnehmbar ist die Wohneinrichtung, wenn die Demontage mit üblicherweise mitgeführten Bordwerkzeug durchgeführt werden kann ") eingebaut sein. Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen. Er muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.
...
Haben Fz. Wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit geringer Mindestausstattung, so bleibt die ursprüngliche FzArt unverändert. Diese Fz fallen nicht unter die SoKfz Wohmobile.
.... Ende des Zitates
Bei meinem KFZ hat der TÜV Prüfer trotz Einhaltung aller " harten" Kriterien auf Grund der (subjektiv " Zitat " .. Eindruck erwecken .." ggf.. nicht vorhandenen Blümchentapeten an den Wänden und Girlanden an den Fenstern ?? ) eine Umschlüsselung abgelehnt !
Ich erbitte mir Vorschläge, wie ich den Eindruck eines Prüfers ändern kann...
Danke im Voraus
Grüße
Tron