T 5.2 Bi TDI (179PS) verkaufen......eine Gewissensfrage....meine Entscheidung!

BMA

Jung-Mitglied
Ort
Niedersachsen
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
04/ 2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus+Dynaudio
Extras
Volle Hütte
Hallo liebe Bully-Freunde,

ich habe so einen motorfressenden AGR-Kühler in meinem T 5.2 (EZ 01/ 2014). Nun hat er 98 tkm runter und NOCH keinen erhöhten Ölverbrauch.
Ich habe den Wagen 2015 auf 48 Monate finanziert und nun im September ist die Schlussrate fällig oder ich kann von meinem verbrieften Rückgaberecht gebrauch machen!
Gerade kürzlich (15.07.2019) hat auch die BILD-Zeitung von diesem AGR-Problem beim T 5.2 berichtet. Über 11.000 Motorschäden, über 6000 davon in Deutschland.
Ein Händler empfahl mir den Wagen zu verkaufen, dies wäre für mich profitabler als ihn zurückzugeben. (Ob er nicht wusste, was ich ihm zurückgeben wollte? :-) )
Ein Techniker beim gleichen Händler empfahl mir gestern den Wagen auf keinen Fall zu übernehmen.

Eigentlich hatte ich vor den Wagen zu übernehmen, da er uns viel Freude bereitet hat. Ein guter Comfortline, zwei Schiebetüren, Allrad, alles gut. Schalter und H7 hat mich auch nicht gestört, im Gegenteil. Blackberry ist auch nett anzusehen, also alles war bestens. Gerade TÜV neu, neue Sommerreifen und große Inspektion.

Ich bringe es einfach nicht über mein Gewissen, den Wagen zu verkaufen. Sollte mich ein junger Familienvater anrufen, der seine gesamten Ersparnisse aufbringt, um sich seinen Bus-Traum zu erfüllen und ein Jahr später Öl tankt und Benzin nachfüllt, mich anruft und ich so tue, als wüsste ich von nichts. Nee, mach ich nicht! Soll VW sich mit dem Wagen rumschlagen.

Ich geb die Karre zurück, zahle brav meine 16.000 Mehr-Km zu 8 Cent und gut is. Wäre ein Multivan nicht so geil und die V-Klasse nicht so bescheuert, würde ich die Marke wechseln, mach ich aber nicht. T 6 soll kommen!

LG, BMA
 
Hallo, wenn er noch kein Öl braucht, warum lässt Du nicht den neuesten Stand AGR-Kühler mit allem Pipapo machen und fährst ihn weiter???
 
Ich bringe es einfach nicht über mein Gewissen, den Wagen zu verkaufen. Sollte mich ein junger Familienvater anrufen, der seine gesamten Ersparnisse aufbringt, um sich seinen Bus-Traum zu erfüllen und ein Jahr später Öl tankt und Benzin nachfüllt, mich anruft und ich so tue, als wüsste ich von nichts. Nee, mach ich nicht! Soll VW sich mit dem Wagen rumschlagen.

Finde ich eine Top-Einstellung, die leider nicht jeder an den Tag legt !!! Ich könnte sowas auch nicht
Konsequent wäre es allerdings wirklich, dann auch VW den Rücken zu kehren - denn allein der Umgang mit dem Thema BiTDI ist eine bodenlose Frechheit.
Aber auch hier kann ich dich durchaus verstehen .... :rolleyes:
 
Hallo, wenn er noch kein Öl braucht, warum lässt Du nicht den neuesten Stand AGR-Kühler mit allem Pipapo machen und fährst ihn weiter???

Viel zu spät. Der Motor ist nach 100tkm bereits geschädigt-auch wenn er noch kein Öl verbraucht.
 
Hallo liebe Bully-Freunde,


Ich bringe es einfach nicht über mein Gewissen, den Wagen zu verkaufen. Sollte mich ein junger Familienvater anrufen, der seine gesamten Ersparnisse aufbringt, um sich seinen Bus-Traum zu erfüllen und ein Jahr später Öl tankt und Benzin nachfüllt, mich anruft und ich so tue, als wüsste ich von nichts. Nee, mach ich nicht! Soll VW sich mit dem Wagen rumschlagen.

Ich geb die Karre zurück, zahle brav meine 16.000 Mehr-Km zu 8 Cent und gut is. Wäre ein Multivan nicht so geil und die V-Klasse nicht so bescheuert, würde ich die Marke wechseln, mach ich aber nicht. T 6 soll kommen!

LG, BMA

Gute Einstellung: Soll VWN die Verantwortung für den Murks übernehmen.
 
Gute Einstellung: Soll VWN die Verantwortung für den Murks übernehmen.
Blödsinn. Die verkaufen ihn dem nichtsahnenden jungen Familienvater, der sein ganzes Geld zusammengetan hat für teuer Penunse und nehmen ihn dann, wenn er später als 6 Monate nach Erwerb mit dem Ölverbrauch kommt, aus wie eine Weihnachtsgans.
 
Blödsinn. Die verkaufen ihn dem nichtsahnenden jungen Familienvater, der sein ganzes Geld zusammengetan hat für teuer Penunse und nehmen ihn dann, wenn er später als 6 Monate nach Erwerb mit dem Ölverbrauch kommt, aus wie eine Weihnachtsgans.

Immer noch besser als von privat.Da hat man nämlich gar nichts.
 
Immer noch besser als von privat.Da hat man nämlich gar nichts.
Doch, du kriegst ihn zu einem niedrigeren Kaufpreis - jedenfalls wenn Du Dich nicht ganz dumm anstellst.
Aber egal. Aus sicht des Themenerstellers ist die Vorgehensweise ja in Ordnung. Er kann ruhig schlafen und für VW kann er ja nix.
 
Ich sehe das Problem nicht: Man kann ins Angebot doch reinschreiben, dass er aktuell noch keinen Ölverbrauch hat und sogar darauf hinweisen, dass es mit dem Motor Probleme geben kann.
Wenn ich sehe, wieviele Leute schon allein hier im Forum nicht davor zurückschrecken, diesen Motor zu nehmen - trotz des hinlänglich bekannten Öltodproblems - dann wird es sicher auch anderswo mehr als genug Optimisten geben, die meinen, dass der Motor bei ihnem nicht kaputt geht. Das Preisproblem ist da schon eher bei den Händlern zu finden, denn die Gewährleistungspflicht erfordert einiges an Rücklagen. Deshalb werden Händler nur deutlich weniger zahlen. Bei einem ggf. garantierten Rücknahmepreis sollte m.E. aber kein erheblicher Preisnachteil entstehen.:)
 
Wie oben bereits beschrieben, habe ich ein verbrieftes Rückgaberecht!....Das ist wie eine Leasingrückgabe. Evtl. Mehr-KM zahlen, Beschädigungen außerhalb des normalen Verschleißes müßen bezahlt werden oder vorher beseitigt werden. In meinem Fall sind das ca. 16.000 Mehr-KM zu 8,6 Cent. Ein zwei Kratzer oder Mini-Beulen, die die suchen und finden und das war's. Wird sich summa summarum auf unter 2 k€ belaufen. Sollte ich damit drohen auch gleich einen Neuen zu nehmen, kommen einem die Händler dann meist entgegen mit der Bezahlung der Mängel.

Die Schlussrate ist 23 k€, da über meine Firma gekauft, würde ich ihn an mich erst privat verkaufen, damit ich keine Gewährleistung geben muss. Also MWSt. auf die 23 k€. Dann sind wir bei ca. 27 k€. Dann noch im Verkaufs-Inserat mitteilen, dass die Karre ne tickende Zeitbombe ist!.......Kauft doch kein Mensch!!........Höchstens der junge (naive) Familienvater und das mach ich nicht, siehe oben.

LG, BMA
 
Nein, ist nicht so. Es laufen immer noch genügend viele gut Informierte rum, die das Risiko für gering halten, warum auch immer. Es muss halt jeder selber wissen, was er glauben möchte, oder was nicht. Ehrlicher Verkauf ist also durchaus möglich und wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du es auch noch in den Kaufvertrag schreiben.
Das mit dem "an dich selbst privat verkaufen" um die Gewährleistung zu umgehen wird u.U. nicht funktionieren. Zum einen bist du dann als Verkäufer immer noch Gewerbetreibender - daran ändert sich ja nichts - und zum anderen muss das Fahrzeug m.W. zumindest mal eine längere Zeit in der privaten Nutzung gewesen sein, sonst funktioniert das generell überhaupt nicht. Und wenn er dir dann genau in der Zeit verreckt, dann bist du gekniffen.:eek:
Wieso findest du eigentlich, dass 23k€ ein guter Kurs ist für einen 5 1/2 Jahre alten Bus mit einem 10k€ Motorrisiko? Hat der Vollausstattung?

Geb ihn zurück und nimm einen T6. Wenn du mutig genug bist, kann es ja auch ein BiTDI sein, zumindest BISLANG ist bei dem noch kein Öltodchaos bekannt.

Oder handel ihn um 5k€ runter und habiere das Risiko - die Bank/das Autohaus will das Risiko vermutlich auch nicht wirklich haben.;)
 
Ich will ihn doch gar nicht behalten, ich will ihn auch nicht verkaufen, sondern ich habe ja im Eröffnungstext gesagt, dass ich mich entschieden habe, ihn zurückzugeben und von meinem verbrieften Rückgaberecht gebrauch mache.

(Außerdem habe ich ja gar nicht gesagt, dass 23 k€ ein guter Kurs ist, ich sagte nur, dass das eben die Schlussrate ist. Da käme allerdings im Falle des Verkaufes noch die MwSt. drauf. also um die 27 k€. Ob er zu diesem Preis verkaufbar ist oder nicht interessiert mich nicht, da ich ihn halt zurückgebe. Um die Gewährleistung käme ich bei vorherigem Privatverkauf an mich herum, da der Wagen über eine GmbH finanziert wurde und daher den Wagen ja an den angestellten GF verkaufen kann.)
 
Blödsinn. Die verkaufen ihn dem nichtsahnenden jungen Familienvater, der sein ganzes Geld zusammengetan hat für teuer Penunse und nehmen ihn dann, wenn er später als 6 Monate nach Erwerb mit dem Ölverbrauch kommt, aus wie eine Weihnachtsgans.

Also ich bin so ein junger Familienvater (vor dem T5-Kauf auch noch nichtsahnend und gutgläubig gegenüber VW) wie du sagst, und habe genau so einen Fall von einem VW-Händler gekauft.
Bei mir ist das ungefähr so abgelaufen: 4 Monate nach Kauf war ein Service fällig. Bei VW angerufen zur Terminvereinbarung, am Telefon noch schnell mitgeteilt, dass er seit beginn an viel Öl braucht und dann, eine Ölverbrauchsmessfahrt später (Service wurde vorher natürlich auch gemacht) wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass ich einen neuen Motor samt allem drum und dran brauche, da Motorschaden. Hab mich gefreut wie ein kleines Kind zu Weihnachten und Ostern gleichzeitig, da man in Österreich ja ein ganzes Jahr lang Gebrauchtwagengarantie hat. Also hat VW das ganze bezahlt. Ich hatte halt 5 Tage lang keinen T5 sondern unsren kleinen C2...

Glück im Unglück würde ich sagen, trotzdem machen die nur Schweinereien mit der 132er Kiste. Wenn das Auto nicht so geil wäre, hätte ich auch schon lange gewechselt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein paar kleine Dellen raus machen kostet um die 100€ bei nem Spezialisten. Das muss nicht zwingend der teure VW-Fritze machen.
 
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Um die Gewährleistung käme ich bei vorherigem Privatverkauf an mich herum, da der Wagen über eine GmbH finanziert wurde und daher den Wagen ja an den angestellten GF verkaufen kann.)

Das wage ich mal zu bezweifeln. Nur wenn die GmbH das Fahrzeug an ein Unternehmen verkauft, kann die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden. Deine Verkaufsweise ist zwar irgendwo plausibel, rechtlich kommst du damit aber nicht durch. Es gibt rechtlich keine gesicherte Möglichkeit , das Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung an einem Privatkunden zu verkaufen. Siehe auch "Umgehungsgeschäft" im § 475 des BGB.
 
auch wenn wir gerade OT werden, Danke für den Tipp habu01 mit § 475. Im Prinzip hast Du wirklich recht!
Auswegmöglichkeit: Bekannter, Nachbar, Freund etc. Hier muss der Käufer das Umgehungsgeschäft erst nachweisen, wird schwierig, siehe hierzu:
Ausschluss der Gewährleistung bei einem Autoverkauf einer GmbH an eine Privatperson
LG, BMA
Der Fachmann bestätigt es doch völlig eindeutig: Es gibt KEINE rechtssichere Umgehumgsmöglichkeit.
Und wenn mir jemand ein Auto verkaufen würde, welches nach wenigen Monaten den Öltod stirbt, dann wüsste ich das mit der Firmennutzung schon auch noch herauszufinden - oder mein Anwalt.:rolleyes:
 
mag ja auch sein! vielleicht nicht 100% rechtssicher, aber die Beweislast ist schwierig, wenn der Wagen 6 Monate über einen Dritten (Strohmann) erst gehalten wird und der ihn dann verkauft.
Aber lasst und das jetzt mal beenden, denn ich will den Wagen jetzt erstmal frisch machen und dann geb ich ihn ab!
 
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