T 5.2 als Lkw Zulassen

Guten Abend, nachdem ich mich im Dezember 2015 zum Kauf eines Fahrzeuges zur Güterbeförderung durchgerungen habe (T5.2 , 7J0 , mit N1 Zulassung) ist jetzt mein Steuerbescheid eingeflogen. Nach Meinung des Zollamtes ist es ein PKW und wird entsprechend besteuert. 380€ ruft das Finanzamt jetzt auf, Zeit für den Einspruch vier Wochen nach Eingang. Ich habe 5 Sitze also 2-3-0 + langer Radstand und will das er ein LKW bleibt. Wie seht ihr die Chancen? Wortwörtlich heißt es "Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18(12) Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der vor dem 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage als Pkw besteuert. EZ ist November 2012:-(. Auch beim lesen des Gesetzes erschließt sich mir das überhaupt nicht.
 
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Moin,
Ein LKW ist es, wenn der Laderaum vom Personenraum (Trennwand) abgeteilt und die Grundfläche des Laderaums größer als die des Personenraums ist.

Gruß Kuddel
 
Lkw Besteuerung kannst du mittlerweile vergessen wenn du kein Gewerbeschein bei der Zulassung vorlegst! Ganz einfach: Kein Bedarf ( Gewerbe ) keine LKW Besteuerung! Früher ging das noch aber Zeiten ändern sich der Staat braucht Geld
 
Hallo,

ein sehr guter Freund, allerdings Gewerbetreibender, hatte das gleiche Problem mit seinem Vito Mixto, (einer der letzten mit 3L Maschine)Sitzanordnung 2-3-0, Komforthimmel und -seitenverkleidung ohne Trennwand, mittlere Karosserielänge, Heckklappe verglast... ja das ist auch z.T noch so ein aberwitziges Kriterium, muss man auch nicht verstehen.
Da war der Zoll auch der Meinung, dass Pkw Besteuerung angemessen wäre,
Pustekuchen, nach seinem Einspruch bei den Damen und Herren und einem klärendem Gespräch seitens des Mercedes-Verkäufers kam postwendend der Lkw-Steuerbescheid.
Sicher, war wieder eine Einzelfallentscheidung.
Ihm fiel ein Stein vom Herzen, dass die Schriebselei mit dem Fahrtenbuch bzw. 1% Reglung vom Tisch gefegt waren.

Viel Glück, vielleicht findest Du Erbarmen bei den Damen und Herren.
Ist schon irgendwie schwer nachvollziehbar, dass offenbar in jedem Bundesland andere Maßstäbe angesetzt werden, aber der Staat braucht unsere Kohle...

Grüße Trans4mo
 
Lkw Besteuerung kannst du mittlerweile vergessen wenn du kein Gewerbeschein bei der Zulassung vorlegst! Ganz einfach: Kein Bedarf ( Gewerbe ) keine LKW Besteuerung! Früher ging das noch aber Zeiten ändern sich der Staat braucht Geld

Das ist quatsch, denn rechtlich nirgendwo so festgehalten! Dieses Gerücht taucht aber immer wieder mal auf. Fakt ist, ein T5 mit langem Radstand und 2.Sitzreihe (egal ob 2-3 oder 3-3) kann als LKW versteuert werden. Es ist zwar knapp, aber es geht. Der Zoll ordnet solche Fahrzeuge (meist bei Halterwechsel) pauschal als PKW ein und verschickt einen entsprechenden Bescheid, obwohl das Fahrzeug vorher als LKW eingeordnet war, eine entsprechende Fahrgestellnr. hat und somit schon ab Werk als LKW zählte. Gegen diesen Bescheid muß man Widerspruch einlegen, dann wird als LKW versteuert, denn was zählt ist:

...Ein LKW ist es, wenn der Laderaum vom Personenraum (Trennwand) abgeteilt und die Grundfläche des Laderaums größer als die des Personenraums ist...

Wobei solche Sachen wie Verschraubungspunkte der Gurte zuschweißen, Blech statt Fenster, oder eben die nötige Trennwand aktuell aus der gleichen Gerüchteküche, wie der Gewerbeschein, stammen.
 
Moin,
Ein LKW ist es, wenn der Laderaum vom Personenraum (Trennwand) abgeteilt und die Grundfläche des Laderaums größer als die des Personenraums ist.

Gruß Kuddel
Zeig mir diese Stelle bitte mal im Gesetzbuch! Diese Aussage ist nämlich falsch. Warum die meisten Kawa's mit Trennwand geliefert werden, liegt in erster Linie an ihrer Verwendung (zum Transport von Gütern) und da ist diese Wand Teil der Ladungssicherung.

@T4 Low, ich fürchte es wird ein langer Kampf mit wenig Aussicht auf Erfolg, Du hast jetzt leider das Problem, welches fast alle Pickup Fahrer haben, die Steuer sagt, super, ein PKW weil zu kurze Ladefläche, die Versicherer sagen, es hat ein LKW Betriebszulassung. Du bekommst also das beste (teuerste) aus beiden Welten.
 
Moin,
Glaubt was ihr wollt. Ich habe mit den von mir angegeben Kriterien eine Lkw-Zulassung bekommen.

Gruß Kuddel
 
Nabend. Hab im Dezember nen Vorstellungstermin beim zollamt gehabt. Wagen wurde vermessen, es geht nicht nach der Grundfläche sondern nach dem Volumen ! Danach muss das Volumen der Ladefläche mind. 51% der Gesamtfläche betragen. Dieser Streit hat bei mir fast 2 Jahre gedauert. In meiner Zulassung steht N1, also LKW ab Werk. Letzte Instanz wäre das Gericht in Frankfurt /Oder. Naja ich schreib jetzt halt doch wieder Fahrtenbuch. Gruß B.W.
 
...es geht nicht nach der Grundfläche sondern nach dem Volumen!..

Und das stimmt so leider nicht. Hier ist der entsprechende Paragraph (aber aus Sicht des PKW; beim LKW steht dort, das mehr als 50% der Fläche zur Güterbeförderung in Anspruch genommen werden können):

flaechemis64n2p83.jpg
 
Klärt mich mal auf, wie hoch ist denn der Betrag denn ihr an Steuern bei LKW Zulassung einspart?
 
Gemessen wurde bei mir vom Bremspedal bis zur letzten Kopfstütze vor der Trennwand x die Breite bei geschlossenen Türen. Hinten dann von innenkante klappe unten bis Höhe vordere Kopfstütze x die breite. Die Damen und Herren vom Zoll hatten da extra ein schreiben wo die messpunkte genau festgelegt waren. War übrigens der erste t5 den die vermessen haben:rolleyes:
 
Mir geht's aber nicht um die 200€ sondern um dieses Scheiß Fahrtenbuch:evil:
 
Ja, 200€ schätze ich auch und ich hab da mal was von Anhängertransportverbot an Sonntag gehört zwecks Sonntagsfahrverbot. Wenn das so richtig ist muss ich Steuern für einen PKW zahlen und darf am Sonntag trotzdem nicht mit Anhänger raus, weil LKW?
 
Danke im übrigen für die tolle Diskusion. Da werde ich hoffentlich ein paar Argumente bei meiner Vorstellung (nach Einspruch) nutzen können. Dazu kommt, dass der Zoll eine Bundeseinrichtung ist, Landesentscheidungen des Zoll's sind doch Willkür.
 
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Hallo,

meiner hat auch LR und 2-3-0. Da mein :)auch meinen als Pkw zugelassen hatte und ich meinen Dicken aber als LKW haben wollte, bin ich kurz nach dem Kauf bei Sonnenschein in kurzer Hose beim Zoll vorgefahren und habe den Dicken vermessen lassen. Nach kurzer Auffrischung des Dreisatz, habe ich die Zusage für die LKW Zulassung von der Beamtin erhalten und den neuen Bescheid zugesandt bekommen. Wichtig war hierbei auch min. 51% Laderaum. Mir erschien die Veranstaltung auch kurios und die Messung etwas willkürlich, aber immer lächeln und mitmachen war wohl die beste Strategie. Vielleicht einfach mal bei einer ander Dienststelle probieren.
 
set schrieb:
für Fahrzeuge über 7.5 Tonnen ;-) ...

Das ist so nicht komplett und dadurch, im Bezug auf den Anhängerbetrieb, falsch.

"In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist (siehe § 30 Abs. 4 StVO). Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt."

(Quelle: auf die Schnelle: wikipedia, weitere Informationen gibt es dort auch noch)
 
Das heist also, du könntest mit deinem als LKW zugelassen Bulli nicht am Sonntag mit deinem Boot hinten auf dem Anhänger zum angeln fahren? Nur mal so als Beispiel...
(oder für einen Freund den Umzug mit Hänger)
 
Einige Sachen gehen, nach guter Argumentation und freundlichem Kontrolleur, durch, wenn es sich um reine Freizeit/Hobby handelt. Sonntags Baumaterial durch die Gegend fahren dürfe schon schwierig werden. Die Sache mit dem Umzug am Sonntag könnte ebenfalls schwierig werden. Auch die spezifischen Feiertage in einigen Bundesländern müssen beachtet werden, wenn man mal einen Anhänger "quer durch Deutschland" ziehen möchte. Das gilt übrigens auch für die alten Post-Polos (mit LKW-Zulassung).
 
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