T4 Low
Jung-Mitglied
- Ort
- Schwaben
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 12.2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7J
Guten Abend, nachdem ich mich im Dezember 2015 zum Kauf eines Fahrzeuges zur Güterbeförderung durchgerungen habe (T5.2 , 7J0 , mit N1 Zulassung) ist jetzt mein Steuerbescheid eingeflogen. Nach Meinung des Zollamtes ist es ein PKW und wird entsprechend besteuert. 380€ ruft das Finanzamt jetzt auf, Zeit für den Einspruch vier Wochen nach Eingang. Ich habe 5 Sitze also 2-3-0 + langer Radstand und will das er ein LKW bleibt. Wie seht ihr die Chancen? Wortwörtlich heißt es "Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18(12) Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der vor dem 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage als Pkw besteuert. EZ ist November 2012:-(. Auch beim lesen des Gesetzes erschließt sich mir das überhaupt nicht.
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